Beruht die Beitragsüberzahlung darauf, dass Beiträge irrtümlich von einem zu hohen Arbeitsentgelt gezahlt worden sind, so ist eine Aufrechnung der Beiträge ausgeschlossen, wenn der überhöhte Betrag der Bemessung von Geldleistungen an den Versicherten zugrunde gelegt wurde. Eine Aufrechnung durch den Arbeitgeber scheidet auch aus, wenn für den Erstattungszeitraum oder für eine...mehr
• 2018 Beiträge zur Krankenversicherung / Bonuszahlungen / Verzicht auf die Geltendmachung von Krankheitskosten / Grenzüberschreitende Berücksichtigung von Krankheitskosten / § 10 EStG / § 33 EStG Fraglich ist, ob die von den gesetzlichen Krankenversicherungen gewährten Bonuszahlungen i. S. v. § 65a SGB V als Beitragserstattungen, die mit den Krankenversicherungsbeiträgen zu ...mehr
Wer das Recht zur freiwilligen Versicherung hat, für den besteht – unabhängig von einer tatsächlichen Zahlung freiwilliger Beiträge – grundsätzlich nicht das Recht auf eine Beitragserstattung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ausnahmen gelten trotz einer Berechtigung zur freiwilligen Versicherung unter besonderen Voraussetzungen für bestimmte Versicherte, wie z. B. fü...mehr
Eine Beitragserstattung kommt nicht in Betracht, wenn versehentlich zu hohe Beiträge gezahlt und dementsprechend auch höhere Leistungen erbracht worden sind. Allerdings sind Beitragsteile – also Beiträge nicht in der vollen Höhe – zu erstatten, wenn die Leistung auch ohne Beitragsüberzahlung unverändert erbracht worden wäre.mehr
Überblick Zu Unrecht entrichtete Beiträge werden in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erstattet. Das gilt nicht, wenn für den Arbeitnehmer aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht gezahlt worden sind, Leistungen erbracht wurden. Der Anspruch auf Beitragserstattung steht demjenigen zu, der die Beiträge getragen ...mehr
Zu Unrecht entrichtete Beiträge sind zu erstatten[1], es sei denn, dass der Versicherungsträger bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht gezahlt worden sind, Leistungen erbracht oder zu erbringen hat.[2] Die Regelung beruht auf dem Gedanken der wechselseitigen Abhängigkeit von Beiträgen und Le...mehr
In einem Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid (auch wenn die Beiträge noch nicht entrichtet worden sind) oder in einer unter Vorbehalt geleisteten Beitragszahlung ist zugleich ein Antrag auf Erstattung von Beiträgen i. S. d. § 27 Abs. 1 SGB IV mit enthalten. Der zu unterstellende Erstattungsantrag wirkt für die später zu entrichtenden Beiträge fort.[1] Es handelt sich be...mehr
Für die Erstattung der zu Unrecht entrichteten Sozialversicherungsbeiträge bedarf es verwaltungstechnisch sowohl eines Antrags des Arbeitgebers für die von ihm getragenen Teile der Beiträge als auch eines Antrags des Arbeitnehmers für seine Anteile. Im Übrigen entsteht der Erstattungsanspruch kraft Gesetzes mit dem Eingang der zu Unrecht gezahlten Beiträge bei der Einzugsste...mehr
Eine Verzinsung überzahlter Beiträge kommt nicht in Betracht, wenn diese im Rahmen der gemeinsamen Grundsätze für die Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vom Arbeitgeber verrechnet werden. Das BSG hat klargestellt[1], dass eine Verzinsung nur bei zu Unrecht gezahlten Beiträgen infrage kommt, nic...mehr
Für die Bearbeitung des Antrags auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ist die Agentur für Arbeit zuständig, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Seit Beginn des Erstattungszeitraums sind Leistungen gewährt worden. Dabei kann es sich z. B. um Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Unterhaltsgeld, Übergangsgeld, Gründungszusch...mehr
