Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragserstattung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rückzahlung von Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Grundsatz: Wird > Arbeitslohn in demselben VZ an den ArbG zurückgezahlt, in dem er dem ArbN zugeflossen ist, mindert er den für dieses > Kalenderjahr vom ArbG zu bescheinigenden Arbeitslohn. Kann der ArbG den zurückgezahlten Betrag nicht mehr berücksichtigen, zB weil der ArbN im Laufe des Kalenderjahres ausgeschieden und die > Lohnsteuerbesch...mehr

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FF 06/2026, Folgen der Ausz... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Ehegatten haben am 2011 geheiratet. Sie leben seit November 2017 – Auszug des Antragsgegners – getrennt. Der Scheidungsantrag wurde dem Antragsgegner am 2.9.2021 zugestellt. [2] In der gesetzlichen Ehezeit vom … 2011 bis zum … 2021 hat die Antragstellerin Versorgungsanrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung, in einer berufsständischen Vers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.5 Aufwendungen für Krankheiten Dritter

Rz. 81 Die Krankheitskosten für Dritte können nur dann als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn die Kostenübernahme aufgrund von rechtlichen, sittlichen oder tatsächlichen Gründen zwangsläufig erwachsen (§§ 1602 – 1610 BGB).[1] In derartigen Fällen ist jedoch zu prüfen, inwieweit eine Krankenversicherung des Unterstützten besteht, die die entsprechenden Kosten a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Beitragserstattung an Versicherte nach § 210 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 1)

Rn. 169 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 210 SGB VI werden auf Antrag Beiträge erstattet, in denen das mit der Einbeziehung in die Rentenversicherung verfolgte Ziel eines Rentenanspruchs nicht oder voraussichtlich nicht erreicht werden kann (BT-Drucks 16/3368, 16). Dabei handelt es sich um folgende Fälle: eaa) Erstattungsfälle nach § 210 Abs 1 SGB VI Rn. 169a Stand: EL 169 – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Beitragserstattung an Versicherte nach § 204 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 3)

Rn. 171 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 204 SGB VI können Deutsche, die aus den Diensten einer zwischen- oder überstaatlichen Organisation ausscheiden, auf Antrag für die Zeiten dieses Dienstes unter den dortigen weiteren Voraussetzungen freiwillige Beiträge nachzahlen. Werden solche Beträge erstattet, sind sie ebenfalls nach § 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 3 steuerfrei.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Beitragserstattung an Versicherte nach § 286d SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 2)

Rn. 170 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sind Beitragszeiten im Beitrittsgebiet zurückgelegt, gilt § 210 Abs 5 SGB VI (bei Inanspruchnahme einer Geld- oder Sachleistung können Versicherte nur die Erstattung der später gezahlten Beiträge verlangen) mit der Maßgabe, dass eine Sachleistung, die vor dem 01.01.1991 im Beitrittsgebiet in Anspruch genommen worden ist, eine Erstattung nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eh) Beitragserstattung nach § 26 SGB IV (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 8)

Rn. 176 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Unter bestimmten Voraussetzungen sieht § 26 SGB IV die Erstattung zu Unrecht entrichteter Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung für Zeiten nach dem 31.12.1972 vor. Auch eine solche Erstattung stellt § 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 8 steuerfrei.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ef) Beitragserstattung nach § 75 ALG (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 6)

Rn. 174 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auf Antrag werden nach § 75 ALG (Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte) Beiträge erstattet an Nr 1: Versicherte, die die Wartezeit von 15 Jahren bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr erfüllen können Nr 2: Witwen, Witwern und Waisen, wenn wegen der Nichterfüllung der Wartezeit von 5 Jahren ein Anspruch auf Leistungen nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Beitragserstattung an Versicherte nach § 210 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG)

ea) Beitragserstattung an Versicherte nach § 210 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 1) Rn. 169 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 210 SGB VI werden auf Antrag Beiträge erstattet, in denen das mit der Einbeziehung in die Rentenversicherung verfolgte Ziel eines Rentenanspruchs nicht oder voraussichtlich nicht erreicht werden kann (BT-Drucks 16/3368, 16). Dabei handelt es sich u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Beitragserstattung an Versicherte nach § 207 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 5)

Rn. 173 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 207 SGB VI können Versicherte für Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, auf Antrag freiwillige Beiträge nachzahlen, sofern diese Zeiten nicht bereits mit Beiträgen belegt sind. Der Antrag kann nur bis zum vollendeten 45. Lebensjahr gestellt werd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eg) Beitragserstattung nach § 117 ALG (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 7)

