Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

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Pflegeversicherung: Digital... / Zusammenfassung

Überblick In der Pflegeversicherung wirken sich Kinder auf die Höhe des Beitragssatzes der beitragspflichtigen Eltern aus. Kinderlose beitragspflichtige Personen zahlen einen Beitragszuschlag. Eltern mit mehreren Kindern hingegen erhalten einen Beitragsabschlag. Der Beitrag befasst sich damit, wie Arbeitgeber und Zahlstellen über das digitale Datenaustauschverfahren zur Beit...mehr

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Ukraine / Sozialversicherung

1 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine Aufgrund des Krieges in der Ukraine sind viele Menschen nach Deutschland geflüchtet. Für diesen Personenkreis gelten besondere sozialversicherungsrechtliche Regelungen. Entsprechende Hinweise zur Einstrahlung sind im Abschnitt "Beschäftigung in Deutschland"[1] sowie im Abschnitt "Absicherung von Kriegsflüchtlingen bei Aufenthalt in Deutschl...mehr

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Ukraine / 3 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung in die Ukraine entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Allerdings müssen die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines in...mehr

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Ukraine / 5 Absicherung von Kriegsflüchtlingen bei Aufenthalt in Deutschland

5.1 Absicherung von Kriegsflüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. Diese wird rückwirkend vom glaubhaft gemachten Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland, frühestens vom 4.3.2022 an, bis zum 4.3.2024 erteilt. Ab diesem Zeitpunkt sind die Personen in Deutschland nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistu...mehr

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Ukraine / 3.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung in die Ukraine entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Ukraine / 3.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung Doppelversicherungen sind möglich Mit der Ukraine besteht derzeit kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzunge...mehr

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Ukraine / 3.1.5 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Ukraine / 4 Beschäftigung in Deutschland

Wird ein Arbeitnehmer aus der Ukraine in Deutschland beschäftigt, unterliegt er grundsätzlich den deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Sollten die Voraussetzungen für eine Einstrahlung gegeben sein, unterliegt der ukrainische Arbeitnehmer nicht den deutschen Rechtsvorschriften. Wichtig Arbeit in Deutschland für den Arbeitgeber in der Ukraine Aktuell gefl...mehr

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Ukraine / 5.2 Absicherung von Kriegsflüchtlingen bei Bezug von Arbeitslosengeld II/Bürgergeld

Seit dem 1.6.2022 an werden geflüchtete Personen aus der Ukraine in den Anwendungsbereich des SGB einbezogen und erhalten in der Regel entsprechende Leistungen. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Personen bei Bezug von Arbeitslosengeld II (bis 31.12.2022) bzw. Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II (seit 1.1.2023) versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflege...mehr

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Ukraine / 3.1.3 Familienversicherung

Sind bei dem in die Ukraine entsandten Arbeitnehmer Familienangehörige im Rahmen der Familienversicherung bisher versichert, bleibt die Familienversicherung bestehen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Familienangehörigen den Arbeitnehmer während der Auslandstätigkeit begleiten oder in Deutschland bleiben. Hinweis Keine Familienversicherung bei Anwartschaftsversicherung Im Ra...mehr

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Ukraine / 3.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung in die Ukraine entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rent...mehr

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Ukraine / 2 Deutsch-ukrainisches Sozialversicherungsabkommen

Am 7.11.2018 wurden zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine ein Abkommen über Soziale Sicherheit unterzeichnet. Dieses Abkommen tritt erst in Kraft, wenn die parlamentarischen Gremien in beiden Staaten zustimmen. Das Abkommen betrifft bei Staatsangehörigen beider Staaten sowie Personen, deren Rechte sich von den Personen ableitet. Der Geltungsbereich des Abkom...mehr

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Ukraine / 3.1.4 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Ukraine / 3.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in der Ukraine kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die är...mehr

