Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

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Türkei / 8 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in die Türkei entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den türkischen Rechtsvorschriften.mehr

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Winterbauförderung / 3 Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitgeber haben Anspruch auf die Erstattung der von ihnen zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge für Zeiten des Bezugs von Saison-Kurzarbeitergeld. Die Erstattung betrifft gewerbliche Arbeitnehmer und wird aus Mitteln der Winterbeschäftigungs-Umlage finanziert.mehr

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Japan / 4.1 Zuständigkeiten

Für die Ausstellung der Entsendebescheinigung sind verschiedene Stellen zuständig. 4.1.1 Krankenkasse Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. 4.1.2 Rentenversicherungsträger Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der...mehr

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Ehrenamt / 1.1.2 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung sind ehrenamtliche Bürgermeister, ehrenamtliche Beigeordnete und ehrenamtliche Vorsitzende kommunaler Zweckverbände versicherungsfrei[1], auch wenn sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen.mehr

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Hinzuverdienst / 3.4.3 Verrechnung möglich

Kommt es bei der Spitzabrechnung dazu, dass Versicherte Beträge zu erstatten haben, werden Beträge bis 300 EUR mit der laufenden Rente verrechnet. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Rentenbezieher damit einverstanden erklärt bzw. im Vorfeld (z. B. im Zuge der Rentenantragstellung) erklärt hat.mehr

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Handwerker / 2.5 Zuständigkeit

Zuständiger Rentenversicherungsträger für die Durchführung der Versicherung bei Gewerbetreibenden ist grundsätzlich der zuständige Regionalträger.[1]mehr

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Quebec / 1 Abkommensstaat

Für Quebec gilt das deutsch-quebecische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen wird angewandt, wenn die betreffenden Sachverhalte vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst werden. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Das deutsch-quebecische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. 1.2 Gebietlicher Ge...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 2 Dauer der Versicherungspflicht

2.1 Antragserfordernis Der Antrag auf Versicherungspflicht muss durch eine Stelle gestellt werden, die ihren Sitz im Inland hat. Das ist bei Beschäftigungen im Ausland im Regelfall der Arbeitgeber und bei den Entwicklungshelfern die Organisation der Entwicklungshilfe. Praxis-Tipp Antrag kann formlos gestellt werden Der Antrag kann formlos gestellt werden. Erforderlich ist ledigli...mehr

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Kanada / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-kanadischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Zeitliche Begrenzung Für die Entsendung gibt es eine zeitliche Begrenzung vo...mehr

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Jahresmeldungen / 2.1 Meldezeitraum

Zu melden ist der Zeitraum der laufenden Beschäftigung bis zum 31.12. eines Jahres. Wurden unterjährig bereits Zeiten gemeldet (z. B. wegen Unterbrechung oder Beitragsgruppenwechsel), dürfen diese nicht noch einmal bescheinigt werden.mehr

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Bundesfreiwilligendienst / 3.1 Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung

Für Bundesfreiwilligendienstleistende wird der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung nicht in Höhe eines eventuellen kassenindividuellen, sondern in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes erhoben. Dieser wurde für 2025 auf 2,5 % festgesetzt.mehr

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Kanada / 6.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Kanada entsandt, bleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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USA / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Rentenversicherung und die Arbeitslosenförderung.mehr

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USA / 4.1.2 DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die DVKA zuständig. Auch die Beantragung der Ausnahmevereinbarung erfolgt ausschließlich über die DVKA.mehr

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Elternzeit / 2 Beitragsrechtliche Regelungen während des Elterngeldbezugs/der Elternzeit

2.1 Zuschüsse des Arbeitgebers Häufig zahlen Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen oder ähnliche Zuschüsse (z. B. Kontoführungsgebühren, Zinsersparnisse aus verbilligten Arbeitgeberdarlehen, Telefonzuschüsse etc.) während des Bezugs von Elterngeld an den Arbeitnehmer weiter. Solche Zuschüsse sind im Regelfall beitragsfrei. Voraussetzung dazu ist, dass der Zuschuss des Arbe...mehr

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Scheinselbstständigkeit / 3 Kapitalgesellschaft/Personengesellschaft als Auftragnehmer