Rn. 175 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 117 Abs 1 ALG (Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte) wird Personen, die am 31.12.1994 (kumulativ)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Beitragserstattung an Versicherte nach § 205 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 4)

Rn. 172 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 205 SGB VI können Versicherte, für die ein Anspruch auf Entschädigung für Zeiten von Strafverfolgungsmaßnahmen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen rechtskräftig festgestellt ist, auf Antrag freiwillige Beiträge für diese Zeit nachzahlen. Werden solche Beträge erstattet, sind sie ebenfalls nach § 3 Nr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Beitragserstattungen (= Verweis auf § 3 Nr 3 Buchst b EStG)

Rn. 177c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Verweis auf § 3 Nr 3 Buchst b EStG bedeutet nicht, dass auch die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rentenbeitragserstattung nach § 210 Abs 1a iVm Abs 2 (= Wartezeit) SGB VI vorliegen müssen (keine Rechtsgrund-, sondern eine Rechtsfolgenverweisung!); es genügt – aus Gründen der Gleichbehandlung heraus –, dass sich die jeweiligen Le...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rentenabfindungen, Beitragserstattungen usw (§ 3 Nr 3 EStG)

Schrifttum (ab 2000): Köhler/Brockmann, Überblick über das JStG 2007, NWB F 2, 9191; Korn/Fuhrmann, Änderungen bei der ESt durch das JStG 2007, NWB F 3, 14 353; Myssen/Ohletz, Änderung des § 3 Nr 3 EStG durch das JStG 2007, NWB F 3, 14 795; Keller/Meier, Vorsorgeeinrichtungen nach der zweiten Säule der Schweizer Altersvorsorge, NWB 11/2017, 809; Bergan, Anm zu BFH vom 12.10.2017,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung nach § 3 Nr 3 EStG – Überblick

Rn. 165 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 3 EStG enthält einen umfangreichen Katalog an Steuerbefreiungen. Steuerfrei sind danach (abschließende Aufzählung!):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eac) Wartezeit (§ 210 Abs 2 SGB VI)

Rn. 169c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beiträge (betreffend § 210 Abs 1 und 1a SGB VI) werden nur erstattet, wenn seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht 24 Kalendermonate abgelaufen sind und nicht erneut Versicherungspflicht eingetreten ist. Rn. 169d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auch diese Beitragserstattungen (s dazu Myssen/Ohletz, NWB F 3, 14 795) stellt § 3 Nr 3 Buch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eaa) Erstattungsfälle nach § 210 Abs 1 SGB VI

Rn. 169a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Folgende Erstattungsfälle zählt § 210 Abs 1 SGB VI auf: Abs 1 Nr 1: Versicherten, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben Abs 1 Nr 2: Versicherten, die die Regelaltersgrenze erreicht und allgemeine Wartezeiten nicht erfüllt haben Abs 1 Nr 3: Witwen, Witwern, überlebenden Lebenspartnern ode...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eab) Erstattungsfälle nach § 210 Abs 1a SGB VI

Rn. 169b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift betrifft (aus Gründen der Gleichbehandlung, BFH vom 07.07.2020, X R 35/18, BStBl II 2021, 750) versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht befreite Personen, wenn sie die allgemeine Wartezeit (§ 50 SGB VI) nicht erfüllt haben (gilt nicht für Personen, die wegen Geringfügigkeit einer Beschäftigung oder selbstständige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 244. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 387

Rn. 264 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wie immer enthält das JStG 2024 Anpassungen an EU-Recht sowie die Rspr des EuGH, BGH und des BVerfG in Form einer Zitat "Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen …, die überwiegend technischen Charakter haben" (BR-Drs 369/24, 1). Das Gesetz, das noch vor dem Scheitern der Regierungskoalition am 18.10....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 160 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 3 EStG verfolgt sozialpolitische Ziele (s Rn 5). Rn. 161 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 3 EStG idF ab VZ 2006 stellt folgende Leistungen steuerfrei: Buchst a: Rentenabfindungen nach § 107 SGB VI, nach § 21 BeamtVG (ab VZ 2020 auch: nach § 9 Abs 1 Nr 3 AltersgeldG) oder entsprechendem Landesrecht und nach § 43 SVG iVm § 21 BeamtVG Bu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht, Europarecht

