Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragserstattung

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Saison-Kurzarbeitergeld: So... / 2 Abgrenzung der Betriebe des Baugewerbes

Bei der Prüfung, ob ein Arbeitnehmer in einem Betrieb des Baugewerbes tätig ist, sind die gesetzliche Begriffsbestimmung, die gesetzliche Vermutungsregelung und die Baubetriebe-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu beachten. Achtung Eigenschaft als Baubetrieb begründet zugleich die Umlagepflicht Die Eigenschaft als Baubetrieb entscheidet dabei nicht nur über... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Übergangsbereich / 10 Meldeverfahren

Hinsichtlich der Beschäftigung im Übergangsbereich gelten die allgemeinen Meldegrundsätze. Einen besonderen Meldetatbestand für den Eintritt in eine oder den Austritt aus einer Beschäftigung im Übergangsbereich gibt es nicht. Aus diesem Grund sind bei einem Eintritt oder Austritt einer Beschäftigung in oder aus dem Übergangsbereich auch keine Meldungen durch den Arbeitgeber ... mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 3.2 Berücksichtigung des Freibetrags bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze

Der Freibetrag ist von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen abzuziehen. Der Freibetrag ist also von der dem Grunde nach beitragspflichtigen Leistung der bAV in einem ersten Schritt abzuziehen und erst im zweiten Schritt auf die Beitragsbemessungsgrenze zu begrenzen.[1] Praxis-Beispiel Überschreitung der BBG bei gesetzlicher Rente und bAV Ein versicherungspflichtiger R... mehr

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Beitragserstattung: Verjährung bei zu Unrecht entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen

Zusammenfassung Überblick Zu Unrecht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge können nur erstattet werden, wenn der Anspruch auf die Erstattung noch nicht verjährt ist. Der Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge verjährt 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge entrichtet worden sind. Beanstandet jedoch der Rentenversicherungsträger die... mehr

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Beitragserstattung: Verjähr... / 5 Betriebsprüfung

Auch wenn eine Betriebsprüfung stattgefunden hat und dort die unrichtige Beitragsentrichtung nicht entdeckt wurde, kann die Beitragserstattung für verjährte Zeiträume mit der Verjährungseinrede zurückgewiesen werden. Das BSG hat sich bereits mehrfach mit den Rechtsfolgen von Betriebsprüfungen beschäftigt, bei denen es zunächst keine Beanstandungen gab, sich jedoch später herau... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Verjährung / 4 Verjährung bei Beitragserstattung

4.1 Beanstandung von Beiträgen durch den Arbeitgeber Der Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung verjährt innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Entrichtung. Diese Regelung betrifft Beiträge, die in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht oder -berechtigung zu Unrecht entrichtet worden ... mehr

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Beitragserstattung: Verjähr... / 7 Unkenntnis des Berechtigten

Die Unkenntnis des Berechtigten über seinen Anspruch und damit die Möglichkeit, diesen (rechtzeitig) geltend zu machen, ist auch im Bereich der Beitragserstattung gegeben. Denn es ist nun einmal ein fundamentaler Grundsatz des Verjährungsrechts, dass eine solche Unkenntnis, die auch in vielen anderen Bereichen unseres Rechtslebens zu beobachten ist, bei der Verjährung grunds... mehr

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Beitragserstattung: Verjähr... / 2.2 Ermessen des Versicherungsträgers

Der Versicherungsträger kann von der Einrede der Verjährung – ermessenfehlerfrei – Gebrauch machen, wenn sich die durchgeführte Versicherungspflicht über mehrere Jahre hinweg als unrichtig erweist und nicht auf einen Fehler der Einzugsstelle zurückzuführen ist. Dieser Sachverhalt ist häufig in der Arbeitslosenversicherung anzutreffen, weil dort beim Antrag auf Arbeitslosengeld ... mehr

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Beitragserstattung: Verjähr... / Sozialversicherung

1 Die 4-Jahresfrist Der Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge verjährt 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge entrichtet worden sind. Für die Verjährung des Anspruchs ist also der Zeitpunkt der Entrichtung der Beiträge maßgebend, nicht etwa der Zeitpunkt der Fälligkeit. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem ersten Tag des Kalenderjahr... mehr

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Beitragserstattung: Verjähr... / 2 Einrede der Verjährung

Anders als die Verjährung der Beitragsansprüche tritt die Verjährung des Erstattungsanspruchs nicht von Amts wegen ein, sondern wird auf Einrede wirksam. Das bedeutet, der Versicherungsträger ermittelt, ob Beitragserstattungen noch vorgenommen werden können oder ob die maßgebliche Erstattungsfrist bereits abgelaufen ist (= verjährt ist). Dies lässt sich aus der Rechtsprechun... mehr