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Ukraine / 1 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Aufgrund des Krieges in der Ukraine sind viele Menschen nach Deutschland geflüchtet. Für diesen Personenkreis gelten besondere sozialversicherungsrechtliche Regelungen. Entsprechende Hinweise zur Einstrahlung sind im Abschnitt "Beschäftigung in Deutschland"[1] sowie im Abschnitt "Absicherung von Kriegsflüchtlingen bei Aufenthalt in Deutschland"[2]enthalten.mehr

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Ukraine / 3.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung[1] bleibt bei einer Entsendung in die Ukraine unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung[2] abschließen.mehr

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Ukraine / 3.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

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Ukraine / 5.4 Absicherung von Kriegsflüchtlingen im Rahmen der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung

Ukrainischen Kriegsflüchtlingen wird ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung eingeräumt, wenn die Personen die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, nicht hilfebedürftig sind, innerhalb von 6 Monaten einen Antrag stellen. Die freiwillige Versicherung[1] beginnt in der Regel mit dem Tag des Beitritts zur Krankenkasse, sofern alle aufenthalts...mehr

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Ukraine / 3.5 Arbeitsförderung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeitsförderung weiter. Sollte es sich nicht um eine Ausstrahlung handeln, kann im Bereich der Arbeitsförderung unter bestimmten Voraussetzungen eine Anwartschaftsversicherung[1] abgeschlossen werden.mehr

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Ukraine / 3.2 Private Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich. Für die Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise eine Reisekranken-, Gruppen-, Restkosten-, Voll- und/oder Krankengeldtageversicherung abgeschlossen werden.[1] Hinweis Langfristige Krankengeldtageversicherung Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem Aus...mehr

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Ukraine / 5.1 Absicherung von Kriegsflüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. Diese wird rückwirkend vom glaubhaft gemachten Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland, frühestens vom 4.3.2022 an, bis zum 4.3.2024 erteilt. Ab diesem Zeitpunkt sind die Personen in Deutschland nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt.mehr

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Ukraine / 5.3 Absicherung von Kriegsflüchtlingen bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach den SGB XII

Bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII werden Flüchtlinge aus der Ukraine nicht versicherungspflichtig in Deutschland. Es erfolgt eine auftragsweise Betreuung durch die Krankenkasse.mehr

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Ukraine / 3.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in der Ukraine um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwi...mehr

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Ukraine / Zusammenfassung

Begriff Die Ukraine gehört zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass die Ukraine ein Staat ist, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit der Ukraine kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in der Ukraine aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung komm...mehr

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Unständig Beschäftigte / Sozialversicherung

1 Sozialversicherungsrechtliche Definition Unständig ist eine Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag beschränkt ist. Die besonderen Regelungen für unständig Beschäftigte gelten in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nur, wenn die Beschäftigung berufsmäßig aus...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / Sozialversicherung

1 Beaufsichtigung/Betreuung/Pflege (§ 45 Abs. 1 SGB V) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie wegen Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld besteht, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht bea...mehr

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Unständig Beschäftigte / Zusammenfassung

Begriff Unständig Beschäftigte sind Personen, die berufsmäßig nur entgeltliche Beschäftigungen von kurzer Dauer ausüben. Unständig ist eine Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag beschränkt ist. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Der gezahlte Arbeitsloh...mehr

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Unständig Beschäftigte / 3 Arbeitgeber

Arbeitgeber ist derjenige, der den unständig Beschäftigten tatsächlich beschäftigt, der also den Nutzen aus der Tätigkeit zieht. Der Arbeitgeber hat auch die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten (Melde- und Beitragspflicht) zu erfüllen. Gesamtbetriebe, in denen regelmäßig unständig Beschäftigte beschäftigt werden, haben die Pflichten eines Arbeitgebers zu erfüllen.mehr

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Unständig Beschäftigte / 10 Leistungen

Unständig Beschäftigte haben Leistungsansprüche im gleichen Umfang wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Ausgenommen davon ist das Krankengeld. Dieser Personenkreis wird grundsätzlich ohne Anspruch auf Krankengeld versichert. Der Versicherte kann aber die Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit wählen. Darüber hinaus bieten die meiste...mehr

