Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

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Montenegro / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das deutsch-jugoslawische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.mehr

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Beitragsberechnung / 1 Grundsätze

1.1 Beitragszeitraum Die Beiträge werden grundsätzlich für jeden Tag der Mitgliedschaft berechnet. Dabei werden die Woche mit 7 Tagen, der Monat mit 30 Tagen und das Kalenderjahr mit 360 Tagen angesetzt. Erstreckt sich die Beitragspflicht nicht über einen vollen Kalendermonat, sind für die Beitragsberechnung die tatsächlichen Kalendertage des entsprechenden Monats zu berücksichti...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.mehr

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Übergangsbereich / 9 Bemessungsgrundlage für Umlagebeträge

9.1 Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz Die Umlagen zum Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung (U1) und Mutterschaft (U2) sind nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz von dem Arbeitsentgelt zu berechnen, von dem auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bemessen werden oder bei Versicherungspflicht zu bemessen wären (Beitragsb...mehr

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Arbeitgeberanteil / 2 Pflegeversicherung

2.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer Die Beiträge zur Pflegeversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer sind grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen. 2.2 Beitragszuschlag für Kinderlose Der in der Pflegeversicherung von den kinderlosen Mitgliedern zu zahlende Beitragszuschlag i. H. v. 0,6 % ist vom Beschäftigten allein zu tragen. ...mehr

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Tunesien / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung.mehr

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China / 2.1 Entsendung

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach China entsandt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, wenn es sich um eine Entsendung handelt. 2.1.1 Voraussetzungen bei Entsendung Eine Entsendung nach dem deutsch-chinesischen Abkommen liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt ausschließlich vom entsendenden Unternehmen gezahlt wird. Dies gilt nicht bei ...mehr

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Uruguay / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Rentenversicherung und die Arbeitslosenförderung.mehr

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Türkei / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das deutsch-türkische Abkommen gilt für die Staatsangehörigen der beiden Vertragsparteien.mehr

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Arbeitgeberanteil / 4.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer sind grundsätzlich je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen.mehr

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Serbien / 1 Abkommensstaat

Für Serbien gilt das deutsch-jugoslawische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen wird angewandt, wenn die betreffenden Personen vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst werden. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Das deutsch-jugoslawische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. 1.2 Gebietlicher G...mehr

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Serbien / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-jugoslawischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Hierbei ist es unerheblich, ob die Person auch in diesem Staat wohnt. Ebenso spielt der Sitz des Unternehmens keine Rolle. 2.1 Ents...mehr

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Republik Moldau / 2.1.4 Erneute Entsendung

Sollte eine Person erneut entsandt werden, dann ist wiederum eine Entsendung für einen Zeitraum von 24 Monaten möglich. Wird eine Person von einem anderen Arbeitgeber erneut entsandt, dann ist ebenfalls eine Entsendung für einen Zeitraum von 24 Monaten möglich. Voraussetzung ist, dass der entsandte Arbeitnehmer mindestens 2 Monate beim neuen Arbeitgeber im Entsendestaat besc...mehr

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Brasilien / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach Brasilien erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Kanada / 4.1.3 DVKA

Die Beantragung der Ausnahmevereinbarung erfolgt ausschließlich über die DVKA.mehr

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Uruguay / 2.1 Entsendung

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Uruguay entsandt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, wenn es sich um eine Entsendung handelt. 2.1.1 Voraussetzungen bei Entsendung Nach dem deutsch-uruguayischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat ...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 3 Elektro-Dienstwagen/Hybridfahrzeuge

3.1 Bewertung der steuerlichen Sondervorteile für privat genutzte Elektro-Dienstwagen Für privat genutzte Elektro-Dienstwagen gelten steuerliche Sondervorteile.[1] Da die sozialversicherungsrechtliche Behandlung des geldwerten Vorteils an die steuerrechtliche Behandlung geknüpft ist, schlägt sich die beschriebene Bruttolistenpreisminderung für Elektrofahrzeuge gleichermaßen n...mehr

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Dienstwohnung / Zusammenfassung

Begriff Eine Dienstwohnung, auch Werkwohnung genannt, ist eine Wohnung, die nur an Mitarbeiter eines Arbeitgebers vermietet wird. Grundlage für den Abschluss des Mietvertrags ist das Bestehen eines Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Dienstwohnungen können Werkmietwohnungen oder Werkdienstwohnungen sein. Für beide Arten gelten unterschiedliche arbeitsrechtliche Rec...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.9 Rentenumwandlung