Die zweite Alternative der oben dargestellten Regelung ("Beiträge sind nicht zu erstatten, wenn der Versicherungsträger Leistungen zu erbringen hat") gilt nicht für die Rentenversicherung.[2] Die Ausnahme ergibt sich zwangsläufig aus dem Wesen der Rentenversicherung: Aus der Beitragszahlung entsteht hier nahezu immer der Anspruch auf eine später zu erbringende Leistung, näml...mehr
Der Anspruch auf die Beitragsrückzahlung steht demjenigen zu, der die Beiträge getragen hat; das sind in der Regel Arbeitgeber und Arbeitnehmer.[1] Zusätzliche Beiträge, die nach dem durchschnittlichen Beitragssatz der Krankenversicherung berechnet wurden, werden alleine dem Arbeitgeber erstattet. Der Arbeitnehmer ist stets der Erstattungsberechtigte, soweit der Beitragszusc...mehr
4.1 Erstattung durch Krankenversicherung bei Einmalzahlung Kommt es bei einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zur Rückforderung von Einmalzahlungen[1] (wie in vielen Tarifverträgen z. B. bei Weihnachtsgeld vorgesehen), besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge.[2] Achtung Keine Korrektur des Krankengelds bei Erstattung von Einm...mehr
9.1 Zuständigkeit der Krankenkasse Für die Bearbeitung des Antrags auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge ist grundsätzlich die Krankenkasse zuständig, soweit sich nicht die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers[1] oder der Bundesagentur für Arbeit[2] ergibt. Der Antragsvordruck auf Rückzahlung der Beiträge ...mehr
7.1 Erstattung an Arbeitgeber und Arbeitnehmer Der Anspruch auf die Beitragsrückzahlung steht demjenigen zu, der die Beiträge getragen hat; das sind in der Regel Arbeitgeber und Arbeitnehmer.[1] Zusätzliche Beiträge, die nach dem durchschnittlichen Beitragssatz der Krankenversicherung berechnet wurden, werden alleine dem Arbeitgeber erstattet. Der Arbeitnehmer ist stets der E...mehr
Als Anreiz, Zeiten der Kurzarbeit für eine Qualifizierung zu nutzen, erstattet die Bundesagentur für Arbeit Arbeitgebern 50 % der Beiträge zur Sozialversicherung, wenn die Beschäftigten an einer während der Kurzarbeit begonnenen beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen (hat die Weiterbildung vor dem individuellen Eintritt in die Kurzarbeit begonnen, besteht ggf. Anspruc...mehr
Zu Unrecht gezahlte Beiträge, die nicht verrechnet werden können oder sollen, werden bei Vorliegen der anderen Voraussetzungen auf Antrag ausgezahlt. Die Auszahlung kann in Form einer Gutschrift auf dem Beitragskonto des Arbeitgebers bei der Einzugsstelle vorgenommen werden.[1]mehr
1 Prüfung der Leistungsgewährung Zu Unrecht entrichtete Beiträge sind zu erstatten[1], es sei denn, dass der Versicherungsträger bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht gezahlt worden sind, Leistungen erbracht oder zu erbringen hat.[2] Die Regelung beruht auf dem Gedanken der wechselseitigen A...mehr
4.2.1 Leistungsinanspruchnahme für Erstattungszeitraum Die zweite Alternative der oben dargestellten Regelung ("Beiträge sind nicht zu erstatten, wenn der Versicherungsträger Leistungen zu erbringen hat") gilt nicht für die Rentenversicherung.[2] Die Ausnahme ergibt sich zwangsläufig aus dem Wesen der Rentenversicherung: Aus der Beitragszahlung entsteht hier nahezu immer der ...mehr
Sowohl für die Krankenkasse als auch für den Arbeitgeber ist es verwaltungsmäßig am einfachsten, wenn die zu Unrecht entrichteten Beiträge vom Arbeitgeber aufgerechnet werden. Die erwähnten Richtlinien sehen daher ausdrücklich primär eine Verrechnung vor. Ob eine Aufrechnung vorgenommen werden kann, ist von mehreren Voraussetzungen abhängig.mehr
Die bis zur Betriebsprüfung entrichteten Rentenversicherungsbeiträge gelten unter folgenden Voraussetzungen als zu Recht entrichtete Beiträge: Wenn sie aus einem Beschäftigungsverhältnis für Zeiten ab 1.1.1973 – trotz der fehlenden Versicherungspflicht – im Rahmen der nächsten nach der Zahlung der Beiträge stattgefundenen Betriebsprüfung nicht beanstandet wurden. Eine Erstat...mehr