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Unständig Beschäftigte / 9 Zuständige Krankenkasse

Unständig Beschäftigte haben die Möglichkeit, eine der gesetzlichen Krankenkassen zu wählen.[1]mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 2.3 Zuständigkeit

Das Kinderpflegekrankengeld zahlt die Krankenkasse des begleitenden Elternteils.mehr

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Unständig Beschäftigte / 4.1 Berufsmäßigkeit

Berufsmäßigkeit liegt vor, wenn die Tätigkeit den wirtschaftlichen und zeitlichen Schwerpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt. Dabei wird auf den jeweiligen Kalendermonat abgestellt.mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 4.2 Zahlung

Das Kinderpflegekrankengeld ist von dem Tag an zu zahlen, an dem die Voraussetzungen vorliegen. Während des Anspruchszeitraums wird das Krankengeld kalendertäglich gezahlt. Ein vollständig mit Kinderpflegekrankengeld belegter Kalendermonat wird mit 30 Tagen berücksichtigt. Ansonsten wird für die tatsächlichen Kalendertage des Anspruchszeitraums gezahlt.mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 5 Dauer

5.1 Grundanspruch Der Zahlungszeitraum umfasst in jedem Kalenderjahr für jedes Kind höchstens 10 Arbeitstage. Der Anspruch ist bei mehreren Kindern auf 25 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt. Der Anspruch steht jedem Elternteil zu. Hinweis Corona-Pandemie/Anschlussregelung Wegen der Corona-Pandemie war die gesetzlich geregelte Anspruchsdauer nicht ausreichend. Sie war deswegen...mehr

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Unständig Beschäftigte / 5.2 Beitragszuschuss

Unständig Beschäftigte, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht der Krankenversicherungspflicht unterliegen und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Versicherungsunternehmen versichert sind, haben Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag.mehr

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Unständig Beschäftigte / 6 Meldungen für unständig Beschäftigte

6.1 Meldepflicht der unständig Beschäftigten und Arbeitgeber Unständig Beschäftigte haben ihrer Krankenkasse den Beginn und das Ende der berufsmäßig ausgeübten unständigen Beschäftigungen unverzüglich zu melden.[1] Der Arbeitgeber hat die unständig Beschäftigten auf ihre Meldepflicht hinzuweisen. Die unständig Beschäftigten haben nicht den Beginn und das Ende jeder einzelnen ...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 2.2 Dauer

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Unständig Beschäftigte / 8 Insolvenzgeldumlage

Auch unständig Beschäftigte gehören zum Personenkreis derjenigen, die Ansprüche auf Insolvenzgeld geltend machen können. Deshalb ist für diesen Personenkreis auch die Insolvenzgeldumlage zu entrichten.mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 4 Berechnung/Höhe/Zahlung

4.1 Berechnung/Höhe Das Krankengeld wird nach dem während der Freistellung ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt berechnet. Ähnlich wird auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall berechnet. Das Nettoarbeitsentgelt wird aus dem Bruttoarbeitsentgelt ermittelt, soweit davon Beiträge zur Krankenversicherung berechnet wurden. Bruttoarbeitsentgelt wird somit nur bis zur Beitragsbem...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1.8 Altersgrenze

1.8.1 Vollendung des 12. Lebensjahres Der Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld besteht für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wenn das 12. Lebensjahr während des Bezugs von Kinderpflegekrankengeld vollendet wird, endet der Anspruch mit diesem Zeitpunkt. Krankengeld wird bis zum Tag vor dem 12. Geburtstag gezahlt.[1] Praxis-Beispiel Erreichen der Altersg...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 7.3 Klärung von Zweifelsfragen

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung des Kinderpflegekrankengeldes müssen zwischen den beteiligten Krankenkassen geklärt werden. Hinweis Übertragung eines Anspruchs Die in der Praxis empfohlene Verfahrensweise setzt Freiwilligkeit und eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Krankenkassen, Elternteilen und Arbeitgebern voraus.mehr

