Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragserstattung

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.1.3 Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 21 Nach Satz 1 richtet sich der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Witwenrenten und Witwerrenten nach der Dauer der Erziehung von Kindern bis zur Vollendung ihres 3. Lebensjahres. Rz. 22 In welchem Umfang Zuschlagsmonate zu berücksichtigen sind, richtet sich danach, wie lange ein oder mehrere Kinder bis zur Vollendung ihres 3. Lebensjahres von der Witwe/dem Witwe...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.2 Zuschlagsregelung bei Ausschluss von Berücksichtigungszeiten (Abs. 1a)

Rz. 42 Die Zuschlagsregelung in Abs. 1 knüpft grundsätzlich an Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung an, die dem überlebenden Ehegatten gemäß § 57 gutgeschrieben werden. Soweit jedoch Berücksichtigungszeiten allein aus den in Abs. 1a (Rz. 1) genannten Gründen nicht anzurechnen sind, kann ein Zuschlag an Entgeltpunkten dennoch gewährt werden. Rz. 43 Ein Zuschlag an Ent...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 2.1 Persönlich

Rz. 27 § 21 Abs. 1 S. 1 KStG formuliert keinen persönlichen Anwendungsbereich, sondern bezieht sich lediglich sachlich auf das Versicherungsgeschäft. Weil derartige Geschäfte regelmäßig speziellen versicherungsaufsichts- und bilanzrechtlichen Vorgaben unterliegen, wird der persönliche Anwendungsbereich wohl i. d. R. mit demjenigen von § 1 Abs. 1 VAG und § 341 Abs. 1 HGB über...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.4 Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze oder nach Beitragserstattung (Abs. 1 Nr. 3 und 4)

Rz. 7 Nach § 5 Abs. 4 Nr. 3 1. Alternative sind in der gesetzlichen Rentenversicherung Personen, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 35 Satz 2: Vollendung des 67. Lebensjahres; vgl. auch § 235 Abs. 2 Satz 2: stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 Lebensjahren auf 67 Lebensjahre für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963) nicht versicherungspflic...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.6.3 Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1b oder nach anderen Vorschriften oder versicherungsfrei nach § 5 Abs. 4

Rz. 10a Dauerhaft geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sind ab dem 1.1.2013 grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig (§ 1 Satz 1 Nr. 1). Gemäß § 6 Abs. 1b werden Personen, die eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ausüben, auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit. Nach der Übergangsreg...mehr

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Jansen, SGB VI § 202 Irrtüm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 1b Die Beanstandung von Pflichtbeiträgen führt i. d. R. zu Lücken im Versicherungsverlauf, die sich für Versicherte sowohl auf ihre Rentenansprüche (z. B. bei der Prüfung von Wartezeiten oder von versicherungsrechtlichen Voraussetzungen) als auch auf ihre Rentenhöhe negativ auswirken können. Zur Abwendung unerwünschter Rechtsfolgen räumt § 202 Versicherten Dispositionsmö...mehr

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Jansen, SGB VI § 203 Glaubh... / 2.2 Beitragsfiktion (Abs. 2)

Rz. 13 § 203 Abs. 2 regelt, dass ein Beitrag als gezahlt gilt (= Beitragsfiktion), wenn Versicherte glaubhaft machen, dass der auf sie entfallende Beitragsanteil von ihrem Arbeitsentgelt abgezogen worden ist. Die Anerkennung von Beitragszeiten (§ 55 Abs. 1) ist danach auch zulässig, wenn Versicherte zwar die Ausübung einer versicherten Beschäftigung nachweisen, die Abführung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 201 Beiträ... / 2.2 Fehlgezahlte Beiträge innerhalb der allgemeinen Rentenversicherung

