Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Entgeltersatz... / 2 Annahmestellen

Die Datenannahmestellen bei den gesetzlichen Krankenkassen fungieren hierbei für alle elektronischen Meldungen als Annahme- und Weiterleitungsstellen. Die Daten werden an die Datenannahmestelle übermittelt, bei der der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist. Sofern keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, z. B. bei privat versicherten Arbeitneh...mehr

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Umlageverfahren bei Mutters... / 8 Umlagepflichtiges Arbeitsentgelt

Die Umlagen sind grundsätzlich vom rentenversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Auszubildenden zu berechnen.[1] Einbezogen in die Umlagepflicht wird also auch das Arbeitsentgelt der männlichen Arbeitnehmer. Anders als im U1-Verfahren ist auch das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer umlagepflichtig, deren B...mehr

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Umlageverfahren bei Mutters... / Zusammenfassung

Begriff Der Schutz der Familie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die damit verbundenen Kosten sollen nicht nur einzelne Personen tragen, sondern sie sollen auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Zu diesen Kosten zählen auch die Aufwendungen der Arbeitgeber, die im Zusammenhang mit Arbeitsausfällen von Frauen aufgrund Schwangerschaft und Mutterschaft entstehen...mehr

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Elektronische Entgeltersatz... / 3.2 Betrag des Nettoarbeitsentgelts bei Bezug von Sachbezügen

In Fällen, in denen das Bruttoarbeitsentgelt auch Sachbezüge enthält, ist ein fiktives Nettoarbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt und den Sachbezügen zu ermitteln. Zu den Sachbezügen zählt z. B. der geldwerte Vorteil eines privat genutzten Dienstwagens. Praxis-Beispiel Ermittlung des fiktiven Nettoarbeitsentgeltsmehr

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Umlageverfahren bei Mutters... / 8.4 Arbeitgeberzuschuss zu Entgeltersatzleistungen

Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kranken-, Verletzten-, Übergangs-, Pflegeunterstützungs- oder Krankentagegeld und sonstige Einnahmen aus einer Beschäftigung, die für die Zeit des Bezugs von Kranken-, Krankentage-, Versorgungskranken-, Verletzten-, Übergangs-, Pflegeunterstützungs- oder Mutterschaftsgeld oder während einer Elternzeit weiter erzielt werden, bleiben bei der Umla...mehr

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Elektronische Entgeltersatz... / 5 Aufgaben der Annahmestelle

Die Datenannahmestelle der Krankenkasse bestätigt dem Absender die Datenlieferung und prüft die Daten auf Plausibilität. Der Arbeitgeber erhält eine Verarbeitungsbestätigung mit dem Ergebnis der Plausibilitätsprüfung. Diese Meldungen werden ausschließlich per "Abrufserver" zugestellt. Verzicht auf Verarbeitungsmitteilung Der Absender der Datei kann durch entsprechende Kennzeic...mehr

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Umlageverfahren bei Mutters... / 7 Finanzierung

Da die Arbeitgeber die einzigen sind, die Leistungen aus dem Umlageverfahren erhalten, werden die Mittel zur Durchführung des Verfahrens auch ausschließlich von den am Umlageverfahren beteiligten Arbeitgebern aufgebracht. Sie berechnen sich nach einem Prozentsatz aus dem umlagepflichtigen Arbeitsentgelt. Der Prozentsatz wird in der Satzung der zuständigen Krankenkasse festge...mehr

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Umlageverfahren bei Mutters... / 10 Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Krankenkasse alle für die Durchführung des U2-Verfahrens notwendigen Angaben zu machen. Solange der Arbeitgeber die erforderlichen Angaben nicht oder nur unvollständig macht, kann die Krankenkasse die Erstattung nach eigenem Ermessen versagen. Macht der Arbeitgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben, ist die Krankenkasse ggf...mehr

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Umlageverfahren bei Mutters... / 8.3 Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld

Für die Zeit des Bezugs von Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld erfolgt die Berechnung der Umlage nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherungen.[1]mehr

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Elektronische Entgeltersatz... / 3.1.1 Schlüsselzahlen für Entgeltbescheinigungen und Vorerkrankungszeiten

