Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belarus / 1.3.1 Freiwillige Pflegeversicherung

Anhand des vorhergehenden Beispiels in Abschn. 1.3 wird deutlich, dass der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in der Pflegeversicherung sinnvoll ist. Ob eine Anwartschaftsversicherung tatsächlich benötigt wird, ist unter anderem von der Dauer der Auslandsbeschäftigung abhängig.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Saudi-Arabien / 1.2.3 Restkostenversicherung

Bei der Restkostenversicherung wird nur der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird – vgl. das vorherige Beispiel. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, muss individuell geprüft werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Saudi-Arabien / 1.3.1 Freiwillige Pflegeversicherung

Anhand des vorhergehenden Beispiels in Punkt 1.3 wird deutlich, dass der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in der Pflegeversicherung sinnvoll ist. Ob eine Anwartschaftsversicherung tatsächlich benötigt wird, ist unter anderem von der Dauer der Auslandsbeschäftigung abhängig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
San Marino / 1.5 Arbeitsförderung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeitsförderung weiter. Sollte es sich nicht um eine Ausstrahlung handeln, kann im Bereich der Arbeitsförderung unter bestimmten Voraussetzungen eine Anwartschaftsversicherung[1] abgeschlossen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung in die VAE unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / 1.2 Private Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich. Für die Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise eine Reisekranken-, Gruppen-, Restkosten-, Voll- und/oder Krankengeldtageversicherung abgeschlossen werden. 1.2.1 Krankengeldtageversicherung Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Malaysia / 1.1.4 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet. Begleiten Familienangehörige den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausstrahlung / 4.3 Ansprüche nach Abkommen

Bei einer Entsendung in einen Abkommensstaat kann der Arbeitnehmer von seiner gesetzlichen Krankenkasse eine Bescheinigung für die Leistungsinanspruchnahme erhalten. Voraussetzung ist, dass das Abkommen über soziale Sicherheit sich auf die Krankenversicherung erstreckt.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vietnam / 1.5.1 Freiwillige Versicherung im Bereich der Arbeitsförderung

Sollte es sich nicht um eine Ausstrahlung handeln, kann im Bereich der Arbeitsförderung unter bestimmten Voraussetzungen eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entsendebescheinigung / 4.2 Dokumentation

Die Deutsche Rentenversicherung Bund erfasst alle in anderen Staaten ausgestellten Bescheinigungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften in einer Datenbank. Die ausstellenden Träger senden jeweils eine Kopie der Bescheinigung A1 an die DRV-Bund.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 7 Vereinigtes Königreich

Bei der Bewertung einer gewöhnlich in mehreren Staaten erwerbstätigen Person muss zwischen Sachverhalten nach dem Austrittsabkommen und nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit unterschieden werden. 7.1 Vom Austrittsabkommen erfasste Sachverhalte Vom Austrittsabkommen sind Sachverhalte erfasst, die ohne Unterbrechung über den 31.12.2020 hinaus gehen. Dies ist der Fall,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sri Lanka / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Sri Lanka nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche Mögl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 5.7 Private Absicherung

Sollte eine Person in Deutschland zuletzt privat versichert gewesen sein, dann wird die Person nach dem Ausscheiden aus dem System der Internationalen Organisation der privaten Versicherung zugeordnet und muss wieder privat versichert werden. Eine Aufnahme in die gesetzliche Versicherung ist nicht möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einstrahlung / 4.2 EU/EWR-Staaten und die Schweiz

Bei einer Entsendung aus einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz kann der Arbeitnehmer über die Europäische Krankenversicherungskarte in Deutschland Leistungen in Anspruch nehmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 2.2 Selbstständigkeit im Ausland

Für eine Person, die in Deutschland selbstständig tätig ist und die eine ähnliche Tätigkeit in Malta ausübt, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Voraussetzung hierfür ist, dass weitere Kriterien erfüllt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / 1.1.4 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet. Begleiten Familienangehörige den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Malaysia / 1.2 Private Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich. Für die Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise eine Reisekranken-, Gruppen-, Restkosten-, Voll- und/oder Krankengeldtageversicherung abgeschlossen werden. 1.2.1 Krankengeldtageversicherung Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Russland / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Russland entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Malaysia / 1.2.4 Vollversicherung

Eine private Krankenversicherung ersetzt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Sollte eine private Vollversicherung abgeschlossen werden, sollte (sofern bis zur Entsendung eine gesetzliche Versicherung bestanden hat) auch eine Anwartschaftsversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. So kann die Rückkehr in die gesetzliche Krankenver...mehr

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Vietnam / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Vietnam nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche Möglic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 5 Internationale Organisationen

5.1 Sitzstaatsabkommen Die Bundesrepublik Deutschland hat mit verschiedenen internationalen Organisationen Sitzstaatabkommen geschlossen. Im Rahmen dieser Sitzstaatabkommen gibt es Regelungen, die es den internationalen Organisationen ermöglicht, für die Beschäftigten und Familienangehörigen ein eigenes Krankheitsfürsorgesystem zu schaffen. In entsprechenden Sachverhalten mus...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 5.4 Aufnahme einer weiteren Beschäftigung

Die Personen, die über das System einer Internationalen Organisation geschützt sind, bleiben auch dann versicherungsfrei, wenn sie einen Pflichttatbestand erfüllen (z. B. Aufnahme einer weiteren Beschäftigung, Bezug einer Rente).mehr

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Katar / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig Doppelversicherungen sind möglich Mit Katar besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für eine Ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Saudi-Arabien / 1.5.1 Freiwillige Versicherung im Bereich der Arbeitsförderung