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Beitragserstattung: Verjähr... / 4 Neubeginn

Die Verjährung beginnt erneut, wenn der Schuldner den Anspruch anerkennt, eine gerichtliche/behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.[1] Die Verjährungsfrist wird dadurch erneut in voller Länge in Gang gesetzt; sie beginnt in vollem zeitlichem Umfang erneut zu laufen und beginnt dabei sofort mit dem Ende der Unterbrechung, nicht erst mit Beginn des n... mehr

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Beitragserstattung: Verjähr... / 1 Die 4-Jahresfrist

Der Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge verjährt 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge entrichtet worden sind. Für die Verjährung des Anspruchs ist also der Zeitpunkt der Entrichtung der Beiträge maßgebend, nicht etwa der Zeitpunkt der Fälligkeit. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem ersten Tag des Kalenderjahres, das dem Kalende... mehr

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Beitragserstattung: Verjähr... / 2.1 Treu/Glauben

Durch die Bezugnahme in § 27 SGB IV auf die Vorschriften des BGB ist auch der Grundsatz von Treu und Glauben[1] bei der Ermessensausübung zu berücksichtigen. Die Einrede der Verjährung scheidet hiernach aus, wenn die Beitragsentrichtung auf einem fehlerhaften Verwaltungshandeln des Versicherungsträgers oder der Einzugsstelle beruht. Achtung Prüfung des Verjährungsendes von Am... mehr

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Beitragserstattung: Verjähr... / Zusammenfassung

Überblick Zu Unrecht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge können nur erstattet werden, wenn der Anspruch auf die Erstattung noch nicht verjährt ist. Der Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge verjährt 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge entrichtet worden sind. Beanstandet jedoch der Rentenversicherungsträger die Rechtswirksamk... mehr

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Beitragserstattung: Verjähr... / 3 Hemmung

Für die Hemmung der Verjährung gelten die §§ 203 bis 211 BGB sinngemäß. Die Hemmung bedeutet ein vorübergehendes Ruhen der Verjährungsfrist, die nach Wegfall des Hinderungsgrunds weiterläuft. Der Zeitraum der Hemmung wird also nicht in die Verjährungsfrist einbezogen, die sich im Ergebnis um den Hemmungszeitraum verlängert. Die Verjährung ist gehemmt, solange zwischen dem Sch... mehr

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Beitragserstattung: Verjähr... / 6 Beanstandung von Rentenversicherungsbeiträgen

Rentenversicherungsbeiträge, die in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht gezahlt und deshalb beanstandet worden sind, aber nicht zurückgefordert wurden, gelten als freiwillige Beiträge.[1] Dies gilt allerdings nur, wenn die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung in dem Zeitraum bestand, für den die Beiträge als gezahlt ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Unständig Beschäftigte / 5.1 Mehrere unständige Beschäftigungen innerhalb eines Kalendermonats

Bestanden innerhalb eines Kalendermonats mehrere unständige Beschäftigungen, deren Arbeitsentgelt insgesamt die monatliche BBG übersteigt, gilt Folgendes: Bei der Beitragsberechnung sind die einzelnen Arbeitsentgelte anteilsmäßig nur so weit zu berücksichtigen, dass der Gesamtbetrag die monatliche BBG nicht übersteigt.[1] In der Praxis kann die ggf. erforderliche Kürzung ers... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Verjährung / 4.2 Beanstandung von Beiträgen durch den Versicherungsträger

Beanstandet der Versicherungsträger die Rechtswirksamkeit von Beiträgen, so beginnt die 4-jährige Frist erst mit dem Schluss des Kalenderjahres der Beanstandung.[1] Die Verjährungsfrist solcher Beitragsrückzahlungsansprüche wird i. Ü. durch eine Beitragsstreitigkeit im Vorverfahren oder im Verfahren vor den Sozialgerichten sowie durch ein Verfahren über einen Rentenanspruch ... mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
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Aufrechnung / Zusammenfassung

Begriff Aufrechnung ist die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen, die sich gegenüberstehen, durch Verrechnung. Sie ist entweder durch Aufrechnungsvertrag oder durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung eines Schuldners, der zugleich Gläubiger ist, möglich. Aufzurechnen ist gegen die Nettolohnforderung; der Arbeitgeber bleibt zur Abführung der öffentlichen Abga... mehr

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Beitragszuschuss: Weiterbes... / 1.2 Besonderheiten in der Rentenversicherung

