Im Entgelt-Quiz geht es in diesem Serienteil um die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge.
Quizfragen Teil 4: Sozialversicherung
Gehen Sie bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge vom Rechtskreis West aus, sofern in den Aufgabenstellungen nichts anderes vermerkt ist.
Aufgabe 1: Sie haben für eine Neueinstellung folgende Daten gemeldet bekommen: Lisa Müller, geboren am 27. Januar 1967, startet am 1. August 2021. Sie erhalten folgende SV-Nummer: 2327011968M601.
Welche Stelle in der SV-Nummer ist definitiv falsch?
Aufgabe 2: Frau Sommer hat ein monatliches Gehalt in Höhe von 2.500,00 Euro brutto. Die Mitarbeiterin ist 29 Jahre alt und hat ein Kind. Der Zusatzbeitrag ihrer gesetzlichen Krankenkasse liegt bei 1,3 Prozent.
2.1. Berechnen Sie die monatlichen Abgaben in der Sozialversicherung jeweils für Frau Sommer und für den Arbeitgeber.
2.2. Würden sich die Sozialversicherungsbeiträge verändern, wenn Frau Sommer noch kein Kind hätte? Wenn ja, inwiefern ändern sich diese?
Aufgabe 3: Herr H. ist 49 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder. Der Zusatzbeitrag seiner gesetzlichen Krankenkasse liegt bei 1,3 Prozent. Er verdient 6.500,00 Euro brutto im Monat.
3.1. Wie hoch sind die monatlichen Abgaben in der Sozialversicherung für den Arbeitgeber und Herrn H.?
3.2. Im Monat Oktober erhält Herr H. eine Prämie in Höhe von 5.000,00 Euro brutto. Berechnen Sie auch hierfür die Sozialversicherungsabgaben jeweils für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
3.3. Die 20-jährige Tochter von Herrn H. beginnt bei Ihnen eine Beschäftigung zum Wintersemester als Werkstudentin. Im Oktober hat sie insgesamt 60 Stunden gearbeitet. Der vereinbarte Stundenlohn von Frau H. beträgt 12,50 Euro brutto. Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge von Frau H. im Monat Oktober, wenn sie den Beitragsgruppenschlüssel 0100 hat?
Aufgabe 4: Sie möchten Herrn W. als neuen Bereichsleiter einstellen. Vorgesehen ist ein monatliches Gehalt in Höhe von 7.200,00 Euro brutto. Er ist 50 Jahre alt, ledig und hat keine Kinder. Herr W. möchte gerne wissen, wie hoch die Sozialversicherungsbeiträge bei einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Zusatzbeitrag in Höhe von 1,3 Prozent wären.
4.1. Berechnen Sie hierfür die voraussichtlichen monatlichen Beiträge in den einzelnen Sozialversicherungssparten.
4.2. Wie würde der Personen- und Beitragsgruppenschlüssel aussehen, wenn sich Herr W. für eine private Krankenversicherung entscheiden würde?
Aufgabe 5: Frau L. ist 30 Jahre alt, hat keine Kinder und tritt zum 10. Juni in das Unternehmen ein. Vereinbart wurde ein monatliches Gehalt in Höhe von 5.250,00 Euro brutto. Der Zusatzbeitrag ihrer gesetzlichen Krankenkasse beträgt 1,3 Prozent.
5.1. Berechnen Sie die Sozialversicherungsbeiträge im Eintrittsmonat.
5.2. Im Monat Juli erhält Frau L. ein Urlaubsgeld in Höhe von 600,00 Euro brutto. Berechnen Sie hierfür die Sozialversicherungsabgaben für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Aufgabe 6: Herr P. soll im Monat März eine Prämie in Höhe von 6.000,00 Euro brutto erhalten. Sein monatliches Gehalt beträgt 3.000,00 Euro brutto.
6.1. Erklären Sie, was Sie bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge beachten müssen.
6.2. Was gilt es zu berücksichtigen, wenn sich die Prämie um 2.000,00 Euro brutto reduzieren würde? Erläutern Sie.
Lösungen Teil 4
Aufgabe 1: Sie haben für eine Neueinstellung folgende Daten gemeldet bekommen: Lisa Müller, geboren am 27. Januar 1967, startet am 1. August 2021. Sie erhalten folgende SV-Nummer: 2327011968M601.
Welche Stelle in der SV-Nummer ist definitiv falsch?
Lösung:
Die Sozialversicherungsnummer beinhaltet das Geburtsdatum, das Geburtsjahr wäre hier also die 1967, nicht die 1968. Zudem ist das Geburtsjahr nur mit den letzten beiden Ziffern vertreten. Die "19" gehört also auch nicht mit in die Nummer. Die richtige SV-Nummer lautet: 23270167M601.
