Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

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Versorgungsbezüge / Sozialversicherung

1 Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahme Für die der Rente vergleichbaren Einnahmen wird im Gesetz der Begriff Versorgungsbezüge verwendet. Diese haben gemeinsam, dass sie an eine (frühere) Erwerbstätigkeit anknüpfen. Einkünfte, die nicht im Zusammenhang mit dem Erwerbsleben stehen, z. B. aus betriebsfremder privater Eigenvorsorge, stellen keine Versorgungsbezüge d...mehr

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Barlohnumwandlung / Sozialversicherung

1 Zusätzlich gewährte Entgeltbestandteile Den Wunsch, Teile des Arbeitsentgelts so umzuwandeln, dass dadurch Abzüge erspart werden, besteht in der Praxis nicht nur im Steuer- sondern auch im Sozialversicherungsrecht. Allerdings ist eine wirksame Barlohnumwandlung an Voraussetzungen gebunden. Bestimmte Einnahmen, Beiträge und Zuwendungen gehören nicht zum Arbeitsentgelt, sofer...mehr

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Uruguay / Sozialversicherung

1 Abkommensstaat Für Uruguay gilt das deutsch-uruguayische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen wird angewandt, wenn die betreffenden Sachverhalte vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst werden. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Das deutsch-uruguayische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit....mehr

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Erziehungsrente / Sozialversicherung

1 Erziehungsrente für geschiedene Ehegatten/frühere Lebenspartner Geschiedene Ehegatten oder frühere Lebenspartner, deren Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, haben Anspruch auf Erziehungsrente, wenn ihr geschiedener Ehegatte/früherer Lebenspartner verstorben ist und sie ein eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Ehegatten/Lebenspartners unter 18 Jahren erziehen, nicht wi...mehr

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Nordmazedonien / Sozialversicherung

1 Abkommensstaat Für die Republik Nordmazedonien gilt das deutsch-mazedonische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen wird angewandt, wenn die betreffenden Personen vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst werden. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Das deutsch-mazedonische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staa...mehr

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Fahrtätigkeit / Sozialversicherung

1 Versicherungsrechtliche Beurteilung Berufskraftfahrer, die eine Fahrtätigkeit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausüben, sind als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Davon abweichend ist der Berufskraftfahrer in seiner Beschäftigung krankenversicherungsfrei, wenn sein regelmäßiges Jahres...mehr

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Vermögensbeteiligung / Sozialversicherung

1 Formen Vermögensbeteiligungen gehören grundsätzlich zu den geldwerten Vorteilen, von denen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Zu den verschiedenen Formen von Vermögensbeteiligungen gehören u. a. Aktienoptionen (Stock Options), Aktienüberlassung und sonstige Vermögensbeteiligung, Tantiemen (Einmalzahlungen) und Provisionen (Einmalzahlungen). Vermögensbeteiligungen oder Mi...mehr

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Brasilien / Sozialversicherung

1 Abkommensstaat Für Brasilien gilt das deutsch-brasilianische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen wird angewandt, wenn die betreffenden Sachverhalte vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst werden. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Das deutsch-brasilianische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehöri...mehr

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Beitragserstattung / Sozialversicherung

1 Auf- bzw. Verrechnung oder Erstattung? Die "Gemeinsamen Grundsätze zur Auf- bzw. Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung" sind sowohl von den Krankenkassen als auch von den Arbeitgebern bei der Verrechnung und Rückzahlung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbe...mehr

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Beitragsfreiheit / Sozialversicherung

1 Kranken- und Pflegeversicherung Für die Zeit der Mitgliedschaft sind grundsätzlich Beiträge zu zahlen. Dabei werden die Beiträge je Kalendermonat für die Kalendertage berechnet, an denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht (Sozialversicherungstage); ein voller Kalendermonat wird mit 30 Sozialversicherungstagen angesetzt. Mitglieder der gesetzlichen Krankenvers...mehr

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Australien / Sozialversicherung

1 Abkommensstaat Für Australien gilt das deutsch-australische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen wird angewandt, wenn die betreffenden Sachverhalte vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst werden. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Das deutsch-australische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigke...mehr

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Japan / Sozialversicherung

1 Abkommensstaat Für Japan gilt das deutsch-japanische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen wird angewandt, wenn die betreffenden Sachverhalte vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst werden. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Das deutsch-japanische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. 1.2 Ge...mehr

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Ausbildungsbeihilfen / Sozialversicherung

1 Berufsausbildungsbeihilfe 1.1 Förderungsfähige Berufsausbildung Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf[1] betrieblich oder außerbetrieblich ausgebildet werden, oder eine betriebliche Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz o...mehr

