Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 5 Leistungsdauer

Grundsicherungsgeld wird bei Vorliegen der o. a. Voraussetzungen zeitlich unbegrenzt gezahlt. Leistungen werden aber jeweils nur für 12 Monate bewilligt und dann erneut überprüft. In Ausnahmefällen, etwa bei unangemessen hohen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung oder bei vorläufiger Entscheidung über den Leistungsanspruch, beträgt der Bewilligungszeitraum nur 6 Monate.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.1 Besondere Personengruppen

2.1.1 Auszubildende Auszubildende, die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine betriebliche Berufsausbildung absolvieren, können ergänzend zur Ausbildungsvergütung und ggf. zu einem Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe Grundsicherungsgeld erhalten.[1] 2.1.2 Schüler/Studenten Auch Schüler und Studenten, die im Haushalt der Eltern leben, haben Anspruch auf Grundsich...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.1 Regelbedarf

Für die Ermittlung des Regelbedarfs werden leistungsberechtigte Personen nach ihrem Personenstand und Lebensalter einer Regelbedarfsstufe zugeordnet. Der Regelbedarf selbst wird in regelmäßigen Abständen auf der Grundlage einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt. Er wurde zuletzt zum 1.1.2023 zur Einführung des Bürgergeldes gesetzlich neu festgesetzt.[1] In den J...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 6 Zumutbarkeit von Beschäftigungen

Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person sind grundsätzlich alle Beschäftigungen bzw. beruflichen Eingliederungsmaßnahmen zumutbar, die nach der Arbeitsfähigkeit ausgeübt werden können. Erwerbsfähige Arbeitsuchende sind deshalb verpflichtet, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen, insbesondere aktiv an beruflichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.1.1 Zusätzliche Freibeträge bei Erwerbseinkommen

Darüber hinaus gelten bei Erwerbseinkommen zusätzliche Freibeträge: Bei einem Bruttoeinkommen von 100,01 EUR bis 520,00 EUR monatlich bleiben 20 % des Einkommens berücksichtigungsfrei. Ab einem Bruttoeinkommen von 520,01 EUR bis 1.000,00 EUR monatlich bleiben 30 % des Einkommens berücksichtigungsfrei. Ab einem Bruttoeinkommen von 1.000,01 EUR bis 1.200,00 EUR monatlich bleibt n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.2.1 Freibeträge

Von dem zu berücksichtigenden Vermögen wird für jede Person ein Freibetrag abgesetzt. Der Freibetrag ist abhängig vom Lebensalter: bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 5.000 EUR, ab dem 31. Lebensjahr 10.000 EUR, ab dem 41. Lebensjahr 12.500 EUR und ab dem 51. Lebensjahr 20.000 EUR. Der erhöhte Freibetrag gilt dabei ab Beginn des Monats, in dem die jeweilige Altersgrenze errei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.6 Leistungen zur Bildung/Teilhabe

Kern dieser Leistungen ist das sog. "Bildungs- und Teilhabepaket", mit dem junge Menschen aus einkommensschwachen Familien unterstützt werden. Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Weitere Voraussetzung ist, dass sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet h...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 9 Leistungsverfahren

Grundsicherungsgeld wird nur auf Antrag gezahlt. Zuständig ist grundsätzlich der Leistungsträger, in dessen Bezirk der Leistungsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.[1] Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität vermutet das Gesetz, dass der erwerbsfähige Leistungsberechtigte, der Leistungen beantragt, auch bevollmächtigt ist, die Bedarfsgemeinschaft zu vertreten.[2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.1.3 Ausländer

Für Ausländer gelten Begrenzungen für den Zugang zum Grundsicherungsgeld. Sie haben grundsätzlich nur dann Anspruch auf Leistungen, wenn sie sich gewöhnlich (d. h. nicht nur kurzfristig) und rechtmäßig in Deutschland aufhalten und ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte. Weitere Voraussetzung ist, dass sie entweder als Arbeitnehmer oder ...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Grundsicherungsgeld haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Das sind Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben[1], erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.[2] Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Lei...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4 Hilfebedürftigkeit

Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit wird grundsätzlich das Einkommen und das Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Bei unverheirateten Kindern, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören (bis zum 25. Lebensjahr), sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern, eines Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners zu berücksichtigen.[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.2 Erwerbsfähigkeit

Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein kann und nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit daran gehindert ist.[1] Erwerbsfähigkeit (im Sinne einer Leistungsberechtigung) besteht auch dann, wenn eine Erwerbstätigkeit vorübergehend nicht zugemutet werden kann, z. B. wegen...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.2 Sofortzuschlag für Kinder

