Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragserstattung

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.2.1 Eintritt der Verjährung

Rz. 10 Für die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung der Beiträge ist der Zeitpunkt der Entrichtung der Beiträge maßgebend. Wenn daher der Beitrag für November 2008 verspätet erst im Januar 2009 bei der Krankenkasse eingegangen ist, verjährt dieser Beitrag erst am 1.1.2014. Es ergibt sich daraus also, dass die bis einschließlich 31.12. eines Jahres entrichteten Beiträge am...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.2.3.3 Neubeginn der Verjährung

Rz. 15 Auch für den Neubeginn der Verjährung gelten die Vorschriften des BGB sinngemäß. Nach § 212 BGB beginnt die Verjährung erneut, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungsmaßnahme vorgenommen oder beantragt wird. Der e...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.2.2 Verjährung des Erstattungsanspruchs bei Beanstandung von Rentenversicherungsbeiträgen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 11 Soweit Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung für Zeiten nach dem 31.12.1972 trotz Fehlens der Versicherungspflicht nicht spätestens bei der nächsten Prüfung beim Arbeitgeber beanstandet worden sind, gilt § 45 Abs. 2 SGB X (vgl. § 26 Abs. 1) . Wenn die Beiträge zur Rentenversicherung beanstandet werden, beginnt die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung der beanstande...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.2.3.4 Wirkung der Verjährung

Rz. 16 Für die Wirkung der Verjährung gelten ebenfalls die Vorschriften des BGB sinngemäß. Nach § 214 Abs. 1 BGB ist der Schuldner nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung zu verweigern. Daher geht mit Eintritt der Verjährung der Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht erstatteten Beiträge nicht unter. Es bedarf daher der Einrede der Verjährung durch den Versiche...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.6 Ausschluss der Erstattung von Beiträgen

Rz. 10 Abs. 2 schließt einen Erstattungsanspruch dann aus, wenn der Versicherungsträger bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund der zu Unrecht entrichteten Beiträge oder für den Zeitraum, für den diese Beiträge entrichtet worden sind, Leistungen erbracht oder zu erbringen hat; Beiträge, die für Zeiten entrichtet worden sind, die während des Bezugs von Leistu...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.2.1 Beitragsaufteilung für Mehrfachbeschäftigte mit Arbeitsentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 10 Die in Rz. 9 bereits skizzierte anteilige Kürzung des Arbeitsentgelts aus verschiedenen Arbeitsverhältnissen bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) und damit die Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts aus jeder Beschäftigung ist nach folgender Formel vorzunehmen:mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.2.4 Einwand der Verjährung

Rz. 17 Die Verjährung des Erstattungsanspruchs tritt – anders als die Verjährung der Beitragsansprüche – nicht von Amts wegen ein; sie wird nur auf Einrede wirksam. Der Versicherungsträger ist allerdings nicht verpflichtet, sondern lediglich berechtigt, hinsichtlich der Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge die Einrede der Verjährung zu erheben. Über die Erhebung de...mehr

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Jansen, SGB IV § 28 Verrech... / 2.4 Aufrechnung mit künftigen Beitragsansprüchen

Rz. 8 Der für die Erstattung von zu Unrecht entrichteten Beiträgen zuständige Leistungsträger (vgl. § 26) kann mit Zustimmung des Berechtigten die zu Unrecht entrichteten Beiträge mit künftigen Beitragsansprüchen aufrechnen. Voraussetzung für die Aufrechnung des Erstattungsanspruchs ist, dass der Berechtigte der Aufrechnung zustimmt und der zuständige Leistungsträger künftig...mehr

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Jansen, SGB IV § 28 Verrech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die mit dieser Vorschrift geregelte Möglichkeit zur Verrechnung bzw. Aufrechnung kann als Ergänzung zu §§ 51 und 52 SGB I angesehen werden. Letztere Bestimmungen sind nicht anwendbar, da es sich bei Beitragserstattungen nicht um Sozialleistungen handelt. Es wird die Möglichkeit zur Verrechnung mit Erstattungsansprüchen eingeräumt. Dabei wird die sonst geforderte Gegens...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Leistungsansprüche

Rz. 1456 Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte haben Anspruch auf Leistungen zur medizinischen und berufsfördernden Rehabilitation, auf Renten nach Erreichen der Altersgrenze, Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Beitragserstattungen. Dabei ist zu beachten, dass freiwillig Versicherte bestimmte Gesundheitsleistungen...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.4 Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze oder nach Beitragserstattung (Abs. 1 Nr. 3 und 4)

