Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragserstattung

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.3 Übersicht über Verfahren nach § 183 oder § 197a

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 2.1.3 Folgen der Verjährungsvorschriften

Beitragsnachforderung In beiden dargestellten Fällen greifen zusätzlich die Verjährungsvorschriften des SGB IV. So können bei einer Beitragsnachforderung im Rahmen der Betriebsprüfung – ohne dass ein Verschulden der unterlassenden Beitragszahlung geprüft wird – für die letzten 4 Kalenderjahre die Beiträge nachgefordert werden. Praxis-Beispiel Beitragsnachforderung für die letz...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Ermittlung des Kapitalwerts nach § 14 BewG

Rz. 12 Besteht der Erwerb von Todes wegen aus nicht steuerbaren Versorgungsbezügen, mindern diese i. H. ihres Kapitalwerts den besonderen Versorgungsfreibetrag (§ 17 Abs. 1 Satz 2 ErbStG). Der Kapitalwert ist nach § 14 BewG zu ermitteln (vgl. auch die entsprechende BewG-Kommentierung). Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 BewG ist der Kapitalwert von lebenslänglichen Leistungen mit dem Vi...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Erstattungen

Erstattete Kirchensteuer ist mit Kirchensteuerzahlungen des Jahres der Erstattung zu verrechnen. Kommt es dabei zu einem Überhang der Erstattungsbeträge, muss dieser dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet werden.[1] Entsprechendes gilt bei der Erstattung von Versicherungsbeiträgen. Der Verrechungskreis umfasst sämtliche Versicherungen der jeweiligen Nummern des § 10 Ab...mehr

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Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 2.2 Aufrechnung gegen Beitragserstattungsansprüche

Rz. 9 Abs. 2 berechtigt zur Aufrechnung jeglicher Rückzahlungsansprüche gegen Beitragserstattungsansprüche in voller Höhe. Damit ist gesetzlich klargestellt, dass in Fällen der Rückabwicklung eines Versicherungspflichtverhältnisses ausgeschlossen ist, dass der Leistungsempfänger die gezahlten Leistungen ganz oder teilweise, vorübergehend oder endgültig behalten darf, gleichw...mehr

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Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 2.3 Aufrechnung bei Kurzarbeitergeld und ergänzenden Leistungen

Rz. 10 Abs. 3 räumt der Bundesagentur für Arbeit zum einen Aufrechnungsmöglichkeiten ein, um Ansprüche auf die Winterbeschäftigungs-Umlage, sofern diese direkt an die Bundesagentur für Arbeit und nicht an eine gemeinsame Einrichtung abgeführt wird, und auf Erstattung zu Unrecht geleisteter Beitragserstattungen und Lehrgangskosten nach § 102, § 106a oder einer Rechtsverordnun...mehr

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Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft eigenständige, von den Regelungen im BGB und dem einschränkenden § 51 SGB I abweichende Regelungen zu Aufrechnungsmöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit, die nochmals weitergehend eröffnet werden. Rz. 2a Abs. 1 ermächtigt die Agenturen für Arbeit, Erstattungsansprüche gegen den Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung in voller Höhe aufzur...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.2 Beitragsrückerstattungen

Wird ein Teil des für die Krankenversicherung geleisteten Beitrags als Beitragsrückerstattung zurückgezahlt, mindert diese Beitragsrückerstattung grundsätzlich die im Erstattungsjahr als Sonderausgaben anzusetzenden Beiträge zur Krankenversicherung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welcher Höhe sich die ursprünglichen Beiträge[1] steuermindernd ausgewirkt haben.[2] S...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 2 Gemeinsame Anforderungen an alle 5 Durchführungswege

Das Vorliegen einer betrieblichen Altersversorgung ist Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung sämtlicher möglicher 5 Durchführungswege, also sowohl für die Pensionszusage als auch die Unterstützungskasse, den Pensionsfonds, die Pensionskasse und die Direktversicherung. Die Kriterien für die betriebliche Altersversorgung sind im Zuge der Neuregelungen des AltEinkG deut...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.1 Allgemeines

Vorsorgeaufwendungen aus privatrechtlichen Versicherungsverträgen kann – vorbehaltlich gesetzlicher Sonderregelungen – nur derjenige Steuerpflichtige als Sonderausgaben abziehen, der sie als Versicherungsnehmer selbst zivilrechtlich schuldet und auch tatsächlich zahlt.[1] Vorsorgeaufwendungen können darüber hinaus nur berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige mit der ...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.1 Grundsatz

Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger können ohne weitere Voraussetzungen als Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter anerkannt werden. Dies gilt auch für den Beitragsanteil, mit dem der Steuerpflichtige Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen erwirbt. Eine Aufteilung der Beiträge ist nicht vorzunehmen. Für die Berücksichtigung der Beiträge ist gr...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.1 Begriffsbestimmung: Krankenversicherungsbeiträge

Zu den Beiträgen für eine Krankenversicherung gehören nicht nur die eigentlichen Prämien, sondern auch die üblichen mit dem Versicherungsverhältnis zusammenhängenden und vom Versicherungsnehmer zu tragenden Nebenleistungen. Dabei muss es sich jedoch um Beiträge zu einer Krankenversicherung handeln, die zumindest im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes ste...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.6 Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Berufsständische Versorgungseinrichtung Als begünstigte Beiträge für eine Basisversorgung im Alter können auch Beiträge an eine berufsständische Versorgungseinrichtung anerkannt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung an den Steuerpflichtigen gezahlten und nach § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG steuerfreien Beitragserstattungen nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Versorgungsanrechte können ganz oder tw erlöschen, wenn die zur Begründung der Anrechte geleisteten Beträge erstattet werden. Hauptanwendungsfall ist die – unter bestimmten Voraussetzungen mögliche – Beitragserstattung in der GRV, die zur Auflösung des Versicherungsverhältnisses und infolge dessen zum Erlöschen der erworbenen Anrechte führt (§ 210 VI SGB VI). Damit steh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bedeutung des Zahlungsverbots.

Rn 2 Das Zahlungsverbot richtet sich an alle (auch privatrechtlichen) Versorgungsträger, bei denen für einen der Ehegatten ein Versorgungsanrecht besteht, dessen für den VA maßgebliche Höhe durch eine Auszahlung beeinflusst werden kann. Sobald die Versorgungsträger von einem VA-Verfahren Kenntnis erhalten, dürfen sie grds keine Zahlung mehr vornehmen, die den Ausgleichswert ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kapitalbezug der ausgleichspflichtigen Person.

Rn 2 Ein Anspruch auf Ausgleich von Kapitalzahlungen nach § 22 S 1 setzt voraus, dass die ausgleichspflichtige Person aus einem noch nicht ausgeglichenen Anrecht (keine Rente, sondern) Kapitalzahlungen erhält oder erhalten hat. Noch nicht ausgeglichen sind Anrechte, die zwar gem §§ 1 und 2 dem VA unterliegen, aber nicht iRd Wertausgleichs bei der Scheidung oder in einem vora...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausgleichswert (Abs 1 S 1).

Rn 11 Gem § 20 I 1 steht der ausgleichsberechtigten Person ein Anspruch auf eine schuldrechtliche Ausgleichsrente zu, deren Höhe sich grds nach dem Ausgleichswert des schuldrechtlich auszugleichenden Anrechts richtet. Dieser ist aber nicht – wie beim Wertausgleich bei der Scheidung – in der für das Versorgungssystem maßgeblichen Bezugsgröße zu berechnen, sondern in einem Ren...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Leistungsformen (Abs 2 Nr 3).

Rn 13 Die Versorgungen müssen gem II Nr 3 Hs 1 grds auf eine Rente gerichtet sein, also auf eine an einen Versorgungsfall anküpfende regelmäßig wiederkehrende Geldzahlung (BGH FamRZ 23, 761 Rz 13; 24, 677 Rz 12). In Betracht kommen sowohl lebenslange (Regelfall) als auch zeitlich begrenzte Renten (BGH FamRZ 14, 1529 Rz 17). Für die Einbeziehung in den Wertausgleich bei der S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Minderung und Wegfall eines Anrechts.

Rn 10 Ist ein Versorgungsanrecht zwar in der Ehezeit erworben worden, aber bei Ehezeitende nicht mehr vorhanden, folgt schon aus dem Stichtagsprinzip, dass es im VA nicht zu berücksichtigen ist. Aber auch soweit ein Anrecht erst nach Ehezeitende – ganz oder tw – ersatzlos weggefallen ist, kann es nicht mehr in den VA einbezogen werden (Grundsatz: ›Was weg ist, ist weg‹). Die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Anrechte in der Zusatzversorgung des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes (Abs 3).