Rn. 163 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht, insbesondere nicht, dass nicht auch Rentenabfindungen auf privatrechtlicher Grundlage von § 3 Nr 3 EStG steuerfrei gestellt sind (glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 EStG Nr 3 Rz 1). Rn. 163a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dass § 3 Nr 3 EStG aF nicht (auch nicht: § 3 Nr 3 EStG nF)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Allgemeines

Rn. 177 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus Gründen der Gleichbehandlung (glA Köhler/Brockmann, NWB F 2, 9191; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 EStG Nr 3 Rz 4) stellt § 3 Nr 3 EStG auch Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen (etwa der Architekten, RA, StB, Ärzte), die den Rentenabfindungen nach § 3 Nr 3 Buchst a EStG (s Rn 177a) oder den Beitragserstattungen nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Rentenabfindung nach § 107 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst a EStG)

da) Rentenabfindung nach § 107 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst a EStG Fall 1) Rn. 166 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 107 Abs 1 S 1 SGB VI werden Witwen- oder Witwerrenten bei der ersten Wiederheirat der Berechtigten mit dem 24-fachen Monatsbetrag abgefunden. § 107 Abs 1 S 2 ff, Abs 2 SGB VI enthält dazu weitere Detailregelungen. Nach § 107 Abs 3 SGB VI werden der ersten Wiederheir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen nach §§ 28–35, 38 SVG/§§ 43–50 und 53 (ab 01.01.2025, s Rn 162c) (§ 3 Nr 3 Buchst d EStG Fall 2)

gba) Rechtslage bis 31.12.2024 Rn. 178a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach §§ 28–35 SVG (idF des Gesetzes vom 16.09.2009, BGBl I 2009,3054, aufgehoben mit Ablauf des 31.12.2024, Art 90 Abs 6 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932) kann der Soldat im Ruhestand auf Antrag statt e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Rentenabfindung nach § 107 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst a EStG Fall 1)

Rn. 166 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 107 Abs 1 S 1 SGB VI werden Witwen- oder Witwerrenten bei der ersten Wiederheirat der Berechtigten mit dem 24-fachen Monatsbetrag abgefunden. § 107 Abs 1 S 2 ff, Abs 2 SGB VI enthält dazu weitere Detailregelungen. Nach § 107 Abs 3 SGB VI werden der ersten Wiederheirat gleichgestellt: die erste Wiederbegründung einer Lebenspartnerschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dda) Rechtslage bis 31.12.2024

Rn. 168a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bis 31.12.2024 verweist § 43 SVG (idF vom 16.09.2009, BGBl I 2009,3054, das mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft tritt (Art 90 Abs 6 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932) auf diese beamtenrechtlichen Regelungen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen nach § 48 BVG oder entsprechendem Landesrecht (§ 3 Nr 3 Buchst d EStG Fall 1)

Rn. 178 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 48 BeamtVG (bzw entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften) erhalten Beamte des Vollzugsdienstes, Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr und Beamte im Flugverkehrskontrolldienst, die vor dem vollendeten 67. Lebensjahr wegen Erreichens der besonderen Altersgrenze in den Ruhestand treten, neben dem Ruhegehalt einen einmaligen Ausg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Rentenabfindung nach § 43 SVG (ab VZ 2025: § 59 SVG) iVm § 21 BVG (§ 3 Nr 3 Buchst a EStG Fall 3)

Rn. 168 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Soldatenversorgungsrecht verweist für Berufssoldaten und Soldaten im Ruhestand auf § 21 BeamtVG. Die entsprechende Regelung für die Rentenabfindung für Wiederheirat gilt daher entsprechend, und aus Gleichbehandlungsgründen ist auch diese steuerfrei aufgrund § 3 Nr 3 Buchst a EStG Fall 3. dda) Rechtslage bis 31.12.2024 Rn. 168a Stand: EL 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbb) Rechtslage ab 01.01.2025