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USA / Sozialversicherung

1 Abkommensstaat Für die USA gilt das deutsch-amerikanische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen wird angewandt, wenn die betreffenden Sachverhalte vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst werden. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Das deutsch-amerikanische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkei...mehr

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Arbeitgeberanteil / Sozialversicherung

1 Krankenversicherung 1.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich die hälftige Beitragstragung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Bundesregierung schreibt einen für alle Krankenkassen einheitlichen allgemeinen Beitragssatz fest. Dieser beträgt 14,6 %. Somit ergeben sich sowohl ein Arbeitgeber- als auch ein Arbeitn...mehr

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Betriebsrente / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Beurteilung 1.1 Kranken- und Pflegeversicherung Betriebsrenten sind als Versorgungsbezüge grundsätzlich beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der Bezieher Mitglied der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist.[1] Zu den beitragspflichtigen Versorgungsbezügen gehören auch Leistungen, die von einem privaten Versicherungsunter...mehr

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Abfindung / Sozialversicherung

1 Abfindung bei Ende der Beschäftigung In der Sozialversicherung sind Abfindungen unbegrenzt beitragsfrei, wenn sie wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten durch den Verlust des Arbeitsplatzes[1] gewährt werden. Da diese Abfindungen außerhalb des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden, sind sie au...mehr

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Lohnabrechnungszeitraum / Sozialversicherung

1 Kalendermonat Sozialversicherungsrechtlich einerseits sowie arbeits- als auch steuerrechtlich andererseits müssen die Entgeltabrechnungszeiträume nicht immer übereinstimmen. Der Entgeltabrechnungszeitraum ist ein wichtiger Faktor für die Beitragsberechnung. Sozialversicherungsrechtlich ist grundsätzlich der Kalendermonat als Beitragsperiode anzusehen.[1] Der Gesamtsozialvers...mehr

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Tunesien / Sozialversicherung

1 Abkommensstaat Für Tunesien gilt das deutsch-tunesische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen wird angewandt, wenn die betreffenden Sachverhalte vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst werden. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Das deutsch-tunesische Abkommen gilt für deutsche und tunesische Staatsangehörige sowie für EU/EWR-...mehr

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Korea / Sozialversicherung

1 Abkommensstaat Für Korea gilt das deutsch-koreanische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen wird angewandt, wenn die betreffenden Sachverhalte vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst werden. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Das deutsch-koreanische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. 1.2 ...mehr

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Insolvenzgeldumlage / Sozialversicherung

1 Umlagepflicht des Arbeitgebers Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Diese alleinige Aufbringung der Umlage durch die Arbeitgeber ist verfassungsgemäß.[1] Über die Teilnahme an der Umlagepflicht entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. In Zweifelsfällen wird die Entscheidung von der Einzugsstell...mehr

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Heimarbeit / Sozialversicherung

1 Versicherungsrechtliche Beurteilung Heimarbeiter gehören zu den abhängig Beschäftigten. Sie sind versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung.[1] Übersteigt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Heimarbeiters die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze besteht Krankenversicherungsfreiheit. Dadurch, das...mehr

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Lohnsteuernachforderung / Sozialversicherung

1 Lohnsteuer als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Lohnsteuer, die der Arbeitgeber auf vertraglicher Grundlage übernimmt, z. B. bei einer Nettolohnvereinbarung, nachträglich für zunächst steuerfrei gestellten Arbeitslohn abführt, aufgrund Haftbarkeit, z. B. Lohnsteuer-Außenprüfung nachzuentrichten hat sowie bei Hinterziehung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen[1] zu zah...mehr

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Betriebsprüfung / Sozialversicherung

1 Zeitabstände Betriebsprüfungen sind so durchzuführen, dass den beteiligten Versicherungsträgern keine Beitragsausfälle entstehen.[1] Die Rentenversicherungsträger führen mindestens alle 4 Jahre eine Betriebsprüfung bei den Arbeitgebern in alleiniger Verantwortung durch.[2] Die Prüfung erstreckt sich auf alle Beiträge und Abgaben zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rent...mehr

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Entsendebescheinigung / Sozialversicherung

1 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften Die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften gilt als Nachweis, dass für eine Person weiterhin die Rechtsvorschriften des Entsendestaates anzuwenden sind. Die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates werden somit nicht angewendet. Dies gilt für alle Bereiche, die vom Anwendungsbereich der Verordnung ...mehr

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Sofortmeldung / Sozialversicherung

1 Inhalt der Sofortmeldung Die Sofortmeldung ist in den betroffenen Wirtschaftsbereichen[1] vor oder spätestens mit Beschäftigungsbeginn[2] mit folgenden Inhalten abzugeben: Familien- und Vornamen, Versicherungsnummer, Betriebsnummer des Arbeitgebers und Tag der Beschäftigungsaufnahme. Ist die Versicherungsnummer des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Abgabe der Sofortmeldung nicht b...mehr

