Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

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Student / 1.2.1 Verlängerungstatbestände für die KVdS

Art der Ausbildung Als Verlängerungstatbestände aufgrund der "Art der Ausbildung" werden neben dem Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zum Studium in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs auch die Teilnahme an einem studienvorbereitenden Sprachkurs (bei Abschluss mit der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang – sog. DSH-Prüfung) sowie der Besuch eines Studie...mehr

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Student / 6.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob)

Üben Studierende neben dem Studium eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, ist diese kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei. In der Rentenversicherung gilt Versicherungspflicht. Der Arbeitnehmer kann aber gegenüber seinem Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen.[1]mehr

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Student / 3 Vorrang der Familienversicherung

Familienversicherte Studierende sind nicht in der studentischen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Die Familienversicherung ist der Versicherungspflicht als Student vorrangig.[1] Studierende haben im Regelfall bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Anspruch auf die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung des Vate...mehr

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Student / 6.4 Freiwilliges Praktikum

Sofern Studierende nicht vorgeschriebene Praktika ausüben, kommt es für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung auf den Umfang der Tätigkeit an. Grundsätzlich sind freiwillige Praktikanten als abhängig Beschäftigte zu behandeln. Findet das Praktikum nur im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung oder Werkstudententätigkeit statt, gelten die entsprechenden Regeln.mehr

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Student / 1.1.2 Aufbau-, Ergänzungs- und Zweitstudium

Zu den ordentlich Studierenden gehören auch solche Studierende, die bereits ein Diplom, Master- bzw. Magistergrad oder Staatsexamen abgelegt und damit einen berufsqualifizierenden Abschluss erreicht haben, das Studium aber in einem Aufbau- oder Ergänzungsstudium oder in einem Zweitstudium fortsetzen.[1] Voraussetzung für die Zugehörigkeit zum Kreis der ordentlich Studierende...mehr

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Student / 1.2 30. Lebensjahr als Altersgrenze

Die Möglichkeit sich in der KVdS zu versichern besteht grundsätzlich längstens bis zum Ablauf des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird.[1] Die Anzahl der Fachsemester ist für die KVdS seit 1.1.2020 nicht mehr relevant. Über die Altersgrenze (Vollendung des 30. Lebensjahres) hinaus wird die studentische Kranken- und Pflegeversicherung fortgeführt, wenn folgende G...mehr

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Student / 2 Befreiung von der Versicherungspflicht

Studierende haben die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht, um sich über ein privates Krankenversicherungsunternehmen zu versichern. Diese Möglichkeit für eine Befreiung besteht auch dann, wenn unmittelbar vor dem Eintritt der Versicherungspflicht als Student eine andere Krankenversicherungspflicht vorgelegen hat, z. B. als Arbeitnehmer.[1] Die Befreiung ha...mehr

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Student / 6.1 Kurzfristige Beschäftigung

Sofern ein Student während der Vorlesungszeit eine von vornherein auf max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristete sog. kurzfristige Beschäftigung ausübt, besteht für diese Beschäftigung in allen Sozialversicherungszweigen Versicherungsfreiheit. Die Höhe des Arbeitsentgelts sowie die wöchentliche Arbeitszeit spielen dabei keine Rolle.mehr

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Student / 6.5 Werkstudent

Sind Studierende mehr als geringfügig tätig, können sowohl sie als auch ihr Arbeitgeber vom sog. "Werkstudentenprivileg" profitieren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei dessen Anwendung genießen Studierende in der Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung Versicherungsfreiheit. In der Rentenversicherung besteht weiterhin Versicherungspflicht.[1]mehr

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Student / 5 Beiträge der Studierenden (KVdS)

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bemessen sich ab dem 1.10.2024 nach dem BAföG-Satz i. H. v. 855 EUR (vorher: 812 EUR).[1] Für die Berechnung des monatlichen Krankenversicherungsbeitrags wird ein Beitragssatz i. H. v. 10,22 % (= 7/10 von 14,6 %[2]) sowie der Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse zugrunde gelegt. Demnach ergibt sich ab dem...mehr

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Student / 1.1 Ordentlich Studierende

"Ordentlicher Studierender" ist, wer an einer Hochschule oder einer sonstigen der wissenschaftlichen oder fachlichen Ausbildung dienenden Schule immatrikuliert ist und das Studium seine Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nimmt. Ausländische Studierende gehören nicht zu den ordentlichen Studierenden, wenn sie neben dem Besuch eines Studienkollegs zum Erlernen der deut...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.4 Sonderregelung in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (Abs. 3)