Rz. 8 Nach dem in § 219 Abs. 1 geregelten Finanzverbund haben die Träger der allgemeinen Rentenversicherung ihre Ausgaben für Renten, Beitragserstattungen etc. nach dem Verhältnis ihrer Beitragseinnahmen gemeinsam zu tragen und eine gemeinsame Nachhaltigkeitsrücklage zu bilden. Ergänzt wird die Finanzierung der allgemeinen Rentenversicherung durch Bundeszuschüsse, deren Höhe...mehr

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Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.2 Versicherungspflichtverhältnis

Rz. 3 Arbeitslosenversicherungspflicht oder Beitragspflicht zur Arbeitsförderung besteht, wenn ein Versicherungspflichtverhältnis besteht. Dieses ist denkbar bei beschäftigten Personen (§ 25) und sonstigen Versicherungspflichtigen (§ 26). Versicherungspflichtverhältnisse werden kraft Gesetzes begründet. Zutreffend sind Versicherungspflichtverhältnisse auf Personen in bestimm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Beitragserstattung an Versicherte nach § 286d SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 2)

Rn. 170 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sind Beitragszeiten im Beitrittsgebiet zurückgelegt, gilt § 210 Abs 5 SGB VI (bei Inanspruchnahme einer Geld- oder Sachleistung können Versicherte nur die Erstattung der später gezahlten Beiträge verlangen) mit der Maßgabe, dass eine Sachleistung, die vor dem 01.01.1991 im Beitrittsgebiet in Anspruch genommen worden ist, eine Erstattung nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eh) Beitragserstattung nach § 26 SGB IV (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 8)

Rn. 176 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Unter bestimmten Voraussetzungen sieht § 26 SGB IV die Erstattung zu Unrecht entrichteter Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung für Zeiten nach dem 31.12.1972 vor. Auch eine solche Erstattung stellt § 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 8 steuerfrei.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Beitragserstattung an Versicherte nach § 210 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 1)

Rn. 169 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 210 SGB VI werden auf Antrag Beiträge erstattet, in denen das mit der Einbeziehung in die Rentenversicherung verfolgte Ziel eines Rentenanspruchs nicht oder voraussichtlich nicht erreicht werden kann (BT-Drucks 16/3368, 16). Dabei handelt es sich um folgende Fälle: eaa) Erstattungsfälle nach § 210 Abs 1 SGB VI Rn. 169a Stand: EL 169 – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Beitragserstattung an Versicherte nach § 204 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 3)

Rn. 171 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 204 SGB VI können Deutsche, die aus den Diensten einer zwischen- oder überstaatlichen Organisation ausscheiden, auf Antrag für die Zeiten dieses Dienstes unter den dortigen weiteren Voraussetzungen freiwillige Beiträge nachzahlen. Werden solche Beträge erstattet, sind sie ebenfalls nach § 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 3 steuerfrei.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ef) Beitragserstattung nach § 75 ALG (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 6)

Rn. 174 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auf Antrag werden nach § 75 ALG (Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte) Beiträge erstattet an Nr 1: Versicherte, die die Wartezeit von 15 Jahren bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr erfüllen können Nr 2: Witwen, Witwern und Waisen, wenn wegen der Nichterfüllung der Wartezeit von 5 Jahren ein Anspruch auf Leistungen nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Beitragserstattung an Versicherte nach § 210 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG)

ea) Beitragserstattung an Versicherte nach § 210 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 1) Rn. 169 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 210 SGB VI werden auf Antrag Beiträge erstattet, in denen das mit der Einbeziehung in die Rentenversicherung verfolgte Ziel eines Rentenanspruchs nicht oder voraussichtlich nicht erreicht werden kann (BT-Drucks 16/3368, 16). Dabei handelt es sich u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Beitragserstattung an Versicherte nach § 205 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 4)

Rn. 172 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 205 SGB VI können Versicherte, für die ein Anspruch auf Entschädigung für Zeiten von Strafverfolgungsmaßnahmen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen rechtskräftig festgestellt ist, auf Antrag freiwillige Beiträge für diese Zeit nachzahlen. Werden solche Beträge erstattet, sind sie ebenfalls nach § 3 Nr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Beitragserstattung an Versicherte nach § 207 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 5)