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Wettbewerbsverbot / Sozialversicherung

1 Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverbot Eine Karenzentschädigung wird für die Dauer des Wettbewerbsverbots gezahlt. Sie dient als Ausgleich für die aus dem Wettbewerbsverbot resultierenden Nachteile. Für die Beurteilung der Beitragspflicht ist entscheidend, ob die Wettbewerbsverbots- oder Karenzentschädigung während einer laufenden Beschäftigung oder im Anschluss daran ge...mehr

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Meldungen / Sozialversicherung

1 Grundzüge des Meldeverfahrens Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der zuständigen Annahmestelle der Krankenkasse[1] bestimmte Informationen über die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu melden.[2] Diese Meldepflicht und die im Verlauf einer Beschäftigung meldepflichtigen Tatbestände ergeben sich aus § 28a SGB IV sowie den Bestimmungen der Datenerfassungs- und -übermittlungsv...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / Sozialversicherung

1 Versicherungsfreiheit 1.1 Kranken-/Pflege-/Arbeitslosenversicherung Geringfügige Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei.[1] Zu den geringfügigen Beschäftigungen gehören die geringfügig entlohnten und die kurzfristigen Beschäftigungen. 1.2 Ausnahmen Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit kommt generell nicht in Betracht...mehr

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Arbeitnehmeranteil / Sozialversicherung

1 Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung 1.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer Die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen. 1.2 Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung Der in der Pflegeversicherung von den kinderlosen Mitgliedern zu z...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / Sozialversicherung

1 Maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze In der gesetzlichen Krankenversicherung muss die seit dem 1.1.2003 geltende Differenzierung nach der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze[1] und der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze[2] beachtet werden. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt nur für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgel...mehr

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Student / Sozialversicherung

1 Studentische Kranken- und Pflegeversicherung In der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung besteht für Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universitäten oder Fachhochschulen) immatrikuliert sind, Versicherungspflicht.[1] Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Studierende in der Krankenversicherun...mehr

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Pflegezeit / Sozialversicherung

1 Sozialversicherung während der Pflegezeit 1.1 Freistellung bis zu 10 Tage Für Beschäftigte, die gegenüber ihrem Arbeitgeber für die Zeit der Freistellung[1] einen Anspruch auf Fortzahlung ihrer Vergütung haben, besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung durchgehend fort. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts gilt hingegen nicht ...mehr

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Menschen mit Behinderung / Sozialversicherung

1 Personenkreis Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in geschützten Einrichtungen (Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Blindenwerkstätten i. S. d. § 226 SGB IX, Anstalten und Heimen sowie Heimarbeit für diese Einrichtungen). Auf Arbeitnehmer in Beschäftigungen außerhalb dieser geschützten Einrichtungen, bei ...mehr

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Elternzeit / Sozialversicherung

1 Kranken-/Pflegeversicherung 1.1 Versicherungspflichtige 1.1.1 Fortbestehen der Mitgliedschaft Für jeden Elternteil, der vor Beginn der Elternzeit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert war, bleibt die Mitgliedschaft für die Dauer des tatsächlichen Bezugs von Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit erhalten.[1] Ein Anteil der Elternzeit...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / Sozialversicherung

1 Freiwillige Krankenversicherung 1.1 Personenkreis Der Krankenversicherung können als freiwilliges Mitglied[1] beitreten: Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und die Vorversicherungszeit erfüllen,[2] Personen, deren Familienversicherung erlischt oder deshalb nicht besteht, weil die Versicherung nach § 10 Abs. 3 SGB V [3] ausgeschlossen is...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / Sozialversicherung

1 Fallkonstellationen Übt ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen aus, so sind für die Sozialversicherung im Wesentlichen folgende Fallkonstellationen von Bedeutung: Neben einer Hauptbeschäftigung wird eine oder werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt. Es werden nur geringfügig entlohnte Beschäftigungen verrichtet. Neben einer Hauptbeschäftigung und/oder e...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / Sozialversicherung

1 Geldwerter Vorteil des privat genutzten Dienstfahrzeugs Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug (Kfz) unentgeltlich zur privaten Nutzung, so ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil beitragspflichtig. Die in § 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV getroffenen Regelungen verweisen ausdrücklich auf das Steuerrecht. Deswegen wird der geldwerte Vorteil nach d...mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / Sozialversicherung

1 Durchführung 1.1 Krankenkassen Das U1-Verfahren wird von allen Krankenkassenarten mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkasse durchgeführt. Die Krankenkassen können die Durchführung des U1-Verfahrens auch auf andere Stellen übertragen. Zuständig für die Durchführung des U1-Verfahrens ist die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Ist der Arbeitnehmer n...mehr