Rz. 14 Die Sonderregelung in Abs. 3 betrifft die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Die Kreise der Versicherten der bei diesem Sozialversicherungsträger zusammengefassten Bereiche sind aber nicht deckungsgleich, da die Krankenversicherung und die Alterssicherung der Landwirte lediglich Selbständige betrifft. Deshalb sieht die Regelung in Abs. 3 in ...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.6.2 Dualer Studiengang

Rz. 103 Die Gleichbehandlung der Beschäftigung zur Berufsausbildung und Teilnahme an dualen Studiengängen nach Satz 5 stellt sicher, dass Teilnehmer an dualen Studiengängen künftig wieder einheitlich in der Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung und der Arbeitsförderung als Beschäftigte versicherungspflichtig sind; sie werden den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgeste...mehr

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Jansen, SGB IV § 94 Bundesa... / 2.1.3 Sonstige (ausgewählte) Aufgaben

Rz. 4 Mindestens alle 5 Jahre hat das Bundesamt für Soziale Sicherung die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der bundesunmittelbaren Krankenkassen und Pflegekassen zu prüfen (§ 274 SGB V). Das Bundesamt für Soziale Sicherung ist zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es ist Prüfungsamt für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Sozialversicherun...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 21 L... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seit dem zum 1.1.2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz) v. 12.4.2012 (BGBl. I S. 579), das in Art. 13 lediglich sprachliche Anpassungen – statt "landwirtschaftlichen Krankenkassen" nunmehr "Sozialversicherung für...mehr

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Jansen, SGB IV § 93 Aufgabe... / 2.1 Auskunftspflicht

Rz. 2 Eine wichtige Aufgabe der Versicherungsämter besteht in der Erteilung von Auskünften in Angelegenheiten der Sozialversicherung, also der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Unfallversicherung und der Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte; nicht jedoch Angelegenheiten der Arbeitsförderung. Die Auskunftspflicht der nach Landesre...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.6 Sonderfälle von Beschäftigungsverhältnissen

Rz. 65 Das Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen und das Gesetz zur Förderung eines ökologischen Jahres sind aufgehoben und zusammengefasst worden in dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Nach § 3 Abs. 1 JFDG wird das freiwillige soziale Jahr als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orie...mehr

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Jansen, SGB IV § 93 Aufgabe... / 2.5 Entgegennahme von Leistungsanträgen

Rz. 6 Nach Abs. 2 Satz 1 haben die Versicherungsämter alle Leistungsanträge entgegenzunehmen. Unter Leistungsanträgen sind alle Anträge auf Dienst- und Geldleistungen (§ 11 SGB I) zu verstehen. Die Antragstellung beim zuständigen Versicherungsträger ist daneben möglich. Soweit ein Leistungsantrag lediglich ein Verfahrenserfordernis ist, reicht die Entgegennahme des Antrags s...mehr

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Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 2.1 Bildung der KV/KZV

Rz. 11 Eine KV wird von den Vertragsärzten für den Bereich jedes Landes (Bundeslandes) gebildet. Die Bildung einer KV ist dabei nicht als ein aktives Handeln der Vertragsärzte zu verstehen, sondern als Rechtsfolge ihrer Zulassung oder Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, einschließlich der Anstellung als Arzt in zugelassenen medizinischen Versorgu...mehr

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Trennungsgeld / 14 Sozialversicherungspflicht

Sofern Trennungsgeld ganz oder teilweise steuerpflichtig ist, besteht Abgabenpflicht in der Sozialversicherung.mehr

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Jansen, SGB IV § 43 Mitglie... / 3 Literatur

Rz. 9 Becher, Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherung. Kommentar (Loseblattwerk). Braun, Sozialversicherungswahl 2005, DAngVers 2005 S. 165. Rombach, Leitfaden zu den Sozialversicherungswahlen, 1. Aufl. 1998. Düker, Wahlordnung für die Sozialversicherung (SWO), 7. Aufl. 2004. Göbel, Die Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung, DAngVers 2005, 61. SGB IV. K...mehr

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Jansen, SGB IV § 62 Vorsitz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltenden Regelungen nach § 6 Abs. 2 Satz 2, § 12 Abs. 1 bis 4 Selbstverwaltungsgesetz (SVwG) ersetzt. Das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) hat mit Wirkung zum 1.10.2005 im Hinblick auf die organisatorischen Änderungen in de...mehr