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Unständig Beschäftigte / 4 Versicherungsrechtliche Beurteilung der unständig Beschäftigten

Unständig Beschäftigte sind kranken-, pflege- und rentenversicherungspflichtig; sie sind jedoch in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, wenn die unständige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird.[1] In der gesetzlichen Rentenversicherung wird das Kriterium der Berufsmäßigkeit bei der Ausübung der unständigen Beschäftigung nicht verlangt.[2] Hier besteht demnach au...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 2 Mitaufnahme als Begleitperson (§ 45 Abs. 1a SGB V)

Versicherte haben seit dem 1.1.2024 einen Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld, wenn ein Elternteil bei stationärer Behandlung des versicherten Kindes aus medizinischen Gründen[1] mitaufgenommen wird.[2] Die Mitaufnahme ist ohne Ausnahme medizinisch notwendig, wenn das behandlungsbedürftige Kind das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bis zu diesem Alter ist davon auszug...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1.6 Beaufsichtigung/Betreuung/Pflege des Kindes

Krankengeld wird gezahlt, wenn der Versicherte ein in seinem Haushalt lebendes erkranktes Kind beaufsichtigt, betreut oder pflegt und deswegen der Arbeit fernbleibt. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn im Haushalt des versicherten Arbeitnehmers andere Personen leben, die die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege übernehmen können. Der Versicherte gibt darüber eine entspre...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 10 Leistungsbezieher nach dem SGB III

Bezieher von Bürgergeld haben keinen Anspruch auf Krankengeld.[1] Bezieher von Leistungen nach dem SGB III haben einen Anspruch auf Leistungsfortzahlung für den Fall einer nach ärztlichem Zeugnis erforderlichen Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege eines erkrankten Kindes.[2] Die Voraussetzungen hierfür sind identisch mit denen für das Kinderpflegekrankengeld. Die verlängerte...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 7 Übertragung des Anspruchs auf den anderen Elternteil

Im Interesse einer familienorientierten Handhabung des § 45 SGB V ist eine Übertragung von Ansprüchen möglich. Wenn der Anspruch eines Elternteils auf Kinderpflegekrankengeld und Freistellung von der Arbeit bereits erschöpft ist, soll er nochmals freigestellt werden, wenn der andere Elternteil, dessen Anspruch noch nicht erschöpft ist, die Betreuung des erkrankten Kindes nic...mehr

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Unständig Beschäftigte / 5 Beitragsberechnung für unständig Beschäftigte

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind anteilig vom Arbeitgeber und unständig Beschäftigten zu tragen. Weil unständig Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind[1], fallen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an. Für die Beitragsberechnung ist von dem innerhalb eines Kalendermonats erzielten Arbeitsentgelt auszugehen, o...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1.8.2 Kinder mit Behinderungen

Für Kinder, die eine Behinderung haben und auf Hilfe angewiesen sind, gilt keine Altersgrenze. Kinder haben Behinderungen, die körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und sie an der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft hind...mehr

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Unständig Beschäftigte / 2.1 Befristung auf weniger als eine Woche

Die Unterbrechung der Arbeit in einer Woche durch Sonn- und Feiertage wird für die Berechnung der Frist von weniger als einer Woche mitgerechnet. Es wird daher sogar die Auffassung vertreten, dass Beschäftigungen von Montag bis Freitag in Betrieben mit 5-Tage-Woche keine unständigen Beschäftigungen sind, weil sie der vollen Arbeitswoche des Betriebs entsprechen und daher nic...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 2.4 Stationäre Behandlung

Zu einer stationären Behandlung gehören voll-, teil-, tagesstationäre sowie stationsäquivalente Krankenhausbehandlungen[1], stationäre Vorsorgeleistungen[2] und die stationäre Rehabilitation[3]. Hinweis Familienorientierte Rehabilitation Die Familienorientierte Rehabilitation (FOR) ist eine besondere Versorgungsform, bei der die Mitaufnahme der Familienangehörigen maßgebend fü...mehr