Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
San Marino / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung Doppelversicherungen sind möglich Mit San Marino besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vietnam / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig Doppelversicherungen sind möglich Mit Vietnam besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für eine E...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / 2 Beschäftigung in Deutschland

Wird ein Arbeitnehmer aus den VAE in Deutschland beschäftigt, unterliegt er grundsätzlich den deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Sollten die Voraussetzungen für eine Einstrahlung gegeben sein, unterliegt der emiratische Arbeitnehmer nicht den deutschen Rechtsvorschriften.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Multilaterale und bilateral... / 2.5 Wann sollte eine private Absicherung erfolgen?

Eine private Absicherung sollte immer dann erfolgen, wenn im Beschäftigungsstaat ein Bereich nicht abgesichert ist, der Leistungsumfang nicht ausreicht oder die mitreisenden Familienangehörigen nicht abgesichert werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / 3.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung in die Ukraine entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katar / 1.5 Arbeitsförderung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeitsförderung weiter. 1.5.1 Freiwillige Versicherung im Bereich der Arbeitsförderung Sollte es sich nicht um eine Ausstrahlung handeln, kann im Bereich der Arbeitsförderung unter bestimmten Voraussetzungen eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Norwegen / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Usbekistan / 1.2.4 Vollversicherung

Eine private Krankenversicherung ersetzt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Sollte eine private Vollversicherung abgeschlossen werden, sollte (sofern bis zur Entsendung eine gesetzliche Versicherung bestanden hat) auch eine Anwartschaftsversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. So kann die Rückkehr in die gesetzliche Krankenver...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 3 Rentenversicherung

3.1 Staaten, mit denen ein Abkommen besteht Wird ein Arbeitnehmer in einem Staat, mit dem ein Abkommen besteht, beschäftigt, ist eine zusätzliche Absicherung im Bereich der Rentenversicherung grundsätzlich nicht erforderlich, da die ausländischen Versicherungszeiten anerkannt werden und der Arbeitnehmer im Rentenalter entweder 2 Renten (eine deutsche und eine ausländische Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verordnung (EG) über sozial... / 4.1 Gleichbehandlung

Nach der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 haben Personen, die vom persönlichen Geltungsbereich der Verordnung erfasst werden und in einem Mitgliedsstaat wohnen, die gleichen Rechte und Pflichten aufgrund der Rechtsvorschriften dieses Mitgliedsstaates wie die Staatsangehörigen dieses Staates. Sie dürfen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit keine Nachteile er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Territorialitätsprinzip / 2.2 Einstrahlung

Die Einstrahlung begrenzt wiederum das Territorialitätsprinzip. Im Rahmen einer Einstrahlung sind die deutschen Rechtsvorschriften auf einen Arbeitnehmer, der für eine begrenzte Dauer in Deutschland tätig ist, nicht anzuwenden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 2 Abgrenzungen zu anderen Fallkonstellationen

Insbesondere die Abgrenzung zwischen einer Mehrfachbeschäftigung und einer Entsendung sowie die Abgrenzung einer Mehrfachbeschäftigung und der Telearbeit kann schwierig sein. 2.1 Abgrenzung Mehrfachbeschäftigung/ Entsendung Die Kontinuität ist das wichtigste Abgrenzungskriterium zwischen einer Entsendung und einer Mehrfachbeschäftigung (gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Territorialitätsprinzip / 3.3 Geldleistungen

Im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 werden Geldleistungen immer zulasten des zuständigen Staates erbracht. Gelten für einen Arbeitnehmer während einer Entsendung die deutschen Rechtsvorschriften, so wird beispielsweise bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von der deutschen zuständigen Krankenkasse gezahlt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Andorra / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Andorra entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vietnam / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Vietnam unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sri Lanka / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig Doppelversicherungen sind möglich Mit Sri Lanka besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für eine...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstreise: Kombination mi... / 2 Dienst- und Geschäftsreisen ins Ausland

2.1 Anschlussurlaub in der EU-, EWR-Staaten und der Schweiz Im Bereich der EU-, EWR-Staaten und der Schweiz gelten die Regelungen der Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit Nr. 883/2004. Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in einem anderen Mitgliedsstaat eingesetzt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, sofern es s...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 5.8 Familienangehörige