Eine Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen kommt auch dann nicht in Betracht, wenn Arbeitsentgelt gezahlt worden ist und dieses im Nachhinein abgesenkt wird, weil das Finanzamt die Höhe des Arbeitsentgelts als unangemessen hoch angesehen hat.[1] Aus Gründen der Rechtssicherheit kann es grundsätzlich nicht hingenommen werden, dass nach Auszahlung des Arbeitsentgelts und...mehr
Für die Erstattung – grundsätzlich – zu Unrecht entrichteter verjährter Rentenversicherungsbeiträge existiert eine Sonderregelung. Dieser sog. Beanstandungsschutz gilt allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer auf die Wirksamkeit der Beiträge vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Beanstandung schutzwürdig ist. Zugunsten des Beschäfti...mehr
Kommt es bei einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zur Rückforderung von Einmalzahlungen[1] (wie in vielen Tarifverträgen z. B. bei Weihnachtsgeld vorgesehen), besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge.[2] Achtung Keine Korrektur des Krankengelds bei Erstattung von Einmalzahlungen Obwohl Einmalzahlungen bei der Berechnung von K...mehr
Für die Erstattung von zu Unrecht entrichteten Arbeitslosenversicherungsbeiträgen gilt ebenso § 26 Abs. 2 SGB IV, dennoch gibt es hier abweichend von den anderen Versicherungszweigen eine Besonderheit: Der zu erstattende Betrag vermindert sich um den Betrag der Leistung, die in der irrtümlichen Annahme der Beitragspflicht gezahlt worden ist.[1] Abweichend von den Regelungen ...mehr
Für die Bearbeitung des Antrags auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge ist grundsätzlich die Krankenkasse zuständig, soweit sich nicht die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers[1] oder der Bundesagentur für Arbeit[2] ergibt. Der Antragsvordruck auf Rückzahlung der Beiträge ist bei der Krankenkasse einzureic...mehr
Sofern eine GmbH zu Unrecht entrichtete Arbeitgeberbeitragsanteile getragen hat, steht der Erstattungsanspruch nur der GmbH und nicht einem Gesellschafter zu. Ein Gesellschafter kann die Erstattung der Arbeitgeberanteile auch nicht mit der Begründung verlangen, sie hätten seinen Gewinnanspruch geschmälert.[1] Sind von einer insolventen GmbH Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, ...mehr
Eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ist auch bei Entgeltkürzungen in folgender Konstellation ausgeschlossen: Wenn es sich z. B. um einen Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer wegen unentschuldigten Fernbleibens von der Arbeit[1] handelt und dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt gekürzt wird und diese Kürzung nicht auf einer nachträglic...mehr
Für die Bearbeitung des Antrags auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Rentenversicherungsbeiträge ist der Rentenversicherungsträger zuständig, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Seit Beginn des Erstattungszeitraums sind Leistungen (zur medizinischen Rehabilitation bzw. zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Rente) beantragt, bewilligt oder gewährt worden. Die Bei...mehr
Hat ein Versicherungsträger eines Versicherungszweigs, zunächst eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht und stellt sich heraus, dass er für die Leistungserbringung nicht zuständig war, erhält er diese Aufwendungen durch den für die Erbringung dieser Leistung zuständigen Rehabilitationsträger erstattet.[1] In diesen Fällen gil...mehr