Rn 26 Die Arbeitnehmer des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes sind außer in der GRV auch in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZVöD) pflichtversichert. Dabei handelt es sich um die für diesen Personenkreis durch Tarifvertrag vereinbarte betrAV, für die die Vorschriften des BetrAVG jedoch nur mit Einschränkungen gelten (vgl § 18 BetrAVG). III stellt deshalb k...mehr

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Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 2.2 Erstattung von Arbeitgeberbeiträgen

Rz. 11 Abs. 4 bezieht die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen an Arbeitgeber in das Leistungsspektrum für vorläufige Entscheidungen ein. Dazu wird die Regelung des Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, die dem Wortlaut nach nur für Arbeitnehmer anwendbar ist, als entsprechend anwendbar erklärt. Im Übrigen gilt die gesamte Vorschrift entsprechend, soweit sie für die in Betracht kommen...mehr

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Renten / 6 Steuerfreie Renten

Verschiedene Renten, die in bestimmten Fällen aufgrund spezieller gesetzlicher Vorschriften gezahlt werden, bleiben auch ab 2005 in voller Höhe steuerfrei. Dazu zählen z. B.[1]: Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung[2], unabhängig davon, ob sie an den ursprünglich Berechtigten oder an Hinterbliebene gezahlt werden. Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen sind di...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 1.5 Ergänzende Regelungen

Rz. 6 Als ergänzende Regelung ist zunächst die Übergangsregelung in § 232 zu beachten. Die Regelungen zum Beitragsrecht der freiwilligen Versicherung finden sich in §§ 161 Abs. 2, 167, 171, 173, 178 Abs. 2, 197, 198, 200 und 279b. Zur Zuständigkeit ist auf §§ 126, 136, 273 Abs. 2 zu verweisen. Die außerordentliche Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen regeln die §§ 204 bis ...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 51 Bäker, Aus der Praxis – für die Praxis – Was lohnt sich mehr? – Die Zahlung freiwilliger Beiträge oder Rentenverzicht?, rv 2022, 96. Bokeloh, Gedanken zu Inhalt und Grenzen des Unionsrechts – Dargestellt am Beispiel der freiwilligen Versicherung in der Rentenversicherung, ZESAR 2023, 323. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes d...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.6 Praxishinweise

Rz. 46 Es ist nicht geboten, in der Rentenversicherung nicht versicherungspflichtigen Personen, die mit früheren Pflichtbeiträgen die allgemeine Wartezeit noch nicht erfüllt haben, bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze einen Anspruch auf Beitragserstattung i. S. d. § 210 Abs. 1 Nr. 1 einzuräumen (BSG, Urteil v. 10.7. 2012, B 13 R 26/10 R; BSG, SozR 4-2600 § 7 Nr. 4; vg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Gegenstand der Besteuerung

Rn. 96 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter die nachgelagerte Besteuerung iRd sog Basisversorgung (BFH BFH/NV 2012, 31) fallen alle Leistungen der in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 1 EStG genannten Vorsorgeeinrichtungen, unabhängig davon, ob sie als Rente, Teilrente oder als einmalige Leistung ("andere Leistungen" iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG) gezahlt werden. Dazu zä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Andere Leistungen

Rn. 104 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a S 1 EStG der Begriff der "Leibrenten" um den Begriff "andere Leistungen" erweitert. Nach der Begründung des Finanzausschusses (BT-Drs 15/3004, 19) erfolgte dies, um auch Teilkapitalisierungen, wie sie bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Pensionskassen vorkom...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.2 Beiträge zu Krankenversicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG)

Rz. 69 Beiträge zu Krankenversicherungen sind ab Vz 2010 abziehbar, wenn sie zur Erlangung eines durch das SGB XII bestimmten der Sozialhilfe gleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind (Basiskrankenversicherung), sofern auf die Leistung ein Anspruch besteht. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 1j Die Vorschrift war bereits im EStG 1934 enthalten. Hinzuweisen ist auf nachstehende Änderungen: Durch das StÄndG 2007 v. 19.7.2006[1] wurde das Lebensalter in Abs. 1 Nr. 7 und 8 v. 27. Lebensjahr auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt. Mit dem JStG 2007 v. 13.12.2006[2] wurde der Kreis der Anbieter für die sog. Basisrente erweitert und die Günstigerprüfung in Abs. 4a geänd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4 Aufwendungen