3.1 Kapitalgesellschaft Im Regelfall kann davon ausgegangen werden, dass ein Beschäftigungsverhältnis nur zwischen einem Arbeitgeber und einer natürlichen Person als Arbeitnehmer bestehen kann. Insofern scheidet ein Beschäftigungsverhältnis immer dann aus, wenn der Auftragnehmer eine Kapitalgesellschaft, also eine juristische Person, ist. Dies gilt folglich für Aufträge an ein...mehr

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Krankengeld / 6.3 Ruhen des Anspruchs

6.3.1 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange Versicherte u. a. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erhalten. Dies ist bei Arbeitnehmern regelmäßig für die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber der Fall. Für Versicherte, die eine Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V abgegeben haben, ruht der Anspruch wäh...mehr

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Vorruhestand / 4.2 Ende

Die Versicherungspflicht und daraus folgend die Mitgliedschaft endet mit dem Ende des Bezugs von Vorruhestandsgeld. Wird im unmittelbaren Anschluss keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt, wird der Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich durch eine freiwillige Versicherung[1] aufrechterhalten.mehr

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Quebec / Zusammenfassung

Begriff Für Quebec gilt das deutsch-quebecische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen gilt für alle Sachverhalte, die vom persönlichen, sachlichen und gebietlichen Geltungsbereich erfasst werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Quebec wurde das deutsch-quebecische Abkommen über Soziale Sicherhei...mehr

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Indien / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Indien entsandt, bleibt er in...mehr

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Menschen mit Behinderung / 4 Beiträge

4.1 Kranken-/Pflegeversicherung 4.1.1 Berechnung Die Beiträge der in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen tätigen Personen werden aus dem tatsächlich erzieltem Arbeitsentgelt, mindestens aber von einem Mindestarbeitsentgelt i. H. v. 20 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV berechnet (2026: 791 EUR; 2025: 749 EUR).[1] In der Krankenversicherung ist der al...mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 6 Entgeltpunkte

Kindererziehungszeiten erhalten bei der Berechnung der Rente pro Kalenderjahr 0,9996 Entgeltpunkte, für den Kalendermonat somit 0,0833 Entgeltpunkte. Somit ergeben sich bei Geburten vor 1992 max. 2,4990 Entgeltpunkte (30 x 0,0833) und bei Geburten seit 1992 max. 2,9988 Entgeltpunkte (36 x 0,0833) je Kind bei voller Kindererziehungszeit. 6.1 Zuschläge an persönlichen Entgeltpu...mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 4 Nicht erstattungsfähige Aufwendungen

4.1 Einmalig/ohne Rechtsgrund gezahltes Arbeitsentgelt Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sowie ohne Rechtsgrund weitergezahltes Arbeitsentgelt bleibt bei den erstattungsfähigen Aufwendungen außer Betracht. Arbeitsentgelt, das für einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen fortgezahlt wird oder Arbeitsentgelt, das in den ersten 4 Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird...mehr

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Korea / Zusammenfassung

Begriff Für Korea gilt das deutsch-koreanische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen gilt für alle Sachverhalte, die vom persönlichen, sachlichen und gebietlichen Geltungsbereich erfasst werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Korea wurde das deutsch-koreanische Abkommen über Soziale Sicherheit ...mehr

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Republik Moldau / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Sofern nicht aufgrund des deutsch-moldauischen Abkommens im Bereich der Krankenversicherung die deutschen Rechtsvorschriften Anwendung finden, muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wi...mehr

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Japan / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden japanischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

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Kanada / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das deutsch-kanadische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.mehr

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Uruguay / 4.1.3 DVKA

Die Beantragung von Ausnahmevereinbarungen in Abkommensstaaten erfolgt über die DVKA.mehr

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Brasilien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Albanien / 4.1.3 DVKA

Die Beantragung von Ausnahmevereinbarungen in Abkommensstaaten erfolgt über die DVKA.mehr

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Kosovo / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-jugoslawischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Hierbei ist es unerheblich, ob die Person auch in diesem Staat wohnt. Ebenso spielt der Sitz des Unternehmens keine Rolle. 2.1 Ents...mehr