Aufgabe 2: Frau Sommer hat ein monatliches Gehalt in Höhe von 2.500,00 Euro brutto. Die Mitarbeiterin ist 29 Jahre alt und hat ein Kind. Der Zusatzbeitrag ihrer gesetzlichen Krankenkasse liegt bei 1,3 Prozent.
2.1. Berechnen Sie die monatlichen Abgaben in der Sozialversicherung jeweils für Frau Sommer und für den Arbeitgeber.
Lösung:
Rentenversicherung:
Arbeitgeber: 2.500,00 Euro x 9,3 % = 232,50 Euro
Frau Sommer: 2.500,00 Euro x 9,3 % = 232,50 Euro
Arbeitslosenversicherung:
Arbeitgeber: 2.500,00 Euro x 1,2 % = 30,00 Euro
Frau Sommer: 2.500,00 Euro x 1,2 % = 30,00 Euro
Pflegeversicherung:
Arbeitgeber: 2.500,00 Euro x 1,525 % = 38,13 Euro
Frau Sommer: 2.500,00 Euro x 1,525 % = 38,13 Euro
Krankenversicherung:
Arbeitgeber: 2.500,00 Euro x 7,95 % = 198,75 Euro
Frau Sommer: 2.500,00 Euro x 7,95 % = 198,75 Euro
2.2. Würden sich die Sozialversicherungsbeiträge verändern, wenn Frau Sommer noch kein Kind hätte? Wenn ja, inwiefern ändern sich diese?
Lösung:
Ja, die Beiträge in der Pflegeversicherung würden sich verändern, wenn Frau Sommer kein Kind hätte, da die Mitarbeiterin über 23 Jahre alt ist. Sie müsste dann einen Zuschlag in Höhe von 0,25 Prozent zahlen:
Frau Sommer: 2.500,00 Euro x 1,775 % = 44,38 Euro
Arbeitgeber: 2.500,00 Euro x 1,525 % = 38,13 Euro
Aufgabe 3: Herr H. ist 49 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder. Der Zusatzbeitrag seiner gesetzlichen Krankenkasse liegt bei 1,3 Prozent. Er verdient 6.500,00 Euro brutto im Monat.
3.1. Wie hoch sind die monatlichen Abgaben in der Sozialversicherung für den Arbeitgeber und Herrn H.?
Lösung:
Da das Gehalt in Höhe von 6.500,00 brutto die Beitragsbemessungsgrenze KV/PV überschreitet, erfolgt die Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus 4.837,50 Euro.
Rentenversicherung:
Arbeitgeber: 6.500,00 Euro x 9,3 % = 604,50 Euro
Herr H.: 6.500,00 Euro x 9,3 % = 604,50 Euro
Arbeitslosenversicherung:
Arbeitgeber: 6.500,00 Euro x 1,2 % = 78,00 Euro
Herr H.: 6.500,00 Euro x 1,2 % = 78,00 Euro
Pflegeversicherung:
Arbeitgeber: 4.837,50 Euro x 1,525 % = 73,77 Euro
Herr H.: 4.837,50 Euro x 1,525 % = 73,77 Euro
Krankenversicherung:
Arbeitgeber: 4.837,50 Euro x 7,95 % = 384,58 Euro
Herr H.: 4.837,50 Euro x 7,95 % = 384,58 Euro
3.2. Im Monat Oktober erhält Herr H. eine Prämie in Höhe von 5.000,00 Euro brutto. Berechnen Sie auch hierfür die Sozialversicherungsabgaben jeweils für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Lösung:
Zunächst muss überprüft werden inwiefern die Einmalzahlung in Höhe von 5.000,00 Euro brutto sozialversicherungspflichtig ist:
BBG (KV/PV) | BBG (RV/AV) | |
BBG (monatlich) | 4.837,50 Euro | 7.100,00 Euro |
BBG (anteilig Januar – Oktober) | 10 Monate x 4.837,50 Euro = 48.375,00 Euro | 10 Monate x 7.100,00 Euro = 71.000,00 Euro |
Arbeitsentgelt (Januar – Oktober) | 10 Monate x 6.500,00 Euro = 65.000,00 Euro | 10 Monate x 6.500,00 Euro = 65.000,00 Euro |
Luft in der Sozialversicherung | 48.375,00 Euro - 65.000,00 Euro = -16.625,00 Euro BBG KV/PV bereits voll ausgeschöpft! | 71.000,00 Euro - 65.000,00 Euro = 6.000,00 Euro |
Da die BBG in der KV/PV bereits voll ausgeschöpft ist, ist die Einmalzahlung in Höhe von 5.000,00 Euro brutto in der Kranken- und Pflegeversicherung frei. In der BBG RV/AV sind noch 6.000,00 Euro frei, das heißt es werden aus 5.000,00 Euro Beiträge in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhoben.