Rn. 179a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Neufassung des SVG ebenfalls mit Wirkung ab 01.01.2025 (Art 4, Art 90 Abs 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932)) waren die Verweise auf das SVG redaktionell anzupassen (s Rn 162b). Rn. 179b Stand: EL 169 – ET: 12/20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den Leistungen nach § 3 Nr 3 Buchst a und b EStG entsprechen (§ 3 Nr 3 Buchst c EStG)

fa) Allgemeines Rn. 177 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus Gründen der Gleichbehandlung (glA Köhler/Brockmann, NWB F 2, 9191; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 EStG Nr 3 Rz 4) stellt § 3 Nr 3 EStG auch Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen (etwa der Architekten, RA, StB, Ärzte), die den Rentenabfindungen nach § 3 Nr 3 Buchst a EStG (s Rn 177a) oder den Beitragsers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen nach § 48 BVG oder entsprechendem Landesrecht und nach den §§ 28–35 und 38 SVG/§§ 43–50 und 53 SVG (ab 01.01.2025) (§ 3 Nr 3 Buchst d EStG)

ga) Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen nach § 48 BVG oder entsprechendem Landesrecht (§ 3 Nr 3 Buchst d EStG Fall 1) Rn. 178 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 48 BeamtVG (bzw entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften) erhalten Beamte des Vollzugsdienstes, Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr und Beamte im Flugverkehrskontrolldienst, die vor dem vollendeten 67....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Rentenabfindungen (= Verweis auf § 3 Nr 3 Buchst a EStG)

Rn. 177a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 3 Buchst c EStG verweist auf § 3 Nr 3 Buchst a EStG. Der BFH vom 10.10.2017, X R 3/17, BStBl II 2021, 746 (s Rn 177b) hat zum Verweis auf § 3 Nr 3 Buchst b EStG festgestellt, dass es sich um einen Rechtsfolgen- und nicht Rechtsgrundverweis handelt. ME kann nichts anders für den Verweis auf § 3 Nr 3 Buchst a EStG gelten. Danach genüg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Köhler/Brockmann, Überblick über das JStG 2007, NWB F 2, 9191; Korn/Fuhrmann, Änderungen bei der ESt durch das JStG 2007, NWB F 3, 14 353; Myssen/Ohletz, Änderung des § 3 Nr 3 EStG durch das JStG 2007, NWB F 3, 14 795; Keller/Meier, Vorsorgeeinrichtungen nach der zweiten Säule der Schweizer Altersvorsorge, NWB 11/2017, 809; Bergan, Anm zu BFH vom 12.10.2017, DStRK 2018, 108; Hörs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Rentenabfindung (Witwenabfindung) nach § 9 Abs 1 Nr 3 AltGG oder entsprechendem Landesrecht (§ 3 Nr 3 Buchst a Fall 3 EStG ab VZ 2020, s Rn 162)

Rn. 167b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 Nr 2a, Art 39 Abs 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) stellte mit Wirkung ab VZ 2020 auch Rentenabfindungen nach § 9 Abs 1 Nr 3 AltersgeldG in § 3 Nr 3 Buchst a EStG steuerfrei. Rn. 167c Stand: EL 169 – ET: 12/20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Rentenabfindung nach § 21 BeamtVG oder entsprechendem Landesrecht (§ 3 Nr 3 Buchst a EStG Fall 2)

Rn. 167 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Eine ähnliche Regelung wie § 107 SGB VI enthält § 21 BeamtVG für das Beamtenrecht. Danach erhält eine Witwe, die Anspruch auf Witwengeld oder auf einen Unterhaltsbeitrag hat, im Falle einer Wiederheirat eine Witwenabfindung iHd 24-fachen Witwengeldes/Unterhaltsbeitrags. Rn. 167a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Rentenabfindung nach § 21 Beam...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ddb) Rechtslage ab 01.01.2025

Rn. 168b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Neufassung des SVG ab 01.01.2025 (Art 4, 90 Abs 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932)) findet sich dieser Verweis für die Rechtslage ab 01.01.2025 nunmehr in § 59 SVG. Die Änderung des § 3 Nr 3 Buchst a Fall 3 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gba) Rechtslage bis 31.12.2024

Rn. 178a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach §§ 28–35 SVG (idF des Gesetzes vom 16.09.2009, BGBl I 2009,3054, aufgehoben mit Ablauf des 31.12.2024, Art 90 Abs 6 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932) kann der Soldat im Ruhestand auf Antrag statt eines Teils des Ruhegehaltes ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cdb) Sachleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1)

Rn. 41b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Gesetzliche Rentenversicherung § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1 betrifft (nur, s Rn 41) Sachleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also nicht aus einer privaten. Wie bei den Leistungen aus einer Krankenversicherung ist es ohne Belang, ob sie an den ursprünglich Berechtigten oder an Hinterbliebene gewährt werden (H 3.1 EStH 2021...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen er...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3 Krankheitskosten/Vorsorgeaufwendungen/behinderungsbedingte Aufwendungen in der Familie