Rz. 6 Sonderausgaben werden als Aufwendungen bezeichnet (§ 10 Abs. 1 EStG). Aufwendungen setzen eine tatsächliche, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindernde Ausgabe voraus.[1] Eine Definition findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abfließenden Güter in Geld und Gelde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.1 Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG)

Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zur landwirtschaftlichen Alterskasse[1] sowie berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen. Zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören die gesetzlichen Sozialversicherungen der Arbeiter und Angestellten, die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Beitragserstattungen (§ 3 Nr. 3 Buchst. b) EStG)

Rz. 3 § 3 Nr. 3 Buchst. b) EStG betrifft zunächst die Steuerfreiheit der Rückerstattung von Versichertenbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung in den in § 210 SGB VI genannten Fällen,[1] in denen das mit der Einbeziehung in die Rentenversicherung verfolgte Ziel eines Rentenanspruchs verfehlt wird, nämlich dann, wenn der Versicherte nicht versicherungspflichtig ist und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift stellt bestimmte Abfindungszahlungen und Beitragserstattungen der gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgung und beamtenversorgungsrechtliche Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen steuerfrei, obgleich die aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogenen Renten und die Beamtenpensionen stpfl. sind. Die darin liegende unterschie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Vergleichbare Leistungen der berufsständischen Versorgung (§ 3 Nr. 3 Buchst. c) EStG)

Rz. 4 Berufsständische Versorgungseinrichtungen treten für die Berufsangehörigen an die Stelle der gesetzlichen Rentenversicherung. Die in § 3 Nr. 3 Buchst. a) und Buchst. b) EStG genannten Steuerbefreiungen (Rz. 2, Rz. 3) werden durch § 3 Nr. 3 Buchst. c) EStG aus Gründen der Gleichbehandlung auch auf entsprechende Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen i...mehr

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Sauer, SGB IX § 60 Andere L... / 2.6 Sozialversicherung

Rz. 11 Bei einem anderen Leistungsanbieter gelten ebenfalls die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften wie bei einer beruflichen Bildung und einer Beschäftigung in einer WfbM, also die entsprechenden Vorschriften zur Beitragsbemessung, zur Beitragstragung und zur Beitragserstattung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicher...mehr

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Sauer, SGB IX § 61a Budget ... / 2.6 Sozialversicherung

Rz. 16 Bei einer betrieblichen Berufsausbildung mit dem Budget für Ausbildung besteht Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung (Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 61a SGB IX, Stand: 1/2022). Es gelten die dortigen Regelungen zur Versicherungspflicht von zur Ausbild...mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.5 Benachrichtigung des Rentenversicherungsträgers

Rz. 14 Soweit die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge durch Vereinbarung (§ 211 Satz 1 Nr. 1 und 2) oder Absprache zuständigkeitshalber durch die Einzugsstelle, einen Leistungsträger oder das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr erfolgt ist, haben diese gemäß § 211 Satz 3 den kontoführenden Rentenversicherungsträger auf elektronischem Wege zu benachrichti...mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.1 Vereinbarung zur Zuständigkeit der Einzugsstellen (§ 211 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 5 Für die Zahlung von Pflichtbeiträgen aus dem Arbeitsentgelt abhängig Beschäftigter sowie für Hausgewerbetreibende gelten gemäß § 174 Abs. 1 die in §§ 28d bis 28n und 28r SGB IV enthaltenen Regelungen über die Einziehung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag umfasst die für abhängig Beschäftigte zu zahlenden Beiträge zur Kranken-, P...mehr

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Sauer, SGB III § 325 Wirkun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 324 Abs. 2 lässt eine nachträgliche Antragstellung auf Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld zu. Abs. 1 lässt als Folge der nachträglichen Antragstellung auch eine rückwirkende Leistungsgewährung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes zu. Diese Leistungen können von Beginn des Monates der Antragstellung gezahlt werden. Anträge, die am ers...mehr

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Sauer, SGB III § 325 Wirkun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Wirkung von Anträgen auf Leistungen der Arbeitsförderung, insbesondere also zum Leistungsbeginn und zur Frage, ob die nicht beantragte Leistung überhaupt gewährt werden kann. Rz. 2a Abs. 1 und 2 regeln die Rückwirkung von Anträgen auf Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld und Arbeitslosengeld (Alg). Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildung...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 339 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Rz. 340 Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts war der Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen die Beklagte gemäß § 116 Abs. 1 SGB X in Höhe der Maßnahmekosten für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft auf das klagende Land übergegangen. Hins...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / b) Bonusleistungen (§ 10 Abs. 2b S. 2 und 3 EStG)