Rz. 7 Nach § 5 Abs. 4 Nr. 3 1. Alternative sind in der gesetzlichen Rentenversicherung Personen, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (vgl. § 33 Abs. 2 Nr. 1 bis 6; bis 31.12.2007: bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres) nicht versicherungspflichtig oder freiwillig versichert waren, bei Aufnahme einer Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfr...mehr

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Jansen, SGB VI § 179 Erstat... / 2.2 Prüfungsrecht

Rz. 5 Mit Abs. 1 Satz 4 bis 7 wird den Stellen, die die Beitragserstattung durchführen, auch nach bestandskräftiger Erstattung ein Prüfungsrecht eingeräumt. Da es nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofs bedingt durch Zeitmangel zu Überzahlungen gekommen ist, ist die Einführung eines der Betriebsprüfung vergleichbaren Prüfungsrechts sinnvoll. Es gibt den zuständigen S...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 168 regelt im Innenverhältnis, wer die Beiträge Beschäftigter (§ 1) – seit 1.4.1999 auch geringfügig versicherungspflichtig Beschäftigter (§ 5) – zu tragen hat (zum Begriff der Beitragstragung und damit verbundenen Fragen der Beitragserstattung ausführlich BSG, Urteil v. 29.6.2000, B 4 RA 57/98 R). § 168 knüpft an die Systematik der §§ 162, 163 an und wird durch §§ 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.6.2 Behinderte Menschen in Inklusionsbetrieben (Abs. 1 Nr. 2a)

Rz. 25 Wie Abs. 1 Nr. 2 wurde auch Nr. 2a durch Art. 7 (Nr. 9b) des Bundesteilhabegesetzes v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 geändert. Nach den Wörtern "Werkstatt für behinderte Menschen" wurden die Wörter "oder nach einer Beschäftigung bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt, das Wort "Integrationsprojekt" wurde durch das Wort ...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Dörr, Verwaltungsakte nach Abtretung oder Pfändung von Renten?, SGb 1988 S. 8. Elling, Abtretung von Sozialleistungen, NZS 2000 S. 281. Eichenhofer, Erstattung trotz Vorausabtretung?, SGb 1991 S. 292. von Einem, Rechtliche Probleme bei der Abtretung sozialrechtlicher Ansprüche, JR 1993 S. 270. Günther, Abtretung, Pfändung und Abzweigung von Sozialleistungen, ZFSH/SGB 1998...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.2.4 Vereinbarungen zwischen Krankenkasse und Zahlstelle (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 43 Satz 5 ermächtigt die Krankenkassen und Zahlstellen zu abweichenden Vereinbarungen. In welchem Umfang das möglich ist, geht aus dem Wortlaut der Vorschrift nicht eindeutig hervor (Klaus Peters, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, § 256 Rz. 52, Stand: 8.1.2021). Insoweit könnte man die Auffassung vertreten, dass von allen Regelungen des Abs. 2 abweichende Vereinbarung...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.3.4 Beitragszahlung

Rz. 20 Die Beitragszahlung richtet sich bei Beiträgen aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 255 Abs. 1. Danach sind die Beiträge der Versicherten von den Trägern der Rentenversicherung bei der Zahlung der Rente einzubehalten und zusammen mit den von den Trägern der Rentenversicherung zu tragenden Beiträgen an die Deutsche Rentenversicherung Bund für die Krank...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.3.1 Geldleistungen zur Überbrückung vor Sozialleistungszahlung (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 19 Abs. 2 Nr. 1 sieht vor, dass Geldansprüche, also die noch nicht durch Erfüllung erloschenen Forderungen i. S. v. § 194 BGB, aus einem Sozialrechtsverhältnis auch wirksam übertragen oder verpfändet werden können, wenn dies zur Erfüllung oder zur Sicherung von Ansprüchen auf Rückzahlung von Darlehen und auf Erstattung von Aufwendungen dient, die im Vorgriff auf fällig g...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 1.3 Beitragsabführung für versicherungsfreie Beschäftigte

Der Arbeitgeber hat ebenfalls Beiträge zur Rentenversicherung an die Einzugsstelle abzuführen für Beschäftigte, die als Bezieher einer Vollrente wegen Alters nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze, als Versorgungsbezieher, als Nichtversicherte nach Erreichen der Regelaltersgrenze oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund einer Beitragserstattung vers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Versorgungsanrechte können ganz oder tw erlöschen, wenn die zur Begründung der Anrechte geleisteten Beträge erstattet werden. Hauptanwendungsfall ist die – unter bestimmten Voraussetzungen mögliche – Beitragserstattung in der gesetzlichen Rentenversicherung, die zur Auflösung des Versicherungsverhältnisses und infolge dessen zum Erlöschen der erworbenen Anrechte führt (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bedeutung des Zahlungsverbots.

