Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragserstattung

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Beitragserstattung: Möglich... / 8 Antrag auf Erstattung

Für die Erstattung der zu Unrecht entrichteten Sozialversicherungsbeiträge bedarf es verwaltungstechnisch sowohl eines Antrags des Arbeitgebers für die von ihm getragenen Teile der Beiträge als auch eines Antrags des Arbeitnehmers für seine Anteile. Im Übrigen entsteht der Erstattungsanspruch kraft Gesetzes mit dem Eingang der zu Unrecht gezahlten Beiträge bei der Einzugsste...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / Zusammenfassung

Überblick Zu Unrecht entrichtete Beiträge werden in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erstattet. Das gilt nicht, wenn für den Arbeitnehmer aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht gezahlt worden sind, Leistungen erbracht wurden. Der Anspruch auf Beitragserstattung steht demjenigen zu, der die Beiträge getragen ...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 10.2 Ausschluss der Verzinsung bei Vergleich

In einem Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid (auch wenn die Beiträge noch nicht entrichtet worden sind) oder in einer unter Vorbehalt geleisteten Beitragszahlung ist zugleich ein Antrag auf Erstattung von Beiträgen i. S. d. § 27 Abs. 1 SGB IV mit enthalten. Der zu unterstellende Erstattungsantrag wirkt für die später zu entrichtenden Beiträge fort.[1] Es handelt sich be...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 9.3 Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit

Für die Bearbeitung des Antrags auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ist die Agentur für Arbeit zuständig, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Seit Beginn des Erstattungszeitraums sind Leistungen gewährt worden. Dabei kann es sich z. B. um Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Unterhaltsgeld handeln. Der Erstattungsans...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 10.1 Ausschluss der Verzinsung bei Verrechnung

Eine Verzinsung überzahlter Beiträge kommt nicht in Betracht, wenn diese im Rahmen der gemeinsamen Grundsätze für die Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vom Arbeitgeber verrechnet werden. Das BSG hat klargestellt[1], dass eine Verzinsung nur bei zu Unrecht gezahlten Beiträgen infrage kommt, nic...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 1.1 Zu hohe Leistungen aufgrund falschen Entgelts

Eine Beitragserstattung kommt nicht in Betracht, wenn versehentlich zu hohe Beiträge gezahlt und dementsprechend auch höhere Leistungen erbracht worden sind. Allerdings sind Beitragsteile – also Beiträge nicht in der vollen Höhe – zu erstatten, wenn die Leistung auch ohne Beitragsüberzahlung unverändert erbracht worden wäre.mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 4.2.1 Leistungsinanspruchnahme für Erstattungszeitraum

Die zweite Alternative der oben dargestellten Regelung[1] ("Beiträge sind nicht zu erstatten, wenn der Versicherungsträger Leistungen zu erbringen hat") gilt nicht für die Rentenversicherung.[2] Die Ausnahme ergibt sich zwangsläufig aus dem Wesen der Rentenversicherung: Aus der Beitragszahlung entsteht hier nahezu immer der Anspruch auf eine später zu erbringende Leistung, n...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 7.1 Erstattung an Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Der Anspruch auf die Beitragsrückzahlung steht demjenigen zu, der die Beiträge getragen hat; das sind in der Regel Arbeitgeber und Arbeitnehmer.[1] Zusätzliche Beiträge, die nach dem durchschnittlichen Beitragssatz der Krankenversicherung berechnet wurden, werden alleine dem Arbeitgeber erstattet. Der Arbeitnehmer ist stets der Erstattungsberechtigte, soweit der Beitragszusc...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 4 Besondere Regelungen der Sozialversicherungsträger

4.1 Erstattung durch Krankenversicherung bei Einmalzahlung Kommt es bei einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zur Rückforderung von Einmalzahlungen[1] (wie in vielen Tarifverträgen z. B. bei Weihnachtsgeld vorgesehen), besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge.[2] Achtung Keine Korrektur des Krankengelds bei Erstattung von Einm...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 9 Zuständiger Versicherungsträger

9.1 Zuständigkeit der Krankenkasse Für die Bearbeitung des Antrags auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge ist grundsätzlich die Krankenkasse zuständig, soweit sich nicht die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers[1] oder der Bundesagentur für Arbeit[2] ergibt. Der Antragsvordruck auf Rückzahlung der Beiträge ...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 7 Empfänger der Erstattung