Personen, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nie rentenversichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung erhalten haben, sind in diesem Versicherungszweig versicherungsfrei. Dies gilt auch für Versorgungsbezieher wegen Alters (z. B. berufsständische Versorgung oder Beamtenversorgung). Üben diese Personen eine Beschäftigung gegen Arbe... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Verjährung / 4.1 Beanstandung von Beiträgen durch den Arbeitgeber

Der Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung verjährt innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Entrichtung. Diese Regelung betrifft Beiträge, die in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht oder -berechtigung zu Unrecht entrichtet worden sind.[1] Zu Unrecht entrichtete Beiträge darf die Ei... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Regelaltersrente / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Regelaltersrente erhalten Versicherte, die die Regelaltersgrenze vollendet und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind für diese Rentenart nicht zu erfüllen. Ein Verdienst neben der Rente ist – unabhängig von seiner Höhe – unschädlich für den Rentenanspruch. Die Regelaltersrente kann nicht vorzeitig – also vor Erreichen der Rege... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Aufrechnung / 1.2 Ausschluss der Aufrechnung

Beruht die Beitragsüberzahlung darauf, dass Beiträge irrtümlich von einem zu hohen Arbeitsentgelt gezahlt worden sind, so ist eine Aufrechnung der Beiträge ausgeschlossen, wenn der überhöhte Betrag der Bemessung von Geldleistungen an den Versicherten zugrunde gelegt wurde. Eine Aufrechnung durch den Arbeitgeber scheidet auch aus, wenn für den Erstattungszeitraum oder für eine... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Lohnsteuererstattung / 1.1 Auswirkungen auf die Beitragsberechnung

Die Nichtzurechnung zum Arbeitsentgelt setzt grundsätzlich voraus, dass die lohnsteuerfreie Behandlung oder die Pauschalbesteuerung mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum erfolgt.[1] Wird erst im Nachhinein Steuerfreiheit bzw. Pauschalbesteuerung geltend gemacht, werden die Sozialversicherungsbeiträge für diese Entgeltbestandteile wegen Wegfalls der... mehr

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Beitragszuschuss: Weiterbes... / 2.1 Beitragszuschuss für gesetzlich und privat Krankenversicherte

Keine Besonderheiten gelten hinsichtlich des Anspruches auf Zahlung eines Beitragszuschusses in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Nichtrentner sind als reguläre Arbeitnehmer anzusehen. Die gesetzlichen Regelungen für den Anspruch auf einen Beitragszuschuss sind auch hier anzuwenden. Dies gilt sowohl für die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versichert... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Aufrechnung / 3.2 Arbeitslosenversicherung

Auch im Bereich des Arbeitsförderungsrechts gilt eine spezialgesetzliche Aufrechnungsvorschrift. Hat ein Bezieher einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III diese Leistung zu Unrecht erhalten, weil der Anspruch wegen der Anrechnung von Nebeneinkommen gemindert war oder wegen einer Sperrzeit ruhte, so kann die Agentur für Arbeit mit dem Anspruch auf Erstattung gegen den Ans... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Deutsche Rentenversicherung / 3 Leistungen

Leistungen aus der Rentenversicherung werden nach dem Leistungskatalog in § 23 SGB I erbracht, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rentenversicherung erbringt ihre Leistungen hauptsächlich in Form von monatlich wiederkehrenden Rentenzahlungen (an Versicherte und Hinterbliebene) und Zusatzleistungen bzw. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Te... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Freiwillige Krankenversiche... / 4.1 Vorgehensweise in der Praxis

Aufgrund der in § 240 Abs. 4a SGB V getroffenen Vorgaben ist in der Praxis folgende Vorgehensweise bei der Beitragsfestsetzung von hauptberuflich selbstständig Tätigen maßgebend: Bei hauptberuflich selbstständig Tätigen, die eine selbstständige Tätigkeit neu aufnehmen (Existenzgründer), werden die Beiträge auf ihren Antrag hin bis zur Vorlage des ersten Einkommensteuerbeschei... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Abtretung von Geldleistungs... / 3.1 Ansprüche auf Geldleistungen

Ansprüche auf Geldleistungen können übertragen werden zur Erfüllung oder zur Sicherung von Ansprüchen auf Rückzahlung von Darlehen und auf Erstattung von Aufwendungen, die im Vorgriff auf fällig gewordene Sozialleistungen zu einer angemessenen Lebensführung gegeben oder gemacht worden sind.[1] Des Weiteren können Ansprüche auf Geldleistungen übertragen werden, wenn der zuständig... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Sommer, SGB V § 223 Beitrag... / 2.3 Beitragsbemessungsgrenze (Abs. 3)