Rn 2 Das Zahlungsverbot richtet sich an alle (auch privatrechtlichen) Versorgungsträger, bei denen für einen der Ehegatten ein Versorgungsanrecht besteht, dessen für den Versorgungsausgleich maßgebliche Höhe durch eine Auszahlung beeinflusst werden kann. Sobald die Versorgungsträger von einem Versorgungsausgleichsverfahren Kenntnis erhalten, dürfen sie grds keine Zahlung meh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kapitalbezug des Ausgleichspflichtigen.

Rn 2 Ein Anspruch auf Ausgleich von Kapitalzahlungen nach § 22 S 1 setzt voraus, dass der Ausgleichspflichtige aus einem noch nicht ausgeglichenen Anrecht (keine Rente, sondern Kapitalzahlungen) erhält. In diesem Fall kann auch der Ausgleichsberechtigte keine Ausgleichsrente, sondern – iHd Ausgleichswerts – Kapitalzahlung(en) verlangen. Noch nicht ausgeglichen sind Anrechte,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Leistungsformen (Abs 2 Nr 3).

Rn 4 Die Versorgungen müssen gem II Nr 3 Hs 1 grds auf eine Rente gerichtet sein, also auf eine regelmäßig wiederkehrende Geldzahlung. In Betracht kommen sowohl lebenslange (Regelfall) als auch zeitlich begrenzte Renten (BGH FamRZ 14, 1529 Rz 17). Für die Einbeziehung in den Wertausgleich bei der Scheidung ist ferner erforderlich, dass das Rentenstammrecht gesichert ist. Des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Minderung und Wegfall eines Anrechts.

Rn 3a Ist ein Versorgungsanrecht zwar in der Ehezeit erworben worden, aber bei Ehezeitende nicht mehr vorhanden, folgt schon aus dem Stichtagsprinzip, dass es im Versorgungsausgleich nicht zu berücksichtigen ist. Aber auch soweit ein Anrecht erst nach Ehezeitende – ganz oder tw – ersatzlos weggefallen ist, kann es nicht mehr in den Versorgungsausgleich einbezogen werden (Gru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausgleichswert (Abs 1 S 1).

Rn 10c Gem § 20 I 1 steht dem Ausgleichsberechtigten ein Anspruch auf eine schuldrechtliche Ausgleichsrente zu, deren Höhe sich grds nach dem Ausgleichswert des schuldrechtlich auszugleichenden Anrechts richtet. Dieser entspricht der Hälfte des jeweiligen Ehezeitanteils (§ 1 II 2). Der Ehezeitanteil der auszugleichenden Versorgung ist grds nur als Rentenbetrag zu berechnen (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4 Aufwendungen

Rz. 6 Sonderausgaben werden als Aufwendungen bezeichnet (§ 10 Abs. 1 EStG). Dem entspricht der Begriff der Ausgaben.[1] Eine Definition findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abfließenden Güter in Geld und Geldeswert erfasst. Es müssen tatsächliche Zahlungen vorliegen (Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.2 Beiträge zu Krankenversicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG)

Rz. 69 Beiträge zu Krankenversicherungen sind ab Vz 2010 abziehbar, wenn sie zur Erlangung eines durch das SGB XII bestimmten der Sozialhilfe gleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind (Basiskrankenversicherung), sofern auf die Leistung ein Anspruch besteht. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.1 Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG)

Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zur landwirtschaftlichen Alterskasse[1] sowie berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen. Zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören die gesetzlichen Sozialversicherungen der Arbeiter und Angestellten, die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 15. Rentenabfindungen, Beitragserstattungen und vergleichbare Leistungen (§ 3 Nr 3 EStG)

Rz. 208 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Nach dem SGB VI, dem BVG dem SVG sowie entsprechenden Regelungen der Länder können in bestimmten Fällen Kapitalabfindungen und Beitragsrückerstattungen gewährt werden. Diese sind steuerfrei, wenn sie ausdrücklich in § 3 Nr 3 EStG genannt sind. Das gilt auch für vergleichbare Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Vgl > R...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Modul F – Forderungen aus Sozialleistungen