3.3. Die 20-jährige Tochter von Herrn H. beginnt bei Ihnen eine Beschäftigung zum Wintersemester als Werkstudentin. Im Oktober hat sie insgesamt 60 Stunden gearbeitet. Der vereinbarte Stundenlohn von Frau H. beträgt 12,50 Euro brutto. Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge von Frau H. im Monat Oktober, wenn sie den Beitragsgruppenschlüssel 0100 hat?
Lösung:
Berechnung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts von Frau Herbst:
60 Stunden x 12,50 Euro = 750,00 Euro brutto
Bei einem Beitragsgruppenschlüssel 0100 besteht nur in der Rentenversicherung Beitragspflicht, somit ist nur der Rentenversicherungsbeitrag zu errechnen:
Frau H.: 750,00 Euro x 9,3 % = 69,75 Euro
Arbeitgeber: 750,00 Euro x 9,3 % = 69,75 Euro
Aufgabe 4: Sie möchten Herrn W. als neuen Bereichsleiter einstellen. Vorgesehen ist ein monatliches Gehalt in Höhe von 7.200,00 Euro brutto. Er ist 50 Jahre alt, ledig und hat keine Kinder. Herr W. möchte gerne wissen, wie hoch die Sozialversicherungsbeiträge bei einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Zusatzbeitrag in Höhe von 1,3 Prozent wären.
4.1. Berechnen Sie hierfür die voraussichtlichen monatlichen Beiträge in den einzelnen Sozialversicherungssparten.
Lösung:
Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt jeweils aus der BBG RV/AV und aus der BBG KV/PV, da das Gehalt jeweils beide Grenzen überschreitet:
Rentenversicherung:
Arbeitgeber: 7.100,00 Euro x 9,3 % = 660,30 Euro
Herr W.: 7.100,00 Euro x 9,3 % = 660,30 Euro
Arbeitslosenversicherung:
Arbeitgeber: 7.100,00 Euro x 1,2 % = 85,20 Euro
Herr W.: 7.100,00 Euro x 1,2 % = 85,20 Euro
Pflegeversicherung:
Arbeitgeber: 4.837,50 Euro x 1,525 % = 73,77 Euro
Herr W.: 4.837,50 Euro x 1,775 % = 85,87 Euro (Zuschlag von 0,25 %, da Herr W. über 23 Jahre und kinderlos ist)
Krankenversicherung:
Arbeitgeber: 4.837,50 Euro x 7,95 % = 384,58 Euro
Herr W.: 4.837,50 Euro x 7,95 % = 384,58 Euro
4.2. Wie würde der Personen- und Beitragsgruppenschlüssel aussehen, wenn sich Herr W. für eine private Krankenversicherung entscheiden würde?
Lösung:
Der Personengruppenschlüssel bleibt nach wir vor 101 (Sozialversicherungspflichtiger Angestellter ohne besondere Merkmale). Bei einer privaten Versicherung hätte Herr W. den Beitragsgruppenschlüssel 0110.
Aufgabe 5: Frau L. ist 30 Jahre alt, hat keine Kinder und tritt zum 10. Juni in das Unternehmen ein. Vereinbart wurde ein monatliches Gehalt in Höhe von 5.250,00 Euro brutto. Der Zusatzbeitrag ihrer gesetzlichen Krankenkasse beträgt 1,3 Prozent.