Familienangehörige von Personen, die in einer Internationalen Organisation beschäftigt sind, werden mitversichert. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass der Versicherungsschutz endet, sobald der Familienangehörige einen Pflichttatbestand in Deutschland erfüllt. Ab diesem Zeitpunkt muss der Familienangehörige in Deutschland versichert werden. Die Absicherung über das Syste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Norwegen / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Norwegen. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einstrahlung / 4.3 Ansprüche nach Abkommen

Bei einer Entsendung aus einem Abkommensstaat kann der Arbeitnehmer von seinem ausländischen Krankenversicherungsträger eine Bescheinigung für die Leistungsinanspruchnahme in Deutschland erhalten. Voraussetzung ist, dass das Abkommen über soziale Sicherheit sich auf die Krankenversicherung erstreckt.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Taiwan / 1.2.5 Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherungen decken in der Regel nur Urlaubszeiträume ab. Eine solche Versicherung ist nicht ausreichend.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausstrahlung / 2 Ausschlussgründe für eine Ausstrahlung

Eine Ausstrahlung liegt nicht vor, wenn die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sind. Nachfolgend wird dargestellt, wann dies der Fall ist. 2.1 Fehlende Anbindung zur deutschen Sozialversicherung Ein wesentliches Merkmal für eine Entsendung ist die Bewegung aus Deutschland hinaus in einen anderen Staat. Entscheidend für eine Entsendung ist, dass sich der Lebensmit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Saudi-Arabien / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig Doppelversicherungen sind möglich Mit Saudi-Arabien besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Workation / 2 Anwendbares Recht

Bei einer Workation handelt es sich in der Regel um eine Entsendung. Es sind die Voraussetzungen für eine Entsendung bzw. Ausstrahlung zu prüfen. Hierbei sind 2 Punkte insbesondere zu beachten. 2.1 Motivation Sollte die Entsendung auf Initiative für den Auslandseinsatz vom Arbeitnehmer ausgehen, steht dieser Aspekt der Entsendung nicht entgegen. Der Arbeitnehmer kann mit Zusti...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Usbekistan / 1.5 Arbeitsförderung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeitsförderung weiter. 1.5.1 Freiwillige Versicherung im Bereich der Arbeitsförderung Sollte es sich nicht um eine Ausstrahlung handeln, kann im Bereich der Arbeitsförderung unter bestimmten Voraussetzungen eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deutsche Verbindungsstelle ... / 2 Aufgaben

Die DVKA kooperiert mit den deutschen gesetzlichen Krankenkassen und verschiedenen internationalen Organisationen in über 40 Staaten. Dies sind die ausländischen Träger in den EU-, EWR-Staaten und der Schweiz sowie den Staaten, mit denen Deutschland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. 2.1 Aufklärung, Information und Beratung Die DVKA berät die Kranken-...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 4.2 Vertragsbedienstete der Europäischen Gemeinschaften

Die Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit haben für Personen, die als Vetragsbedienstete der Europäischen Gemeinschaften tätig sind, besondere Regelungen geschaffen. 4.2.1 Personenkreis Zu den Vertragsbediensteten zählen unter anderem Personen, die manuelle und unterstützende verwaltungstechnische Tätigkeiten in der Generaldirektion der Kommission oder den jeweiligen Direk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deutsche Verbindungsstelle ... / 3 Kontakt

DVKA Die DVKA kann erreicht werden über die Homepage www.dvka.de, unter der Telefonnummer: 0228 9530-0 oder per E-Mail: post@dvka.de. Nationale Kontaktstelle Die Nationale Kontaktstelle kann erreicht werden über die Homepage www.eu-patienten.de, über das Online-Kontaktformular auf der Homepage und unter der Telefonnummer 0228-9530-800.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vietnam / 1.1.4 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet. Begleiten Familienangehörige den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 5.5 Anrechnung von Vorversicherungszeiten

Zeiten, die in einem System einer internationalen Organisation zurückgelegt wurden, bleiben unberücksichtigt. Eine Anrechnung erfolgt nicht.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belarus / 1.7 Beschäftigung in Deutschland