Zum 1.7.2022 wurde ein Sofortzuschlag für Kinder i. H. v. 20 EUR monatlich eingeführt. Damit sollen die Lebensumstände und Chancen der von Armut betroffenen oder bedrohten Kinder verbessert und finanzielle Spielräume für die Teilhabe an Gesellschaft, Bildung und Arbeitsmarkt geschaffen werden. Der Sofortzuschlag sollte ursprünglich bis zur Einführung einer Kindergrundsicheru...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.1.2 Besonderheiten bei unter 25-jährigen Leistungsberechtigten

Bei Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein erhöhter Grundabsetzbetrag i. H. v. 603 EUR (Stand: 1.1.2026) abgezogen. Zusätzlich müssen die Leistungsberechtigten für den erhöhten Abzug eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung durchführen, eine betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung, eine...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.1.2 Schüler/Studenten

Auch Schüler und Studenten, die im Haushalt der Eltern leben, haben Anspruch auf Grundsicherungsgeld, wenn sie BAföG-Leistungen erhalten oder nur wegen der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen nicht erhalten. Hingegen haben Auszubildende, die während der Ausbildung in einem Internat/Wohnheim oder beim Ausbildenden mit voller Verpflegung leben sowie Studenten und Schül...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.5 Weitere Leistungen

Zusätzlich zum Regelbedarf werden Zuschüsse gezahlt für Erstausstattungen einer Wohnung (einschließlich notwendiger Haushaltsgeräte), Erstausstattungen für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt oder Anschaffung oder Reparatur von orthopädischen Schuhen bzw. therapeutischen Geräten.[1]mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.3 Hilfebedürftigkeit

Hilfebedürftig i. S. d. SGB II ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von anderen Sozialleistungsträgern erhält.[1] Hinweis Verpflichtung zur Beantragung von vorrangigen Sozialleistungen Wer Anspruch auf ander...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.4 Bedarfsgemeinschaft

Die Berechnung des Grundsicherungsgeldes bezieht sich grundsätzlich auf den einzelnen Leistungsberechtigten. Lebt dieser mit anderen Personen zusammen, wird jedoch auf die sog. Bedarfsgemeinschaft abgestellt (dies ist insbesondere auch für die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen von Bedeutung). Zur Bedarfsgemeinschaft gehören die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 7 Leistungsminderung bei Pflichtverletzung

Bei Pflichtverletzungen wie der Nichtannahme einer Arbeit oder wenn einer Aufforderung auf der Grundlage einer Vereinbarung im Kooperationsplan nicht nachgekommen wird, sieht das Gesetz eine Leistungsminderung i. H. v. 30 % des jeweils maßgebenden Regelbedarfs für 3 Monate vor. Wird eine zumutbare Arbeit willentlich verweigert, kann für mindestens einen Monat auch der gesamte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bürgergeld (Grundsicherung ... / Zusammenfassung

Begriff Das Grundsicherungsgeld ist die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es dient der Sicherung des Lebensunterhalts von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, deren Einkommen zur Deckung des existenziell notwendigen Bedarfs nicht ausreicht. Die Leistung wird in pauschalierter Höhe nach gesetzlich bestimmten Regelbedarfen berechnet und ist von der Bedürftig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.1.4 Asylberechtigte

Asylberechtigte und Personen, die einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen besitzen (anerkannte Flüchtlinge), haben grundsätzlich Anspruch auf Grundsicherungsgeld. Nicht leistungsberechtigt sind hingegen Personen, die Leistungen nach § 1 AsylbLG erhalten (Asylbewerber, ausreisepflichtige und geduldete Personen).[1] Hinweis Leistungen an geflüchtete Menschen aus der Ukra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.1 Berücksichtigung von Einkommen

Als Einkommen sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit zufließen, zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere Arbeitsentgelt, Sachbezüge aus Erwerbstätigkeit, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosen- oder Krankengeld), weitere Sozialleistungen (z. B. B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.4 Bedarfe für Unterkunft/Heizung

Bei einem Neuantrag auf Grundsicherungsgeld gilt zunächst eine 1-jährige Karenzzeit. In dieser Zeit gelten die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als angemessen und werden voll als Bedarf anerkannt. Eine neue Karenzzeit beginnt erst nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezugs. Sofern der Leistungsbezug in der Karenzzeit für einen vollen Kalendermonat u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.2 Berücksichtigung von Vermögen

Anders als bei der Berücksichtigung von Einkommen, das zumeist nur eine Minderung des Leistungsanspruchs bewirkt, führt ein (zu hohes) Vermögen grundsätzlich zum kompletten Wegfall des Leistungsanspruchs, bis der zu berücksichtigende Vermögensbetrag verbraucht ist. Anschließend lebt ein Leistungsanspruch bei Vorliegen der Voraussetzungen i. Ü. erneut auf. Als Vermögen i. S. d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.3 Mehrbedarfe