7.1 Erstattung an Arbeitgeber und Arbeitnehmer Der Anspruch auf die Beitragsrückzahlung steht demjenigen zu, der die Beiträge getragen hat; das sind in der Regel Arbeitgeber und Arbeitnehmer.[1] Zusätzliche Beiträge, die nach dem durchschnittlichen Beitragssatz der Krankenversicherung berechnet wurden, werden alleine dem Arbeitgeber erstattet. Der Arbeitnehmer ist stets der E...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / Sozialversicherung

1 Prüfung der Leistungsgewährung Zu Unrecht entrichtete Beiträge sind zu erstatten[1], es sei denn, dass der Versicherungsträger bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht gezahlt worden sind, Leistungen erbracht oder zu erbringen hat.[2] Die Regelung beruht auf dem Gedanken der wechselseitigen A...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 4.2 Ausschlusstatbestände in der Rentenversicherung

4.2.1 Leistungsinanspruchnahme für Erstattungszeitraum Die zweite Alternative der oben dargestellten Regelung[1] ("Beiträge sind nicht zu erstatten, wenn der Versicherungsträger Leistungen zu erbringen hat") gilt nicht für die Rentenversicherung.[2] Die Ausnahme ergibt sich zwangsläufig aus dem Wesen der Rentenversicherung: Aus der Beitragszahlung entsteht hier nahezu immer d...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 4.2.2 Ausschluss der Erstattung verjährter Rentenversicherungs-Pflichtbeiträge

Die bis zur Betriebsprüfung entrichteten Rentenversicherungsbeiträge gelten als zu Recht entrichtete Beiträge, wenn sie – trotz fehlender Versicherungspflicht – bei einer Betriebsprüfung nicht beanstandet wurden. Eine Erstattung ist dann nicht mehr möglich. Diese Regelungen sind auch für zu Unrecht entrichtete Beiträge nach Ablauf der für die Erstattung maßgebenden Verjährung...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 3 Einschätzung des Finanzamts

Eine Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen kommt auch dann nicht in Betracht, wenn Arbeitsentgelt gezahlt worden ist und dieses im Nachhinein abgesenkt wird, weil das Finanzamt die Höhe des Arbeitsentgelts als unangemessen hoch angesehen hat.[1] Aus Gründen der Rechtssicherheit kann es grundsätzlich nicht hingenommen werden, dass nach Auszahlung des Arbeitsentgelts und...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 4.2.3 Beanstandungsschutz für Rentenversicherungsbeiträge

Ein Beanstandungsschutz für zu Unrecht gezahlte Pflichtbeiträge für abhängig Beschäftigte ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IV. § 26 Abs. 1 Satz 3 SGB IV fingiert darüber hinaus Pflichtbeiträge nach Ablauf einer 4-jährigen Frist als zu Recht entrichtete Beiträge. Dieser sog. Beanstandungsschutz gilt allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer auf die Wirksamkeit der Beit...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 4.1 Erstattung durch Krankenversicherung bei Einmalzahlung

Kommt es bei einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zur Rückforderung von Einmalzahlungen[1] (wie in vielen Tarifverträgen z. B. bei Weihnachtsgeld vorgesehen), besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge.[2] Achtung Keine Korrektur des Krankengelds bei Erstattung von Einmalzahlungen Obwohl Einmalzahlungen bei der Berechnung von K...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 4.3 Arbeitslosenversicherung: Abzug gewährter Leistungen

Für die Erstattung von zu Unrecht entrichteten Arbeitslosenversicherungsbeiträgen gilt ebenso § 26 Abs. 2 SGB IV, dennoch gibt es hier abweichend von den anderen Versicherungszweigen eine Besonderheit: Der zu erstattende Betrag vermindert sich um den Betrag der Leistung, die in der irrtümlichen Annahme der Beitragspflicht gezahlt worden ist.[1] Abweichend von den Regelungen ...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 6 Erstattung im Wege der Auszahlung

Zu Unrecht gezahlte Beiträge, die nicht verrechnet werden können oder sollen, werden bei Vorliegen der anderen Voraussetzungen auf Antrag ausgezahlt. Die Auszahlung kann in Form einer Gutschrift auf dem Beitragskonto des Arbeitgebers bei der Einzugsstelle vorgenommen werden.[1]mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 9.1 Zuständigkeit der Krankenkasse