5.1. Berechnen Sie die Sozialversicherungsbeiträge im Eintrittsmonat.
Lösung:
Tages-BBG KV/PV im Jahr 2021: 161,25 Euro
Tages-BBG RV/AV im Jahr 2021: 236,67 Euro (West)
Entgelt für 21 Tage (10. bis 30. Juni) | täglich | 30 Tage | Beiträge zur KV/PV berechnen sich aus | Beiträge zur AV/RV berechnen sich aus |
3.675,00 Euro | 175,00 Euro | 5.250,00 Euro | 161,25 Euro x 21 Tage = 3.386,25 Euro | 3.675,00 Euro |
Rentenversicherung:
Arbeitgeber: 3.675,00 Euro x 9,3 % = 341,78 Euro
Frau L.: 3.675,00 Euro x 9,3 % = 341,78 Euro
Arbeitslosenversicherung:
Arbeitgeber: 3.675,00 Euro x 1,2 % = 44,10 Euro
Frau L.: 3.675,00 Euro x 1,2 % = 44,10 Euro
Pflegeversicherung:
Arbeitgeber: 3.386,25 Euro x 1,525 % = 51,64 Euro
Frau L.: 3.386,25 Euro x 1,775 % = 60,11 Euro
Krankenversicherung:
Arbeitgeber: 3.386,25 Euro x 7,95 % = 269,21 Euro
Frau L.: 3.386,25 Euro x 7,95 % = 269,21 Euro
5.2. Im Monat Juli erhält Frau L. ein Urlaubsgeld in Höhe von 600,00 Euro brutto. Berechnen Sie hierfür die Sozialversicherungsabgaben für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Lösung:
Zunächst muss überprüft werden inwiefern die Einmalzahlung in Höhe von 600,00 Euro brutto sozialversicherungspflichtig ist:
BBG (KV/PV) | BBG (RV/AV) | |
BBG (monatlich) | 4.837,50 Euro | 7.100,00 Euro |
BBG (anteilig Juni– Juli) | 3.386,25 Euro + 4.837,50 Euro = 8.223,75 Euro | 4.970,00 Euro + 7.100,00 Euro = 12.070,00 Euro |
Arbeitsentgelt (Juni– Juli) | 3.675,00 Euro + 5.250,00 Euro = 8.925,00 Euro | 3.675,00 Euro + 5.250,00 Euro = 8.925,00 Euro |
Luft in der Sozialversicherung | 8.223,75 Euro - 8.925,00 Euro = -701,25 Euro BBG KV/PV bereits voll ausgeschöpft! | 12.070,00 Euro - 8.925,00 Euro = 3.145,00 Euro |
Da die BBG in der KV/PV bereits voll ausgeschöpft ist, ist das Urlaubsgeld in Höhe von 600,00 Euro nur in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sozialversicherungspflichtig:
Rentenversicherung:
Arbeitgeber: 600,00 Euro x 9,3 % = 55,80 Euro
Frau L.: 600,00 Euro x 9,3 % = 55,80 Euro
Arbeitslosenversicherung:
Arbeitgeber: 600,00 Euro x 1,2 % = 7,20 Euro
Frau L.: 600,00 Euro x 1,2 % = 7,20 Euro
Aufgabe 6: Herr P. soll im Monat März eine Prämie in Höhe von 6.000,00 Euro brutto erhalten. Sein monatliches Gehalt beträgt 3.000,00 Euro brutto.
6.1. Erklären Sie, was Sie bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge beachten müssen.
Lösung:
Bei einer Einmalzahlung im März muss geprüft werden, ob die Märzklausel zum Tragen kommt. Sobald sich herausstellt, dass die Einmalzahlung nicht voll verbeitragt werden würde, muss diese dem Vorjahr zugeordnet werden.
BBG (KV/PV) | BBG (RV/AV) | |
BBG (monatlich) | 4.837,50 Euro | 7.100,00 Euro |
BBG (anteilig Januar– März) | 4.837,50 Euro x 3 Monate = 14.512,50 Euro | 7.100,00 Euro x 3 Monate = 21.300,00 Euro |
Arbeitsentgelt (Juni– Juli) | 3.000,00 Euro x 3 Monate = 9.000,00 Euro | 3.000,00 Euro x 3 Monate = 9.000,00 Euro |
Luft in der Sozialversicherung | 14.512,50 Euro - 9.000,00 Euro = 5.512,50 Euro | 21.300,00 Euro - 9.000,00 Euro = 12.300,00 Euro |
In der BBG KV/PV besteht lediglich eine SV-Luft in Höhe von 5.512,50 Euro, das heißt es würden theoretisch 487,50 Euro kranken- und pflegeversicherungsfrei verbleiben. Daher muss die Prämie in Höhe von 6.000,00 Euro beitragsrechtlich dem Vorjahr zugeordnet werden.
6.2. Was gilt es zu berücksichtigen, wenn sich die Prämie um 2.000,00 Euro brutto reduzieren würde? Erläutern Sie.
Lösung:
Eine Prämie in Höhe von 4.000,00 Euro würde in allen Sozialversicherungszweigen voll verbeitragt werden, da sowohl die SV-Luft in der BBG KV/RV (5.512,50 Euro) und in der BBG RV/AV (12.300,00 Euro) hierfür ausreicht. Somit wäre eine reduzierte Prämie in Höhe von 4.000,00 Euro beitragsrechtlich nicht dem Vorjahr zuzuordnen.
Zur Autorin: Birgit Ennemoser ist mit mehr als 25 Jahren praktischer Erfahrung in den verschiedenen Sparten des Personalwesens vorrangig beratend sowie als Trainerin, Seminarleiterin und Autorin tätig. Seit 2009 leitet sie das Geschäftsfeld Personal Services der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung Auren in Stuttgart.
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