Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

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Jansen, SGB IV § 65 Getrenn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung fordert, dass bei bestimmten wichtigen Beratungsthemen im Bereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in jeder der 3 beteiligten Gruppen – also bei den Versicherten, den Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte und den Arbeitgebern – die Beschlüsse mit Mehrheit getroffen werden. Die getrennte Abstimmung hat aber in einer gemeins...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie hat die Funktion des bis dahin geltenden § 2 Abs. 1 bis 3 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) sowie § 52 Abs. 1 Satz 2 KVLG und § 19 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte übernommen. Die Erstfassung der Vorschrift wurde mehrfach geändert. Das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwi...mehr

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Jansen, SGB IV § 50 Wahlrecht / 2.2 Ausschluss nach § 13 Bundeswahlgesetz (Abs. 2)

Rz. 9 Nach Abs. 2 ist derjenige nicht wahlberechtigt, der aus den in § 13 des Bundeswahlgesetzes genannten Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Diese ab 1.1.1992 geltende Formulierung stellt klar, dass lediglich die Ausschlussgründe in dieser Vorschrift des Bundeswahlgesetzes für die Wahlberechtigung in der Sozialversicherung von Bedeutung sind. Anders als bei den polit...mehr

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Jansen, SGB IV § 48 Vorschl... / 2.1.1 Gewerkschaften und andere Arbeitnehmervereinigungen (Nr. 1)

Rz. 4 Neben Gewerkschaften sind auch andere selbständige Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung (sonstige Arbeitnehmervereinigungen) sowie deren Verbände berechtigt, Vorschlagslisten einzureichen. Die Regelung, die den Begriff der Gewerkschaft offen lässt, ist im Zusammenhang mit der Vorschrift des § 48a (Vorschlagsrecht der Arbeitnehmerver...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 3.3 Ort der Prüfung

Rz. 118 Der Arbeitgeber oder der Auftragnehmer (§ 28p Abs. 6) hat einen zur Durchführung der Prüfung geeigneten Raum oder Arbeitsplatz (§ 11 Abs. 2 Satz 1 BVV) einschließlich der erforderlichen Hilfsmittel (z. B. PC mit geeigneter Software) zur Verfügung zu stellen (hierzu auch § 28p Abs. 5 Satz 1). Im Übrigen hat er ein Wahlrecht, wo die Prüfung stattfinden soll, in seinen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – v. 20.12.1988 (BGBl. I S....mehr

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Jansen, SGB IV § 94 Bundesa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 Satz 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.2008 durch Art. 1 Nr. 22 des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007 (BGBl. I S. 3024) geändert. Abs. 3 ist durch das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz – LSV-NOG) v. 12.4.2012 (BGBl I S. 579) mit Wirkung zum...mehr

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Jansen, SGB IV § 48 Vorschl... / 2.1.3 Berufsständische Vereinigungen der Landwirtschaft und Landesfeuerwehrverbände (Nr. 3)

Rz. 7 Das Recht, Vorschlagslisten einzureichen, haben gemäß Nr. 3 für die Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte für die Sozialversicherung der Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau die berufsständischen Vereinigungen der Landwirtschaft und deren Verbände (z. B. die Bauernverbände) und für die bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Angehör...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 9 § 7 SGB IV definiert den Begriff Beschäftigung, § 14 SGB IV den Begriff Arbeitsentgelt. § 3 Satz 5 SGB VI regelt den Vorrang einer Versicherungspflicht. Die möglichen Statusfeststellungsverfahren finden sich in § 7a, 28h und 28p SGB IV. Die Beitragsbemessungsgrundlagen finden sich in §§ 161 ff; beitragspflichtige Einnahmen in §§ 162 ff., Beitragslast/Beitragstragung in...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.1 Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane (Abs. 1)

Rz. 5 Nach dem Grundsatz der Parität des Abs. 1 Nr. 1 setzen sich die Selbstverwaltungsorgane je zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen. Andere Personen – so z. B. der jeweilige Geschäftsführer des Versicherungsträgers (§ 31 Abs. 1 Satz 2) – können allenfalls mit beratender Stimme an den Sitzungen des Gremiums teilnehmen. Rz. 6 Eine der in Abs...mehr

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Sommer, SGB V § 95d Pflicht... / 2.1 Fortbildungspflicht