Rz. 198 Wer über kein eigenes Arbeitseinkommen verfügt, erhält meist Sozialleistungen. Auch diese können unter der Beachtung der Pfändungsschutzbestimmungen des § 54 SGB I pfändbar sein. Modul F erfasst wahlweise die Pfändung gegenüber der Agentur für Arbeit, Versicherungsträgern oder Versorgungseinrichtungen. Grundsätzlich geht der Verordnungsgeber davon aus, dass eine Pfänd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen erf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 3. Rückerstattungsanspruch

Rz. 52 Einige Entscheidungen sind in den letzten Jahren zur Frage der Pfändbarkeit von Beitragserstattungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 210 SGB VI (früher § 1303 RVO) ergangen. Eine Beitragserstattung kommt insbes. bei rückkehrwilligen ausländischen Arbeitnehmern zum Tragen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischenmehr

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Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2.2 Zuständigkeit für freiwillig Versicherte

Rz. 11 Eine freiwillige Versicherung ist in der knappschaftlichen Rentenversicherung seit dem 1.1.1968 grundsätzlich nicht mehr zulässig (Art. 1 § 3 Nr. 5 des Finanzänderungsgesetzes 1967 v. 21.12.1967, BGBl. I S. 1259). Abweichend von diesem Grundsatz bestimmt § 273 Abs. 2, dass die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenvers...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 3 EStG

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.4 Beiträge zu einer inländischen privaten Krankenversicherung (PKV) und zu einer privaten Pflegepflichtversicherung

Rz. 514 [Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung → eZeilen 23–26, Zeile 27] Begünstigt sind Beiträge zu einer privaten Basiskrankenversicherung (PKV) und der privaten Pflegepflichtversicherung, die auf Vertragsleistungen entfallen, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (ohne Krankengeld) vergleichbar sind. Auch gezahlte ...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Die Finanzverwaltung bekommt über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bzw. hat über einen Datenabruf darauf Zugriff und kann die Daten mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen. Dazu gehören: sämtliche Angaben der LSt-Bescheinigung wie Bruttoloh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 230 Versic... / 2.2 Fortbestand der Versicherungspflicht

Rz. 15 Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder ihrer Verbände, sowie Mitglieder geistlicher Genossenschaften die bis zum 31.12.1991 nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit worden sind und deshalb am 31.12.1991 versicherungspflichtig waren, bleiben nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 in dieser Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 2.4 Verfallswirkung einer Beitragserstattung

Rz. 18 Zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zählen gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d SGB I u. a. auch Beitragserstattungen, deren Voraussetzungen sich für zu Recht gezahlte Beiträge seit dem 1.1.1992 (Inkrafttreten des SGB VI v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261) aus § 210 Abs. 1 und 2 ergeben. Durch die Erstattung von zu Recht gezahlten Beiträgen können grundsätzl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 272a Fälli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 118 Abs. 1 Satz 1 in der ab 1.4.2004 geltenden Fassung werden laufende Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt. Diese Regelung gilt für alle laufenden Geldleistungen, die am 1.4.2004 oder zu einem späteren Z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.1 Laufende Geldleistungen

Rz. 9 Laufende Geldleistungen sind Sozialleistungen, die regelmäßig wiederkehrend in Form von Geld für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt werden. Beispiele für laufende Geldleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung sind in erster Linie Renten, aber auch Rentennachzahlungen als zusammenfassende Zahlung für mehrere Zeitabschnitte. Zu den laufenden Geldleistungen zählen d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.7 Beitragserstattung und Kapitalabfindung

Rz. 30 Höherversicherungsbeiträge können unter den Voraussetzungen des § 210 erstattet werden (vgl. Komm. dort). Eine Kapitalabfindung kommt hingegen nicht in Betracht (zutreffend GRA der DRV zu § 269 SGB VI, Stand: 18.6.2015, Anm. 4). Die Beitragserstattung kommt dabei insbesondere dann in Betracht, wenn z. B. mangels Wartezeit ein Rentenanspruch nicht besteht, was unabding...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 2.2.2 Ausnahme von der Ausnahme – Rückausnahmeregelung (Satz 2)

Rz. 45 Von der Ausnahme nach Satz 1 sieht Satz 2 wiederum eine Rückausnahme vor. Den nach § 286d Abs. 2 von der Verfallswirkung nicht erfassten Beiträgen nach dem 20.6.1948 und vor dem 19.5.1990 im Beitrittsgebiet bzw. ab 1.2.1949 in Berlin, sind stets Entgeltpunkte (Ost) zuzuordnen. Die Sonderregelung des Abs. 2 Satz 1 ist auf diese Beitragszeiten nicht anzuwenden, weil sie...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die aus Gründen des Vertrauensschutzes eingefügte Vorschrift bezieht sich – als Sonderregelung zu §§ 256a bis 256c – auf vor 1937 geborene Versicherte, die ihren ständigen Aufenthalt am 18.5.1990 in den alten Bundesländern hatten (zur Zielsetzung vgl. auch BT-Drs. 12/405 S. 128). Sie erhalten im Rentenfall für Pflichtbeiträge im Beitrittsgebiet vom 9.5.1945 bis zum 18.5...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.6.1 Nachentrichtete Beiträge vor 1957 – Für-Prinzip (Satz 1)