Auf der Grundlage von § 65a SGB V erbrachte Bonusleistungen gelten nunmehr bis zu einer Höhe von 150 EUR pro versicherte Person und Beitragsjahr nicht als Beitragserstattung. Den Betrag von 150 EUR übersteigende Bonusleistungen gelten zwar als Beitragserstattung, der Steuerpflichtige kann jedoch nachweisen, dass Bonuszahlungen in Höhe des übersteigenden Betrags nicht als Bei...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.9 Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen II (§ 10 Abs. 2b Satz 2 und 3 EStG)

Auf der Grundlage von § 65a SGB V erbrachte Bonusleistungen gelten zukünftig bis zu einer Höhe von 150 EUR pro versicherte Person und Beitragsjahr nicht als Beitragserstattung; diese Summe übersteigende Bonusleistungen gelten zukünftig dagegen stets als Beitragserstattung. Der Steuerpflichtige kann zukünftig auch nachweisen, dass Bonuszahlungen in Höhe des übersteigenden Bet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Rentenversicherung / B. Versicherungspflicht

Rz. 3 Der Kreis der Versicherungspflichtigen ergibt sich aus §§ 1 ff. SGB VI. Rz. 4 Insbesondere sind Personen versicherungspflichtig, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 SGB VI. Das gilt auch im Midi-Job, also bei einer Vergütung im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich (vormals: Gleitzone) i.S.v. § 20 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.5 Beiträge zu einer inländischen privaten Krankenversicherung (PKV) und zu einer privaten Pflegepflichtversicherung

[Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung → eZeilen 23–26, Zeile 27] In die Zeilen 23–27 gehören Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Dies betrifft in erster Linie Selbstständige, Beamte, Richter, Berufssoldaten und Amtsträger. Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge an private Krankenkassen sind im gleichen Umfang wie gesetzliche Be...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1 Digitalisierung – Finanzamt 4.0

[Digitalisierung beim Finanzamt] Auch in der Finanzverwaltung stehen die automationsgestützte Bearbeitung durch verstärkten IT-Einsatz mit dem Ziel der Kostenersparnis (weniger Personal) und einer schnelleren Bearbeitung im Vordergrund. Gleichzeitig soll eine effizientere Bearbeitung erfolgen, indem fehleranfällige Sachverhalte – insbesondere bei großer steuerlicher Auswirkun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsorgeaufwendungen: Freib... / Das ändert sich

Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten gelten zukünftig bis zu einer Höhe von 150 EUR pro versicherte Person und Beitragsjahr nicht als Beitragserstattung; wenn Bonusleistungen diese Summe übersteigen, gelten diese dagegen stets als Beitragserstattung. Der Steuerpflichtige kann auch nachweisen, dass es sich bei den Bonuszahlungen in Höhe des übersteigenden Betrags...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.4 Fälligkeit des Anspruchs auf Beitragserstattung

Rz. 29 Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil v. 1.7.1959, 4 RJ 239/57, und v. 16.12.1975, 11 RA 200/74) ist der Antrag auf Beitragserstattung von Versicherten materiell-rechtliche Voraussetzung für den Erstattungsanspruch. Demzufolge wird der Anspruch auf Beitragserstattung für die in § 210 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 1a Satz 1 genannten Personenkreise a...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.6 Beitragserstattung nach Durchführung eines Versorgungsausgleichs oder Rentensplittings

Rz. 31 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe findet seit dem 1.7.1977 (Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts v. 14.6.1976, BGBl. I S. 1421) i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt, durch den die in der Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG, bis zum 31.8.2009 § 1587 Abs. 2 BGB) erworbenen Anwartschaften auf Versorgung – insbesondere auch aus...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.7.2 Beitragserstattungen vor dem 1.1.1992

Rz. 38 Von der Verfallswirkung einer bis zum 31.12. 1991 durchgeführten Beitragserstattung wurden gemäß § 1303 Abs. 7 RVO, § 82 Abs. 7 AVG, § 95 Abs. 7 RKG ausschließlich die bis zur Erstattung zurückgelegten "Versicherungszeiten" erfasst. Nach den damaligen Rechtsvorschriften zählten zu den Versicherungszeiten Beitragszeiten (i. S. v. §§ 55, 247 bis 249a) und Ersatzzeiten (...mehr