Für besondere Lebenssituationen sieht das SGB II sog. Mehrbedarfe vor. Sie berücksichtigen Bedarfe, die nicht vom Regelbedarf abgedeckt werden. Die Mehrbedarfe sind grundsätzlich pauschaliert, nur bei unabweisbaren Bedarfen sind Aufwendungen in dem tatsächlich angefallenen Umfang anzuerkennen.[1] Mehrbedarfe werden in pauschalierter Höhe anerkannt bei werdenden Müttern ab der...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / Sozialversicherung

1 Ausstrahlung Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Argentinien entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Allerdings müssen die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Argentinien entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Allerdings müssen die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 2 Beschäftigung in Deutschland

Wird ein Arbeitnehmer aus Argentinien in Deutschland beschäftigt, unterliegt er grundsätzlich den deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Sollten die Voraussetzungen für eine Einstrahlung gegeben sein, unterliegt der argentinische Arbeitnehmer nicht den deutschen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig Doppelversicherungen sind möglich Mit Argentinien besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Argentinien unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.1.4 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet. Begleiten Familienangehörige den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.2 Private Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich. Für die Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise eine Reisekranken-, Gruppen-, Restkosten-, Voll- und/oder Krankengeldtageversicherung abgeschlossen werden. 1.2.1 Krankengeldtageversicherung Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.2.4 Vollversicherung

Eine private Krankenversicherung ersetzt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Sollte eine private Vollversicherung abgeschlossen werden, sollte (sofern bis zur Entsendung eine gesetzliche Versicherung bestanden hat) auch eine Anwartschaftsversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. So kann die Rückkehr in die gesetzliche Krankenver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.5.1 Freiwillige Versicherung im Bereich der Arbeitsförderung

Sollte es sich nicht um eine Ausstrahlung handeln, kann im Bereich der Arbeitsförderung unter bestimmten Voraussetzungen eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.5 Arbeitsförderung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeitsförderung weiter. 1.5.1 Freiwillige Versicherung im Bereich der Arbeitsförderung Sollte es sich nicht um eine Ausstrahlung handeln, kann im Bereich der Arbeitsförderung unter bestimmten Voraussetzungen eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Argentinien nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche Mö...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Argentinien entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.2.3 Restkostenversicherung

Bei der Restkostenversicherung wird nur der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird – vgl. das vorherige Beispiel. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, muss individuell geprüft werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.2.5 Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherungen decken in der Regel nur Urlaubszeiträume ab. Eine solche Versicherung ist nicht ausreichend.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.3.1 Freiwillige Pflegeversicherung

Anhand des vorhergehenden Beispiels in Punkt 1.3 wird deutlich, dass der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in der Pflegeversicherung sinnvoll ist. Ob eine Anwartschaftsversicherung tatsächlich benötigt wird, ist unter anderem von der Dauer der Auslandsbeschäftigung abhängig.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Argentinien um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Argentinien kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die är...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / Zusammenfassung

Begriff Argentinien gehört zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass Argentinien ein Staat ist, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit Argentinien kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Ausstrahlung ist in § 4 SGB IV und die Einstrahlung in §...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.2.2 Gruppenversicherung

Bei einer Gruppenversicherung wird eine bestimmte Personengruppe in einem Vertrag zusammengefasst und gegen das Risiko der Krankheit versichert. Diese Versicherung ist in der Regel für Unternehmen interessant, die häufig Arbeitnehmer ins Ausland entsenden. Es gibt sowohl Gruppenversicherungen, die individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens ausgestaltet werden, als auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung wird empfohlen. Praxis-Beispiel Eintritt von Pflegebedürftigkeit bei Auslandsbeschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Argentinien entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der R...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.1.3 Familienversicherung

Sind bei dem nach Argentinien entsandten Arbeitnehmer Familienangehörige im Rahmen der Familienversicherung bisher versichert, bleibt die Familienversicherung bestehen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Familienangehörigen den Arbeitnehmer während der Auslandstätigkeit begleiten oder in Deutschland bleiben. Achtung Bei Anwartschaftsversicherung ist eine Familienversicherung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.2.1 Krankengeldtageversicherung

Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland nach Deutschland zurück, besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat. Praxis-Tipp Langfristige Krankengeldtageversicherung Beim Abschluss einer privaten Krankengeldtageversicherung ist zu empfehlen, eine Krankengeldtageversicherung mit einer l...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / 1.1.5 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Praxis-Beispiel Abrechnung über die K...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Aufwandsentschädigungen: Vo... / Sozialversicherung

1 Sozialversicherungsrechtliche Bewertung folgt der steuerrechtlichen Die Sozialversicherung folgt in ihrer Bewertung der lohnsteuerrechtlichen Behandlung. Dabei ist zu differenzieren zwischen Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, für nebenberufliche künstlerische oder pflegerische Tätigkeiten einerseits und ehrenamtliche...mehr