Rz. 31 Abs. 6 Satz 1 ergänzt § 70 Abs. 1 für vor 1957 nachentrichtete Beiträge aufgrund von Vorschriften außerhalb des Vierten Titels (§§ 204 – 209, vgl. oben und § 70); für deren Bewertung ist ausschließlich das Durchschnittsentgelt des Jahres 1957 in Höhe von 5.043,00 DM maßgebend (modifiziertes Für-Prinzip). Die Regelung gilt auch für Nachzahlungen vor 1957, z. B. bei Hei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.1.4 Steigerungsbeträge – Voraussetzungen

Rz. 14 Die zusätzliche Absicherung bestand bzw. besteht nach Abs. 1 Satz 1 in dem sog. Steigerungsbetrag, der die spätere Rente durch eine Zusatzleistung erhöht. Die Steigerungsbeträge werden zusätzlich zu einer Rente aus Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Grundbeiträgen erbracht. Rz. 15 Voraussetzung für Steigerungsbetrag ist insoweit, dass überhaupt ein Rentenanspruch nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 2.2 Beitragserstattungsfälle – Anwendungsausschluss (Abs. 2)

Rz. 27 Beitragserstattungen vor 1992 schließen grundsätzlich weitere Leistungen aus den bisherigen Zeiten aus (Verfallswirkung). Davon ausgenommen sind Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 20.6.1948 bzw. in Berlin (Ost) nach dem 31.1.1949 und vor dem 19.5.1990 (§ 286d Abs. 2). Für diese nicht der Verfallswirkung unterliegenden Beiträge gilt § 259a ausdrücklich nicht (Ab...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Ahrens, Das neue Pfändungsschutzkonto, NJW 2010 S. 2002. ders., Aktuelle Rechtsprechung zu massezugehörigen Einkünften, NJW-Spezial 2018 S. 341. Becker, Mängelbeseitigung beim Kontopfändungsschutz, NJW 2011 S. 1317. Cranshaw, Vollstreckungsrechtliche Zusammenrechnung von gesetzlichen inländischen mit ausländischen Renten, jurisPR-InsR 1/2015 Anm. 1. Dahm, Zur Pfändbarkeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2 Anrechnung von Versorgungsbezügen

Rz. 8 Bei der Kürzung des Versorgungsfreibetrags sind alle von der Erbschaftsteuer nicht erfassten Versorgungsleistungen zu berücksichtigen (Rz. 6). Bei den Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern wird es sich häufig um lebenslängliche Bezüge handeln. Dies ist aber trotz des Wortlauts des § 17 Abs. 1 ErbStG, der mit dem Verweis auf § 14 BewG nur die lebenslänglichen Bezüge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.5.2 Teilzeiträume, Ausfalltage und Berufsausbildung (Sätze 2 bis 4) und Rechtsfolge (Satz 5)

Rz. 82 Nach Abs. 3a Satz 2 bis 5 werden für Teilzeiträume nur anteilige FRG-Tabellenwerte (vgl. hierzu Komm. zu § 256) und für Teilzeitbeschäftigungen nach dem 31.12.1949 Entgeltpunkte nach dem Verhältnis der Teil- zur Vollzeitarbeit (vgl. hierzu Komm. zu § 256b) berücksichtigt, zählen Monate, die zugleich mit Anrechnungszeiten wegen Krankheit (§ 58 Abs. 1 Nr. 1) oder Arbeitsa...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Ermittlung des Kapitalwerts nach § 14 BewG

Rz. 12 Besteht der Erwerb von Todes wegen aus nicht steuerbaren Versorgungsbezügen, mindern diese i. H. ihres Kapitalwerts den besonderen Versorgungsfreibetrag (§ 17 Abs. 1 Satz 2 ErbStG). Der Kapitalwert ist nach § 14 BewG zu ermitteln (vgl. auch die entsprechende BewG-Kommentierung). Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 BewG ist der Kapitalwert von lebenslänglichen Leistungen mit dem Vi...mehr