Wie sind Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu versteuern?


Entgelt-Quiz: Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte

In unserem Entgelt-Quiz in Zusammenarbeit mit der Lohnabrechnungsexpertin Birgit Ennemoser können Sie Ihr Wissen testen – zu aktuellen wie auch zu Grundlagenthemen der Lohnabrechnung. In diesem Teil geht es um die steuerliche Behandlung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Insbesondere in der Sondersituation im Zuge von Corona haben sich in diesem Bereich immer wieder Fragen ergeben: Im Entgelt-Quiz geht es in diesem Serienteil deshalb um die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Quizfragen Teil 9: Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte


Aufgabe 1:

Ein Arbeitnehmer arbeitet in Stuttgart und wohnt in München. In Stuttgart bewohnt er ein möbliertes Zimmer. Jedes Wochenende fährt er mit seinem Firmen-Pkw (BLP 30.087 Euro) zurück nach München (einfache Strecke mit einer Länge von 200 Kilometer).

Ist ein geldwerter Vorteil zu versteuern?

Ja
Nein


Aufgabe 2:

Wie bei Aufgabe 1, jedoch fährt der Arbeitnehmer zweimal pro Woche nach Hause.

Ausgehend von einem BLP von 30.000 Euro und einer Fahrtstrecke von 200 Kilometern ist folgender geldwerter Vorteil zu versteuern:

300,- Euro
480,- Euro
780,- Euro
0,- Euro


Aufgabe 3:

Ein Arbeitnehmer zieht um und leiht sich von seinem Arbeitgeber für das Umzugswochenende einen Firmentransporter (BLP 25.000 Euro). Der Arbeitnehmer fährt insgesamt 200 Kilometer. Wie hoch ist der zu versteuernde geldwerte Vorteil?

250,- Euro
50,- Euro
375,- Euro
0,- Euro


Aufgabe 4:

Ein Mitarbeiter hat eine Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 34 Kilometern zu überwinden. Welche Fahrtkostenerstattung wäre für ihn netto möglich?

163,50 Euro
200,- Euro
100,- Euro
0,- Euro


Aufgabe 5:

Wie hoch kann der Pauschalierungssteuersatz bei Fahrtkostenzuschüssen sein?

15 Prozent
25 Prozent
10 Prozent


Lösungen Teil 9


Aufgabe 1:

Ein Arbeitnehmer arbeitet in Stuttgart und wohnt in München. In Stuttgart bewohnt er ein möbliertes Zimmer. Jedes Wochenende fährt er mit seinem Firmen-Pkw (BLP 30.087 Euro) zurück nach München (einfache Strecke mit einer Länge von 200 Kilometer).

Ist ein geldwerter Vorteil zu versteuern?

Ja
X Nein


Aufgabe 2:

Wie bei Aufgabe 1, jedoch fährt der Arbeitnehmer zweimal pro Woche nach Hause.

Ausgehend von einem BLP von 30.000 Euro und einer Fahrtstrecke von 200 Kilometern ist folgender geldwerter Vorteil zu versteuern:

300,- Euro
X 480,- Euro
780,- Euro
0,- Euro

Da nicht jeden Tag beziehungsweise an 15 Tagen oder mehr pro Monat die Strecke gefahren wird, kann die 0,002% -Regelung angesetzt werden. Die Berechnung sieht dann wie folgt aus:

0,002% x 30.000 Euro x 200 Kilometer = 120 Euro . Auf der Basis wird die Anzahl der Fahrten angesetzt. Das heißt es sind bei vier Fahrten 480,- Euro zu versteuern, da nur eine Familienheimfahrt pro Woche frei ist, muss die jeweils zweite versteuert werden.


Aufgabe 3:

Ein Arbeitnehmer zieht um und leiht sich von seinem Arbeitgeber für das Umzugswochenende einen Firmentransporter (BLP 25.000 Euro). Der Arbeitnehmer fährt insgesamt 200 Kilometer. Wie hoch ist der zu versteuernde geldwerte Vorteil?

250,- Euro
X 50,- Euro
375,- Euro
0,- Euro

0,001% x 25.000 Euro x 200 Kilometer = 50 Euro . Da es sich um weniger als fünf Fahrten pro Monat handelt, kann die 0,001%-Regelung angesetzt werden.


Aufgabe 4:

Ein Mitarbeiter hat eine Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 34 Kilometern zu überwinden. Welche Fahrtkostenerstattung wäre für ihn netto möglich?

163,50 Euro
200,- Euro
X 100,- Euro
0,- Euro

Die Berechnung erfolgt in der Regel auf der Basis folgender Formel: 15 Tage x 34 Kilometer x 0,30 Euro = 153 Euro. Damit wären 100 Euro netto erstattbar, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer trägt.


Aufgabe 5:

Wie hoch kann der Pauschalierungssteuersatz bei Fahrtkostenzuschüssen sein?

X 15 Prozent
X 25 Prozent
10 Prozent


Zur Autorin: Birgit Ennemoser ist mit mehr als 25 Jahren praktischer Erfahrung in den verschiedenen Sparten des Personalwesens vorrangig beratend sowie als Trainerin, Seminarleiterin und Autorin tätig. Seit 2009 leitet sie das Geschäftsfeld Personal Services der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung Auren in Stuttgart.


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