Krankheitskosten Krankheitsbedingte Aufwendungen, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, können außergewöhnliche Belastungen sein, die aber nur beschränkt abzugsfähig sind.[1] Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall hat der Steuerpflichtige zu erbringen.[2] Der Steuerpflichtige muss den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendung...mehr

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 2.2.1 Überblick

Rz. 9 Die "doppelte Beitragsbemessungsgrenze" i. S. d. § 230 Satz 2 (vgl. die Komm. dort, Rz. 2) kann dazu führen, dass von einem versicherungspflichtig beschäftigten Mitglied, das Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, laufend Beiträge aus Einnahmen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden. Für diesen Fall sieht Abs. 2 eine Erstattungsmöglichkeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.4 Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze oder nach Beitragserstattung (Abs. 1 Nr. 3 und 4)

Rz. 7 Nach § 5 Abs. 4 Nr. 3 1. Alternative sind in der gesetzlichen Rentenversicherung Personen, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 35 Satz 2: Vollendung des 67. Lebensjahres; vgl. auch § 235 Abs. 2 Satz 2: stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 Lebensjahren auf 67 Lebensjahre für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963) nicht versicherungspflic...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das SGB VI eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 40 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932) mit Wirkung zum 1....mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.6.3 Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1b oder nach anderen Vorschriften oder versicherungsfrei nach § 5 Abs. 4

Rz. 10a Dauerhaft geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sind ab dem 1.1.2013 grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig (§ 1 Satz 1 Nr. 1). Gemäß § 6 Abs. 1b werden Personen, die eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ausüben, auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit. Nach der Übergangsreg...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.6.2 Behinderte Menschen in Inklusionsbetrieben (Abs. 1 Nr. 2a)

Rz. 25 Wie Abs. 1 Nr. 2 wurde auch Nr. 2a durch Art. 7 (Nr. 9b) des Bundesteilhabegesetzes v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 geändert. Nach den Wörtern "Werkstatt für behinderte Menschen" wurden die Wörter "oder nach einer Beschäftigung bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt, das Wort "Integrationsprojekt" wurde durch das Wort ...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.3.2 Beitragserstattung (2. Alt.)

Rz. 82 Eine Beitragserstattung i. S. der zweiten Alternative liegt nur vor, wenn es sich um eine solche aus eigener Versicherung handelt (d. h. nicht bei einer Beitragserstattung an Hinterbliebene; vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 151). Bei Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze aus ihrer Versicherung eine Beitragserstattung erhalten haben, gilt nur eine Beitragserstattun...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.3.1 Vorversicherung (1. Alt.)

Rz. 79 Die Regelung sieht in der Alternative 1 die Versicherungsfreiheit für die Personen vor, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung aus ihrer Versicherung erhalten haben. Der Gesetzgeber ist bei Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 davon ausgegangen, dass sich der betreffende Personenkreis eine an...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 1.3 Normzweck

Rz. 11 Die in § 5 enthaltenen Bestimmungen über die Versicherungsfreiheit, die als Ausnahmetatbestände eng auszulegen sind (BSG, Urteil v. 29.1.1981, 11 RA 22/80), normieren Ausnahmen von der Versicherungspflicht, weil bereits aufgrund anderer Umstände die Einbeziehung in den Schutzbereich der gesetzlichen Rentenversicherung entbehrlich ist. Es liegt nämlich eine anderweitig...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.3 Rentenversicherungsfreie Personen

Tz. 70 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI fällt der Pauschalbeitrag von 15 % des Arbeitsentgelts aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung auch für diejenigen Personen an, die nach § 5 Abs. 4 SGB VI rentenversicherungsfrei sind. Hierunter fallen Bezieher einer Vollrente wegen Alters; Bezieher einer Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze, also...mehr

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Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 2.2 Auswirkungen einer Beitragserstattung bis zum 31.12.1991 auf Beitragszeiten im Beitrittsgebiet

Rz. 4 Abweichend von der Verfallswirkung der Beitragserstattung nach § 210 Abs. 6 Satz 2 und Satz 3 umfasst diese gemäß § 286d Abs. 2 Satz 1 bei einer bis zum 31.12.1991 durchgeführten Beitragserstattung nicht mehr Beitragszeiten, die in den in § 286d Abs. 2 Satz 1 genannten unterschiedlichen Zeiträumen im Beitrittsgebiet ohne Berlin (Ost) und in Berlin (Ost) zurückgelegt wo...mehr