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Praxis-Beispiele: Direktversicherung / 3.2.3 Gehaltsumwandlung aus laufendem Arbeitslohn, Insich-Berechnung

Carola Hausen
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Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, keine Kinderfreibeträge, keine Kirchensteuer, 2,9 % KV-Zusatzbeitrag, ein Kind. Ab August 2026 wird eine Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung vereinbart. Eingezahlt werden soll der höchstmögliche steuer- und sozialversicherungsfreie Beitrag i. H. v. 338 EUR monatlich. Es wurde vereinbart, dass der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss als Teil der Gesamtsumme gezahlt wird und der Umwandlungsbetrag entsprechend angepasst wird.

Wie ist die Direktversicherung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen und abzurechnen?

Ergebnis

Die Direktversicherungsbeiträge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2026 sind somit jährlich höchstens 8.112 EUR (8 % von 101.400 EUR) bzw. monatlich 676 EUR steuerfrei. In der Sozialversicherung liegt die beitragsfreie Obergrenze bei jährlich 4.056 EUR (4 % von 101.400 EUR) bzw. monatlich 338 EUR. Daher wäre die Entgeltumwandlung mit 338 EUR : 115 % = 293,91 EUR zu vereinbaren, der Arbeitgeberzuschuss beträgt 15 % von 293,91 EUR = 44,09 EUR.[1]

 
Gehalt   3.500,00 EUR
Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung   - 293,91 EUR
Direktversicherung (steuer- und beitragsfrei)   293,91 EUR
Direktversicherung AG-Zuschuss 15 % (steuer- und beitragsfrei, gehört nicht zum Gesamtbrutto)   44,09 EUR
Gesamtbrutto   3.500,00 EUR
Steuerbrutto 3.206,09 EUR  
Sozialversicherungsbrutto 3.206,09 EUR  
Lohnsteuer 344,00 EUR  
Solidaritätszuschlag 0,00 EUR  
Gesamtabzug Steuern   - 344,00 EUR
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %) 280,53 EUR  
Pflegeversicherung (1,8 %) 57,71 EUR  
Rentenversicherung (9,3 %) 298,17 EUR  
Arbeitslosenversicherung (1,3 %) 41,68 EUR  
...

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