Rz. 15 Die beitragspflichtigen Einnahmen sind nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen. Nach der Legaldefinition ist die Beitragsbemessungsgrenze der Betrag von einem Dreihundertsechzigstel der Jahresarbeitsentgeltgrenze für den Kalendertag. Rz. 16 Die Jahresarbeitsentgeltgrenze war bis 31.12.2002 in § 6 Abs. 1 Nr. 1 geregelt und betrug 75 v. H. der Beitragsbem... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Kurzarbeitergeld (Verfahren) / 2 Verfahren

Das Verfahren des Kurzarbeitergeldes beginnt zwar mit der Anzeige der Kurzarbeit, die Auszahlung erfordert aber zusätzlich einen eigenständigen Leistungsantrag. Dieser Antrag auf Kurzarbeitergeld bzw. Saison-Kurzarbeitergeld (sog. Abrechnungsliste) ist nachträglich für den jeweiligen Anspruchszeitraum (Kalendermonat) zu stellen. Er kann auf den amtlichen Vordrucken (Abrechnu... mehr

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Beitragserstattung: Besonderheiten bei Sozialversicherungsbeiträgen

Zusammenfassung Überblick Zu Unrecht entrichtete Beiträge werden in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich erstattet. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch einige Ausnahmen. Diese kommen insbesondere bei der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zum Tragen. Nicht immer erfolgt die Beitragserstattung z. B. an den Arbeitnehmer und den Arbeitg... mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / Zusammenfassung

Überblick Zu Unrecht entrichtete Beiträge werden in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich erstattet. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch einige Ausnahmen. Diese kommen insbesondere bei der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zum Tragen. Nicht immer erfolgt die Beitragserstattung z. B. an den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber. Gesetze, ... mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 1 Erstattung von Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträgen bei unzuständiger Krankenkasse

Zu Unrecht entrichtete Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind zu erstatten.[1] Etwas anderes gilt, wenn die Krankenkasse bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht entrichtet worden sind, Leistungen der Kranken- und/oder Pflegeversicherung erbracht oder zu erbringen hat. Im Verhält... mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5.7 Höhe des Erstattungsbetrags

Die zu Recht entrichteten Rentenversicherungsbeiträge werden in der Höhe erstattet, in der der Versicherte sie getragen hat.[1] Dabei ist durchaus eine prozentuale Errechnung des Erstattungsbetrags nach der Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zulässig. War mit dem Arbeitnehmer ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart, wird dem Arbeitnehmer nur der vom Arbeitgeber getragen... mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5.6 Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge bei Tod des Versicherten

Hat ein Verstorbener bis zu seinem Tode die Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt, sodass kein Anspruch auf Rente wegen Todes besteht, werden die von dem Verstorbenen entrichteten Rentenversicherungsbeiträge auf Antrag erstattet. Halbwaisen haben aber nur dann einen Anspruch auf Beitragserstattung, wenn eine Witwe oder ein Witwer nicht vorhanden ist. Mehreren Waisen steht d... mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 4 Beitragsrückzahlung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Eine Sonderform der Beitragserstattung – der Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge – stellt in der Krankenversicherung die Prämienzahlung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen dar (sog. Wahlleistung nach § 53 Abs. 2 SGB V). Die Krankenkasse kann nach dieser Vorschrift in ihrer Satzung für alle beitragspflichtigen Mitglieder, die im Kalenderjahr länger als 3 Monate vers... mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 6 Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung

Eine Beitragserstattung in der Rentenversicherung kann für den Versicherten negative Auswirkungen mit sich bringen, z. B. bei der Erfüllung der Wartezeiten, Erfüllung der Versicherungszeiten als Voraussetzung für einen Rentenanspruch, Bewertung der für die Rentenhöhe maßgeblichen Beitragszeiten. Werden die zur Rentenversicherung entrichteten Pflichtbeiträge beanstandet, ist dahe... mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / Sozialversicherung

1 Erstattung von Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträgen bei unzuständiger Krankenkasse Zu Unrecht entrichtete Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind zu erstatten.[1] Etwas anderes gilt, wenn die Krankenkasse bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht entrichtet worden sind, Leistung... mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5.1 Erstattung bei Wegfall der Versicherungspflicht

Versicherte, bei denen die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung entfällt, ohne dass das Recht zur freiwilligen Versicherung besteht (z. B. Beamte), können die Erstattung der Beiträge beantragen. Der Grund für den Wegfall der Versicherungspflicht ist unerheblich (z. B. Aufgabe der Beschäftigung, Rückkehr ins Ausland, Übernahme ins Beamtenverhältnis). Es... mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5.3 Ausschluss der Erstattung