Bei einer Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge gehen sämtliche Ansprüche und Zeiten verloren (Verfallswirkung), die vor der Beitragserstattung liegen, auch wenn sie – wie z. B. die Berücksichtigungszeit – den Erstattungsbetrag nicht beeinflusst haben.mehr
Bestanden innerhalb eines Kalendermonats mehrere unständige Beschäftigungen, deren Arbeitsentgelt insgesamt die monatliche BBG übersteigt, gilt Folgendes: Bei der Beitragsberechnung sind die einzelnen Arbeitsentgelte anteilsmäßig nur so weit zu berücksichtigen, dass der Gesamtbetrag die monatliche BBG nicht übersteigt.[1] In der Praxis kann die ggf. erforderliche Kürzung ers...mehr
Die Möglichkeit, eine Versorgungsanwartschaft abzufinden, z. B. zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, spricht gegen das Vorliegen von betrieblicher Altersversorgung, weil dann ein biometrisches Risiko nicht mehr abgesichert wird. Unschädlich sind jedoch Abfindungen in den nachfolgenden Fällen: Abfindung kleinerer, gesetzlich unverfallbare...mehr
Eine Hinterbliebenenversorgung im steuerlichen Sinne wird nur anerkannt, wenn im Todesfall ausschließlich Leistungen an die Witwe/den Witwer des Arbeitnehmers, die Kinder[1], den früheren Ehepartner oder den Lebensgefährten fließen. Begünstigt ist auch die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft. Sofern es sich um eine eingetragene Lebenspartnerschaft [2] handelt, ist die H...mehr
Ansprüche auf Geldleistungen können übertragen werden zur Erfüllung oder zur Sicherung von Ansprüchen auf Rückzahlung von Darlehen und auf Erstattung von Aufwendungen, die im Vorgriff auf fällig gewordene Sozialleistungen zu einer angemessenen Lebensführung gegeben oder gemacht worden sind.[1] Des Weiteren können Ansprüche auf Geldleistungen übertragen werden, wenn der zuständig...mehr
Die Befreiung wird vom Vorliegen der Voraussetzungen an wirksam, wenn der Befreiungsantrag innerhalb von 3 Monaten nach dem Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen gestellt wird.[1] Fällt das Ende der 3-Monatsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet sie erst mit dem folgenden Werktag. Wird der Antrag nach Ablauf der Frist gestellt, wird die Befrei...mehr
Sonstige Einkünfte liegen auch vor, wenn die betriebliche Altersversorgung vorzeitig mit Wirkung für die Zukunft beendet wird (z. B. durch eine Abfindung oder ggf. auch in Form der Beitragserstattung). Lediglich im Fall der kompletten Rückabwicklung eines Vertragsverhältnisses mit Wirkung für die Vergangenheit handelt es sich bei der Zahlung der Versorgungseinrichtung an den...mehr
Werden in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht gezahlte Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung beanstandet und erstattet[1], können Versicherte innerhalb von 3 Monaten, nachdem die Erstattung unanfechtbar geworden ist, freiwillige Beiträge für die Erstattungsmonate nachzahlen, wenn in diesen Monaten das Recht zur freiwilligen Versicherung bestand.[2] Die Höhe de...mehr
Versicherungsfreiheit besteht auch für Bezieher einer Vollrente wegen Alters nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde[1] sowie Bezieher einer Pension nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen[2] und Bezieher einer berufsständischen Versorgungseinrichtung nach Erreichen einer Altersgrenze sowie für Personen, die bis zum Erreichen der Regela...mehr
Beitragsnachforderung In beiden dargestellten Fällen greifen zusätzlich die Verjährungsvorschriften des SGB IV. So können bei einer Beitragsnachforderung im Rahmen der Betriebsprüfung – ohne dass ein Verschulden der unterlassenden Beitragszahlung geprüft wird – für die letzten 4 Kalenderjahre die Beiträge nachgefordert werden. Praxis-Beispiel Beitragsnachforderung für die letz...mehr