Wird ein Arbeitnehmer aus Belarus in Deutschland beschäftigt, unterliegt er grundsätzlich den deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Sollten die Voraussetzungen für eine Einstrahlung gegeben sein, unterliegt der belarussische Arbeitnehmer nicht den deutschen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sri Lanka / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Sri Lanka unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sri Lanka / 1.2 Private Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich. Für die Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise eine Reisekranken-, Gruppen-, Restkosten-, Voll- und/oder Krankengeldtageversicherung abgeschlossen werden. 1.2.1 Krankengeldtageversicherung Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstreise: Kombination mi... / 2.2.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Während einer Entsendung besteht die Möglichkeit, dass der entsandte Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit endet mit dem Ende der Entsendung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Monaco / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Monaco entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Andorra / 1.5 Arbeitsförderung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeitsförderung weiter. Sollte es sich nicht um eine Ausstrahlung handeln, kann im Bereich der Arbeitsförderung unter bestimmten Voraussetzungen eine Anwartschaftsversicherung[1] abgeschlossen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Taiwan / 1.2.3 Restkostenversicherung

Bei der Restkostenversicherung wird nur der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird – vgl. das vorherige Beispiel. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, muss individuell geprüft werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Russland / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung Doppelversicherungen sind möglich Mit Russland besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Taiwan / 1.3.1 Freiwillige Pflegeversicherung

Anhand des vorhergehenden Beispiels in Punkt 1.3 wird deutlich, dass der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in der Pflegeversicherung sinnvoll ist. Ob eine Anwartschaftsversicherung tatsächlich benötigt wird, ist unter anderem von der Dauer der Auslandsbeschäftigung abhängig.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Saudi-Arabien / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Saudi-Arabien unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katar / 2 Beschäftigung in Deutschland

Wird ein Arbeitnehmer aus Katar in Deutschland beschäftigt, unterliegt er grundsätzlich den deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Sollten die Voraussetzungen für eine Einstrahlung gegeben sein, unterliegt der katarische Arbeitnehmer nicht den deutschen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Workation / 2.2 Direktionsrecht

Eine Voraussetzung für die Entsendung ist das sog. Direktionsrecht. Dies gilt in diesem Fall als erfüllt, wenn der Arbeitgeber mit der Auslandstätigkeit einverstanden ist, das Gehalt weiter vergütet und die erbrachte Leistung entgegen nimmt. Praxis-Tipp Befristung Eine Voraussetzung für eine Entsendung ist die zeitliche Befristung. Daher empfiehlt es sich diese schriftlich zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausländisches Einkommen / 3.2 Leistungsbeginn liegt in der Vergangenheit

Liegt der Beginn der Leistung oder der neu berechneten Leistung in der Vergangenheit, ist der Umrechnungskurs für den Monat maßgebend, in dem die Anrechnung des Einkommens beginnt.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vietnam / 1.2 Private Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich. Für die Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise eine Reisekranken-, Gruppen-, Restkosten-, Voll- und/oder Krankengeldtageversicherung abgeschlossen werden. 1.2.1 Krankengeldtageversicherung Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vietnam / 1.2.4 Vollversicherung

Eine private Krankenversicherung ersetzt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Sollte eine private Vollversicherung abgeschlossen werden, sollte (sofern bis zur Entsendung eine gesetzliche Versicherung bestanden hat) auch eine Anwartschaftsversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. So kann die Rückkehr in die gesetzliche Krankenver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sri Lanka / 1.1.4 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet. Begleiten Familienangehörige den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Saudi-Arabien / 1.1.4 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet. Begleiten Familienangehörige den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausländisches Einkommen / 1.1 Ermittlung der Entgeltgrenzen für die Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit

Für die Ermittlung der Entgeltgrenzen für die Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit muss geprüft werden, wie hoch das ausländische Einkommen ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausländisches Einkommen / 1.5 Zusammentreffen Rente/Krankengeld

Beim Zusammentreffen von Rente mit Krankengeld ist das ausländische Einkommen zu berücksichtigen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Usbekistan / 2 Beschäftigung in Deutschland

Wird ein Arbeitnehmer aus Usbekistan in Deutschland beschäftigt, unterliegt er grundsätzlich den deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Sollten die Voraussetzungen für eine Einstrahlung gegeben sein, unterliegt der usbekische Arbeitnehmer nicht den deutschen Rechtsvorschriften.mehr