Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Umsätze aus der Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen und der Verpflegung von Mitarbeitern

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der BFH (Urteil vom 16.12.2015, XI R 52/13, BStBl II 2023, 412) hat entschieden, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die als gesetzlicher Träger der Sozialversicherung i. R. d. von ihr betriebenen Rehabilitationskliniken ohne medizinische Notwendigkeit Begleitpersonen von Patienten gegen privatrechtlich vereinbartes gesondertes Entg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Unechte Steuerbefreiungen

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die wichtigsten unechten Steuerbefreiungen betreffen: Finanzumsätze (§ 4 Nr. 8 UStG), Verkauf von Grundstücken (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG), Versicherungsumsätze (§ 4 Nr. 10 UStG), Umsätze von Versicherungs- und Bausparkassenvertretern (§ 4 Nr. 11 UStG), Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 UStG), Leistungen von Wohnungseigentümerge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Abgabe und Reparatur von Brillen

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Sonderbestimmung für die Abgabe von Brillen und Brillenteilen einschließlich der Reparaturarbeiten durch Selbstabgabestellen der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung (§ 4 Nr. 15 Buchst. b Satz 2 UStG) wurde m. W. v. 17.12.2019 aufgehoben (s. Rz. 4a).mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Vorsorgeleistu... / Zusammenfassung

Begriff Medizinische Vorsorgeleistungen sind Leistungen der Krankenkassen, um Krankheiten zu verhüten. Es liegt also in aller Regel noch keine manifestierte Krankheit vor, die einer Krankenbehandlung bedarf. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die medizinischen Vorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden in den §§ 23 und 24 SGB V be...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 15a UStG befreit die auf Gesetz beruhenden Leistungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (§ 278 SGB V) und des Medizinischen Dienstes Bund (§ 281 SGB V), und zwar den Leistungsaustausch zwischen den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung und dem Medizinischen Dienst Bund sowie den Leistungsaustausch zwischen den Me...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Feststellung der Pflegebedü... / Zusammenfassung

Begriff Der Medizinische Dienst (MD) oder andere unabhängige Gutachter prüfen im Auftrag der Pflegekassen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Leistungsentscheidung trifft die Pflegekasse unter maßgeblicher Berücksichtigung des Gutachtens des MD. Die Bearbeitung der Anträge hat innerhalb von 5 bzw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzzeitpflege / Zusammenfassung

Begriff Können Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 bis 5 zu Hause vorübergehend nicht versorgt bzw. betreut werden, besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung. Dies kann z. B. während einer Krankheit/Urlaub der Pflegeperson oder kurzfristigen erhöhten Pflegebedürftigkeit der Fall sein. Die Kosten für eine stationäre Unterbringung in einem Pf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgeheimnis / Zusammenfassung

Begriff Der Datenschutz erhält zunehmend in der öffentlichen Diskussion eine größere Bedeutung. Dabei geht es um den Schutz von personenbezogenen Daten, die auch den Sozialversicherungsträgern (z. B. Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, Arbeitsagenturen, Berufsgenossenschaften) zur Kenntnis gelangen. Aus dem Sozialgeheimnis folgt der Anspruch des Einzelnen, dass die So...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.2 Vorsteuerabzug, Option, Versicherungsvertreter etc.

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 10 UStG spricht sowohl eine echte als auch eine unechte Steuerbefreiung aus. Soweit die Vorschrift als unechte Steuerbefreiung wirkt, ist der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG ausgeschlossen und zwar ohne Möglichkeit der Option nach § 9 UStG (vgl. Rz. 3). Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die in Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL genannte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Erwerbsunfähigkeit

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit – auch als Invalidität bezeichnet – gibt es Hilfen zur Vermeidung unangemessener Härten bei der Vermögensbildung: Wird ein Bausparer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte nach Abschluss des Bausparvertrags völlig erwerbsunfähig (volle Erwerbsminderung iSd § 43 Abs 2 SGB VI oder Grad der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kassenärztliche Vereinigung