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Sommer, SGB V § 82 Grundsätze / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 82 bildet mit § 83 die Grundnormen für die vertragsärztliche Versorgung (Matthäus, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 82 Rz. 9). Die Vorschrift benennt die Gesamtverträge und macht den Inhalt der Bundesmantelverträge zum Bestandteil der Gesamtverträge. In der Praxis gibt es nur noch einen Bundesmantelvertrag. Die Vorschrift selbst ist nur eine Einweisungsvorschrift (Schröder,...mehr

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Reisekosten / 26 Sozialversicherungspflicht

Soweit bei Beschäftigten Steuerpflicht von Reisekostenvergütung besteht, liegt auch die Beitragspflicht in der Sozialversicherung vor. Sie ist jedoch als Aufwandsentschädigung kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.1.1 Aufgabenzuweisung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 19 Hiernach sind die Träger der Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, bei den Einzugsstellen die Durchführung der Aufgaben, für die diese eine Vergütung nach § 28l Abs. 1 SGB IV erhalten, mindestens alle 4 Jahre zu prüfen (§ 28q Abs. 1 Satz 1). Die Prüfungen werden ausschließlich für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.7 Versicherungskonkurrenzen und Zuständigkeit

Rz. 111 Das SGB VI enthält keine Regelungen zur Versicherungskonkurrenz. Jedoch ist der Intention des Gesetzgebers (BT-Drs. 11/4424 und 11/4452) zu entnehmen, dass in Bezug auf dieselbe Tätigkeit grundsätzlich die Versicherungspflicht kraft Gesetzes (z. B. § 1) der Versicherungspflicht auf Antrag vorgeht (zur möglichen Mehrfachversicherung beim Aufeinandertreffen mehrerer Pf...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.2 Anzurechnende Rentenarten

Rz. 34 Bei den in § 50 Abs. 2 aufgeführten Renten/Leistungen handelt es sich um spezielle Renten aus der Alterssicherung der Landwirte (Nr. 1 ) Die Alterssicherung der Landwirte wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt und zielt seit ihrer Einführung im Jahr 1957 auf eine Teilsicherung des Lebensunterhaltes ab. Diese Teilsi...mehr

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Jansen, SGB IV § 55 Wahlunt... / 2.1 Wahlunterlagen

Rz. 3 Welches die in Abs. 1 erwähnten Wahlunterlagen sind, ist in der aufgrund von § 56 ergangenen Wahlordnung (Wahlordnung für die Sozialversicherung – SVWO v. 28.7.1997, BGBl. I S. 1946) näher bestimmt worden. Nach deren § 33 bis 42 handelt es sich dabei um den Wahlausweis, den Stimmzettel, den Stimmzettelumschlag, den Wahlbriefumschlag und ein Wählermerkblatt. Wahlausweis Die wi...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane, die im Sinne von Rahmenbestimmungen auch schon in der vorhergehenden Regelung des § 43 berührt worden ist. Sie regelt die Frage, welches bei den Sozialversicherungsinstitutionen die Träger der politischen Selbstverwaltung sind. In Abs. 1 Nr. 1 wird dabei der Grundsatz festgelegt, dass diese Träger...mehr

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Jansen, SGB IV § 65 Getrenn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift wird für die Abstimmungen in den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau dem Umstand Rechnung getragen, dass nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 keine Parität zwischen den Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber besteht. Die Majorisierung der unterparitätisch vertretenen Gruppen soll verhindert werden. Es ...mehr

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Jansen, SGB IV § 51 Wählbar... / 2.3 Ausschlussgründe

Rz. 7 Die Ausschlussgründe für die Wahl zur Vertreterversammlung/zum Verwaltungsrat sind in den Abs. 6 bis 8 festgelegt. Identisch mit den Ausschlussgründen für das aktive Wahlrecht sind dabei die Gründe des Abs. 6 Nr. 1 (Ausschluss aus Gründen nach § 13 Bundeswahlgesetz – vgl. die Komm. in § 50 Rz. 10 zur Rechtsprechung des BVerfG) und des Abs. 7 (satzungsmäßiger Ausschluss...mehr

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Jansen, SGB IV § 48 Vorschl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 48 regelt die Fragen, welche Personen oder Personenvereinigungen das Recht zur Einreichung der Vorschlagslisten haben und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Dem Charakter der Listenwahl – nicht einer Persönlichkeitswahl – entsprechend haben die Wähler selbst nicht mehr die Möglichkeit unter den vorgeschlagenen Personen eine Auswahl zu treffen. Für die Wähl...mehr