Der Pauschalbeitrag ist auch für Personen zu zahlen, die rentenversicherungsfrei sind. Das sind nach § 5 Abs. 4 SGB VI Rentner, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, einer Vollrente wegen Alters beziehen, Ruhestandsbeamte (nach Erreichen der Regelaltersgrenze) und gleichgestellte Personen[1] sowie Bezieher einer berufsständischen Altersversor...mehr
Nacheinander sind unter den genannten Voraussetzungen der Beitragspflicht zu unterwerfen: das Arbeitsentgelt, max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Wird diese nicht erreicht, dann der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, wiederum max. in Summe bis zur BBG der KV. Wird diese nicht erreicht, dann das Arbeitseinkommen, max. in Summe bis zur BBG der KV. Paralle...mehr
Geringfügig entlohnt Beschäftigte, die als Bezieher einer Altersvollrente nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze, als Versorgungsbezieher sowie als Personen, die wegen Vollendung der Regelaltersgrenze oder wegen einer Beitragserstattung versicherungsfrei sind[1], erhalten keine zusätzlichen Entgeltpunkte. Dennoch besteht weiterhin die Verpflichtung zur Z...mehr
Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung werden nach § 56 Abs. 4 SGB VI nicht angerechnet für Personen, die wegen Einstrahlung oder einer Ausnahmevereinbarung oder wegen der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem einer internationalen Organisation (EG-Beamte) nicht der Versicherungspflicht nach den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen; nach § 5 Abs. 4 SGB VI vers...mehr
Beitragsanteil zur Rentenversicherung Der Arbeitgeber hat für die Arbeitnehmer, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, als Bezieher einer Vollrente wegen Alters, als Versorgungsbezieher, wegen des Erreichens der Regelaltersgrenze, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze wegen einer ...mehr
Regelaltersrente erhalten Versicherte, die die Regelaltersgrenze vollendet und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind für diese Rentenart nicht zu erfüllen. Ein Verdienst neben der Rente ist – unabhängig von seiner Höhe – unschädlich für den Rentenanspruch. Die Regelaltersrente kann nicht vorzeitig – also vor Erreichen der Rege...mehr
Für Personen, die eine der Voraussetzungen der Rentenversicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 SGB VI erfüllen, ist auch die Tätigkeit als Pflegeperson grundsätzlich immer rentenversicherungsfrei. Von dieser Versicherungsfreiheit werden demnach Personen erfasst, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen (gilt nich...mehr
Die Nichtzurechnung zum Arbeitsentgelt setzt grundsätzlich voraus, dass die lohnsteuerfreie Behandlung oder die Pauschalbesteuerung mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum erfolgt.[1] Wird erst im Nachhinein Steuerfreiheit bzw. Pauschalbesteuerung geltend gemacht, werden die Sozialversicherungsbeiträge für diese Entgeltbestandteile wegen Wegfalls der...mehr
Die Einnahmen nach § 37a EStG (Sachprämien), § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (sonstige Bezüge) und § 40 Abs. 2 EStG (u. a. Mahlzeiten) sind nur dann nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit diese vom Arbeitgeber oder von einem Dritten mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum pauschal besteuert werden.[1] Achtung Korrektur der beitragsrechtlichen Behandlu...mehr
Der Freibetrag ist von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen abzuziehen. Der Freibetrag ist also von der dem Grunde nach beitragspflichtigen Leistung der bAV in einem ersten Schritt abzuziehen und erst im zweiten Schritt auf die Beitragsbemessungsgrenze zu begrenzen. Praxis-Beispiel Überschreitung der BBG bei gesetzlicher Rente und bAV Ein versicherungspflichtiger Rent...mehr
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