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Meldungen / 8 Unfallversicherung

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Die Unfallversicherungsdaten werden getrennt vom "normalen" Meldeverfahren durch eine separate Jahresmeldung für die Unfallversicherung gemeldet. Der Arbeitgeber hat für jeden in einem Kalenderjahr Beschäftigten, der in der Unfallversicherung versichert ist, bis zum 16.2. des Folgejahres eine UV-Jahresmeldung mit dem Abgabegrund "92" zu erstatten.

Bei der UV-Jahresmeldung ist für den Meldezeitraum seit dem 1.1.2023 die neue Unternehmensnummer (UNRS) zu verwenden. Die UNRS setzt sich aus der 12-stelligen Unternehmernummer und einem 3-stelligen Unternehmenskennzeichen zusammen. Die UNRS ist 15-stellig und verbindet die Einträge der Unternehmer mit ihren Unternehmen.[1]

[1]

S. Jahresmeldung.

8.1 Ausschließlich unfallversicherungspflichtige Personen

Arbeitgeber müssen auch für ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert Beschäftigte Meldungen abgeben.

Zu den nur unfallversicherten Beschäftigten zählen u. a.:

  • Sozialversicherungsfreie beurlaubte Beamte in einer (Neben-)Beschäftigung (z. B. ein beurlaubter verbeamteter Lehrer, der in einer Privatschule tätig ist),
  • Studenten in einem sozialversicherungsfreien Praktikum,
  • privat Krankenversicherte in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die zugunsten einer Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Rentenversicherungspflicht befreit sind (z. B. eine Apothekerin in einer geringfügig entlohnten Nebentätigkeit),
  • privat krankenversicherte Beschäftigte, die aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen nur in der Unfallversicherung der Versicherungspflicht nach deutschen Rechtsvorschriften unterworfen sind.[1]
[1] § 6 SGB IV.

8.2 Inhalt der Meldungen

Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Durchführung des Meldeverfahrens ist die Anmeldung dieser sozialversicherungsfreien Arbeitnehmer mit dem Personengruppenschlüssel "190" und der Beitragsgruppe "0000" an die zuständ...

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