Rn. 173 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 207 SGB VI können Versicherte für Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, auf Antrag freiwillige Beiträge nachzahlen, sofern diese Zeiten nicht bereits mit Beiträgen belegt sind. Der Antrag kann nur bis zum vollendeten 45. Lebensjahr gestellt werd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eg) Beitragserstattung nach § 117 ALG (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 7)

Rn. 175 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 117 Abs 1 ALG (Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte) wird Personen, die am 31.12.1994 (kumulativ)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Beitragserstattungen (= Verweis auf § 3 Nr 3 Buchst b EStG)

Rn. 177c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Verweis auf § 3 Nr 3 Buchst b EStG bedeutet nicht, dass auch die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rentenbeitragserstattung nach § 210 Abs 1a iVm Abs 2 (= Wartezeit) SGB VI vorliegen müssen (keine Rechtsgrund-, sondern eine Rechtsfolgenverweisung!); es genügt – aus Gründen der Gleichbehandlung heraus –, dass sich die jeweiligen Le...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rentenabfindungen, Beitragserstattungen usw (§ 3 Nr 3 EStG)

Schrifttum (ab 2000): Köhler/Brockmann, Überblick über das JStG 2007, NWB F 2, 9191; Korn/Fuhrmann, Änderungen bei der ESt durch das JStG 2007, NWB F 3, 14 353; Myssen/Ohletz, Änderung des § 3 Nr 3 EStG durch das JStG 2007, NWB F 3, 14 795; Keller/Meier, Vorsorgeeinrichtungen nach der zweiten Säule der Schweizer Altersvorsorge, NWB 11/2017, 809; Bergan, Anm zu BFH vom 12.10.2017,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung nach § 3 Nr 3 EStG – Überblick

Rn. 165 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 3 EStG enthält einen umfangreichen Katalog an Steuerbefreiungen. Steuerfrei sind danach (abschließende Aufzählung!):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eac) Wartezeit (§ 210 Abs 2 SGB VI)

Rn. 169c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beiträge (betreffend § 210 Abs 1 und 1a SGB VI) werden nur erstattet, wenn seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht 24 Kalendermonate abgelaufen sind und nicht erneut Versicherungspflicht eingetreten ist. Rn. 169d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auch diese Beitragserstattungen (s dazu Myssen/Ohletz, NWB F 3, 14 795) stellt § 3 Nr 3 Buch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eaa) Erstattungsfälle nach § 210 Abs 1 SGB VI

Rn. 169a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Folgende Erstattungsfälle zählt § 210 Abs 1 SGB VI auf: Abs 1 Nr 1: Versicherten, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben Abs 1 Nr 2: Versicherten, die die Regelaltersgrenze erreicht und allgemeine Wartezeiten nicht erfüllt haben Abs 1 Nr 3: Witwen, Witwern, überlebenden Lebenspartnern ode...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eab) Erstattungsfälle nach § 210 Abs 1a SGB VI

Rn. 169b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift betrifft (aus Gründen der Gleichbehandlung, BFH vom 07.07.2020, X R 35/18, BStBl II 2021, 750) versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht befreite Personen, wenn sie die allgemeine Wartezeit (§ 50 SGB VI) nicht erfüllt haben (gilt nicht für Personen, die wegen Geringfügigkeit einer Beschäftigung oder selbstständige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 160 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 3 EStG verfolgt sozialpolitische Ziele (s Rn 5). Rn. 161 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 3 EStG idF ab VZ 2006 stellt folgende Leistungen steuerfrei: Buchst a: Rentenabfindungen nach § 107 SGB VI, nach § 21 BeamtVG (ab VZ 2020 auch: nach § 9 Abs 1 Nr 3 AltersgeldG) oder entsprechendem Landesrecht und nach § 43 SVG iVm § 21 BeamtVG Buc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Allgemeines