Die Anlage 2 der Gemeinsamen Grundsätze zum DTA EEL sieht folgende Schlüsselzahlen für Entgeltbescheinigungen und Vorerkrankungszeiten vor:mehr

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Umlageverfahren bei Mutters... / 4 Erstattungsfähige Aufwendungen

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehört der vom Arbeitgeber gezahlte Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Erstattet werden kann allerdings nur der Zuschuss des Arbeitgebers aufgrund des § 20 Abs. 1 MuSchG. Hierbei handelt es sich um den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen (bei Frühgeburten evtl. noch darüber hinaus) nach der En...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / Sozialversicherung

1 Fallkonstellationen Übt ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen aus, so sind für die Sozialversicherung im Wesentlichen folgende Fallkonstellationen von Bedeutung: Neben einer Hauptbeschäftigung wird eine oder werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt. Es werden nur geringfügig entlohnte Beschäftigungen verrichtet. Neben einer Hauptbeschäftigung und/oder e...mehr

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Pflegezeit / Sozialversicherung

1 Sozialversicherung während der Pflegezeit 1.1 Freistellung bis zu 10 Tage Für Beschäftigte, die gegenüber ihrem Arbeitgeber für die Zeit der Freistellung[1] einen Anspruch auf Fortzahlung ihrer Vergütung haben, besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung durchgehend fort. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts gilt hingegen nicht ...mehr

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Pflegezeit / 1 Sozialversicherung während der Pflegezeit

1.1 Freistellung bis zu 10 Tage Für Beschäftigte, die gegenüber ihrem Arbeitgeber für die Zeit der Freistellung[1] einen Anspruch auf Fortzahlung ihrer Vergütung haben, besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung durchgehend fort. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts gilt hingegen nicht als fortbestehend, wenn sie von der Pflegev...mehr

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Pflegezeit / 3.3 Monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von mehr als 2.000 EUR

Erhält die Pflegeperson, die bisher in ihrer Beschäftigung der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung unterlag, während der teilweisen Arbeitsfreistellung ein regelmäßiges Arbeitsentgelt i. H. v. mehr als 2.000 EUR, treten während der Pflegezeit keine Änderungen ein. Die Beschäftigung ist weiterhin nach den allgemeinen versicherungs- und beitragsrechtlichen Regelunge...mehr

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Pflegezeit / 1.1 Freistellung bis zu 10 Tage

Für Beschäftigte, die gegenüber ihrem Arbeitgeber für die Zeit der Freistellung[1] einen Anspruch auf Fortzahlung ihrer Vergütung haben, besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung durchgehend fort. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts gilt hingegen nicht als fortbestehend, wenn sie von der Pflegeversicherung als Ausgleich für d...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1 Fallkonstellationen

Übt ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen aus, so sind für die Sozialversicherung im Wesentlichen folgende Fallkonstellationen von Bedeutung: Neben einer Hauptbeschäftigung wird eine oder werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt. Es werden nur geringfügig entlohnte Beschäftigungen verrichtet. Neben einer Hauptbeschäftigung und/oder einer geringfügig entl...mehr

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Pflegezeit / 3.2 Monatliches Arbeitsentgelt in Höhe des Übergangsbereichs

Erhält die Pflegeperson während der teilweisen Arbeitsfreistellung ein regelmäßiges Arbeitsentgelt in Höhe von monatlich 538,01 EUR bis 2.000 EUR, ist die Regelung des Übergangsbereichs anzuwenden. Für die Arbeitnehmer besteht in allen Zweigen der Sozialversicherung grundsätzlich Versicherungspflicht. Sofern die Pflegeperson in der gesetzlichen Rentenversicherung neben der Ver...mehr

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Pflegezeit / 1.2 Freistellung bis zu 24 Monate

Die Inanspruchnahme einer längeren Familienpflegezeit und Pflegezeit[1] wirkt sich stärker auf das Versicherungsverhältnis der Pflegeperson aus, insbesondere dann, wenn ein Arbeitnehmer für die Pflegetätigkeit seine Arbeitsleistung vollständig einstellt, sie also nicht im eingeschränkten Umfang fortführt.[2] Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Freistellung bi...mehr

