Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

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Jahresmeldungen / 2 Inhalt der Jahresmeldung

2.1 Meldezeitraum Zu melden ist der Zeitraum der laufenden Beschäftigung bis zum 31.12. eines Jahres. Wurden unterjährig bereits Zeiten gemeldet (z. B. wegen Unterbrechung oder Beitragsgruppenwechsel), dürfen diese nicht noch einmal bescheinigt werden. 2.2 Meldepflichtiges Entgelt In die Jahresmeldung ist das Arbeitsentgelt einzutragen, von dem Beiträge oder Beitragsanteile zur...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.7.3 Alt-Fälle

Greift die Vertrauensschutzregelung, d. h. es gilt das "alte" Recht weiter, wird kein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten wegen Kindererziehung gewährt.mehr

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Kanada / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Kanada entsandt, bleibt er in...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 3 Beitragsberechnung

3.1 Unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat Während des unbezahlten Urlaubs wird kein Arbeitsentgelt gezahlt. Die Zeit des unbezahlten Urlaubs wird – soweit die Monatsfrist nicht überschritten wird – jedoch als Sozialversicherungstage (SV-Tage) berücksichtigt. Praxis-Beispiel Unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat und Beitragsberechnung Beschäftigung mit Versicherungspflicht in al...mehr

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Flüchtling / 5 Beitragsrecht

Die gesamten Regelungen des Beitragsrechts gelten uneingeschränkt auch bei der Beschäftigung von Flüchtlingen; Besonderheiten ergeben sich hier nicht.[1]mehr

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China / 6.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach China entsandt, bleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Brasilien / 2.1 Entsendung

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Brasilien entsandt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, wenn es sich um eine Entsendung handelt. 2.1.1 Voraussetzungen bei Entsendung Nach dem deutsch-brasilianischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine...mehr

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Werkstudent / 2.1.1 Ordentlich Studierende

Um vom Werkstudentenprivileg profitieren zu können, muss die beschäftigte Person zu den "ordentlich Studierenden" gehören.[1]mehr

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Nordmazedonien / 1 Abkommensstaat

Für die Republik Nordmazedonien gilt das deutsch-mazedonische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen wird angewandt, wenn die betreffenden Personen vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst werden. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Das deutsch-mazedonische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit....mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 1 Beitragsrechtliche Behandlung von Zuschlägen für Sonntags-/Feiertags-/Nachtarbeit

1.1 Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung Ein insgesamt steuerfreier Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit wird beitragspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, soweit er aus einem Entgelt berechnet wird, das 25 EUR je Stunde (sog. "Grundlohn") überschreitet.[1] Die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen müssen jedoch a...mehr

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Quebec / 2.1.3 Unterbrechung

Die Entsendung gilt als unterbrochen, wenn zwischen 2 Einsätzen eine Unterbrechung von mehr als 12 Monaten vorliegt. Sollte die Unterbrechung kürzer sein, wird der gesamte Zeitraum als ein Gesamtzeitraum (1. Einsatzzeitraum + Unterbrechung + 2. Einsatzzeitraum) betrachtet.mehr

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Wettbewerbsverbot / 1 Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverbot

Eine Karenzentschädigung wird für die Dauer des Wettbewerbsverbots gezahlt. Sie dient als Ausgleich für die aus dem Wettbewerbsverbot resultierenden Nachteile. Für die Beurteilung der Beitragspflicht ist entscheidend, ob die Wettbewerbsverbots- oder Karenzentschädigung während einer laufenden Beschäftigung oder im Anschluss daran gezahlt wird. 1.1 Auszahlung während der Besch...mehr

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Vorruhestand / 4.1 Beginn

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag, für den erstmals das Vorruhestandsgeld beansprucht werden kann. Hinweis Krankenkassenwahlrecht des Vorruhestandsgeldbeziehers Zuständig ist regelmäßig die Krankenkasse, bei der sie vor Beginn des Vorruhestandsgeldbezugs versichert waren. Sie können aber auch – sofern die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden – die Mitgliedscha...mehr

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Republik Moldau / 8 Beschäftigung in Deutschland

Wird ein Arbeitnehmer aus der Republik Moldau in Deutschland beschäftigt, gelten für ihn aufgrund des deutsch-moldauischen Abkommens die moldauischen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Der Arbeitnehmer kann dies mit dem Vordruck MD/DE 101 nachweisen.mehr