Für die Bearbeitung des Antrags auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge ist grundsätzlich die Krankenkasse zuständig, soweit sich nicht die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers[1] oder der Bundesagentur für Arbeit[2] ergibt. Der Antragsvordruck auf Rückzahlung der Beiträge ist bei der Krankenkasse einzureic...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 7.2 Erstattung an eine GmbH

Sofern eine GmbH zu Unrecht entrichtete Arbeitgeberbeitragsanteile getragen hat, steht der Erstattungsanspruch nur der GmbH und nicht einem Gesellschafter zu. Ein Gesellschafter kann die Erstattung der Arbeitgeberanteile auch nicht mit der Begründung verlangen, sie hätten seinen Gewinnanspruch geschmälert.[1] Sind von einer insolventen GmbH Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, ...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 2 Keine Erstattung bei Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers

Eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ist auch bei Entgeltkürzungen in folgender Konstellation ausgeschlossen: Wenn es sich z. B. um einen Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer wegen unentschuldigten Fernbleibens von der Arbeit[1] handelt und dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt gekürzt wird und diese Kürzung nicht auf einer nachträglic...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 9.2 Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers

Für die Bearbeitung des Antrags auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Rentenversicherungsbeiträge ist der Rentenversicherungsträger zuständig, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Seit Beginn des Erstattungszeitraums sind Leistungen (zur medizinischen Rehabilitation bzw. zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Rente) beantragt, bewilligt oder gewährt worden. Die Bei...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 5 Erstattung im Wege der Aufrechnung

Sowohl für die Krankenkasse als auch für den Arbeitgeber ist es verwaltungsmäßig am einfachsten, wenn die zu Unrecht entrichteten Beiträge vom Arbeitgeber aufgerechnet werden. Ob eine Aufrechnung vorgenommen werden kann, ist von mehreren Voraussetzungen abhängig.[1]mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beitragserstattung: Möglich... / 1.2 Leistungsgewährung durch unzuständigen Versicherungsträger

Hat ein Versicherungsträger eines Versicherungszweigs, zunächst eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht und stellt sich heraus, dass er für die Leistungserbringung nicht zuständig war, erhält er diese Aufwendungen durch den für die Erbringung dieser Leistung zuständigen Rehabilitationsträger erstattet.[1] In diesen Fällen gil...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berücksichtigungszeiten (Ki... / 3 Berücksichtigungszeiten bei Beitragserstattungen

3.1 Verfallswirkung Bei einer Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge gehen sämtliche Ansprüche und Zeiten verloren (Verfallswirkung), die vor der Beitragserstattung liegen, auch wenn sie – wie z. B. die Berücksichtigungszeit – den Erstattungsbetrag nicht beeinflusst haben. 3.2 Beitragserstattung vor dem 1.1.1992 Die Verfallswirkung erfasst nicht die Kinderberücksichtigungsze...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berücksichtigungszeiten (Ki... / 3.1 Verfallswirkung

Bei einer Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge gehen sämtliche Ansprüche und Zeiten verloren (Verfallswirkung), die vor der Beitragserstattung liegen, auch wenn sie – wie z. B. die Berücksichtigungszeit – den Erstattungsbetrag nicht beeinflusst haben.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kindererziehungszeit in der... / 2 Ausschluss von der Anrechnung

Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung werden nach § 56 Abs. 4 SGB VI nicht angerechnet für Personen, die wegen Einstrahlung oder einer Ausnahmevereinbarung oder wegen der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem einer internationalen Organisation (EG-Beamte) nicht der Versicherungspflicht nach den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen; nach § 5 Abs. 4 SGB VI vers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 1.1.1 Rangfolge der Einnahmearten

Nacheinander sind unter den genannten Voraussetzungen der Beitragspflicht zu unterwerfen: das Arbeitsentgelt, max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Wird diese nicht erreicht, dann der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, wiederum max. in Summe bis zur BBG der KV. Wird diese nicht erreicht, dann das Arbeitseinkommen, max. in Summe bis zur BBG der KV. Paralle...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (aus geringfü... / 1.1 Ausschluss des Zuschlags an Entgeltpunkten

Geringfügig entlohnt Beschäftigte, die als Bezieher einer Altersvollrente nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze, als Versorgungsbezieher sowie als Personen, die wegen Vollendung der Regelaltersgrenze oder wegen einer Beitragserstattung versicherungsfrei sind[1], erhalten keine zusätzlichen Entgeltpunkte. Dennoch besteht für den Arbeitgeber weiterhin die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 3 Versicherungsfreiheit

