Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld soll erneut verlängert werden
Der Koalitionsausschuss hat am 27. November 2025 wichtige Entscheidungen getroffen, die die Zukunft vieler Unternehmen und Beschäftigter betreffen. Davon betroffen sind auch die Regelungen zum Kurzarbeitergeld.
Kurzarbeitergeld soll bis Ende 2026 verlängert werden
Die Bundesregierung soll noch im Dezember 2025 offiziell die Verlängerung der Sonderregelung für Kurzarbeitergeld bis Ende 2026 beschließen. Damit bleibt die Möglichkeit bestehen, Kurzarbeitergeld für bis zu 24 Monate zu beziehen. Diese Maßnahme soll Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten weiterhin unterstützen und Arbeitsplätze sichern.
Bei der Höhe des Anspruchs ändert sich nichts
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt weiterhin 60 Prozent (bzw. 67 Prozent für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind) der Nettoentgeltdifferenz, also des ausfallenden Nettoarbeitsentgelts.
Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn:
- ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt (mindestens ein Drittel der Beschäftigten mit mehr als zehn Prozent Entgeltausfall im Monat),
- die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
- der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt wurde,
- und der Arbeitsausfall vorübergehend sowie unvermeidbar ist.
Hintergrund der Regelung zum Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hatte die Ausweitung der Bezugsdauer auf 24 Monate eingeführt, um Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mehr Planungssicherheit zu geben und Arbeitsplätze zu sichern. Angesichts der Herausforderungen in der Automobilindustrie und anderen Branchen wird diese Maßnahme nun verlängert, um die wirtschaftlichen Schwankungen auch zukünftig abzufedern.
Das könnte Sie auch interessieren:
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
9.0751
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
7.962
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
7.678
-
Elektrofahrzeuge: Aufladen im Betrieb und zuhause
6.66242
-
Neue Grenzen bei Minijobs und Midijobs zum 1. Januar 2026
6.602
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
5.058
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
4.340
-
Geschenke: Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG
4.245
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
3.878
-
Pauschalversteuerung einer Betriebsveranstaltung
3.718
-
Steuerfreie Aktivrente ab 2026
23.12.2025
-
Steuerfreier Arbeitgeberersatz für den Doppelhaushalt als Unterkunftskosten
23.12.2025
-
So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei
22.12.20256
-
Sofortprogramm bringt Steuererleichterungen im Personalbereich
22.12.2025
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
19.12.2025
-
Fristende für Initialabruf beim DaBPV
18.12.2025
-
Änderungen bei Höchst-, Frei- und Pauschbeträgen zum Jahreswechsel
17.12.2025
-
Minijob: Umlage U2 im Jahr 2026
16.12.2025
-
Entgeltfortzahlung im Minijob: Umlage U1 ab 2026
16.12.2025
-
Verfahrensänderung bei Entsendungen in Abkommensstaaten
15.12.2025