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Kassenärztliche Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 77 Abs 5 SGB V). Sie nehmen die berufsständischen Interessen ihrer Mitglieder wahr und stellen die kassenärztliche Versorgung sicher (vgl § 75 SGB V); dabei leisten sie öffentliche Dienste (schlichte Hoheitsverwaltung). Ihre Kassen unterliegen der Dienstaufsicht und ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Befreite Umsätze

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Befreit sind grundsätzlich sämtliche Umsätze der begünstigten Unternehmer (Betriebe gewerblicher Art) untereinander und an die Versicherten, Empfänger der Sozialhilfe oder an die Versorgungsberechtigten, und zwar in vollem Umfang. Die teilweise vertretene Auffassung, die Befreiung erfasse nur die gesetzlich vorgeschriebenen oder ausdrücklich zug...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Grützner, Mittelbare Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG an beschränkt stpfl Mitunternehmer – Anmerkung zum BFH vom 10.07.2002, StuB 2003, 310; Moritz, BFH nimmt Sondervergütungen auch bei Zahlungen "zwischengeschalteter" Dritter an, GStB 2005, 242; Jachmann, Sondervergütungen iSv § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für Leistungen im Dienste der Gesellschaft, DStR 2005, 2019; Gschwen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegekurse (Pflegeversiche... / Zusammenfassung

Begriff Pflegepersonen und sonstige an der ehrenamtlichen Pflege interessierte Personen haben Anspruch auf kostenlose Teilnahme an Pflegekursen. In den Pflegekursen werden Pflegekenntnisse vermittelt und den Pflegepersonen die Möglichkeit gegeben, Erfahrungen auszutauschen. Die Pflegekassen sind verpflichtet, entsprechende Kurse anzubieten. Gesetze, Vorschriften und Rechtspr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Befreite Umsätze

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Aufgaben der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sind in § 275 SGB V beschrieben. Diese Dienste erbringen gegenüber den Krankenkassen und deren Verbänden Begutachtungs- und Beratungsleistungen. Dabei wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung nach konkretem Auftrag durch die Krankenkassen oder ihre Verbände tätig. So h...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Die für Arbeitnehmer bedeutenden EU-Verordnungen und Richtlinien

Rz. 5 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Das sich aus den Art 110 ff des AEUV (> Rz 2) ergebende Recht der EU zum Erlass von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Besteuerung betrifft hauptsächlich die > Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), die Verbrauchsabgaben und sonstige indirekte Steuern. Für > Arbeitnehmer sind insbesondere die folgenden EU-Regelungen von Interesse:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.7 Arbeitszeitkonten

Tz. 721 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Zur Finanzierung eines vorgezogenen Ruhestandes bzw der Altersversorgung können auch für Ges-GF Lebens-Arbeitszeitkonten nach dem Ges zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 06.04.1998 ("Flexiges"; BGBl I 1998, 688) eingerichtet werden. Zu prüfen ist, ob solche Zeitwertkonten auch bei beherrschenden Ges-GF zur ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rückzahlung von Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Grundsatz: Wird > Arbeitslohn in demselben VZ an den ArbG zurückgezahlt, in dem er dem ArbN zugeflossen ist, mindert er den für dieses > Kalenderjahr vom ArbG zu bescheinigenden Arbeitslohn. Kann der ArbG den zurückgezahlten Betrag nicht mehr berücksichtigen, zB weil der ArbN im Laufe des Kalenderjahres ausgeschieden und die > Lohnsteuerbesch...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.1 Überblick

Rz. 79 Stand: 6/01 – 02/2025 Die Rechnung muss den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers beinhalten (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG; zum Künstlernamen vgl. Weimann, UStB 2009, 303 ff.). Die Regelung entspricht den bisherigen §§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 UStG a. F. (zur eindeutigen Benennung des Rechnungsausste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Beurteilung des Vermögensvorteils bei der nahe stehenden Person