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Pflegezeit / Zusammenfassung

Begriff In der Pflegezeit wird der Beschäftigte von der Arbeit freigestellt, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu pflegen. Möglich sind eine kurzzeitige Arbeitsbefreiung von 10 Tagen, die Freistellung von bis zu 6 Monaten als auch die Familienpflegezeit als bis zu 24-monatiger Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeit...mehr

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Pflegezeit / 2.2 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge freiwilliger Mitglieder

2.2.1 Höhe der Beiträge Für die Zeit der freiwilligen Krankenversicherung sind freiwillige Krankenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse bzw. Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich dabei nach dem Einkommen des freiwillig Versicherten. Das Darlehen, das Arbeitnehmern vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.1 Hauptbeschäftigung und eine oder mehrere Nebenbeschäftigungen

1.1.1 Versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und ein Minijob Wird neben einer bereits versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur ein Minijob ausgeübt, sind diese beiden Beschäftigungen nicht zu addieren.[1] Der Minijob bleibt versicherungsfrei.[2] Dies gilt nicht hinsichtlich der Rentenversicherung, da hier generell Versicherungspflicht besteht. Von der Rentenversich...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.1.1 Versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und ein Minijob

Wird neben einer bereits versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur ein Minijob ausgeübt, sind diese beiden Beschäftigungen nicht zu addieren.[1] Der Minijob bleibt versicherungsfrei.[2] Dies gilt nicht hinsichtlich der Rentenversicherung, da hier generell Versicherungspflicht besteht. Von der Rentenversicherungspflicht im Minijob können sich Arbeitnehmer allerdings auf...mehr

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Pflegezeit / 2.1.1 Anspruch auf Familienversicherung

Häufig besteht für die pflegenden Angehörigen (Pflegepersonen) ab dem Beginn der Pflegezeit in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung. Regelmäßig dürfte hierbei die Familienversicherung über den Ehegatten oder Lebenspartner in Betracht kommen. Voraussetzung für das Zustandekommen einer Fami...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 3 Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz, das eine durchschnittliche werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden festlegt, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 10 Stunden täglich erlaubt[1], ist auch auf die Mehrfachbeschäftigung anzuwenden. Wird im zweiten Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung der im ersten Arbeitsverhältnis vereinbarten Arbeitszeit die gesetzlich zulässige Höchst...mehr

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Pflegezeit / 2.4 Rentenversicherungsbeiträge

Die Höhe der zu zahlenden Rentenversicherungsbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person und nach der Art der gewährten Leistung (Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Kombinationsleistung). Eine Differenzierung nach zeitlichem Pflegeaufwand erfolgt nicht mehr. Die Beitragsbemessungsgrundlage wird nach einem bestimmten Prozentsatz von der Bezugsgröße...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.1.4 Versicherungsfreie Arbeitnehmer

Für die Dauer der vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung sind die Voraussetzungen der Krankenversicherungsfreiheit nicht mehr gegeben. Ein nur vorübergehendes Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, das die Versicherungsfreiheit unbeschadet lässt, kann in diesen Fällen nicht angenommen werden. Diese Regelung entspricht der für die Arbeitsunterbrechung wege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.5 Übergangsbereich

Für die Beurteilung der Frage, ob das regelmäßige Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR[1] liegt, werden mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen zusammengerechnet. Nur wenn das Gesamtentgelt innerhalb des Übergangsbereichs liegt, kann das Entgelt mithilfe des Faktors "F" umgerechnet und die besondere Beitragsverteilung zwischen Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 3 Teilweise Freistellung von der Arbeit

Nimmt der Arbeitnehmer nur eine teilweise Freistellung in Anspruch, kommt es darauf an, in welcher Höhe er weiterhin Arbeitsentgelt bezieht. Daraus ergeben sich verschiedene versicherungs- bzw. beitragsrechtliche Auswirkungen, wobei nur das monatliche Arbeitsentgelt während der Pflegezeit zu berücksichtigen ist. Die vor und nach der Pflegezeit erzielten Arbeitsentgelte sind ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 2 Krankenkassenzuständigkeit

