Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

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Albanien / 6 Krankenversicherung

Sofern nicht aufgrund des deutsch-albanischen Abkommens über Soziale Sicherheit die deutschen Rechtsvorschriften angewandt werden, muss im Bereich der Krankenversicherung geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6....mehr

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Indien / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Rentenversicherung und die Arbeitslosenförderung.mehr

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Anmeldung / 3 Bestandsprüfungen

Die übermittelten Anmeldungen sind von der Krankenkasse mit den eigenen Bestandsdaten abzugleichen. Wird ein Fehler festgestellt, so ist dieser mit dem Arbeitgeber aufzuklären. Wenn die Anmeldung nicht zu erstatten war, inhaltlich fehlerhaft war oder bei einer falschen Krankenkasse eingereicht wurde, ist sie zu stornieren und ggf. neu zu erstellen. Seit 1.1.2021 ist das Kennz...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.6 Wartezeit/Versicherungsrechtliche Voraussetzung

1.6.1 Allgemeine Wartezeit und 3/5-Belegung Die Wartezeit ist erfüllt, wenn die versicherte Person die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren zurückgelegt hat (allgemeine Wartezeit), bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist. Darüber hinaus müssen als versicherungsrechtliche Voraussetzung in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbe...mehr

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Altersteilzeit / 2 Krankenversicherung

Für die Dauer der Altersteilzeit besteht grundsätzlich Krankenversicherungspflicht.[1] 2.1 Jahresarbeitsentgeltgrenze Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind und deren Arbeitsentgelt aufgrund der Altersteilzeit unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt, werden von dem Tag an, von dem an sie Altersteilzeit leisten, wieder kr...mehr

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Beschäftigungsort / 5 Auslandstätigkeit

In den Fällen der Ausstrahlung gilt der bisherige Beschäftigungsort als fortbestehend.[1] Ist ein solcher nicht vorhanden, z. B. weil der Mitarbeiter erst für den Auslandseinsatz eingestellt wurde, gilt als Beschäftigungsort der Ort, an dem der Betrieb, von dem der Beschäftigte ins Ausland entsandt wird, seinen Sitz hat.mehr

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Japan / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Chile / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Republik Moldau / 2.1 Entsendung

Damit eine Entsendung nach dem deutsch-moldauischen Abkommen vorliegt, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt und bestimmte zeitliche Grenzen eingehalten werden. 2.1.1 Voraussetzungen Eine Entsendung nach dem deutsch-moldauischen Abkommen ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Tätigkeit aus. Die Person ist gewöhnl...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das deutsch-jugoslawische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.7.1 Sterbevierteljahr

In den ersten 3 Kalendermonaten nach dem Tod der versicherten Person wird der Zuschlag nicht gewährt. Während dieser Zeit wird die Witwen-/Witwerrente bereits in Höhe einer vollen Versichertenrente gezahlt.mehr

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Japan / 6.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Japan entsandt, bleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Japan / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach Japan erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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China / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Rentenversicherung und die Arbeitslosenförderung.mehr

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Uruguay / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das deutsch-uruguayische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.mehr

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Krankengeld / 1.1 Ausschluss

1.1.1 Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige Der Anspruch auf Krankengeld für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige ist ausgeschlossen.[1] 1.1.2 Entgeltfortzahlung von nicht mindestens 6 Wochen Für Arbeitnehmer, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht mindestens 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, ist der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen. Hierzu zählen unst...mehr

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Abfindung / 2 Abfindungen in laufenden Beschäftigungsverhältnissen

Als Abfindungen deklarierte Zahlungen, die bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis geleistet werden, sind nicht beitragsfrei, sondern stellen in vollem Umfang sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt dar.mehr

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Insolvenzgeldumlage / 3 Nachweis

Die Umlagebeträge sind im Beitragsnachweisdatensatz unter dem Beitragsgruppenschlüssel "0050" anzugeben. Ist der Arbeitgeber umlagepflichtig und wird die Insolvenzgeldumlage nicht im Beitragsnachweis nachgewiesen, muss die Umlage durch die Krankenkasse geschätzt werden.mehr

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Republik Moldau / 6.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung in die Republik Moldau entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Elternzeit / 6 Melderecht

6.1 Unterbrechungsmeldung Nimmt der Vater Elternzeit in Anspruch, ist eine Unterbrechungsmeldung abzugeben. Sie erhält den Abgabegrund "52". Mit dieser Kennzeichnung wird deutlich, dass es sich hier um Elternzeit und nicht um einen unbezahlten Urlaub handelt. Nimmt eine Mutter Elternzeit in Anspruch, dürfte häufig eine Unterbrechungsmeldung mit Abgabegrund "52" nicht erforderl...mehr