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Heimarbeit / 2.1 Beitragspflicht

Das Arbeitsentgelt des Heimarbeiters ist beitragspflichtig. Die Regelungen des Übergangsbereichs gelten auch für Heimarbeiter mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 556,01 EUR bis 2.000 EUR[1].mehr

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Marokko / 2.1 Entsendung

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Marokko entsandt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, wenn es sich um eine Entsendung handelt. 2.1.1 Zeitliche Begrenzung Für die Entsendung gibt es eine zeitliche Begrenzung von 36 Kalendermonaten. Die 36-Monatsfrist beginnt immer am 1. des Kalendermonats. Der tatsächliche Einreisetag ist unerheb...mehr

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Kurzarbeit / 6 Sozialversicherungsschutz

6.1 Versicherungspflicht Für die Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld bleibt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung erhalten.[1] In der Arbeitslosenversicherung ist das Fortbestehen eines Versicherungspflichtverhältnisses nicht an den Bezug des Kurzarbeitergeldes, sondern an das Vorliegen eines Arb...mehr

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Übungsleiter / 2 Unfallversicherung

Der gesetzliche Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) für nahezu alle Sportvereine, Sportverbände und sonstige Organisationen des Sports ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Die Beschäftigten im Sport sind bei der VBG gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert.mehr

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Chile / Zusammenfassung

Begriff Für Chile gilt das deutsch-chilenische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen gilt für alle Sachverhalte, die vom persönlichen, sachlichen und gebietlichen Geltungsbereich erfasst werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Chile wurde das deutsch-chilenische Abkommen über Soziale Sicherheit ...mehr

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Japan / 2.1 Entsendung

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Japan entsandt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, wenn es sich um eine Entsendung handelt. 2.1.1 Zeitliche Begrenzung Für die Entsendung gibt es eine zeitliche Begrenzung von 60 Kalendermonaten. Die 60-Monatsfrist beginnt immer am 1. des Kalendermonats. Es ist nicht ausschlaggebend, an welchem T...mehr

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Japan / 3 Ausnahmevereinbarung

Die Regelungen des deutsch-japanischen Abkommens führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten für einen Arbeitnehmer die japanischen Rechtsvorschriften, kann durch den Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden. 3.1 Antragsverfahren in Deutschland Der Abschlu...mehr

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Kanada / 1 Abkommensstaat

Für Kanada gilt das deutsch-kanadische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen wird angewandt, wenn die betreffenden Sachverhalte vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst werden. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Das deutsch-kanadische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. 1.2 Gebietlicher Gelt...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 5 Leistungsdauer

Bürgergeld wird bei Vorliegen der o. a. Voraussetzungen zeitlich unbegrenzt gezahlt. Leistungen werden aber jeweils nur für 12 Monate bewilligt und dann erneut überprüft. In Ausnahmefällen, etwa bei unangemessen hohen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung oder bei vorläufiger Entscheidung über den Leistungsanspruch, beträgt der Bewilligungszeitraum nur 6 Monate.mehr

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Japan / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Japan entsandt, bleibt er in ...mehr

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Quebec / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden quebecischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 8 Beitragszahlung durch den Bund

Die Beiträge für Kindererziehungszeit werden allein vom Bund getragen.[1]mehr

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Türkei / 4.1.2 DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die DVKA zuständig. Auch die Beantragung der Ausnahmevereinbarung erfolgt ausschließlich über die DVKA.mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 7 Umlagepflichtiges/nicht umlagepflichtiges Arbeitsentgelt

7.1 Umlagepflichtiges Arbeitsentgelt Die Umlagen sind grundsätzlich vom rentenversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu berechnen. Umlagebeträge zum U1-Verfahren sind nur vom laufenden Arbeitsentgelt zu berechnen. Für Arbeitnehmer, die rentenversicherungsfrei oder von der Rentenversicherung befreit sind, werden die Umlagen aus d...mehr

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USA / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung in die USA entsandt, bleibt er in ...mehr

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Indien / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das deutsch-indische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.mehr

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Waisenrente / 1.2 Höhe der Rente

Waisenrenten werden als Halb- oder Vollwaisenrenten geleistet (ein Elternteil bzw. alle Elternteile versterben). Als Hinterbliebenenrenten berechnen sie sich aus dem Versicherungsstamm des verstorbenen Versicherten, unter Berücksichtigung der Zurechnungszeit.[1] 1.2.1 Halbwaisenrente Die Halbwaisenrente hat den Rentenartfaktor 0,1 und beträgt daher – vereinfacht ausgedrückt – ...mehr

