Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld soll erneut verlängert werden
Der Koalitionsausschuss hat am 27. November 2025 wichtige Entscheidungen getroffen, die die Zukunft vieler Unternehmen und Beschäftigter betreffen. Davon betroffen sind auch die Regelungen zum Kurzarbeitergeld.
Kurzarbeitergeld soll bis Ende 2026 verlängert werden
Die Bundesregierung soll noch im Dezember 2025 offiziell die Verlängerung der Sonderregelung für Kurzarbeitergeld bis Ende 2026 beschließen. Damit bleibt die Möglichkeit bestehen, Kurzarbeitergeld für bis zu 24 Monate zu beziehen. Diese Maßnahme soll Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten weiterhin unterstützen und Arbeitsplätze sichern.
Bei der Höhe des Anspruchs ändert sich nichts
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt weiterhin 60 Prozent (bzw. 67 Prozent für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind) der Nettoentgeltdifferenz, also des ausfallenden Nettoarbeitsentgelts.
Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn:
- ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt (mindestens ein Drittel der Beschäftigten mit mehr als zehn Prozent Entgeltausfall im Monat),
- die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
- der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt wurde,
- und der Arbeitsausfall vorübergehend sowie unvermeidbar ist.
Hintergrund der Regelung zum Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hatte die Ausweitung der Bezugsdauer auf 24 Monate eingeführt, um Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mehr Planungssicherheit zu geben und Arbeitsplätze zu sichern. Angesichts der Herausforderungen in der Automobilindustrie und anderen Branchen wird diese Maßnahme nun verlängert, um die wirtschaftlichen Schwankungen auch zukünftig abzufedern.
Das könnte Sie auch interessieren:
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
1.9031
-
Elektrofahrzeuge: Aufladen im Betrieb und zuhause
1.59344
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
1.270
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
1.252
-
Was passiert bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze?
1.2231
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2026 und mehr
1.099
-
Neue Regelung zur Teilarbeitsunfähigkeit verabschiedet
9905
-
Aktuelle Rechtslage bei Sachbezügen und Gutscheinen
95514
-
Dienstrad: Leasing, Überlassung, Übereignung und Aufladen von E-Bikes
9152
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
881
-
Kleine Steuerreform mit zahlreichen lohnsteuerlichen Auswirkungen
27.08.2026
-
Geplante lohnsteuerliche Änderungen laut Jahressteuergesetz 2026
24.08.2026
-
Entgeltfortzahlung: Vorerkrankungen richtig anrechnen
20.08.202610
-
So bleibt der Kindergartenzuschuss steuerfrei
17.08.202610
-
Melderecht: Besonderheiten bei Auszubildenden
13.08.2026
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
10.08.2026
-
Verpflichtung zur Führung elektronischer Entgeltunterlagen
05.08.2026
-
Steuer- und beitragsfreie Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber
04.08.2026
-
Endlich weniger Bürokratie bei der A1-Bescheinigung?
29.07.20261
-
Geplante Lohnsteuerentlastungen und weitere Steueränderungen
28.07.2026