Rz. 8 Die Einführung der gesetzlichen Fortbildungspflicht für die an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung teilnehmenden Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Vertragspsychotherapeuten sowie die angestellten Ärzte der medizinischen Versorgungszentren, der Vertragsärzte und der Einrichtungen nach § 119b konnte der Bundesgesetzgeber nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG kompetent reg...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 21 L... / 2.3 Zuständige Krankenkasse

Rz. 15 Abs. 2 nennt in abschließender Aufzählung die Leistungsträger, die für die Durchführung der gesetzlichen Krankenversicherung sachlich zuständig sind (Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Krankenkasse – SVFLG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – Knappschaft ...mehr

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Jansen, SGB IV § 47 Gruppen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie hat die bis dahin geltenden §§ 18 bis 22 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) ersetzt. Sie wurde nach mehrfachen Anpassungen zuletzt durch das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung v. 12.4.2012 (BGBl. I S. 579) Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2013 und das Gesetz zur Bereinigung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.2 Lehrer und Erzieher an nicht öffentlichen Schulen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wird ein Befreiungsgrund für Beschäftigungsverhältnisse von Lehrern und Erziehern (vgl. § 2 Nr. 1 und die dortige Kommentierung) geschaffen, bei denen eine Versorgung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung gewährleistet ist. Die Regelung bestand schon in vergleichbarer Form vor Geltung des SGB VI (§ 8 Abs. 1 Satz 1 AVG). Nicht öffentlich...mehr

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Jansen, SGB IV § 46 Wahl de... / 2.1 Wahl durch Versicherte und Arbeitgeber (Abs. 1)

Rz. 3 Die in Abs. 1 geregelte sog. Urwahl betrifft folgende 3 Gruppen Beteiligter, die jeweils getrennt aufgrund von Vorschlagslisten die Vertreter ihrer Gruppe in die Vertreterversammlung wählen: die Versicherten, die Arbeitgeber und (in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte. Die bei der Wahl der Vertreterv...mehr

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Jansen, SGB IV § 47 Gruppen... / 2.2 Gruppe der Arbeitgeber (Abs. 2)

Rz. 7 In der Sozialversicherung ist Arbeitgeber i. S. v. Abs. 2 Nr. 1, wer mindestens einen bei dem betreffenden Versicherungsträger versicherten Arbeitnehmer beschäftigt. Dabei muss dieses Beschäftigungsverhältnis, um Zufallsergebnisse auszuschließen, als "regelmäßig" anzusehen sein. Ebenfalls zum Ausschluss von Zufallsergebnissen muss auch umgekehrt gelten, dass die zufäll...mehr

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Jansen, SGB IV § 93 Aufgabe... / 2.6 Pflichten bei der Sachverhaltsaufklärung

Rz. 7 Auf Verlangen eines Versicherungsträgers hat das Versicherungsamt die in Abs. 2 Satz 2 normierten Pflichten zur Sachverhaltsaufklärung und Beifügung von Beweismitteln. Eine bestimmte Form ist für das Verlangen nicht vorgeschrieben. Es kann deshalb schriftlich, mündlich oder auch telefonisch erfolgen. Da Abs. 2 Satz 2 eine gegenüber Satz 1 eigenständige Regelung beinhal...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.2.1 Werkstätten, Blindenwerkstätten und andere Einrichtungen (Satz 1 Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 81 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a normiert die Rentenversicherungspflicht von behinderten Menschen, die in anerkannten Werkstätten i. S. d. § 219 SGB IX (vormals § 136 SGB IX) für Behinderte oder in Blindenwerkstätten i. S. d. § 226 SGB IX oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 1 SGB VI, Stand: 28.11.2023, Abschn. 3). Zum 28.11.2...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.3 Arbeitsentgelt

Rz. 57 Eine weitere notwendige Voraussetzung für die Versicherungspflicht einer Beschäftigung ist die Gewährung (Zahlung) eines Arbeitsentgeltes ( § 14 SGB IV ; auf die Bedeutung als eigenständige zweite Tatbestandsvoraussetzung verweist auch die DRV; vgl. GRA der DRV zu § 1 SGB VI, Stand 28.11.2023, Abschn. 2.1); also der freie wirtschaftliche Austausch (grundlegend BSG, Urte...mehr

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Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 1.1 Länderprinzip

Rz. 2 Einrichtungen der Selbstverwaltung der Vertragsärzte, der Vertragspsychotherapeuten, der medizinischen Versorgungszentren und/oder der Vertragszahnärzte sind für die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung auf der Lan­desbene die Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV/KZV). Damit setzt die Vorschrift das Länderprinzip auf einfachgesetzliche Regelung um...mehr

