Unfallversicherung: Beitragserleichterungen für Unternehmen

Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung wird mit einem schriftlichen Bescheid gegenüber dem Unternehmer erhoben. Für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken, bieten die Unfallversicherungsträger nun Beitragserleichterungen an. 

Wie jedes Jahr versenden die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in den nächsten Wochen Vorschuss- oder Beitragsbescheide an die bei ihnen versicherten Unternehmen und Einrichtungen. Mit den Beiträgen finanzieren sie ihre Leistungen, unter anderem die Ausgaben für Prävention, Renten, Heilbehandlung und Rehabilitation nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten.

Corona: Erleichterungen bei den Beitragszahlungen zur Unfallversicherung

Da aufgrund der Corona-Pandemie derzeit viele Branchen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind, bieten insbesondere die Berufsgenossenschaften den Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, Erleichterungen bei den Beitragszahlungen an. Darauf weist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), hin. Betroffene Arbeitgeber sollten diesbezüglich nach Erhalt der Bescheide Kontakt mit der Beitragsabteilung ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers aufnehmen.

Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV, erklärt das Vorgehen: "Es ist uns bewusst, dass die Beitragsbescheide zu einem Zeitpunkt eintreffen, in dem in vielen Unternehmen Krisenstimmung herrscht." Die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten in der Selbstverwaltung hätten daher in den vergangenen Wochen gruppenbezogene Lösungen für ihre jeweiligen Branchen abgestimmt. "Die Berufsgenossenschaften verfügen über Regelungen zu Stundungen beziehungsweise Ratenzahlungen, um die akute Belastung so gut wie möglich abzufedern", sagt Hussy. Mit Blick auf die kommenden Monate werde zudem geprüft, welche Möglichkeiten die Belastung weiter strecken würden. Hierzu führe die DGUV Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Veröffentlichungen einzelner Berufsgenossenschaften zum Thema

Auf ihren Websiten informieren die Berufsgenossenschaften über die jeweiligen Verfügungen zu Erleichterungen bei der Unfallversicherung:

Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation (BG Verkehr)

Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)

Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)

Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM)

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Pressemitteilung DGUV