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Australien / 3 Ausnahmevereinbarung

Die Regelungen des deutsch-australischen Abkommens führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten für einen Arbeitnehmer die australischen Rechtsvorschriften, kann durch den Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden. 3.1 Antragsverfahren in Deutschland Der Abs...mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 1.3 Hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit

Personen sind nicht krankenversicherungspflichtig, wenn sie neben ihrer Beschäftigung eine hauptberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben.mehr

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Australien / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Australien entsandt, bleibt e...mehr

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Befreiung von der Versicher... / 3 Rentenversicherung

In der Rentenversicherung können verschiedene Personengruppen auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit werden. 3.1 Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen/Lehrer/Erzieher Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen[1] werden von der Rentenversicherungspflicht befreit, wenn für sie einkommensbezogene Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze entric...mehr

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Kapitalabfindung und Kapita... / 5 Abfindung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung

Die Auflösung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung kann in vielfältigen Konstellationen auftreten. Für die beitragsrechtliche Beurteilung dieser Abfindungszahlungen sind die Beweggründe – insbesondere die arbeits- oder betriebsrentenrechtliche Zulässigkeit – ohne Bedeutung. Wesentlich ist, dass durch die Auflösung einer derartigen Anwartschaft die in der...mehr

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Chile / 4.1 Zuständigkeiten

Für die Ausstellung der Entsendebescheinigung sind verschiedene Stellen zuständig. 4.1.1 Krankenkasse Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. 4.1.2 Rentenversicherungsträger Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der...mehr

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China / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Erziehungsrente / 7 Rentenumwandlung

Der Anspruch auf Erziehungsrente endet spätestens mit Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze. Anschließend ist von Amts wegen eine Regelaltersrente zu leisten.[1]mehr

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Republik Moldau / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich des Abkommens bezieht sich auf die Rentenversicherung und die Unfallversicherung.mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 3 Meldungen der Krankenkasse

3.1 Datenübermittlung an die Zahlstelle des Versorgungsempfängers Die Krankenkasse hat der Zahlstelle von Versorgungsbezügen und dem Bezieher von Versorgungsbezügen unverzüglich die Beitragspflicht des Versorgungsempfängers und deren Umfang mitzuteilen. Letzteres gilt, soweit die Summe der beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Zahlbetrag der Rente und den Versorgungsbezügen d...mehr

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Familienversicherung / 7 Durchführung

7.1 Beginn/Ende der Versicherung Die Familienversicherung steht in direkter Abhängigkeit zum Mitgliedschaftsverhältnis. Entsprechend teilt eine Familienversicherung das Schicksal der Mitgliedschaft des "Stammversicherten" und beginnt bzw. endet zu demselben Zeitpunkt.[1] Die Familienversicherung endet kraft Gesetzes auch rückwirkend, wenn der Wegfall der Voraussetzungen der Kr...mehr

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Lehrer und Erzieher / 3.2.4 Einkommensbezogene Beitragsberechnung

Lehrer und Erzieher können bestimmen, dass der Beitragsberechnung das tatsächlich erzielte Arbeitseinkommen zugrunde gelegt wird.[1]mehr

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China / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das deutsch-chinesische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.mehr

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Japan / 1.2 Gebietlicher Geltungsbereich

Das Abkommen erstreckt sich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und das Hoheitsgebiet Japans.mehr

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Rentner / 4.1.2 Pflegeversicherung

Der Bezug einer Altersrente wirkt sich nicht auf das Versicherungsverhältnis oder den anzuwendenden Beitragssatz aus.mehr

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Erziehungsrente / 3 Höhe

Die Erziehungsrente wird aus dem eigenen Versicherungsstamm geleistet. Sie hat den Rentenartfaktor 1,0 und ist damit unter Berücksichtigung der Zurechnungszeit [1] – vereinfacht ausgedrückt – so hoch wie eine Altersrente.mehr

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Brasilien / 6.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Brasilien entsandt, bleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Australien / 1.2 Gebietlicher Geltungsbereich

Das Abkommen erstreckt sich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und das Hoheitsgebiet Australiens.mehr

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Korea / 4.1.3 DVKA

Die Beantragung von Ausnahmevereinbarungen erfolgt ausschließlich über die DVKA.mehr