Für Personen, die eine der Voraussetzungen der Rentenversicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 SGB VI erfüllen, ist auch die Tätigkeit als Pflegeperson grundsätzlich immer rentenversicherungsfrei. Von dieser Versicherungsfreiheit werden demnach Personen erfasst, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen (gilt nich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 1.2.4 Nachzahlung bei Erstattung irrtümlich gezahlter Pflichtbeiträge

Werden in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht gezahlte Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung beanstandet und erstattet[1], können Versicherte innerhalb von 3 Monaten, nachdem die Erstattung unanfechtbar geworden ist, freiwillige Beiträge für die Erstattungsmonate nachzahlen, wenn in diesen Monaten das Recht zur freiwilligen Versicherung bestand.[2] Die Höhe de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rückzahlung von Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Grundsatz: Wird > Arbeitslohn in demselben VZ an den ArbG zurückgezahlt, in dem er dem ArbN zugeflossen ist, mindert er den für dieses > Kalenderjahr vom ArbG zu bescheinigenden Arbeitslohn. Kann der ArbG den zurückgezahlten Betrag nicht mehr berücksichtigen, zB weil der ArbN im Laufe des Kalenderjahres ausgeschieden und die > Lohnsteuerbesch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2026, Folgen der Ausz... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Ehegatten haben am 2011 geheiratet. Sie leben seit November 2017 – Auszug des Antragsgegners – getrennt. Der Scheidungsantrag wurde dem Antragsgegner am 2.9.2021 zugestellt. [2] In der gesetzlichen Ehezeit vom … 2011 bis zum … 2021 hat die Antragstellerin Versorgungsanrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung, in einer berufsständischen Vers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 1.3 Beitragsabführung für versicherungsfreie Beschäftigte

Der Arbeitgeber hat ebenfalls Beiträge zur Rentenversicherung an die Einzugsstelle abzuführen für Beschäftigte, die als Bezieher einer Vollrente wegen Alters nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze, als Versorgungsbezieher, als Nichtversicherte nach Erreichen der Regelaltersgrenze oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund einer Beitragserstattung vers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 12 Berechtigung zur freiwilligen Versicherung und Beitragserstattung

Wer das Recht zur freiwilligen Versicherung hat, für den besteht – unabhängig von einer tatsächlichen Zahlung freiwilliger Beiträge – grundsätzlich nicht das Recht auf eine Beitragserstattung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ausnahmen gelten trotz einer Berechtigung zur freiwilligen Versicherung unter besonderen Voraussetzungen für bestimmte Versicherte, wie z. B. fü...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 2.1 Pflichtbeiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Eine Zuordnung von beitragsfreien Zeiten i. S. v. §§ 58, 59, 252 Abs. 1, 252a Abs. 1, 253a kann nach dem Wortlaut der Vorschrift ausschließlich aufgrund von Pflichtbeiträgen zur knappschaftlichen Rentenversicherung erfolgen, die darüber hinaus in einem zeitlichen Zusammenhang zu den vorgenannten beitragsfreien Zeiten stehen müssen. Neben tatsächlich gezahlten Pflichtbe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.5 Aufwendungen für Krankheiten Dritter

Rz. 81 Die Krankheitskosten für Dritte können nur dann als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn die Kostenübernahme aufgrund von rechtlichen, sittlichen oder tatsächlichen Gründen zwangsläufig erwachsen (§§ 1602 – 1610 BGB).[1] In derartigen Fällen ist jedoch zu prüfen, inwieweit eine Krankenversicherung des Unterstützten besteht, die die entsprechenden Kosten a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Beitragserstattung an Versicherte nach § 210 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 1)

Rn. 169 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 210 SGB VI werden auf Antrag Beiträge erstattet, in denen das mit der Einbeziehung in die Rentenversicherung verfolgte Ziel eines Rentenanspruchs nicht oder voraussichtlich nicht erreicht werden kann (BT-Drucks 16/3368, 16). Dabei handelt es sich um folgende Fälle: eaa) Erstattungsfälle nach § 210 Abs 1 SGB VI Rn. 169a Stand: EL 169 – ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Beitragserstattung an Versicherte nach § 204 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 3)