Tz. 523 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Betrachtet man in diesem Zusammenhang die Vermögensebenen der beteiligten Pers, stellt man fest, dass dem Gesellschafter, dem der Zuwendungsempfänger nahe steht, ein Beteiligungsertrag zugerechnet wird, der bei ihm nicht notwendig zu einer Mehrung seines Vermögens geführt hat. Tz. 524 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine entspr Vermögensmehrung k...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.1 Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der in § 1 Abs 1 Nr 6, § 4 KStG (seit 1977) verwendete Begriff der "jur Pers d öff Rechts" ist weiter gefasst als der der KöR und umfasst neben diesen alle Gebilde, die aufgr öff Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind. Als öff-rechtlich sind solche jur Pers anzusehen, die diese Eigenschaft entweder nach Bundes- oder nach L...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Auswirkungen des Diskriminierungsverbots auf die Besteuerung von Arbeitnehmern

Rz. 6 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der AEUV verbietet eine Diskriminierung von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten aus Gründen der > Staatsangehörigkeit. Daraus folgt für ArbN einerseits das Recht, in allen Mitgliedstaaten arbeiten zu dürfen und andererseits die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ArbN aus anderen Mitgliedstaaten in Bezug auf die Beschäftigung, Entlohnung und s...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 15 UStG wurde aus sozialen Erwägungen (Kostendämpfung im Bereich der sozialen Fürsorgeeinrichtungen, vgl. Heidner, in Bunjes, § 4 Nr. 15 Rn. 1) durch das UStG 1967 eingeführt und gilt seitdem inhaltlich weitgehend unverändert fort. Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch Art. 2 Abs. 5 des Gesetzes vom 03.08.2010 (Gesetz zur Weiterentwickl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Steuerfreie Erstattung der Mehraufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 160 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei einer dHf sind die vom ArbG gezahlten Beträge steuerfrei, soweit sie beim ArbN als WK anerkannt werden könnten (§ 3 Nr 13 oder 16 EStG; > R 3.16 LStR und > R 9.11 Abs 10 Satz 2 LStR; zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 60 ff, > Fahrtkostenzuschüsse). In der > Sozialversicherung sind sie beitragsfrei (§ 1 Abs 1 Nr ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.1 Schein- oder Gefälligkeitsrechnungen

Rz. 63 Stand: 06/03 – 07/2025 Schein- oder Gefälligkeitsrechnungen liegen nach der Rechtsprechung z. B. in folgenden Fällen vor: BFH vom 27.10.1993, Az: XI R 99/90, BStBl II 1994, 277 – Versicherungsbetrug durch eine Kfz-Werkstatt, die zu diesem Zweck gegenüber der Versicherung, zumindest teilweise, nicht erbrachte Reparaturleistungen abrechnete. BFH vom 21.06.1994, Az: VII R 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.5 Bedeutung einer Rückdeckungsversicherung

Tz. 640 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Für die Anerkennung der Finanzbarkeit einer Pensionsverpflichtung ist der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung nicht zwingend; zB s Urt des BFH v 31.03.2004 (BStBl II 2005, 664, mwN); ebenso s Neumann (in R/H/N, 2. Aufl, § 8 Rn 1023); aA Hildesheim (DStZ 2002, 747), wonach der Fremdvergleich die Absicherung der Zusage erfordere. Es ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rumänien

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Rumänien (Hauptstadt: Bukarest; Amtssprache: hauptsächlich Rumänisch) ist ein Staat in Südosteuropa am Schwarzen Meer im Osten mit Landgrenzen zur > Ukraine im Norden und Südosten, zu > Moldau im Osten, zu > Bulgarien im Süden, zu > Serbien im Südwesten und zu > Ungarn im Nordwesten. Seit dem VZ 2004 gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Dopp...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / Sozialversicherung

1 Abgrenzung sozialversicherungsfreie ehrenamtliche Tätigkeit von sozialversicherungspflichtiger abhängiger Beschäftigung Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, insbesondere wenn für diese eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, ist häufig nicht eindeutig, ob es sich um eine sozialversicherungsfreie und damit auch beitragsfreie Tätigkeit handelt, oder ob eine sozialversicherungspfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrenamt / Sozialversicherung

1 Versicherungsrechtliche Bewertung Wird eine dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt, kann allein aus der ehrenamtlichen Ausübung nicht von vornherein eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeschlossen werden. Die arbeitsrechtliche Einstufung und die sozialversicherungsrechtliche Bewertung können sich hier unterscheiden. Sozialversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrenamt / 2 Beitragsrechtliche Behandlung