Rn. 177 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus Gründen der Gleichbehandlung (glA Köhler/Brockmann, NWB F 2, 9191; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 EStG Nr 3 Rz 4) stellt § 3 Nr 3 EStG auch Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen (etwa der Architekten, RA, StB, Ärzte), die den Rentenabfindungen nach § 3 Nr 3 Buchst a EStG (s Rn 177a) oder den Beitragserstattungen nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht, Europarecht

Rn. 163 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht, insbesondere nicht, dass nicht auch Rentenabfindungen auf privatrechtlicher Grundlage von § 3 Nr 3 EStG steuerfrei gestellt sind (glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 EStG Nr 3 Rz 1). Rn. 163a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dass § 3 Nr 3 EStG aF nicht (auch nicht: § 3 Nr 3 EStG nF)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen nach §§ 28–35, 38 SVG/§§ 43–50 und 53 (ab 01.01.2025, s Rn 162c) (§ 3 Nr 3 Buchst d EStG Fall 2)

gba) Rechtslage bis 31.12.2024 Rn. 178a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach §§ 28–35 SVG (idF des Gesetzes vom 16.09.2009, BGBl I 2009,3054, aufgehoben mit Ablauf des 31.12.2024, Art 90 Abs 6 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932) kann der Soldat im Ruhestand auf Antrag statt e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Rentenabfindung nach § 107 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst a EStG)

da) Rentenabfindung nach § 107 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst a EStG Fall 1) Rn. 166 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 107 Abs 1 S 1 SGB VI werden Witwen- oder Witwerrenten bei der ersten Wiederheirat der Berechtigten mit dem 24-fachen Monatsbetrag abgefunden. § 107 Abs 1 S 2 ff, Abs 2 SGB VI enthält dazu weitere Detailregelungen. Nach § 107 Abs 3 SGB VI werden der ersten Wiederheir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen nach § 48 BVG oder entsprechendem Landesrecht und nach den §§ 28–35 und 38 SVG/§§ 43–50 und 53 SVG (ab 01.01.2025) (§ 3 Nr 3 Buchst d EStG)

ga) Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen nach § 48 BVG oder entsprechendem Landesrecht (§ 3 Nr 3 Buchst d EStG Fall 1) Rn. 178 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 48 BeamtVG (bzw entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften) erhalten Beamte des Vollzugsdienstes, Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr und Beamte im Flugverkehrskontrolldienst, die vor dem vollendeten 67....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Rentenabfindung nach § 21 BeamtVG oder entsprechendem Landesrecht (§ 3 Nr 3 Buchst a EStG Fall 2)

Rn. 167 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Eine ähnliche Regelung wie § 107 SGB VI enthält § 21 BeamtVG für das Beamtenrecht. Danach erhält eine Witwe, die Anspruch auf Witwengeld oder auf einen Unterhaltsbeitrag hat, im Falle einer Wiederheirat eine Witwenabfindung iHd 24-fachen Witwengeldes/Unterhaltsbeitrags. Rn. 167a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Rentenabfindung nach § 21 Beam...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Rentenabfindung nach § 107 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst a EStG Fall 1)

Rn. 166 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 107 Abs 1 S 1 SGB VI werden Witwen- oder Witwerrenten bei der ersten Wiederheirat der Berechtigten mit dem 24-fachen Monatsbetrag abgefunden. § 107 Abs 1 S 2 ff, Abs 2 SGB VI enthält dazu weitere Detailregelungen. Nach § 107 Abs 3 SGB VI werden der ersten Wiederheirat gleichgestellt: die erste Wiederbegründung einer Lebenspartnerschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dda) Rechtslage bis 31.12.2024

Rn. 168a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bis 31.12.2024 verweist § 43 SVG (idF vom 16.09.2009, BGBl I 2009,3054, das mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft tritt (Art 90 Abs 6 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932) auf diese beamtenrechtlichen Regelungen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen nach § 48 BVG oder entsprechendem Landesrecht (§ 3 Nr 3 Buchst d EStG Fall 1)