Rn. 171 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 204 SGB VI können Deutsche, die aus den Diensten einer zwischen- oder überstaatlichen Organisation ausscheiden, auf Antrag für die Zeiten dieses Dienstes unter den dortigen weiteren Voraussetzungen freiwillige Beiträge nachzahlen. Werden solche Beträge erstattet, sind sie ebenfalls nach § 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 3 steuerfrei.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Beitragserstattung an Versicherte nach § 286d SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 2)

Rn. 170 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sind Beitragszeiten im Beitrittsgebiet zurückgelegt, gilt § 210 Abs 5 SGB VI (bei Inanspruchnahme einer Geld- oder Sachleistung können Versicherte nur die Erstattung der später gezahlten Beiträge verlangen) mit der Maßgabe, dass eine Sachleistung, die vor dem 01.01.1991 im Beitrittsgebiet in Anspruch genommen worden ist, eine Erstattung nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eh) Beitragserstattung nach § 26 SGB IV (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 8)

Rn. 176 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Unter bestimmten Voraussetzungen sieht § 26 SGB IV die Erstattung zu Unrecht entrichteter Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung für Zeiten nach dem 31.12.1972 vor. Auch eine solche Erstattung stellt § 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 8 steuerfrei.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ef) Beitragserstattung nach § 75 ALG (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 6)

Rn. 174 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auf Antrag werden nach § 75 ALG (Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte) Beiträge erstattet an Nr 1: Versicherte, die die Wartezeit von 15 Jahren bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr erfüllen können Nr 2: Witwen, Witwern und Waisen, wenn wegen der Nichterfüllung der Wartezeit von 5 Jahren ein Anspruch auf Leistungen nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Beitragserstattung an Versicherte nach § 210 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG)

ea) Beitragserstattung an Versicherte nach § 210 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 1) Rn. 169 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 210 SGB VI werden auf Antrag Beiträge erstattet, in denen das mit der Einbeziehung in die Rentenversicherung verfolgte Ziel eines Rentenanspruchs nicht oder voraussichtlich nicht erreicht werden kann (BT-Drucks 16/3368, 16). Dabei handelt es sich u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Beitragserstattung an Versicherte nach § 207 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 5)

Rn. 173 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 207 SGB VI können Versicherte für Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, auf Antrag freiwillige Beiträge nachzahlen, sofern diese Zeiten nicht bereits mit Beiträgen belegt sind. Der Antrag kann nur bis zum vollendeten 45. Lebensjahr gestellt werd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eg) Beitragserstattung nach § 117 ALG (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 7)

Rn. 175 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 117 Abs 1 ALG (Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte) wird Personen, die am 31.12.1994 (kumulativ)mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Beitragserstattung an Versicherte nach § 205 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 4)

Rn. 172 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 205 SGB VI können Versicherte, für die ein Anspruch auf Entschädigung für Zeiten von Strafverfolgungsmaßnahmen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen rechtskräftig festgestellt ist, auf Antrag freiwillige Beiträge für diese Zeit nachzahlen. Werden solche Beträge erstattet, sind sie ebenfalls nach § 3 Nr ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Beitragserstattungen (= Verweis auf § 3 Nr 3 Buchst b EStG)

Rn. 177c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Verweis auf § 3 Nr 3 Buchst b EStG bedeutet nicht, dass auch die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rentenbeitragserstattung nach § 210 Abs 1a iVm Abs 2 (= Wartezeit) SGB VI vorliegen müssen (keine Rechtsgrund-, sondern eine Rechtsfolgenverweisung!); es genügt – aus Gründen der Gleichbehandlung heraus –, dass sich die jeweiligen Le...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rentenabfindungen, Beitragserstattungen usw (§ 3 Nr 3 EStG)

Schrifttum (ab 2000): Köhler/Brockmann, Überblick über das JStG 2007, NWB F 2, 9191; Korn/Fuhrmann, Änderungen bei der ESt durch das JStG 2007, NWB F 3, 14 353; Myssen/Ohletz, Änderung des § 3 Nr 3 EStG durch das JStG 2007, NWB F 3, 14 795; Keller/Meier, Vorsorgeeinrichtungen nach der zweiten Säule der Schweizer Altersvorsorge, NWB 11/2017, 809; Bergan, Anm zu BFH vom 12.10.2017,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung nach § 3 Nr 3 EStG – Überblick

Rn. 165 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 3 EStG enthält einen umfangreichen Katalog an Steuerbefreiungen. Steuerfrei sind danach (abschließende Aufzählung!):mehr