Kurzarbeit

Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld soll erneut verlängert werden


Bezugsdauer bei Kurzarbeitergeld 2026

Die derzeitige Sonderregelung, die eine Verlängerung der maximalen Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate ermöglicht, sollte ursprünglich zum 31. Dezember 2025 auslaufen. Aufgrund der andauernden wirtschaftlich angespannten Lage soll nun doch weiterhin die verlängerte Bezugsdauer möglich sein.

Der Koalitionsausschuss hat am 27. November 2025 wichtige Entscheidungen getroffen, die die Zukunft vieler Unternehmen und Beschäftigter betreffen. Davon betroffen sind auch die Regelungen zum Kurzarbeitergeld. 

Kurzarbeitergeld soll bis Ende 2026 verlängert werden

Die Bundesregierung wird am 10. Dezember 2025 offiziell die Verlängerung der Sonderregelung für Kurzarbeitergeld bis Ende 2026 beschließen. Damit bleibt die Möglichkeit bestehen, Kurzarbeitergeld für bis zu 24 Monate zu beziehen. Diese Maßnahme soll Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten weiterhin unterstützen und Arbeitsplätze sichern.

Bei der Höhe des Anspruchs ändert sich nichts

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt weiterhin 60 Prozent (bzw. 67 Prozent für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind) der Nettoentgeltdifferenz, also des ausfallenden Nettoarbeitsentgelts.

Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn:

  • ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt (mindestens ein Drittel der Beschäftigten mit mehr als zehn Prozent Entgeltausfall im Monat),
  • die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt wurde,
  • und der Arbeitsausfall vorübergehend sowie unvermeidbar ist.

Hintergrund der Regelung zum Kurzarbeitergeld

Die Bundesregierung hatte die Ausweitung der Bezugsdauer auf 24 Monate eingeführt, um Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mehr Planungssicherheit zu geben und Arbeitsplätze zu sichern. Angesichts der Herausforderungen in der Automobilindustrie und anderen Branchen wird diese Maßnahme nun verlängert, um die wirtschaftlichen Schwankungen auch zukünftig abzufedern.


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Schlagworte zum Thema:  Kurzarbeitergeld , Kurzarbeit , Jahreswechsel
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