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Sauer, SGB IX § 139 Begriff... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Begriff des Vermögens und des geschützten Vermögens wird für die Leistungen der Eingliederungshilfe zum 1.1.2020 aus dem SGB XII übertragen. Zum Vermögen gehört grundsätzlich das gesamte verwertbare Vermögen. Verwertbar ist ein Vermögensgegenstand nur, wenn er durch Veräußerung, Beleihung oder auf andere Weise in Geld umgewandelt werden kann und weder rechtliche no...mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) wurde die Vorschrift zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt. Zwischenzeitlich ist sie mehrfach geändert worden, so z. B. mit dem 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) und dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621). Die Abs. 1, 3 und 5 wurden ...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt. Der durch das Gesetz zur Änderung wehrpflichtrechtlicher, soldatenrechtlicher, beamtenrechtlicher und anderer Vorschriften v. 24.7.1995 (BGBl. I S. 962) mit Wirkung zum 29.7.1995 eingefügte Satz 3 wurde bereits durch das Wehrrechtsänderungsgesetz v. 15.12.1995 (...mehr

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Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 2.5 Auftragsvergabe und Bildung von Arbeitsgemeinschaften

Rz. 26 Abs. 6 überträgt die Auftragsvergabe nach § 88 SGB X sowie die Bildung von Arbeitsgemeinschaften nach den §§ 94 Abs. 1a bis 4 und 97 Abs. 1 Satz 1 bis 4 SGB X auf die KVen/KZVen sowie auf die KBV/KZBV. Damit können diese Vereinigungen, wie auch die Träger und Verbände der Sozialversicherung, im Rahmen der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben untereinander Aufträge n...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 77 Altmann, Befreiung von der Versicherungspflicht, B+P 2022, 206. Deutsche Rentenversicherung Bund, Rundschreiben zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten und Vertrauensschutz für Altfälle – Informationen zur Umsetzung der Rechtsprechung des BSG vom 3.4.2014, NZA 2015, 29. Freudenberg, Befreiung von der Rentenversicherung wegen Mitgliedschaft im Versorgungswerk, B+P 2019,...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.3 Personen, die für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 91 Einen weiteren Pflichtversicherungstatbestand sieht Satz 1 Nr. 3 für die Personen vor, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen (vgl. auch GRA der DRV zu § 1 SGB VI, Stand: 28.11.2023, Abschn. 4). Bereits aus dem Zweck der Regelung in Nr. 3 is...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 1.3 Begriff des Versicherungsverhältnisses und Begriff des Beschäftigten

Rz. 4 Den Begriff des Versicherungsverhältnisses hat das Gesetz nicht definiert. Durch die Rechtsprechung ist eine Begriffsbestimmung vorgenommen worden. Danach wurde auch schon vor der Organisationsreform durch das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) das Versicherungsverhältnis teilweise als jede durch eine Norm des Rentenversicherungsrechts begründete, auf die Absicherun...mehr

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Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) eingeführt. Zuletzt davor war die Norm nicht besetzt. Danach wird der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2004 und 2005 eine pauschale Abgeltung für versicherungsfremde Leistungen aus Mit...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.3 Sonstige Einzelfälle – von A wie Arzt bis Z wie Zivildienstleistender

Rz. 42 Studierende, die eine ansonsten (versicherungspflichtige) Beschäftigung ausüben, genießen in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht das sog. Werkstudentenprivileg; danach sind Studierende, die neben dem Studium arbeiten, dann zwar in der Sozialversicherung sozialversicherungsfrei, wenn ihr Studium die Hauptsache und die Beschäftigung die Nebensache bleibt. Bewerte...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.2 Verfahrensbeteiligte

Rz. 24 Die Prüfung bei den Arbeitgebern obliegt den Trägern der Rentenversicherung (Abs. 1 Satz 1 HS 1). Diese Zuständigkeitszuweisung beruht auf Art. 1 Nr. 4 des 3. SGBÄndG v. 30.6.1995 (BGBl. I S. 890). Zuvor waren die Krankenkassen für die Prüfung zuständig (dazu Rz. 2). Der Zuständigkeitswechsel beruhte darauf, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung vor Inkrafttret...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.4 Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und freien Einrichtungen (Abs. 3)