Rn. 178 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 48 BeamtVG (bzw entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften) erhalten Beamte des Vollzugsdienstes, Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr und Beamte im Flugverkehrskontrolldienst, die vor dem vollendeten 67. Lebensjahr wegen Erreichens der besonderen Altersgrenze in den Ruhestand treten, neben dem Ruhegehalt einen einmaligen Ausg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbb) Rechtslage ab 01.01.2025

Rn. 179a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Neufassung des SVG ebenfalls mit Wirkung ab 01.01.2025 (Art 4, Art 90 Abs 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932)) waren die Verweise auf das SVG redaktionell anzupassen (s Rn 162b). Rn. 179b Stand: EL 169 – ET: 12/20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Rentenabfindung nach § 43 SVG (ab VZ 2025: § 59 SVG) iVm § 21 BVG (§ 3 Nr 3 Buchst a EStG Fall 3)

Rn. 168 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Soldatenversorgungsrecht verweist für Berufssoldaten und Soldaten im Ruhestand auf § 21 BeamtVG. Die entsprechende Regelung für die Rentenabfindung für Wiederheirat gilt daher entsprechend, und aus Gleichbehandlungsgründen ist auch diese steuerfrei aufgrund § 3 Nr 3 Buchst a EStG Fall 3. dda) Rechtslage bis 31.12.2024 Rn. 168a Stand: EL 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Köhler/Brockmann, Überblick über das JStG 2007, NWB F 2, 9191; Korn/Fuhrmann, Änderungen bei der ESt durch das JStG 2007, NWB F 3, 14 353; Myssen/Ohletz, Änderung des § 3 Nr 3 EStG durch das JStG 2007, NWB F 3, 14 795; Keller/Meier, Vorsorgeeinrichtungen nach der zweiten Säule der Schweizer Altersvorsorge, NWB 11/2017, 809; Bergan, Anm zu BFH vom 12.10.2017, DStRK 2018, 108; Hörs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Rentenabfindung (Witwenabfindung) nach § 9 Abs 1 Nr 3 AltGG oder entsprechendem Landesrecht (§ 3 Nr 3 Buchst a Fall 3 EStG ab VZ 2020, s Rn 162)

Rn. 167b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 Nr 2a, Art 39 Abs 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) stellte mit Wirkung ab VZ 2020 auch Rentenabfindungen nach § 9 Abs 1 Nr 3 AltersgeldG in § 3 Nr 3 Buchst a EStG steuerfrei. Rn. 167c Stand: EL 169 – ET: 12/20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den Leistungen nach § 3 Nr 3 Buchst a und b EStG entsprechen (§ 3 Nr 3 Buchst c EStG)

fa) Allgemeines Rn. 177 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus Gründen der Gleichbehandlung (glA Köhler/Brockmann, NWB F 2, 9191; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 EStG Nr 3 Rz 4) stellt § 3 Nr 3 EStG auch Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen (etwa der Architekten, RA, StB, Ärzte), die den Rentenabfindungen nach § 3 Nr 3 Buchst a EStG (s Rn 177a) oder den Beitragsers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ddb) Rechtslage ab 01.01.2025

Rn. 168b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Neufassung des SVG ab 01.01.2025 (Art 4, 90 Abs 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932)) findet sich dieser Verweis für die Rechtslage ab 01.01.2025 nunmehr in § 59 SVG. Die Änderung des § 3 Nr 3 Buchst a Fall 3 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gba) Rechtslage bis 31.12.2024

Rn. 178a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach §§ 28–35 SVG (idF des Gesetzes vom 16.09.2009, BGBl I 2009,3054, aufgehoben mit Ablauf des 31.12.2024, Art 90 Abs 6 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932) kann der Soldat im Ruhestand auf Antrag statt eines Teils des Ruhegehaltes ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Rentenabfindungen (= Verweis auf § 3 Nr 3 Buchst a EStG)

