Festlegungen der Sozialversicherung zum Arbeitgeber-Meldeverfahren
Bereits im Februar 2020 wurde die Ausgestaltung der elektronischen Mitgliedsbestätigung und die elektronische Anforderung von Jahresmeldungen von der Sozialversicherung untergesetzlich ausgestaltet (Besprechungsergebnis vom 12. Februar 2020). Am 22. September 2020 gab es weitere Beschlüsse zu den Themen Minijobs, Stammdaten und Abrechnungsprogramm.
Angaben zur Steuer in Meldungen für Minijobs
Sofern der Arbeitgeber sich bei einem Minijob für die Zahlung der Pauschsteuer entscheidet, sind diese mit den Beiträgen an die Minijob-Zentrale zu zahlen. Dadurch ist die Minijob-Zentrale auch Steuerbehörde. Für ein transparenteres Verfahren haben Arbeitgeber in Meldungen für Minijobs künftig die Steuernummer des Arbeitgebers und die Steuer-ID des Arbeitnehmers anzugeben. Zudem ist in der Meldung ein Kennzeichen anzugeben, sofern Pauschsteuern gezahlt wurden.
Ausgestaltung der neuen Meldepflicht bei Minijobs
Diese Daten sind künftig in allen Entgeltmeldungen ungeachtet der Besteuerung des Entgeltes anzugeben. Die Steuer-ID sollte möglichst zeitnah vom Arbeitnehmer angefordert werden, damit die Entgeltmeldung fristgerecht abgegeben werden kann. Etwas Schonfrist gibt es zu Beginn der Beschäftigung: Bei der Anmeldung sind die Daten zur Steuer nicht erforderlich. Entgegen der Regelung im Gesetz kommt die neue Meldepflicht erst ab 1. Januar 2022, allerdings gilt diese dann auch für die Jahresmeldung 2021.
Geburtsland und europäische Versicherungsnummer
Bislang ist das Geburtsland des Arbeitnehmers nur anzugeben, sofern in der Anmeldung keine Versicherungsnummer enthalten ist und der Arbeitgeber eine "europäische Versicherungsnummer" gemeldet hat. Gemeint ist die nationale Versicherungsnummer eines EU-Mitgliedstaates. Zweifel bestanden, wer diese nationale Versicherungsnummer innerhalb der Sozialversicherung benötigt.
Angabe des Geburtslandes künftig bei allen Anmeldungen ohne Versicherungsnummer
Bei der erstmaligen Vergabe einer Versicherungsnummer wird immer häufiger festgestellt, dass die zusätzliche Angabe des Geburtslandes notwendig ist, um Doppelvergaben zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere Arbeitnehmer mit Geburtsorten, die in unterschiedlichen Ländern vorkommen. Um eine Doppelvergabe von Versicherungsnummern zu vermeiden, ist ab dem 1. Januar 2022 bei Anmeldungen und Sofortmeldungen ohne Versicherungsnummer zusätzlich das Geburtsland anzugeben.
Streichung der europäischen Versicherungsnummer
Es konnte nicht ganz aufgelöst werden, für welche Zwecke die "europäische Versicherungsnummer" im Arbeitgeber-Meldeverfahren benötigt wird, zumal nationale Versicherungsnummern anzugeben sind, ohne dass eine Mehrfachangabe möglich ist. Diese "europäische Versicherungsnummer" wird im Zuge der verpflichtenden Angabe des Geburtslandes aus dem Meldeverfahren verschwinden.
Beratung als gesetzlicher Anspruch für Software-Ersteller von Abrechnungsprogrammen
Entgeltabrechnungsprogramme werden jährlich auf Herz und Nieren geprüft. Bei dieser Umsetzung neuer Meldeverfahren in den Programmen entsteht bei den Anbietern ein Beratungsbedarf. Nun ist klargestellt worden, dass der gesetzliche Auftrag zur Prüfung der Systeme auch den Beratungsbedarf umfasst, sofern dieser im unmittelbaren Zusammenhang mit dem erfolgreichen Bestehen einer Systemprüfung steht.
Die Ergebnisniederschrift finden Sie hier.
Das könnte Sie auch interessieren:
A1-Verfahren: Das Wichtigste zum Melderecht
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
5.6511
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
5.575
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
5.063
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
4.750
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
4.701
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
4.67440
-
Aussteuerung beim Krankengeld: Arbeitslosengeld, Meldungen und der Umgang mit Einmalzahlungen
4.649
-
Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber
4.5688
-
Kind krank? Gesetzliche Regelungen zu Freistellung und Entgeltfortzahlung
4.004
-
Pauschalen für Auslandsreisekosten ab 2024
3.945
-
Steuerfreier Arbeitgeberersatz für den Doppelhaushalt als Unterkunftskosten
14.10.2024
-
Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigungen für 2024 und 2025
10.10.2024
-
Pauschalversteuerung einer Betriebsveranstaltung
09.10.2024
-
Steuerliche Regeln bei mehreren Betriebsveranstaltungen im Jahr
09.10.2024
-
Definition: Was gilt als Betriebsveranstaltung?
09.10.2024
-
Unfallversicherungsschutz bei Betriebsveranstaltungen
09.10.2024
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
09.10.2024
-
Urteil: Betriebsveranstaltung muss für Pauschalbesteuerung nicht allen offenstehen
09.10.2024
-
Geplantes Steuerfortentwicklungsgesetz bringt lohnsteuerliche Änderungen
08.10.2024
-
Verkauf von Firmenwagen, E-Bike oder Handy an die Beschäftigten
01.10.2024