Erreichen Witwen/Witwer die maßgebende Altersgrenze von 45 bzw. 47 Jahren für eine große Witwen-/Witwerrente und wurde bis zu diesem Zeitpunkt eine kleine Witwen-/Witwerrente bezogen, ist die große Witwen-/Witwerrente von Amts wegen zu leisten.[1]mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3 Leistungsumfang

Das Bürgergeld umfasst den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, ggf. Mehrbedarfe und den Bedarf für Unterkunft und Heizung. Zusätzlich werden unter besonderen Voraussetzungen die Leistungen für Bildung und Teilhabe an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gezahlt. 3.1 Regelbedarf Für die Ermittlung des Regelbedarfs werden leistungsberechtigte Personen nach ihrem Pers...mehr

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Beitragserstattung / 3.3 Erstattung bei Auslandsaufenthalt

Eine Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn sich der Berechtigte im Ausland aufhält.mehr

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Quebec / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das deutsch-quebecische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.mehr

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Versorgungsbezüge / 2 Sterbegeldzahlungen

Wird an Hinterbliebene eines Arbeitnehmers/Beamten oder eines Versorgungsbeziehers für einen begrenzten Zeitraum ein Sterbegeld gezahlt, ist das Sterbegeld nur dann als Versorgungsbezug beitragspflichtig, wenn es anstelle einer laufenden Hinterbliebenenversorgung gewährt wird. 2.1 Sterbegeld und Hinterbliebenenversorgung Beginnt die laufende Hinterbliebenenversorgung erst nach...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 5 Abgabepflichtige Unternehmen

5.1 Unternehmensbegriff des KSVG Nach ständiger Rechtsprechung des BSG werden vom Unternehmensbegriff des KSVG alle Unternehmen erfasst, sofern sie überhaupt ein Unternehmen in Deutschland betreiben, d. h. eine nachhaltige Tätigkeit ausüben. Da der Unternehmensbegriff im KSVG selbst nicht definiert wurde, ist der Unternehmensbegriff der gesetzlichen Unfallversicherung zugrund...mehr

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Winterbauförderung / 4 Leistungsübersicht

Übersicht zu den Leistungen der Winterbauförderung nach Tarifbereichenmehr

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Bundesfreiwilligendienst / 2 Leistungsansprüche

2.1 Krankengeld Gesetzlich versicherte Teilnehmende an einem Bundesfreiwilligendienst haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie arbeitsunfähig sind oder bei Erkrankung eines Kindes.[1] Allerdings ruht dieser Krankengeldanspruch, wenn sie während der Arbeitsunfähigkeit Taschengeld und/oder Sachbezüge weiterhin erhalten. Dies ist in aller Regel in den ersten 6 Wochen der Arbeits...mehr

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Heimarbeit / 3 Meldeverfahren

Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall sind mit dem Personengruppenschlüssel (PGR) 124 zu melden. Bei Heimarbeitern mit Entgeltfortzahlung ist nicht der PGR 124, sondern einer der übrigen PGR (z. B. 101) anzugeben. Sofern Heimarbeiter eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, ist der PGR 109 zu verwenden.mehr

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Krankengeld / 5.3 Abmeldung

Endet die Beschäftigung während einer solchen Unterbrechung z. B. wegen Ablauf der Befristung, ist außerdem innerhalb von 6 Wochen eine Abmeldung mit dem Meldegrund "30" vorzunehmen.mehr

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USA / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-amerikanischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Rentenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und in die USA entsandt wird...mehr

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Chile / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Chile entsandt, bleibt er in ...mehr

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Krankengeld / 7 Höhe/Berechnung des Krankengeldes

7.1 Regelentgelt Das Krankengeld beträgt 70 % des entgangenen regelmäßigen Arbeitsentgelts, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). Das Regelentgelt wird bis zur kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (Höchstregelentgelt 2026: 193,75 EUR; 2025: 183,75 EUR). Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 90 % des Netto-Arbeitsentg...mehr

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Marokko / 4.1 Zuständigkeiten

Für die Ausstellung der Entsendebescheinigung sind verschiedene Stellen zuständig. 4.1.1 Krankenkasse Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. 4.1.2 DVKA Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen E...mehr

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Albanien / 1.2 Gebietlicher Geltungsbereich

Das Abkommen erstreckt sich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und das Hoheitsgebiet Albaniens.mehr

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Nordmazedonien / 8 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und nach Nordmazedonien entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den mazedonischen Rechtsvorschriften.mehr