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Ferienjobber / 7 Saisonarbeiter

Ein saisonbedingter hoher Arbeitskräftebedarf wird regelmäßig durch Arbeitnehmer aus dem Ausland gedeckt. Je nach Wohnstaat des Arbeitnehmers gelten unterschiedliche sozialversicherungsrechtlichen Sonderregelungen.[1] 7.1 Ausländische Saisonarbeitskräfte aus EWR-Staaten Bei ausländischen Saisonarbeitskräften aus EWR-Staaten ist für die Sozialversicherung immer nur ein Staat zu...mehr

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Chile / 3 Ausnahmevereinbarung

Die Regelungen des deutsch-chilenischen Abkommens führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten für einen Arbeitnehmer die chilenischen Rechtsvorschriften, kann durch den Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden. 3.1 Antragsverfahren in Deutschland Der Absch...mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 2.2 Ermittlung der Arbeitnehmeranzahl

2.2.1 Zu berücksichtigende Arbeitnehmer Bei der Prüfung, ob der Arbeitgeber nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt, ist von der Gesamtzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer auszugehen. Dabei sind grundsätzlich alle Beschäftigten mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen. Dazu zählen auch Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstatt oder Arbeitnehmer d...mehr

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Niederschlagung von Beitrag... / 2 Kleinbetragsregelung

2.1 Fehlen meldepflichtiger Beschäftigter Beitragsansprüche dürfen auch niedergeschlagen werden, wenn der Arbeitgeber mehr als 6 Monate keine meldepflichtigen Beschäftigten mehr gemeldet hat (sog. Geschlossene Konten) und die Ansprüche die von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung gemeinsam und einheitlich festgelegten Beträge nicht überschreiten.[1] Die Grenzbeträ...mehr

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Rentner / 4.2.2 Pflege- und Rentenversicherung

Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente wirkt sich in der Pflege- und Rentenversicherung nicht auf das Versicherungsverhältnis oder den anzuwendenden Beitragssatz aus.mehr

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Menschen mit Behinderung / 4.2 Rentenversicherung

4.2.1 Berechnung Das Mindestarbeitsentgelt für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge beträgt 80 % der maßgeblichen Bezugsgröße (2026: 3.164 EUR; 2025: 2.996 EUR).[1] Da der Beitragsberechnung fiktive Arbeitsentgelte zugrunde gelegt werden, finden die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereichs [2] keine Anwendung. 4.2.2 Verteilung der Beitragslast Für...mehr

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Hinzuverdienst / 3.4 Verfahren

3.4.1 Prognose/Spitzabrechnung Der Hinzuverdienst neben einer Erwerbsminderungsrente ist zum Zeitpunkt seiner Berücksichtigung (z. B. Rentenbeginn oder – auf Antrag – bei späterem Hinzutritt) i. d. R. noch nicht abschließend bekannt und ist daher zunächst zu prognostizieren. Die Prognose erfolgt durch den Rentenversicherungsträger, der den voraussichtlichen kalenderjährlichen...mehr

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Japan / 2.1.2 Unterbrechung

Das deutsch-japanische Abkommen beinhaltet keine Regelungen zur Unterbrechung einer Entsendung. Ein einheitlicher Entsendevorgang liegt vor, wenn die Entsendung für einen Zeitraum von bis zu nicht mehr als 2 Monaten unterbrochen wird. Sollte eine Entsendung für eine längere Zeit unterbrochen werden, gilt die Entsendung als beendet.mehr

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Kanada / 1.2 Gebietlicher Geltungsbereich

Das Abkommen erstreckt sich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und auf das Hoheitsgebiet von Kanada. Das deutsch-kanadische Abkommen gilt nicht für Quebec.mehr

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Indien / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden indischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

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USA / 1.2 Gebietlicher Geltungsbereich

Das Abkommen erstreckt sich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und das Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten von Amerika. Das deutsch-amerikanische Abkommen gilt auch für den Distrikt Columbia, Puerto Rico, die Jungferninseln, Guam, Amerikanisch-Samoa und den Bund der nördlichen Marianen.mehr

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Türkei / 4.1 Zuständigkeiten

Für die Ausstellung der Entsendebescheinigung sind verschiedene Stellen zuständig. 4.1.1 Krankenkasse Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. 4.1.2 DVKA Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendeb...mehr

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USA / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Ausbildungsbeihilfen / 1 Berufsausbildungsbeihilfe

1.1 Förderungsfähige Berufsausbildung Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf[1] betrieblich oder außerbetrieblich ausgebildet werden, oder eine betriebliche Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz oder dem Altenpflegegesetz a...mehr

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Familienversicherung / 6.2 Überwiegender Unterhalt