Für die Beitragsberechnung ist der Teil der Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts beitragspflichtiges Entgelt, der den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand übersteigt. Der nach § 3 Nr. 26a EStG steuerfreie "Ehrenamtsfreibetrag" für ehrenamtliche Tätigkeiten, die nebenberuflich im Dienst oder für Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3.1 Beitragsberechnung aus der Aufwandsentschädigung

Für die Beitragsberechnung gilt eine Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts nur insoweit als beitragspflichtiges Entgelt, als die Entschädigung über den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand hinausgeht (und z. B. Verdienstausfall ersetzt). Grundsätzlich stellen die in der Sozialversicherung an ehrenamtlich Tätige gezahlten Aufwandsentschädigungen beitragspfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrenamt / 3 Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag

Im Rahmen eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses kann – anders als im Steuerrecht – in der Sozialversicherung sowohl der Ehrenamtsfreibetrag als auch der Übungsleiterfreibetrag zum Zuge kommen. Praxis-Beispiel Beitrags- und versicherungsrechtliche Wirkung beider Freibeträge Ein im Sportverein tätiger Trainer ist gleichzeitig ehrenamtlicher Kassenwart des Vereins. Er e...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3 Aufwandsentschädigung/beitragspflichtiges Entgelt

3.1 Beitragsberechnung aus der Aufwandsentschädigung Für die Beitragsberechnung gilt eine Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts nur insoweit als beitragspflichtiges Entgelt, als die Entschädigung über den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand hinausgeht (und z. B. Verdienstausfall ersetzt). Grundsätzlich stellen die in der Sozialversicherung an ehrenamtlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrenamt / 1.1.2 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung sind ehrenamtliche Bürgermeister, ehrenamtliche Beigeordnete und ehrenamtliche Vorsitzende kommunaler Zweckverbände versicherungsfrei[1], auch wenn sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen.mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2 Arbeitslosenversicherungsfreiheit

2.1 Bürgermeister/Beigeordnete In der Arbeitslosenversicherung ist die Beschäftigung von Personen, die als ehrenamtliche Bürgermeister oder Beigeordnete in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, wegen der Ausübung eines politischen Wahlamts versicherungs- und damit auch beitragsfrei.[1] Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich nur auf die Beschäftigung als ehrenamtl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrenamt / 1.1 Ehrenamtlich tätige Bürgermeister

1.1.1 Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung Ehrenamtliche Bürgermeister sind versicherungspflichtig, wenn sie gleichzeitig auch Leiter der Gemeindeverwaltung sind.[1] Erfüllen sie im Wesentlichen nur Repräsentationsaufgaben, stehen die ehrenamtlichen Bürgermeister nicht in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. 1.1.2 Arbeitslosenversicherung In der Arbeitsl...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2 Im kommunalen Bereich Tätige

Auf Grundlage eines politischen Wahlamts sind ehrenamtlich Beschäftigte im kommunalen Bereich grundsätzlich arbeitslosenversicherungsfrei, sofern diese ein Entgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze erzielen. 2.2.1 Stellvertretende Landräte nach dem bayerischen Kommunalverfassungsrecht Die ehrenamtlich tätigen stellvertretenden Landräte nach dem bayerischen Kommunalverfassung...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / Zusammenfassung

Überblick Die Ehrenamtlichkeit schließt bei einer dem allgemeinen Erwerbsleben zugänglichen Tätigkeit die Begründung eines abhängigen – und damit versicherungspflichtigen – Beschäftigungsverhältnisses nicht aus. Die Bezeichnung einer Tätigkeit als "ehrenamtlich" führt für sich allein nicht zur Steuerfreiheit der daraus fließenden Entschädigung. Einnahmen aus einem Ehrenamt k...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrenamt / 1 Versicherungsrechtliche Bewertung