Rz. 24 Nach Abs. 3 hat der zuständige Sozialleistungsträger darauf hinzuwirken, dass sich bei einer Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und freien Einrichtungen diese zum Wohl des Leistungsberechtigten ergänzen. Die Vorschrift knüpft an den bei Erlass des Gesetzes vorgefundenen Tatbestand der Hilfeleistung und Sozialleistungserbringung auch durch gemeinnützige und freie Einric...mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 2.2 Aufgaben der Datenstelle der Rentenversicherung

Rz. 4 Nach Art. 80 GG i. V. m. §§ 28c, 28p Abs. 9 Nr. 3, 106 SGB IV, § 195 SGB VI hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere über das Melde- und Beitragsverfahren in der Sozialversicherung zu bestimmen. Die Aufgaben der ursprünglich mit der Zweiten Datenerfassungsverordnung (2. DEVO) v. 29.5.1980 (BGBl. ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.10 Datenübermittlung (§28p Abs. 6a)

Rz. 85 Die Vorschrift betrifft die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP). Art. 1 Nr. 8 des 4. SGB IV-ÄndG und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) hat sie mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügt (dazu Rz. 11). Der Gesetzgeber verfolgte hiermit das Ziel, mittels elektronischer Betriebsprüfung insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Betriebsprüfung ...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 1.1 Arbeitsvertrag

Der Werkstudent ist ein "normaler" Arbeitnehmer, weshalb beim Abschluss eines Arbeitsvertrags sämtliche Bestimmungen beachtet werden sollten, die auch bei der Anstellung eines nicht studierenden Arbeitnehmers gelten.[1] In der Regel wird das Arbeitsverhältnis mit einem Werkstudenten befristet sein, daher ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu berücksichtigen.[2] S...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Ataker, Kostenersatz für einen Gebärdendolmetscher bei gehörlosen, pflegebedürftigen Personen, SRa 2018, 122. Felix, Vorläufige Leistungen im Sozialrecht, SGb 2022, 12. Krause, Die sozialen Dienste im System der Sozialversicherung, der sozialen Entschädigung und der Sozialhilfe, ZfSH/SGB 1985, 346. Kreutz, Gesetzlich normierte Kommunikationshilfen für Gehörlose, ZFSH/SGB...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 14 Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung (§ 6 Abs. 2 BRKG) und geringeren Verpflegungskosten (§ 9 Abs. 1 BRKG)

Bei unentgeltlicher Verpflegung, die seitens des Amtes dem Beschäftigten gestellt wird, werden vom abwesenheitsabhängigen Tagegeld für das Frühstück  20 %; derzeit 5,60 EURMittagessen 40 %; derzeit 11,20 EURAbendessen 40 %; derzeit 11,20 EUR des vollen Tagesgeldes für einen vollen Kalendertag (= 28 EUR) einbehalten. Die Teiltagegelder können durch diese Anrechnung nicht unter ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.21 Buchführung

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Patientenakte... / Zusammenfassung

Begriff Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine versichertengeführte digitale Akte der gesetzlichen Krankenkassen und gehört zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur. Sie sorgt für eine bessere Verfügbarkeit von Patienteninformation, erhöht die Therapiesicherheit, vermeidet unnötige Doppeluntersuchungen und stärkt die Eigenverantwortung der Versicherten. Sämtlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.5.6 Geschäftsführervergütungen

Rz. 116 Die Vergütungen an den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, der in dieser Eigenschaft über die GmbH zugleich die Geschäfte der GmbH & Co. führt, zählen zu den Sonderbetriebsausgaben der GmbH im Interesse der GmbH & Co. RZ. 114). Dabei ist ohne Bedeutung, ob der Geschäftsführer an der Komplementär-GmbH selbst beteiligt und wie hoch seine Beteiligung ist. Der Geschäf...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / b) Systemkonkurrenz zu den Sozialversicherungen

Unterschiedliche Beiträge und Leistungen zwischen privaten und Sozialversicherungen werden oft als ungerecht empfunden. Die Prämienbildung über einen mäßig regulierten Versicherungsmarkt lässt einen Leistungsvergleich mit den gesetzlich detailliert geregelten Sozialversicherungsleistungen kaum zu, auch wenn die Leistungsversprechen von privaten Krankenversicherungen oft Bezu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.1 Zugehörigkeit zum deutschen Sozialrecht trotz Tätigkeit im Ausland (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1)