Sollte es sich nicht um eine Ausstrahlung handeln, kann im Bereich der Arbeitsförderung unter bestimmten Voraussetzungen eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kasachstan / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung Doppelversicherungen sind möglich Mit Kasachstan besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für ein...mehr

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Exterritorialer Arbeitgeber / 4 EU-Institutionen

Bei den Europäischen Gemeinschaften gibt es verschiedene Beschäftigungsverhältnisse. Neben den Personen, die über das Krankheitsfürsorgesystem der EU geschützt sind, gibt es noch den Personenkreis der Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften. 4.1 Krankheitsfürsorgesystem Personen sind im Bereich der deutschen Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn sie bei best...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / 1.2.4 Vollversicherung

Eine private Krankenversicherung ersetzt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Sollte eine private Vollversicherung abgeschlossen werden, sollte (sofern bis zur Entsendung eine gesetzliche Versicherung bestanden hat) auch eine Anwartschaftsversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. So kann die Rückkehr in die gesetzliche Krankenver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verordnung (EG) über sozial... / 2 Sachlicher Geltungsbereich

Die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit beinhalten Regelungen für Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Vaterschaft, Leistungen bei Invalidität, Leistungen bei Alter, Leistungen an Hinterbliebene, Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Sterbegeld, Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Vorruhestandsleistungen, Familienleistungen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
San Marino / 1.1.4 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialversicherungsabkommen / 3.1 Austrittsabkommen

Das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Austrittsabkommen findet vom 1.2.2020 an Anwendung.mehr

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Katar / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Katar unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katar / 1.2 Private Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich. Für die Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise eine Reisekranken-, Gruppen-, Restkosten-, Voll- und/oder Krankengeldtageversicherung abgeschlossen werden. 1.2.1 Krankengeldtageversicherung Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Usbekistan / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig Doppelversicherungen sind möglich Mit Usbekistan besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Russland / 1.5 Arbeitsförderung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeitsförderung weiter. Sollte es sich nicht um eine Ausstrahlung handeln, kann im Bereich der Arbeitsförderung unter bestimmten Voraussetzungen eine Anwartschaftsversicherung[1] abgeschlossen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Usbekistan / 1.1.4 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet. Begleiten Familienangehörige den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sozialversicherungsabkommen / 2.1 Umfang der Abkommen

Die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit erfassen alle Sozialversicherungszweige. Einschränkungen gibt es bei vereinzelten Staaten im gebietlichen und im persönlichen Geltungsbereich.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Saudi-Arabien / 1.6.1 Freiwillige Unfallversicherung

Sollte es sich bei der Beschäftigung in Saudi-Arabien nicht um eine Ausstrahlung handeln, gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung für die Dauer der Auslandsbeschäftigung. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung. Es muss individuell geprüft werden, ob der zuständige Unfallversicherungsträger eine solche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausländisches Einkommen / 1.4 Familienversicherung

Sowohl für die Prüfung der Familienversicherung als auch für die Prüfung des überwiegenden Unterhalts wird im Rahmen des Gesamteinkommens das ausländische Einkommen berücksichtigt.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausländisches Einkommen / 2.2 Mittelkurs der Deutschen Bundesbank

Wird für eine Währung kein Referenzkurs veröffentlicht, erfolgt die Umrechnung des Einkommens nach dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten Mittelkurs für die Währung des betreffenden Landes.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / 1.5 Arbeitsförderung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeitsförderung weiter. 1.5.1 Freiwillige Versicherung im Bereich der Arbeitsförderung Sollte es sich nicht um eine Ausstrahlung handeln, kann im Bereich der Arbeitsförderung unter bestimmten Voraussetzungen eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Taiwan / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Taiwan entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katar / 1.1.4 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet. Begleiten Familienangehörige den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Usbekistan / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Usbekistan unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Usbekistan / 1.2 Private Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich. Für die Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise eine Reisekranken-, Gruppen-, Restkosten-, Voll- und/oder Krankengeldtageversicherung abgeschlossen werden. 1.2.1 Krankengeldtageversicherung Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 2 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. 2.1 EU/EWR-Staat oder die Schweiz Liegt eine Entsendung in einen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz vor, gelten weiterhin die deutschen Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belarus / 1.5 Arbeitsförderung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeitsförderung weiter. 1.5.1 Freiwillige Versicherung im Bereich der Arbeitsförderung Sollte es sich nicht um eine Ausstrahlung handeln, kann im Bereich der Arbeitsförderung unter bestimmten Voraussetzungen eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Malaysia / 1.5 Arbeitsförderung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeitsförderung weiter. 1.5.1 Freiwillige Versicherung im Bereich der Arbeitsförderung Sollte es sich nicht um eine Ausstrahlung handeln, kann im Bereich der Arbeitsförderung unter bestimmten Voraussetzungen eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Malaysia / 2 Beschäftigung in Deutschland

Wird ein Arbeitnehmer aus Malaysia in Deutschland beschäftigt, unterliegt er grundsätzlich den deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Sollten die Voraussetzungen für eine Einstrahlung gegeben sein, unterliegt der malaysische Arbeitnehmer nicht den deutschen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katar / 1.2.4 Vollversicherung

Eine private Krankenversicherung ersetzt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Sollte eine private Vollversicherung abgeschlossen werden, sollte (sofern bis zur Entsendung eine gesetzliche Versicherung bestanden hat) auch eine Anwartschaftsversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. So kann die Rückkehr in die gesetzliche Krankenver...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 2.2 Abkommensstaaten

Die Abkommen über Soziale Sicherheit umfassen keine Pflegeversicherung. Liegt keine Entsendung im Sinne des jeweiligen Abkommens vor, sollte eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Ist der Arbeitnehmer während der Entsendung privat krankenversichert, kann er auch eine Anwartschaft in der privaten Pflegeversicherung abschließen.mehr