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Jansen, SGB IV § 92 Versich... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift geht von einem 3-stufigen Verwaltungsaufbau aus. Untere Verwaltungsbehörden sind i. d. R. die Landkreise und die kreisfreien Städte (teilweise auch generell die Gemeinden). Im Allgemeinen sind die Versicherungsämter dort der Verwaltung als unselbständige Einheiten angegliedert. Versicherungsämter sind allerdings auch als selbständige Behörden denkbar. Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 119 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen, B+P 2018, 425. Beyme, Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer RA-GmbH – Sozialversicherungsrecht sticht Berufsrecht – Anm. zu: BSG, Urteil v. 28.6.2022, B 12 R 4/20 R, AnwBl BE 2023, 93. Cranshaw, Sozialversicherungspflicht von Mitgliedern der Vertretungsorgane ...mehr

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Jansen, SGB IV § 52 Wahl de... / 2.1 Verfahren der Wahl (Abs. 1)

Rz. 2 Die Wahl ist im Gegensatz zur Wahl der Vertreterversammlung keine Urwahl: Nicht die Angehörigen der Gruppen nach § 47, die Träger der Selbstverwaltung sind, wählen den Vorstand, sondern die ihrerseits von diesen Gruppen in Urwahl in die Vertreterversammlung gewählten Mitglieder der Vertreterversammlung. Rz. 3 Die Wahl ist ferner keine Persönlichkeitswahl, sondern eine L...mehr

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Jansen, SGB VI § 144 Landes... / 2.1 Landesunmittelbare Rentenversicherungsträger

Rz. 4 Zu den landesunmittelbaren Rentenversicherungsträgern zählen grundsätzlich die Regionalträger, deren Zuständigkeitsbereich sich nicht über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus erstreckt (Umkehrschluss aus Art. 87 Abs. 2 Satz 1 GG, § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Darüber hinaus könnten Regionalträger, deren Zuständigkeitsbereich sich zwar über ein Bundesland, nicht aber übe...mehr

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Jansen, SGB IV § 53 Wahlorgane / 1 Allgemeines

Rz. 1a Wie die früheren Vorschriften betrifft § 53 die Wahlorgane (Abs. 1), deren Bestellung (Abs. 2) durch die jeweils zuständigen obersten Bund- und Landesbehörden, mögliche Richtlinien für einzelne Zweige der Versicherung (Abs. 3) sowie die Funktionen der Wahlbeauftragten und deren Stellvertreter (Abs. 4). Ergänzt wird die Vorschrift durch §§ 1 bis 9 der Wahlordnung für d...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.1 Prüfpflicht

Rz. 23 Die Prüfungen sind durchzuführen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Handlungsermessen ist den Trägern der Rentenversicherung nicht eingeräumt. Im Rahmen der Prüfung erlassen die Rentenversicherungsträger Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und zur Höhe der Beiträge in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Weiterhin erlassen die Trä...mehr

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Jansen, SGB IV § 46 Wahl de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie hat die bis dahin geltenden § 3 Abs. 5, § 7 Abs. 1, 2 und 7, § 9 Abs. 5 und 6 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) ersetzt. Das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) hat mit Wirkung zum 1.10.2005 den Abs. 2 im Hinblick auf die durch dieses Gesetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis

Rz. 12 § 1 Satz 1 Nr. 1 knüpft an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses an. Die Vorschrift schafft dabei keinen nur auf die Rentenversicherung begrenzten Begriff der Beschäftigung, sondern verwendet den im gesamten Sozialversicherungsrecht gültigen und in § 7 SGB IV bestimmten Begriff der Beschäftigung. Dabei handelt es sich zwar nicht um einen tatbestandlich scharf...mehr

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Jansen, SGB IV § 48 Vorschl... / 2.6 Weibliche und männliche Bewerber/innen (Abs. 9 und 10)

Rz. 16 Die ebenfalls zum 18.2.2021 angefügten Abs. 9 und 10 bestimmen für die Vorschlagslisten der Krankenkassen nach § 35a (Abs. 9) und der anderen Versicherungsträgern (Abs. 10), dass jede Liste mindestens 40 % weibliche und 40 % männliche Bewerber enthalten muss. Für die Sozialversicherung der Landwirtschaft, Gartenbau und Forsten sowie die DRV Knappschaft-Bahn-See, die au...mehr

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Jansen, SGB IV § 62 Vorsitz... / 2.2 Weitere Regelungen (Abs. 2 bis 6)