Wird eine dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt, kann allein aus der ehrenamtlichen Ausübung nicht von vornherein eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeschlossen werden. Die arbeitsrechtliche Einstufung und die sozialversicherungsrechtliche Bewertung können sich hier unterscheiden. Sozialversicherungsrechtlich ist im Einzelfall au...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.1 Bürgermeister/Beigeordnete

In der Arbeitslosenversicherung ist die Beschäftigung von Personen, die als ehrenamtliche Bürgermeister oder Beigeordnete in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, wegen der Ausübung eines politischen Wahlamts versicherungs- und damit auch beitragsfrei.[1] Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich nur auf die Beschäftigung als ehrenamtlicher Bürgermeister oder Beige...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4 Rentenversicherungspflicht

In der Rentenversicherung gibt es für Inhaber von Ehrenämtern besondere Regelungen. Der Zweck dieser Regelungen ist darin zu sehen, dass ehrenamtlich Tätige, die üblicherweise zumindest einen gewissen Zeitaufwand für dieses Amt betreiben, durch die Übernahme des Ehrenamts keine Nachteile hinsichtlich ihrer Rentenansprüche erleiden sollen. Das wäre der Fall, wenn z. B. das bei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.1 Stellvertretende Landräte nach dem bayerischen Kommunalverfassungsrecht

Die ehrenamtlich tätigen stellvertretenden Landräte nach dem bayerischen Kommunalverfassungsrecht, die neben Repräsentationsfunktionen auch Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen haben und hierfür eine ihren tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, stehen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Dadurch ist dieser Personenkreis dem Grunde ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrenamt / 4 Unfallversicherung

Personen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, sind auch gesetzlich unfallversichert. Versichert ist dabei nicht nur die eigentliche Tätigkeit, sondern auch der Weg zu oder von der Tätigkeit. Der Unfallversicherungsschutz umfasst u. a. ehrenamtliche Tätigkeiten in Bürgervereinen oder Fördervereinen (z. B. von Schwimmbädern, Kindergärten oder Schulen), sofern diese mit Zus...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.1 Rentenversicherungsbeiträge für das ausgefallene Arbeitsentgelt

Die auf das ausgefallene Entgelt (Unterschiedsbetrag i. S. d. § 163 Abs. 3 Satz 1 SGB VI) entfallenden Rentenversicherungsbeiträge hat der Ehrenamtsinhaber in voller Höhe (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) selbst zu tragen.[1] Einen Ausgleich erhält der ehrenamtlich tätige Arbeitnehmer im Allgemeinen außerhalb der Rentenversicherung von der Stelle, für die er die ehrenamt...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.1.2 Antrag für Beitragsberechnung aus ausgefallenen Entgelten

Der ehrenamtlich Tätige kann einen entsprechenden Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen, wenn er von der Beitragsberechnung aus ausgefallenem Entgelt Gebrauch machen möchte. Dieser Antrag ist nur möglich für laufende und künftige, nicht aber für zurückliegende Entgeltabrechnungszeiträume. Ausnahmsweise kann dem Antrag auch nach Ablauf des Entgeltabrechnungszeitraums entsproc...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.3 Angabe des Entgelts in den Meldungen

Der Arbeitgeber hat in die Jahresmeldung (ggf. auch schon in eine vorher zu erstattende Meldung, z. B. Unterbrechungsmeldung) neben dem tatsächlich erzielten Entgelt auch das ausgefallene und der Beitragsberechnung zugrunde gelegte Entgelt einzutragen, und zwar in einer Summe ohne besondere Kennzeichnung. Im Falle des § 163 Abs. 4 SGB VI ist das vom Versicherten bestimmte En...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 5 Unfallversicherung

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Personen versichert, die für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder deren Verbände oder Arbeitsgemeinschaften, für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften oder für andere, vergleichbare Einrichtungen ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit teilnehmen. Der ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3.2 Ehrenamt als Nebentätigkeit

Soweit ein Ehrenamt neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird, gibt es in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung keine Besonderheiten. In diesen Versicherungszweigen gibt es bei einer durch das Ehrenamt verursachten Minderung des Arbeitsentgelts keinen Ausgleich. Beitragspflichtig ist das in der Hauptbeschäftigung erzielte geminderte Entgelt.mehr