Ein überwiegender Unterhalt ist nur zu prüfen, wenn das Stief-/Enkelkind mit dem Mitglied nicht in häuslicher Gemeinschaft lebt. Das Mitglied hat einen Angehörigen dann überwiegend unterhalten, wenn es mehr als die Hälfte von dessen Unterhaltsbedarf aus seinem Einkommen aufgebracht hat. 6.2.1 Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsbedarf für Stief- und Enkelkinder richtet sich nach dem...mehr

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Montenegro / 3 Ausnahmevereinbarung

Die Regelungen des deutsch-jugoslawischen Abkommens führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten für einen Arbeitnehmer die montenegrinische Rechtsvorschriften, kann durch den Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden. 3.1 Antragsverfahren in Deutschland Der...mehr

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Familienversicherung / 3 Altersgrenze bei Kindern

Die Familienversicherung für Kinder ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.[1] 3.1 Erwerbslosigkeit/Schul-/Berufsausbildung Ein Anspruch über das 18. Lebensjahr hinaus ist gegeben, wenn sie nicht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erwerbstätig sind, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales oder ein frei...mehr

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Waisenrente / 1 Rentenversicherung

1.1 Anspruchsvoraussetzungen Nach dem Tod einer versicherten Person erhalten dessen Kinder Waisenrente, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt des Todes die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Als Kinder der verstorbenen versicherten Person gelten Kinder nach dem BGB, d. h. leibliche Kinder und angenommene (adoptierte) Kinder. Darüber hinaus gehören auch Stiefkinder und Pflegekinder, di...mehr

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USA / Zusammenfassung

Begriff Für USA gilt das deutsch-amerikanische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen gilt für alle Sachverhalte, die vom persönlichen, sachlichen und gebietlichen Geltungsbereich erfasst werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) wurde das deutsch-amerikani...mehr

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Australien / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Australien unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Brasilien / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das deutsch-brasilianische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 2 Meldungen der Zahlstellen

2.1 Datenübermittlung an die Krankenkasse des Versorgungsempfängers Die Zahlstellen haben der Krankenkasse des Versorgungsempfängers Beginn, Höhe, Veränderungen sowie Ende der Versorgungsbezüge unverzüglich zu melden. Ferner ist im Falle des § 5 Abs. 1 Nr. 11b SGB V von den Zahlstellen der Tag der Antragstellung unverzüglich mitzuteilen. Dabei handelt es sich um Anträge auf eine de...mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 3 Rentenversicherung

3.1 Versicherungsfreiheit durch anderweitige Absicherung Versicherungsfrei sind Personengruppen, deren Altersversorgung bereits anderweitig gesichert ist und die deshalb einer Sicherung durch die Rentenversicherung nicht bedürfen. Hierzu gehören: Beamte Richter, Berufssoldaten sowie sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts mit An...mehr

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Beitragszuschuss / 2.1 Zuschuss in der gesetzlichen Krankenversicherung

2.1.1 Versicherter mit Anspruch auf Krankengeld Der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz wurde von der Bundesregierung auf 14,6 % festgesetzt. Für die Zuschussberechnung ist somit ein Beitragssatz i. H. v. 7,3 % (14,6 % : 2) zu berücksichtigen. Hinzu kommt der halbe kassenindividuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse des Arbeitnehmers. Der Beitragssatz ist mit den beitrags...mehr

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Japan / 1 Abkommensstaat

Für Japan gilt das deutsch-japanische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen wird angewandt, wenn die betreffenden Sachverhalte vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst werden. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Das deutsch-japanische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. 1.2 Gebietlicher Geltu...mehr

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Uruguay / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Brasilien / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Märzklausel / 2 Anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung

Für die Beurteilung der Anwendung der Märzklausel ist bei krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern stets von der anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung auszugehen. Wird diese überschritten, ist für das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt auch für die Berechnung der Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge die Märzklausel anzuwenden. Das gil...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Bosnien und Herzegowina eingesetzt werden, können Sachleistungen in Anspruch nehmen. Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist die Anspruchsbescheinigung BH 6. 6.1 Sachleistungsprinzip Für die Leistungsinanspruchnahme in Bosnien und Herzegowina gilt ein dem Sachleistungsprinzip ä...mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 2 Teilnahme

2.1 Arbeitnehmeranzahl teilnehmender Betriebe Betriebe nehmen am Umlageverfahren teil, wenn sie in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.[1] Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich festgelegte Grenze. Als Arbeitgeber im Sinne des AAG gilt auch, wer in seinem Privathaushalt Arbeitnehmer[2] beschäftigt. Hat ein Arbeitgeber mehrere Betriebe oder Betriebsteile, ...mehr