Rn. 177a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 3 Buchst c EStG verweist auf § 3 Nr 3 Buchst a EStG. Der BFH vom 10.10.2017, X R 3/17, BStBl II 2021, 746 (s Rn 177b) hat zum Verweis auf § 3 Nr 3 Buchst b EStG festgestellt, dass es sich um einen Rechtsfolgen- und nicht Rechtsgrundverweis handelt. ME kann nichts anders für den Verweis auf § 3 Nr 3 Buchst a EStG gelten. Danach genüg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cdb) Sachleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1)

Rn. 41b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Gesetzliche Rentenversicherung § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1 betrifft (nur, s Rn 41) Sachleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also nicht aus einer privaten. Wie bei den Leistungen aus einer Krankenversicherung ist es ohne Belang, ob sie an den ursprünglich Berechtigten oder an Hinterbliebene gewährt werden (H 3.1 EStH 2021...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3.4 Beiträge zu einer inländischen privaten Krankenversicherung (PKV) und zu einer privaten Pflegepflichtversicherung

Rz. 533 [Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung → eZeilen 23–26, Zeile 27] Begünstigt sind Beiträge zu einer privaten Basiskrankenversicherung (PKV) und der privaten Pflegepflichtversicherung, die auf Vertragsleistungen entfallen, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (ohne Krankengeld) vergleichbar sind. Auch gezahlte ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Die Finanzverwaltung bekommt über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bzw. hat über einen Datenabruf darauf Zugriff und kann die Daten mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen. Dazu gehören im Wesentlichen: sämtliche Angaben der LSt-Bescheinigu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das BVerfG hat mit seinem Urteil vom 06.03.2002 (BVerfG 105, 73 = BStBl 2002 II, 618) entschieden, dass die bis dahin übliche unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG und der Renten aus der GRV nach § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a EStG aF mit dem > Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG unvereinbar ist. Mit dem Gesetz zur Neuord...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Nicht besteuerbare Renten und Versorgungsbezüge

Rz. 14 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bestimmte Renten bleiben unbesteuert. Steuerfrei sind vor allem Unterhaltsrenten (§ 22 Nr 1 Satz 2 EStG; > Rz 73; > Rentenaufwand Rz 8, 13). Die Regelung beruht darauf, dass der Geber solche Bezüge nach § 12 Nr 2 EStG nicht steuermindernd gelten machen kann (Korrespondenzprinzip) und deshalb ihre Besteuerung beim Empfänger nicht gerechtferti...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Besteuerung der Basisversorgung (§ 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG)

Rz. 23 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Gegenstand der Besteuerung: Die Regelung gilt für Leibrenten aus der Basisversorgung (> Rz 20), soweit sie nicht von der Besteuerung ausgenommen sind (> Rz 14, 15). Dazu gehören alle in § 33 SGB VI aufgezählten Rentenarten der GRV einschließlich der Erwerbsminderungsrenten (BFH 233, 487 = BStBl 2011 II, 910) und der Erziehungsrenten (BFH 242...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3 Krankheitskosten und behinderungsbedingte Aufwendungen in der Familie

Krankheitskosten Krankheitsbedingte Aufwendungen, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, können außergewöhnliche Belastungen sein, die aber nur beschränkt abzugsfähig sind.[1] Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall hat der Steuerpflichtige zu erbringen.[2] Der Steuerpflichtige muss den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.7 Empfänger der Beitragserstattung

Rz. 11 Der Anspruch auf die Beitragsrückzahlung steht nach § 26 Abs. 3 demjenigen zu, der die Beiträge getragen hat; das sind i. d. R. Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dem steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber neben seinen Ansprüchen auch die dem Arbeitnehmer zustehenden Erstattungsansprüche mit geltend machen kann, sofern sichergestellt ist, dass ihm die überzahlten Beitr...mehr