Die Krankenkassenzuständigkeit im Fall der Krankenversicherungspflicht bei mehreren Beschäftigungen hängt von der Wahl des Arbeitnehmers ab.[1] Für alle Beschäftigungen ist nur die vom Arbeitnehmer gewählte Krankenkasse zuständig. Diese Zuständigkeit bleibt auch dann bestehen, wenn eine oder mehrere Beschäftigungen aufgegeben werden oder neben einer bereits bestehenden Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.1.2 Versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und mehrere Minijobs

Etwas anderes gilt, wenn neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mehrere Minijobs ausgeübt werden. In der Kranken- und Pflegeversicherung scheidet die Zusammenrechnung für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, und zwar immer für die Beschäftigung, die zeitlich zuerst aufgenommen wurde. Die anderen Nebenbeschäftigungen werden mit der versicherungspflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.1 Soziale Absicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung

Mit Beginn der Freistellung stellt sich das Versicherungsverhältnis von Arbeitnehmern wie folgt dar: 2.1.1 Anspruch auf Familienversicherung Häufig besteht für die pflegenden Angehörigen (Pflegepersonen) ab dem Beginn der Pflegezeit in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung. Regelmäßig dürfte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.3 Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

Pflegepersonen unterliegen der Versicherungspflicht, wenn sie einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 und einem Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder der privaten Pflegepflichtversicherung nicht erwerbsmäßig, wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in seiner häuslichen Umgebung pflegen.[1] Bis Ende 2016 wurde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.2 Ausschließlich Minijobs

Werden ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte zu addieren. Ergibt die Zusammenrechnung einen höheren Betrag als 538 EUR[1] monatlich, unterliegen alle für sich betrachtet geringfügig entlohnten Beschäftigungen der Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[2] Praxis-Beispiel Mehrere gering...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 5 Meldungen

Bei einer kurzzeitigen Freistellung von bis zu 10 Tagen ist weder eine Abmeldung noch eine Unterbrechungsmeldung notwendig. Gleiches gilt bei einer teilweisen Freistellung, während der die versicherungspflichtige Beschäftigung fortbesteht. Bei einer längeren vollständigen Freistellung ist vom Arbeitgeber zum Tag vor Beginn der Pflegezeit eine Abmeldung zu erstatten. Die Meldu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.1.3 Andere Versicherungspflichttatbestände

Endet die Versicherungspflicht der Beschäftigung aufgrund des Beginns der Pflegezeit, kann die Pflegeperson während der Freistellung aufgrund eines anderen Tatbestands krankenversicherungspflichtig sein. Infrage kommt dies z. B. bei Personen, die als Witwe oder Witwer bereits eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und aufgrund dieses Rentenbezugs in der gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 4 Beitragstragung

Für die Beitragszahlung bei mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen gilt für alle Beschäftigungen zusammen die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze. Übersteigt das Entgelt aus allen versicherungspflichtigen Beschäftigungen die Beitragsbemessungsgrenze(n), zahlt der einzelne Arbeitgeber nur anteilige Beiträge.[1] Für die Ermittlung des beitragspflichtigen Entgelts aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.6 Arbeitslosenversicherungsbeiträge

Unabhängig vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen und der Art der bezogenen Leistung gilt eine einheitliche beitragspflichtige Einnahme. Diese beträgt 50 % der monatlichen Bezugsgröße.[1] Eine Aufteilung der beitragspflichtigen Einnahmen in den Fällen der Mehrfachpflege findet nicht statt. Insoweit gilt die beitragspflichtige Einnahme für jede Pflegeperson in voller Höhe. Wird...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.1.4 Keine Zusammenrechnung in der Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung dürfen sämtliche (= eine oder mehrere) Minijobs nicht mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammengerechnet werden.[1] Hier bleiben also alle ausgeübten Nebenbeschäftigungen versicherungsfrei. Selbst eine Zusammenrechnung der für sich betrachtet geringfügig entlohnten Beschäftigungen untereinander ist nicht möglich, wenn dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2 Vollständige Freistellung von der Arbeit