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Australien / 4.1.3 DVKA

Die Beantragung von Ausnahmevereinbarungen erfolgt ausschließlich über die DVKA.mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 3 Krankenversicherung in Deutschland

3.1 Versicherungspflicht bei ausländischen Arbeitnehmern Ein ausländischer Arbeitnehmer, der in Deutschland eine abhängige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausübt, unterliegt den deutschen Rechtsvorschriften wie ein inländischer Arbeitnehmer. Es besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in allen Sozialversicherungszweigen bzw. die Möglichkeit zum Beitritt zur freiwilligen ...mehr

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Dienstwohnung / 3 Dienstwohnungen

3.1 Feststellung des ortsüblichen Mietpreises Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine freie Wohnung zur Verfügung, so ist die ortsübliche Miete unter Berücksichtigung der eventuellen Beeinträchtigungen, die sich aus der Lage der Wohnung zum Betrieb ergeben, anzusetzen.[1] Der Mietwert für eine Wohnung kann i. d. R. anhand des örtlichen Mietspiegels ermittelt werden.[2] S...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2 Besonderheiten bei Personengesellschaften

2.1 Gesellschafter einer GbR: Meist nicht versicherungspflichtig Auch wenn mehrere Personen in Form einer Innengesellschaft[1] ein Handwerk gemeinschaftlich betreiben, sind die Gesellschafter dieser bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft (GbR) in der Gesellschaft nicht versicherungspflichtig beschäftigt. Selbst wenn nur der nach außen auftretende Gesellschafter in die Handwerksr...mehr

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Indien / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Versorgungsbezüge / 2.2 Sterbegeld ohne Anspruch auf eine laufende Hinterbliebenenversorgung

Wird ein Sterbegeld ohne Anspruch auf eine laufende Hinterbliebenenversorgung gezahlt, handelt es sich mangels Versorgungscharakter der Zahlung nicht um einen Versorgungsbezug.mehr

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Türkei / 3 Ausnahmevereinbarung

Die Regelungen des deutsch-türkischen Abkommens führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten für einen Arbeitnehmer die türkischen Rechtsvorschriften, kann durch den Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden. 3.1 Antragsverfahren in Deutschland Der Abschluss...mehr

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Türkei / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in der Türkei eingesetzt werden, können Sachleistungen in Anspruch nehmen. Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist die Anspruchsbescheinigung T/A 11. 6.1 Sachleistungsprinzip Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Für...mehr

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Türkei / 7 Pflegeversicherung

Das deutsch-türkische Abkommen über Soziale Sicherheit umfasst keine Pflegeversicherung. Liegt keine Entsendung im Sinne des deutsch-türkischen Abkommens vor, sollte eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Ist die entsandte Person während der Entsendung privat krankenversichert, kann auch eine Anwartschaft in der privaten Pflegeversicherung abgeschlossen werden.[1]mehr

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Indien / 6.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Indien entsandt, bleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Kosovo / 1 Abkommensstaat

Für den Kosovo gilt das deutsch-jugoslawische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen wird angewandt, wenn die betreffenden Personen vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst werden. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Das deutsch-jugoslawische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. 1.2 Gebietliche...mehr

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Bundesfreiwilligendienst / 6 Insolvenzgeldumlage

Insolvenzgeldumlage muss für diesen Personenkreis entrichtet werden. Dafür ist das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt (Taschengeld und Sachbezüge) zu berücksichtigen, sofern der Arbeitgeber nicht zu den von der Zahlung befreiten Arbeitgebern gehört.[1]mehr

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Japan / 4.1.3 DVKA

Die Beantragung der Ausnahmevereinbarung erfolgt ausschließlich über die DVKA.mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.1 Kleine Witwen-/Witwerrente

1.1.1 Anspruchsvoraussetzungen Anspruch auf die kleine Witwen-/Witwerrente besteht für Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat. Der Anspruch auf die kleine Witwen-/Witwerrente besteht längstens für 2 Jahre. Besteht auch Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente[1], wird ausschließlich diese R...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Auf die große Witwen-/Witwerrente besteht Anspruch für Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat und der hinterbliebene Ehegatte/überlebende Lebenspartner bereits das 47. Lebensjahr vollendet hat oder ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erzieht oder erwerbsgemindert ist.mehr

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Montenegro / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Montenegro eingesetzt werden, können Sachleistungen in Anspruch nehmen. Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC. 6.1 Sachleistungsprinzip Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistung...mehr