Rz. 53 Entsprechend dem im Sozialrecht geltenden Territorialitätsprinzip soll Leistungen des deutschen Sozialrechts grds. nur derjenige beanspruchen können, der im räumlichen Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuchs einer Beschäftigung nachgeht. Da sich das Sozialrecht in seinem Geltungsbereich grds. nur auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränkt, geht der damit verbundene Sch...mehr

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ZErb 05/2025, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

Nachdem zwischen der Stellung des Vergütungsantrags des Nachlasspflegers und der Entscheidung des OLG über die eingelegte Beschwerde fast fünf Jahre vergangen waren, hat man sich beim OLG Stuttgart wohl zu einer kurz und bündigen Entscheidung entschlossen, die (zumindest bei flüchtiger Betrachtung) wenig Begründung enthält. Doch genau das ist es, was diese Entscheidung auch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Beurteilung des Vermögensvorteils bei der nahe stehenden Person

Tz. 523 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Betrachtet man in diesem Zusammenhang die Vermögensebenen der beteiligten Pers, stellt man fest, dass dem Gesellschafter, dem der Zuwendungsempfänger nahe steht, ein Beteiligungsertrag zugerechnet wird, der bei ihm nicht notwendig zu einer Mehrung seines Vermögens geführt hat. Tz. 524 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine entspr Vermögensmehrung k...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.3 Beschäftigung zur Berufsausbildung (Abs. 6 Nr. 2)

Rz. 120 Der Gesetzgeber hat die Beschäftigung zur Berufsausbildung privilegiert. Sie wird durch § 1 Abs. 6 Nr. 2 als nicht volle Erwerbstätigkeit fingiert. Eine solche Beschäftigung zur Berufsausbildung schließt damit unabhängig von ihrer Zeitdauer den Anspruch auf Elterngeld nicht aus. Die Regelung meint eine Beschäftigung in einer Berufsausbildung (ähnlich §§ 15 Satz 1, 25...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / 1. Versicherungsbegriff

Der Begriff der Versicherung ist nicht abschließend legaldefiniert. § 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) definiert den Versicherungsvertrag als Verpflichtung eines Versicherers ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung abzusichern, die der Versicherer bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalls zu erbringen hat und für den de...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / 3. Spezialgebiet: Bioethik

Bioethische Fragen stellen sich nicht nur im Medizin- und im Familienrecht, sondern auch in anderen Rechtsbereichen. Im Bereich des Versicherungsrechts gibt es hauptsächlich drei große bioethische Fragen: Die gewaltigen Fortschritte in der Gendiagnostik ermöglichen die Risikoprognose so sehr zu individualisieren, dass denjenigen mit den schlechtesten Gesundheitsprognosen von ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / Sozialversicherung

1 Grundsätzliches zum Arbeitsentgelt Das Arbeitsentgelt ist in der Sozialversicherung der zentrale Anknüpfungspunkt für die Beitragsberechnung. Bei einzelnen Personengruppen ist nicht das tatsächliche Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung maßgebend, vielmehr hat der Gesetzgeber fiktive Beitragsbemessungsgrundlagen festgelegt, um einen für die Belange des zu versichernden ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.1 Beitragsforderung aus geschuldetem laufendem Arbeitsentgelt

Die Beitragsansprüche der Versicherungsträger aus laufendem Arbeitsentgelt entstehen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist nach Auffassung des BSG die Lohnzahlungspflicht. Die Beitragsansprüche knüpfen damit an den erarbeiteten Lohn an, nicht erst an die Tatsache seiner Auszahlung.[1] Die Zuflusstheorie wird hier – anders als bei Einmalzahlungen – n...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 1 Grundsätzliches zum Arbeitsentgelt

Das Arbeitsentgelt ist in der Sozialversicherung der zentrale Anknüpfungspunkt für die Beitragsberechnung. Bei einzelnen Personengruppen ist nicht das tatsächliche Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung maßgebend, vielmehr hat der Gesetzgeber fiktive Beitragsbemessungsgrundlagen festgelegt, um einen für die Belange des zu versichernden Personenkreises adäquaten Beitrag zu...mehr

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Minijobs, geringfügige Besc... / 8.1 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Ein Arbeitnehmer kann mehrere Minijobs nebeneinander ausüben. Solange die Summe der Arbeitslöhne aus den Minijobs die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen, können sie als geringfügig entlohnte Beschäftigungen abgerechnet werden Liegt die Summe der Arbeitslöhne aus mehreren Minijobs über der Geringfügigkeitsgrenze, tritt ab dem Tag der Überschreitung Versicherungspflicht ...mehr