Die vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung hat zur Folge, dass die Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne mit dem letzten Arbeitstag endet. Damit endet auch die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als Arbeitnehmer. Hinweis Kein Fortbestehen der Beschäftigung Die Regelungen über das Fortbestehen der Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.2.3 Beitragszuschuss für privat Versicherte

Arbeitnehmer, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, haben während der Pflegezeit den bisherigen Beitrag bzw. die bisherige Prämie weiterzuzahlen. Zu diesen Beiträgen zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen einen Beitragszuschuss. Für die Berechnung des Zuschusses zu den Krankenversicherungsbeiträgen werden der allgemeine Beitragssatz sow...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.3 Hauptbeschäftigung mit kurzfristiger Nebenbeschäftigung

Kurzfristige Beschäftigungen, die nicht berufsmäßig ausgeübt werden, bleiben unabhängig vom Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe des Verdienstes versicherungsfrei zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das gilt auch dann, wenn die kurzfristige Beschäftigung zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt wird, weil eine Zusammenrechnung der beiden Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 3 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten

Das BSG[1] hat eine Entscheidung hinsichtlich des Datenschutzes getroffen. Danach kann ein Arbeitgeber bei einem Mehrfachbeschäftigten nicht mit Hinweis auf datenschutzrechtliche Gründe die Vornahme der Beitragsberechnung verweigern. Aufgrund des § 28o Abs. 1 SGB IV sind Arbeitnehmer kraft Gesetzes verpflichtet, gegenüber allen Arbeitgebern die erforderlichen Angaben zu mach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 4 Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die bisher krankenversicherungsfrei waren und während der Freistellung aufgrund der Herabsetzung der Wochenarbeitszeit und des dadurch geringeren Arbeitsentgelts krankenversicherungspflichtig werden, können sich von der Versicherungspflicht auf ihren Antrag hin befreien lassen.[1] Ohne das Recht auf Befreiung von der Versicherungspflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.1.2 Freiwillige Krankenversicherung

Kommt für den pflegenden Angehörigen eine Familienversicherung nicht in Betracht (z. B. weil kein gesetzlich krankenversicherter Ehegatte vorhanden ist), besteht für ihn die Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung. Die freiwillige Versicherung beginnt vom ersten Tag der Freistellung an. Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.1.3 Versicherungsfreie Hauptbeschäftigung mit Minijob

Sofern ein in der Hauptbeschäftigung wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung bereits versicherungsfreier Arbeitnehmer eine geringfügig entlohnte Nebentätigkeit aufnimmt, bleibt diese Nebenbeschäftigung in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei, weil eine Zusammenrechnung mit der versicherungsfreien Hauptbeschäftigung nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.5 Arbeitslosenversicherungspflicht

Pflegepersonen unterliegen der Versicherungspflicht, wenn sie einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 und einem Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder der privaten Pflegepflichtversicherung nicht erwerbsmäßig, wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in seiner häuslichen Umgebung pflegen.[1] Die Versicherungspf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.2.2 Beitragszuschuss durch die Pflegekasse

Um die Beitragsbelastung während der Pflegezeit finanziell abzufedern, erhalten die pflegenden Angehörigen auf Antrag einen Zuschuss zu den von ihnen zu zahlenden freiwilligen Krankenversicherungsbeiträgen und den Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung.[1] Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe der Mindestbeiträge (in der Krankenversicherung unter Zugrundelegun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.4 Mehrere Hauptbeschäftigungen

Werden nebeneinander mehrere Hauptbeschäftigungen – also mehr als geringfügig entlohnte Beschäftigungen – ausgeübt, so besteht in allen Beschäftigungen Versicherungspflicht. Für die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung werden alle Entgelte zusammengerechnet. Die Beiträge werden insgesamt nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erhoben. Liegen die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 3.1 Monatliches Arbeitsentgelt bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze

Erhält die Pflegeperson während der teilweisen Arbeitsfreistellung ein Arbeitsentgelt, welches regelmäßig monatlich nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze beträgt, handelt es sich ab dem Beginn der Pflegezeit grundsätzlich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Insoweit kommen für die weitere Beurteilung die versicherungs- und beitragsrechtlichen Regelungen für geri...mehr