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Dienstwagen / Sozialversicherung

1 Geldwerter Vorteil des privat genutzten Dienstfahrzeugs Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug (Kfz) unentgeltlich zur privaten Nutzung, so ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil beitragspflichtig.[1] Die Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung verweisen ausdrücklich auf die Vorschriften des Steuerrechts.[2] Somit wird der ...mehr

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Krankenkassenwahl / Sozialversicherung

1 Freie Kassenwahl Die Mitglieder der Krankenversicherung können selbst entscheiden, bei welcher Krankenkasse sie versichert sein möchten. Das Recht auf freie Krankenkassenwahl steht grundsätzlich allen versicherungspflichtigen und freiwillig versicherten Personen zu, also beispielsweise: Arbeitnehmern, Auszubildenden, Beziehern von Arbeitslosengeld Studenten, Praktikanten, Rentner...mehr

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BAV-Förderbetrag / Sozialversicherung

1 Entgelteigenschaft Der steuerfrei gezahlte Arbeitgeberbeitrag ist auch sozialversicherungsrechtlich nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen.[1] Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitgeberbeitrag für die betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers als Jahresbetrag oder in Teilbeträgen (z. B. monatlich) entrichtet wird. Der Förderbetrag i. H. v. max. 288 EUR ersetzt dem Arbe...mehr

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Entfernungspauschale / Sozialversicherung

1 Fahrtkostenzuschüsse Die vom Arbeitgeber für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gezahlten Fahrkostenzuschüsse stellen grundsätzlich sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt dar und sind damit beitragspflichtig, wenn sie der Lohnsteuerpflicht unterliegen. Die Beitragspflicht des Ersatzes der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkei...mehr

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Krankengeld / Sozialversicherung

1 Anspruch Versicherte erhalten Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder einer Rehabilitationseinrichtung behandelt werden.[1] Hinweis Krankengeld Versicherte erhalten in weiteren Fällen Krankengeld, wenn sie wegen einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation oder wege...mehr

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Übergangsbereich / Sozialversicherung

1 Anwendung 1.1 Voraussetzung Voraussetzung für die Anwendung des Übergangsbereichs ist stets, dass Arbeitnehmer in der Beschäftigung – zumindest in einem Sozialversicherungszweig – versicherungspflichtig sind und das monatliche regelmäßige Arbeitsentgelt von 603,01 EUR bis 2.000 EUR (2025: 556,01 EUR bis 2.000 EUR) beträgt. 1.2 Ausnahmen Die Regelung des Übergangsbereichs gilt au...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Beurteilung der Durchführungswege Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung stellen unter Berücksichtigung von Höchstgrenzen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Die beitragsrechtliche Beurteilung hängt davon ab, welcher Versorgungsweg im Einzelfall zum Aufbau der betrieblichen Altersversorgung verwendet wird. Bei der beitragsrechtlichen Beurtei...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / Sozialversicherung

1 Beschäftigung in Deutschland Jeder in Deutschland beschäftigte ausländische Arbeitnehmer unterliegt grundsätzlich dem deutschen Sozialversicherungsrecht.[1] Übt ein ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland eine abhängige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt aus, ist er in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflichtig sowie im Bereich der Arbeitsförderun...mehr

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Sachbezüge / Sozialversicherung

1 Freie Verpflegung Die Werte für Verpflegung werden nach den jeweils zu erwartenden Preissteigerungsraten fortgeschrieben. Der Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Verpflegung beträgt für das Jahr 2026 bundesweit monatlich 345 EUR (2025: 333 EUR).[1] Wird Verpflegung nur teilweise zur Verfügung gestellt, sind für das Frühstück 71 EUR (2025: 69 EUR), für das Mittagess...mehr

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Praktikant / Sozialversicherung

1 Vorgeschriebene Praktika Infographic Bei vorgeschriebenen Praktika handelt es sich um Praktika, deren Ableistung in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Generell gilt, dass weder die Regelungen des Übergangsbereichs bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 603,01 EUR bis 2.000 EUR im Monat (2025: von 556,01 EUR bis 2.000 EUR)[1] noch die zur geringfügigen...mehr

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Scheinselbstständigkeit / Sozialversicherung

1 Notwendige Abgrenzungen 1.1 Zu Arbeitnehmern Ob ein Auftragnehmer selbstständig tätig oder beim Auftraggeber abhängig beschäftigt ist, hat für beide Beteiligten weitreichende Folgen. Bei Beschäftigungsbeginn muss jeder Arbeitgeber prüfen, ob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.[1] Dies gilt insbesondere dann, wenn ein selbstständiger Unternehm...mehr