Eine Erstattung ist ausgeschlossen, wenn während einer Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der Versicherungspflicht von dem Recht der freiwilligen Versicherung Gebrauch gemacht wurde oder solange Versicherte als Beamte oder Richter auf Zeit oder auf Probe, Soldaten auf Zeit, Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst versicherungsfrei oder nur befristet von der Versicheru... mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5.5 Regelaltersgrenze erreicht und kein Erfüllen der allgemeinen Wartezeit

Versicherte, die die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit (60 Monate) nicht erfüllt haben, erhalten auf Antrag die entrichteten Rentenversicherungsbeiträge erstattet. Wird nach Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge nach Erreichen der Regelaltersgrenze erneut eine Beschäftigung aufgenommen, ist diese Beschäftigung rentenversicherungsfrei. mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 3 Erstattung von Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträgen aus Versorgungsbezügen

Soweit der Bezieher der Versorgungsbezüge auch eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, sind Beiträge aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt und den Versorgungsbezügen höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Für die Beitragsberechnung ist vorrangig das Arbeitsentgelt heranzuziehen.[1] Bei Gewährung von einmal... mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5 Erstattung zu Recht entrichteter Rentenversicherungsbeiträge

Selbst wenn Beiträge zu Recht entrichtet worden sind, besteht oftmals weder ein Anspruch auf freiwillige Versicherung noch auf Rente. In diesen Fällen sieht das SGB VI die Erstattung der Versichertenanteile der Rentenversicherungsbeiträge sowie der vollen Höherversicherungsbeiträge – gleichgültig, wer diese getragen hat – vor. Hinweis Zeitpunkt der Antragstellung Die Erstattung... mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 7 Fehlversicherung in der Rentenversicherung

Eine "Fehlversicherung" liegt vor, wenn die Rentenversicherungsbeiträge an die knappschaftliche Rentenversicherung gezahlt wurden, obwohl sie für die allgemeine Rentenversicherung bestimmt waren. Gleiches gilt für den umgekehrten Fall. Diese Fehlversicherung zwischen der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung wird in der Weise berichtigt, ... mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5.2 Allgemeine Wartezeit durch Versicherungsfreie/-befreite wird nicht erfüllt

Beiträge werden auf Antrag auch Versicherten erstattet, die versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, wenn sie die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben. Dies gilt nicht für Personen, die wegen Geringfügigkeit einer Beschäftigung oder aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit versicherungsfrei sind. mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5.4 Kein Erstattungsanspruch für Ausländer nach Rückkehr ins Heimatland

Für die Prüfung des Rechts auf freiwillige Versicherung ist auch eine Pflichtversicherung aufgrund von Rechtsvorschriften eines der übrigen Mitgliedstaaten der EU zu berücksichtigen. Somit kann auch ein in der Bundesrepublik beschäftigter Ausländer nach der Rückkehr in sein Heimatland unter Umständen freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung leisten, auch wenn er... mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 2 Erstattung von Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber im Rahmen eines Ersatzanspruchs

Der Arbeitgeber hat der Bundesagentur für Arbeit (BA) die geleisteten Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu erstatten, wenn die Agentur für Arbeit zunächst Arbeitslosengeld zahlt und sich anschließend herausstellt, dass der Arbeitgeber für den gleichen Zeitraum noch Arbeitsentgelt zu zahlen hat.[1] Der Anspruch auf dieses Arbeitsentgelt ist auf die Agentur fü... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.5 Beiträge zu einer inländischen privaten Krankenversicherung (PKV) und zu einer privaten Pflegepflichtversicherung

Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung → eZeilen 23–26, Zeile 27 In die Zeilen 23–27 gehören Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Dies betrifft in erster Linie Selbstständige, Beamte, Richter, Berufssoldaten und Amtsträger. Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge an private Krankenkassen sind im gleichen Umfang wie gesetzliche Beit... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Rund um die Einkommensteuer... / 1 Digitalisierung – Finanzamt 4.0

Digitalisierung beim Finanzamt Auch in der Finanzverwaltung stehen die automationsgestützte Bearbeitung durch verstärkten IT-Einsatz mit dem Ziel der Kostenersparnis (weniger Personal) und einer schnelleren Bearbeitung im Vordergrund. Gleichzeitig soll eine effizientere Bearbeitung erfolgen, indem fehleranfällige Sachverhalte – insbesondere bei großer steuerlicher Auswirkung ... mehr