Rz. 4 Das Wahlverfahren ist in Abs. 2 geregelt. Die Wahl hat in der ersten Sitzung vor anderen Tagesordnungspunkten zu erfolgen. Kommt in 2 Wahlgängen keine absolute Mehrheit für einen Kandidaten zustande, so genügt im 3. Wahlgang die einfache Mehrheit (Satz 1). Erreicht kein Kandidat wegen der paritätischen Besetzung des Organs eine Mehrheit, so ist ein jährlich wechselnder...mehr

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Jansen, SGB IV § 46 Wahl de... / 2.2 Friedenswahl (Abs. 2)

Rz. 7 Von einer Wahlhandlung abzusehen erlaubt die Regelung nach Abs. 3 dann, wenn entweder nur eine Liste eingereicht worden ist oder im Falle mehrerer Listen insgesamt nur so viele Bewerber genannt worden sind, wie Mitglieder zu wählen sind. In beiden Fällen gelten die vorgeschlagenen Bewerber als gewählt (Abs. 3; § 28 Abs. 3 Wahlordnung für die Sozialversicherung – SVWO). Di...mehr

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Jansen, SGB IV § 47 Gruppen... / 2.3 Selbständige ohne fremde Arbeitskräfte (Abs. 3)

Rz. 11 Die Regelung nach Abs. 3 trägt den Besonderheiten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Rechnung, in denen es vornehmlich die Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte gibt. Zu dieser Gruppe gehören auch die versicherten Ehegatten/Lebenspartner. Sowohl die Selbständigen als auch ihre Ehegatten/Lebenspartner scheiden aus der Gruppe a...mehr

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Jansen, SGB IV § 62 Vorsitz... / 2.1 Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende (Abs. 1)

Rz. 3 Der Vorsitzende und seine Stellvertreter müssen selbst Mitglieder der betreffenden Organe sein, da die Mitglieder diese Personen "aus ihrer Mitte wählen" müssen (Satz 1). Während die Selbstverwaltungsorgane generell einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter haben, sind für die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau 2 Stellvertreter vorgesehen. D...mehr

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Jansen, SGB IV § 56 Wahlord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt gemäß Art. 80 GG das zuständige Ministerium (also nach der aktuellen Gesetzeslage das Ministerium für Arbeit und Soziales), durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Wahlordnung zur Durchführung der Sozialversicherungswahlen zu erlassen. Im gegenwärtigen Zeitpunkt gilt die Wahlordnung für die Sozialversicherung (SV...mehr

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Jansen, SGB IV § 91 Arten / 1 Allgemeines

Rz. 1a Das Gesetz bestimmt in § 91 Abs. 1 Satz 1, dass die Versicherungsämter und das Bundesamt für Soziale Sicherung Versicherungsbehörden sind. Satz 2 enthält die Ermächtigung für den Landesgesetzgeber, weitere Versicherungsbehörden zu schaffen. Die Versicherungsbehörden sind gemäß § 1 Abs. 1 nur für die Sozialversicherungsträger zuständig, somit nicht für die Arbeitsförde...mehr

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Jansen, SGB IV § 65 Getrenn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) hat mit Wirkung zum 1.10.2005 im Hinblick auf die durch dieses Gesetz durchgeführten organisatorischen Änderungen in der Rentenversicherung die Vorschrift angepasst. Das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten...mehr

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Jansen, SGB IV § 48a Vorsch... / 2.1 Begriffliche Voraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 2 Sollte die Regelung ursprünglich nur das Nähere zum Begriff der Arbeitnehmervereinigung regeln, nichts aber zum Begriff der in § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 vorrangig genannten Gewerkschaft, so ergab sich im Verlauf der Ausschussberatungen, beides miteinander zu verknüpfen (Ausschussempfehlung zum Entwurf des Wahlverbesserungsgesetzes 1984, BT-Drs. 10/1658 S. 321). Die in §...mehr

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Jansen, SGB IV § 91 Arten / 2.1 Versicherungsämter

Rz. 2 Die Errichtung der Versicherungsämter ist in § 92 geregelt. Ihre Aufgabenstellung ergibt sich aus § 93 (vgl. auch die dortigen Anm.). Die Versicherungsämter sind zugleich Aufsichtsbehörden, wenn sie die obersten Verwaltungsbehörden gemäß § 90 Abs. 2 hierzu bestimmt haben. So liegt die Rechtsaufsicht über die landesunmittelbaren Krankenkassen (§ 4 SGB V i. V. m. § 90 Abs...mehr