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China / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach China entsandt, bleibt er in ...mehr

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Familienversicherung / 6.1 Haushaltsaufnahme

In den Haushalt ist das Stief-/Enkelkind dann aufgenommen, wenn eine auf längere Dauer angelegte häusliche Gemeinschaft zwischen dem Mitglied und dem Stief-/Enkelkind gegeben ist. Zusätzlich muss das Stief-/Enkelkind innerhalb der Familiengemeinschaft versorgt und betreut werden.mehr

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Brasilien / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-brasilianischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, indem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutsch...mehr

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Familienversicherung / 2 Personenkreis

2.1 Ehegatte Versichert ist der Ehegatte von Mitgliedern.[1] Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.[2] Sie müssen diese Erklärungen persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgeben.[3] Die Familienversicherung beginnt mit dem Tag der Eheschließung. Eine Ehe kann nur durch rich...mehr

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Versorgungsbezüge / 1.5 Versorgungsbezüge aus dem Ausland

Auch Versorgungsbezüge aus dem Ausland oder solche, die von einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung bezogen werden, sind beitragspflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass sie mit den inländischen Versorgungsbezügen vergleichbar sind. Rentenleistungen ausländischer Rentensysteme sind keine Versorgungsbezüge in diesem Sinne.mehr

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Elternzeit / 1.4 Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

1.4.1 Beitragszuschuss Oft üben Arbeitnehmer in der Elternzeit eine grundsätzlich versicherungspflichtige (Teilzeit-)Beschäftigung aus. Von der dann eingetretenen Versicherungspflicht können sie sich unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen.[1] Der von der Krankenversicherungspflicht während der Elternzeit Befreite hat Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgeb...mehr

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Entsendebescheinigung / 3.3.1 Zuständigkeit der deutschen Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Australien / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden australischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

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Australien / 6.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Australien entsandt, bleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Republik Moldau / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Insolvenzgeldumlage / 2.2.9 Mehrfachbeschäftigte

Übt ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen aus, sind bei der Ermittlung der Insolvenzgeldumlage auch die Regelungen bei Mehrfachbeschäftigten bezüglich der anteiligen Berücksichtigung mehrerer beitragspflichtiger Einnahmen entsprechend anzuwenden. Dies gilt unabhängig davon, ob für alle Arbeitgeber Umlagepflicht besteht.mehr

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Marokko / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-marokkanischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäf...mehr

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Erziehungsrente / 9 Erziehungsrente/Scheidung vor dem 1.7.1977

Eine Erziehungsrente bei einer Ehescheidung vor dem 1.7.1977 kommt nur im Beitrittsgebiet in Betracht.[1] Wurde im Bundesgebiet eine Ehe vor dem 1.7.1977 geschieden, besteht kein Anspruch auf Erziehungsrente. Anstatt der Erziehungsrente kommt dann aber ein Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente im Betracht.mehr

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Indien / Zusammenfassung

Begriff Für Indien gilt das deutsch-indische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen gilt für alle Sachverhalte, die vom persönlichen, sachlichen und gebietlichen Geltungsbereich erfasst werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Indien wurde das deutsch-indische Abkommen über Soziale Sicherheit abge...mehr

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Japan / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Rentenversicherung und die Arbeitslosenförderung.mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 1 Durchführung

1.1 Krankenkassen Das U1-Verfahren wird von allen Krankenkassenarten mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkasse durchgeführt. Die Krankenkassen können die Durchführung des U1-Verfahrens auch auf andere Stellen übertragen. Zuständig für die Durchführung des U1-Verfahrens ist die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Ist der Arbeitnehmer nicht gesetzlic...mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 4.3 Erziehung im Beitrittsgebiet bis 1992/Tod eines Elternteils

Die Kindererziehungszeit wird insgesamt der Mutter zugeordnet, es sei denn, die Eltern haben bis zum 31.12.1996 erklärt, dass die Kindererziehungszeit dem Vater zugeordnet werden soll.mehr

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Beitragssätze / 3 Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt seit dem 1.1.2023 2,6 %.[1]mehr

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Albanien / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA[1] auf deutscher Seite und der entsprechenden albanischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr