Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunterbrechung / 4 Meldungen

4.1 Beschäftigung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt Meldungen fallen nicht an, wenn die Arbeitsunterbrechung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV einen Monat nicht überschreitet. Bei längeren Arbeitsunterbrechungen endet die entgeltliche Beschäftigung nach einem Monat. Dann ist innerhalb von 6 Wochen nach dem Ende der Beschäftigung eine Abmeldung mit dem Meldegrund "34" zu erstatten....mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 8.3 Beauftragung von natürlichen und juristischen Personen

8.3.1 Beauftragung von natürlichen Personen Die KSA setzt die Beauftragung einer natürlichen Person voraus. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein einzelner (freischaffender) Künstler/Publizist Vertragspartner ist. Abgabepflicht besteht aber auch dann, wenn die künstlerische/publizistische Leistung von einer Personengruppe, z. B. einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kanada / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Rentenversicherung und die Arbeitslosenförderung.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Türkei / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haushaltsscheck / 7 Das Haushaltsscheckverfahren

7.1 Form und Inhalt des Haushaltsschecks Der Haushaltsscheck ist der Vordruck zur An- und Abmeldung des im Privathaushalt Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale. Er umfasst auch das SEPA-Basislastschriftmandat für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge, Umlagen nach dem AAG, die Beiträge zur Unfallversicherung und die einheitliche Pauschsteuer. Der Haushaltsscheck[1] wird von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brasilien / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Brasilien unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Student / Zusammenfassung

Begriff Student ist, wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule) eingeschrieben (immatrikuliert) ist, um dort einem wissenschaftlichen Studium nachzugehen. Studenten stehen grundsätzlich unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht keine Versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werkstudent / 2.1.2 20-Stunden-Grenze

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht für Studierende, die neben ihrem Studium eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, Versicherungsfreiheit, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach als Studierende anzusehen sind. Es reicht somit nicht aus, wenn es sich bei dem Beschäftigten um einen formalrechtlichen Studenten handelt. Erforderlich für die Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Australien / 2.1.3 Unterbrechung

Das deutsch-australische Abkommen beinhaltet keine Regelungen zur Unterbrechung einer Entsendung. Ein einheitlicher Entsendevorgang liegt vor, wenn die Entsendung für einen Zeitraum von bis zu nicht mehr als 2 Monaten unterbrochen wird. Sollte eine Entsendung für eine längere Zeit unterbrochen werden, gilt die Entsendung als beendet.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kindererziehungszeit in der... / 4.2 Tod der Mutter vor dem 1.1.1986

Die Kindererziehungszeit wird insgesamt dem Vater zugeordnet.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Chile / 2.1.2 Unterbrechung

Das deutsch-chilenische Abkommen beinhaltet keine Regelungen zur Unterbrechung einer Entsendung. Ein einheitlicher Entsendevorgang liegt vor, wenn die Entsendung für einen Zeitraum von bis zu nicht mehr als 2 Monaten unterbrochen wird. Sollte eine Entsendung für eine längere Zeit unterbrochen werden, gilt die Entsendung als beendet.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nordmazedonien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Nordmazedonien eingesetzt werden, können Sachleistungen in Anspruch nehmen. Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC. 6.1 Sachleistungsprinzip Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleis...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Familienpflegezeit / 2 Beitragsrechtliche Regelungen

Die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden während der Familienpflegezeit aus dem fälligen Arbeitsentgelt bemessen.[1] 2.1 Auswirkungen auf ein Wertguthaben Zu dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehört auch die Entgeltaufstockung, die durch die Entnahme von Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben finanziert wird. Solange der Arbeitnehmer währe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rechtskreis / 1.3 Wegfall der Rechtskreistrennung bei Meldungen

Seit dem 1. 1.2025 gilt für die erworbenen Rentenanwartschaften einheitliches Recht für beide Rechtskreise. Für Meldezeiträume seit dem 1.1.2025 ist daher in den Meldungen kein Rechtskreiskennzeichen mehr anzugeben. Der Wegfall des Rechtskennzeichens ist kein meldepflichtiger Tatbestand. An- und Abmeldungen allein aus diesem Grund, sind nicht zu erstellen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Quebec / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach Quebec erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Familienversicherung / 7.3 Nachgehender Leistungsanspruch

Eine Familienversicherung ist vorrangig vor dem nachgehenden Leistungsanspruch. Mit dem Beginn einer Familienversicherung bestehen auch innerhalb der Monatsfrist des nachgehenden Leistungsanspruchs nur noch Ansprüche aus der Familienversicherung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Befreiung von der Versicher... / 3.7 Wirksamkeit

Die Befreiung wirkt vom Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen an, wenn sie innerhalb von 3 Monaten beantragt wird, sonst vom Eingang des Antrags an.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Student / 6.3 Vorgeschriebenes Praktikum

Üben Studierende vor, während oder im Anschluss an das Studium ein vorgeschriebenes Praktikum aus, gelten hierfür besondere versicherungsrechtliche Regelungen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Japan / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das deutsch-japanische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Indien / 3 Ausnahmevereinbarung

Die Regelungen des deutsch-indischen Abkommens führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten für einen Arbeitnehmer die indischen Rechtsvorschriften, kann durch den Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden. 3.1 Antragsverfahren in Deutschland Der Abschluss e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Albanien / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das deutsch-albanische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Märzklausel / 4 Sondermeldung bei Anwendung der Märzklausel

Erfolgt die Zuordnung ins Vorjahr durch Anwendung der Märzklausel, muss die Einmalzahlung in jedem Fall separat in einer Sondermeldung gemeldet werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
USA / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das deutsch-amerikanische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
USA / 4.1 Zuständigkeiten

Für die Ausstellung der Entsendebescheinigung sind verschiedene Stellen zuständig. 4.1.1 Krankenkasse Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. 4.1.2 DVKA Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 2.1 Summenfelder-Modell

Um zu gewährleisten, dass die Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen korrekt ermittelt werden, haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung eine Berechnungsvorschrift, das sog. "Summenfelder-Modell" entwickelt. Die für die einzelnen Kalenderjahre der Arbeitsphase der flexiblen Arbeitszeitregelung festgestell...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zusatzbeitragssatz in der K... / 6 Sonderkündigungsrecht

Erhebt die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder nimmt sie eine Erhöhung des Zusatzbeitrags vor, löst dies für die Mitglieder der Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht[1] aus. 6.1 Initialmeldung durch neu gewählte Krankenkasse Die Abwicklung des Sonderkündigungsrechts wird in das elektronische Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen einbezogen. An die Stelle der bi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.5 Freiwilligendienstleistende

Das Arbeitsentgelt (Wert der Sachbezüge sowie ein eventuell anfallendes Taschengeld) von Teilnehmern an einem freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr sowie am Bundesfreiwilligendienst ist umlagepflichtig, wenn der Maßnahmeträger für seine eigenen Mitarbeiter zur Umlage herangezogen wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Australien / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das deutsch-australische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Australien / Zusammenfassung

Begriff Für Australien gilt das deutsch-australische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen gilt für alle Sachverhalte, die vom persönlichen, sachlichen und gebietlichen Geltungsbereich erfasst werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien wurde das deutsch-australische Abkommen über Soziale...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entsendebescheinigung / 3.3 Zuständigkeit für die Ausstellung

Für die Ausstellung der Entsendebescheinigung sind je nach Personenkreis unterschiedliche Stellen in Deutschland zuständig. 3.3.1 Zuständigkeit der deutschen Krankenkasse Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. 3.3.2 Zuständigkeit der gesetzlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Australien / 2.1 Entsendung

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Australien entsandt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, wenn es sich um eine Entsendung handelt. 2.1.1 Voraussetzungen bei Entsendung Nach dem deutsch-australischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2 Bemessungsgrundlage

2.1 Umlagesatz Die Umlage ist nach einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts zu erheben. Der Umlagesatz beträgt für das Kalenderjahr 2026 0,15 % (unverändert zu 2025).[1] 2.2 Umlagepflichtiges Arbeitsentgelt Für die Insolvenzgeldumlage gilt das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden beme...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brasilien / 1 Abkommensstaat

Für Brasilien gilt das deutsch-brasilianische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen wird angewandt, wenn die betreffenden Sachverhalte vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst werden. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Das deutsch-brasilianische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. 1.2 Gebiet...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberanteil / 3 Rentenversicherung

3.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer Die Beiträge zur Rentenversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer sind grundsätzlich je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen. 3.2 Rentenbezieher Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, sind rentenversicherungsfrei.[1] D...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstwohnung / 2.2 Gemeinschaftsunterkünfte

Eine Gemeinschaftsunterkunft stellen z. B. Lehrlingswohnheime oder Schwesternwohnheime dar. Charakteristisch für Gemeinschaftsunterkünfte sind gemeinschaftlich zu nutzende Wasch- oder Duschräume, Toiletten und ggf. Gemeinschaftsküchen oder Kantinen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Scheinselbstständigkeit / 5 Andere Formen der Selbstständigkeit

5.1 Arbeitnehmerähnliche Selbstständige Sind Selbstständige von ihrer Tätigkeit und den Einkommensmöglichkeiten her eher einem Arbeitnehmer als einem Unternehmer vergleichbar, kann Versicherungspflicht zur Rentenversicherung als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger bestehen. Die Beiträge zur Rentenversicherung müssen diese Personen selbst tragen. 5.2 Hauptberufliche Selbststä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entsendebescheinigung / 4 Entsendung nach Deutschland

Gelten für eine nach Deutschland entsandte Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates weiter, erhält die Person als Nachweis eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften. 4.1 Ausstellung Wird ein Beschäftigter nach Deutschland entsandt, beurteilt und entscheidet der ausländische Träger, ob eine Entsendung vorliegt. Sollte dies bejaht werden, stellt der a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tunesien / 4.1.3 DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die DVKA zuständig. Dies gilt für alle Personenkreise außer für selbstständig tätige Personen. Auch die Beantragung der Ausnahmevereinbarung erfolgt ausschließlich über die DVKA.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Montenegro / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Montenegro. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Waisenrente / 3.3 Beitragszuschuss bei privater Krankenversicherung

Besteht in Ausnahmefällen eine private Krankenversicherung für die Waise, kann ihr auf Antrag ein Beitragszuschuss vom Rentenversicherungsträger gezahlt werden. Die Höhe beläuft sich ab 1.1.2026 auf max. 8,75 % von der Waisenrente.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunterbrechung / 2.6 Freiwilliger Wehrdienst

Die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt nicht noch als fortbestehend, wenn sie durch einen freiwilligen Wehrdienst unterbrochen wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Mindestlohn bezeichnet die durch (allgemeinverbindliche) Tarifverträge oder gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze. Das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns" (Mindestlohngesetz – MiLoG) begründet einen umfassenden gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer auf Zahlung eines Mindestlohns. Seit dem 1.1.2025 gilt ein Mindestlohn in Höhe von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Republik Moldau / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Moldau arbeiten und für die weiter die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften DE/MD 101. Mit dieser Bescheinigung kann der Arbeitnehmer nachweisen, dass für ihn weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Bei Arbeitnehmern wird diese Bescheinigung in der Regel von der deutschen Kranke...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Uruguay / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brasilien / 4.1 Zuständigkeiten

Für die Ausstellung der Entsendebescheinigung gibt es verschiedene Zuständigkeiten. 4.1.1 Krankenkasse Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. 4.1.2 Rentenversicherungsträger Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 1 Grundlagen der Lohnbesteuerung

1.1 Lohnsteuer als Vorauszahlung der Einkommensteuer Bei der Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine eigene Steuerart, sondern um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer (sog. Quellensteuer). D. h., die Steuer wird bereits an der Quelle – dem Arbeitslohn – erhoben. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, bei jeder Lohn- und Gehaltsabrechnung Lohnsteuer zu berec...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Korea / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden koreanischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Marokko / 1 Abkommensstaat

Für Marokko gilt das deutsch-marokkanische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen wird angewandt, wenn die betreffenden Sachverhalte vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst werden. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Das deutsch-marokkanische Abkommen gilt für deutsche und marokkanische Staatsangehörige sowie für EU/EWR-Staatsan...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kosovo / 1.2 Gebietlicher Geltungsbereich

Das Abkommen erstreckt sich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und das Hoheitsgebiet Kosovos.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Korea / 6.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Korea entsandt, bleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr