Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

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Anwartschaftsversicherung (... / 6 Beitragshöhe

Für die Berechnung der Beiträge werden Einnahmen i. H. v. 10 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: 395,50 EUR; 2025: 374,50 EUR), der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung und der Beitragssatz zur Pflegeversicherung zugrunde gelegt.[1]mehr

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Arbeitgeberanteil / 4 Arbeitslosenversicherung

4.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer sind grundsätzlich je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen. 4.2 Personen nach Vollendung des für die Regelaltersrente erforderlichen Lebensjahres Für Personen, die das für den Anspruch auf die Regelaltersrente nach dem Recht der gesetzl...mehr

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Beitragssätze / 6 Insolvenzgeldumlage

Finanziert wird das Insolvenzgeld als Leistung der Bundesagentur für Arbeit über eine gesonderte Umlage. Die Insolvenzgeldumlage beträgt 0,15 %.[1]mehr

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Elternzeit / 1.1 Versicherungspflichtige

1.1.1 Fortbestehen der Mitgliedschaft Für jeden Elternteil, der vor Beginn der Elternzeit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert war, bleibt die Mitgliedschaft für die Dauer des tatsächlichen Bezugs von Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit erhalten.[1] Ein Anteil der Elternzeit von bis zu 24 Monaten kann ohne Zustimmung des Arbeitge...mehr

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Tunesien / 4.1 Zuständigkeiten

Für die Ausstellung der Entsendebescheinigung sind verschiedene Stellen zuständig. 4.1.1 Krankenkasse Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. 4.1.2 Rentenversicherungsträger Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist bei Selbstständigen für...mehr

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Fahrtätigkeit / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzlichen Reisekostenbestimmungen verzichten auf unterschiedliche Reisekostenarten. Sämtliche reisekostenrechtlich relevanten Auswärtssachverhalte (Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit) werden unter dem gemeinsamen Reisekostenbegriff "berufliche Auswärtstätigkeit" zusammengefasst. Eine berufliche Auswärtstätigkeit liegt immer dann vor, wenn der ...mehr

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Arbeitnehmeranteil / 1.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer

Die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen.mehr

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Australien / 6.5 Leistungen

Bei einer Entsendung nach Australien erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Albanien / 1 Abkommensstaat

Für Albanien gilt das deutsch-albanische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen wird angewandt, wenn die betreffenden Sachverhalte vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst werden. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Das deutsch-albanische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. 1.2 Gebietlicher Ge...mehr

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USA / 1 Abkommensstaat

Für die USA gilt das deutsch-amerikanische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen wird angewandt, wenn die betreffenden Sachverhalte vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst werden. 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Das deutsch-amerikanische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. 1.2 Gebietlich...mehr

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Frankreich / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Frankreich. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

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Korea / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Korea unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Frankreich / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Frankreich bei einem französischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die französischen Rechtsvorschriften.mehr

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Montenegro / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-jugoslawischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Hierbei ist es unerheblich, ob die Person auch in diesem Staat wohnt. Ebenso spielt der Sitz des Unternehmens keine Rolle. 2.1 Ents...mehr

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Quebec / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 3.2.3 Rückmeldung zur Vorabbescheinigung

Auf die Zahlstellenmeldung "Vorabbescheinigung" eines laufenden Versorgungsbezugs muss die Krankenkasse mit den Angaben zum Versicherungsverhältnis und zur grundsätzlichen Beitragspflicht des Versorgungsbezugs antworten.mehr

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Pflegezeit / 2.2 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge freiwilliger Mitglieder

2.2.1 Höhe der Beiträge Für die Zeit der freiwilligen Krankenversicherung sind freiwillige Krankenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse bzw. Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich dabei nach dem Einkommen des freiwillig Versicherten. Das Darlehen, das Arbeitnehmern vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ...mehr

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Rechtskreis / 3 Beitragsrecht

3.1 Rechengrößen Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie auch die Bezugsgröße unterschieden sich bis Ende 2024. Daraus folgten auch unterschiedliche Mindestbeitragsbemessungsgrenzen, z. B. für Auszubildende und Praktikanten, Menschen mit Behinderung, Entwicklungshelfer und Mitglieder geistlicher Genossenschaften ohne Anwartschaft auf Ve...mehr

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Nichtversicherte GKV / 7.5 Arbeitseinkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und sonstigen Einkünften

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung trägt der Versicherte alleine und führt sie an seine Krankenkasse ab. Zu den sonstigen Einkünften zählen z. B. Kapitalvermögen oder Mieteinnahmen.mehr

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Korea / 4.1 Zuständigkeiten

Für die Ausstellung der Entsendebescheinigung sind verschiedene Stellen zuständig. 4.1.1 Krankenkasse Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. 4.1.2 Rentenversicherungsträger Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der...mehr

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Ausbildungsbeihilfen / 1.9 Auszahlung

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird monatlich nachträglich gezahlt. Beträge unterhalb einer Bagatellgrenze von 10 EUR monatlich werden nicht ausgezahlt.[1]mehr

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Haushaltsscheck / 4.2 Unfallversicherung

Für Minijobber im Haushaltsscheckverfahren zahlt der Arbeitgeber auch den Beitrag für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz an die Minijob-Zentrale. Der pauschale Beitragssatz zur Unfallversicherung beträgt bundeseinheitlich 1,6 %.[1]mehr

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Elternzeit / 1 Kranken-/Pflegeversicherung

1.1 Versicherungspflichtige 1.1.1 Fortbestehen der Mitgliedschaft Für jeden Elternteil, der vor Beginn der Elternzeit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert war, bleibt die Mitgliedschaft für die Dauer des tatsächlichen Bezugs von Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit erhalten.[1] Ein Anteil der Elternzeit von bis zu 24 Monaten kann o...mehr

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Republik Moldau / 3.1 Antragsverfahren

Grundsätzlich ist der Antrag auf Ausnahmevereinbarung in dem Staat zu stellen, dessen Rechtsvorschriften gelten sollen. Sollen die deutschen Rechtsvorschriften weitergelten, dann ist der Antrag beim GKV-Spitzenverband, DVKA schriftlich zu stellen. Sollten für eine Person die moldauischen Rechtsvorschriften gelten, dann muss der Antrag bei der moldauischen Stelle, der Casa Na...mehr

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China / Zusammenfassung

Begriff Für China gilt das deutsch-chinesische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen gilt für alle Sachverhalte, die vom persönlichen, sachlichen und gebietlichen Geltungsbereich erfasst werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und China wurde das deutsch-chinesische Abkommen über Soziale Sicherheit ...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung / 3 Befristung der Beschäftigung

3.1 Generelle Regelung Eine kurzfristige Beschäftigung liegt dann vor, wenn sie auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Um eine zeitliche Begrenzung nach der Eigenart einer Beschäftigung handelt es sich, wenn sie sich aus der Art, dem Wesen oder dem Umfang der zu verrichtenden Arbei...mehr

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Uruguay / 4.1 Zuständigkeiten

Für die Ausstellung der Entsendebescheinigung sind verschiedene Stellen zuständig. 4.1.1 Krankenkasse Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. 4.1.2 Rentenversicherungsträger Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der...mehr

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Insolvenzgeldumlage / 2.1 Umlagesatz

Die Umlage ist nach einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts zu erheben. Der Umlagesatz beträgt für das Kalenderjahr 2026 0,15 % (unverändert zu 2025).[1]mehr

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Flüchtling / 2 Versicherungsfreiheit

Bei einigen Personenkreisen ist – trotz einer entgeltlichen Beschäftigung – die Sozialversicherungspflicht ausdrücklich ausgeschlossen. In diesen Fällen besteht Versicherungsfreiheit in allen oder in einigen Sozialversicherungszweigen. Bezogen auf den Personenkreis der Flüchtlinge gibt es Besonderheiten lediglich bei einer geringfügigen Beschäftigung. 2.1 Minijob Üben Flüchtli...mehr

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Kosovo / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das deutsch-jugoslawische Abkommen gilt für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.mehr

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Korea / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Rentenversicherung und die Arbeitslosenförderung.mehr

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China / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden chinesischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

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Beitragssätze / 7.2 Minijob-Zentrale

Die Umlage der Ausgleichsverfahren für die Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) beträgt bei der Minijob-Zentrale 0,8 % (bis 31.12.2025: 1,1 %). Die Umlage der Ausgleichsverfahren für die Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaftsleistungen (U2) beträgt seit 1.1.2025 unverändert 0,22 % (2024: 0,24 %).mehr

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Frankreich / 2.2 Selbstständigkeit im Ausland

Für eine Person, die in Deutschland selbstständig tätig ist und die eine ähnliche Tätigkeit in Frankreich ausübt, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Voraussetzung hierfür ist, dass weitere Kriterien erfüllt werden.mehr

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Korea / 2.1.2 Unterbrechung

Das deutsch-koreanische Abkommen beinhaltet keine Regelungen zur Unterbrechung einer Entsendung. Ein einheitlicher Entsendevorgang liegt vor, wenn die Entsendung für einen Zeitraum von bis zu nicht mehr als 2 Monaten unterbrochen wird. Sollte eine Entsendung für eine längere Zeit unterbrochen werden, gilt die Entsendung als beendet.mehr

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Tunesien / 9 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und nach Tunesien entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls/einer Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und die Zeitraum richten sich nach den tunesischen Rechtsvorschriften.mehr

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Quebec / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-quebecischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Unfallversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Gelten für eine nach Quebec entsandte Person weiter die deutschen Rechtsvorschrifte...mehr

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Marokko / 9 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und nach Marokko entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfall/einer Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und die Zeitraum richten sich nach den marokkanischen Rechtsvorschriften.mehr

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Handwerker / 4.1 Vorrangversicherung bis 31.12.1991

Handwerker, die am 31.12.1991 nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 HwVG in der Handwerkerversicherung wegen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Arbeitnehmer versicherungsfrei waren, bleiben auch nach dem 31.12.1991 als selbstständig tätige Handwerker versicherungsfrei, solange sie diese Beschäftigung ausüben.mehr

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Vorruhestand / 3 Beiträge

3.1 Kranken-/Pflegeversicherung 3.1.1 Beitragssatz Bezieher von Vorruhestandsgeld haben keinen Anspruch auf Krankengeld.[1] Ihre Krankenversicherungsbeiträge sind daher nach dem bundeseinheitlich geltenden maßgebenden ermäßigten Beitragssatz zu berechnen. Dieser beträgt 14,0 %. Außerdem fällt ggf. der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse des Vorruhestandsgeld...mehr

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Entfernungspauschale / Zusammenfassung

Begriff Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeit gehören zu den abzugsfähigen Werbungskosten, die in Höhe der Entfernungspauschale angesetzt werden können. Für den Ansatz der Entfernungspauschale ist es nicht entscheidend, mit welchem Transportmittel der Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zurückgelegt wird. Liegen die tatsächlic...mehr

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Rechtskreis / 1.2 Schwerpunkte der Unterschiede

Sozialversicherungsrechtlich relevante, unterschiedliche Regelungen in den beiden Rechtskreisen Ost und West liegen ausschließlich im Recht der Rentenversicherung und der Arbeitsförderung. Hierfür ursächlich sind die nach wie vor unterschiedlichen Einkommensverhältnisse, die insbesondere bei leistungsrechtlichen (z. B. Rentenwert, Hochwertungsfaktor) und auch bei beitragsrec...mehr

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Vorruhestand / 3.2 Kranken-/Pflege-/Rentenversicherung

3.2.1 Beitragspflichtige Einnahme Beitragspflichtige Einnahme und damit Beitragsbemessungsgrundlage in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ist das Vorruhestandsgeld.[1] Der Zahlbetrag des Vorruhestandsgelds ist maßgebend. Unerheblich ist, ob für seine Berechnung auch Gehaltsteile berücksichtigt wurden, die kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in der Sozialversiche...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 5 Maschineller Datenaustausch

5.1 Datenübertragung Der maschinelle Datenaustausch zwischen den Zahlstellen und den Krankenkassen ist verpflichtend. Zwischen Zahlstellen und Krankenkassen müssen die Meldungen auf maschinellem Weg durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen ausgetauscht werden. Das führende Ordnungskriterium im Z...mehr

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Vorruhestand / 4 Mitgliedschaft in der Kranken-/Pflegeversicherung

4.1 Beginn Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag, für den erstmals das Vorruhestandsgeld beansprucht werden kann. Hinweis Krankenkassenwahlrecht des Vorruhestandsgeldbeziehers Zuständig ist regelmäßig die Krankenkasse, bei der sie vor Beginn des Vorruhestandsgeldbezugs versichert waren. Sie können aber auch – sofern die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden – die Mi...mehr

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Beitragszuschuss / 3.1 Beitragsbescheinigung zu den Entgeltunterlagen nehmen

Zahlt der Arbeitgeber die steuerfreien Zuschüsse unmittelbar an den Arbeitnehmer aus, hat der Arbeitnehmer die zweckentsprechende Verwendung durch eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres nachzuweisen. Die Bescheinigung ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen.mehr

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Haftentlassener / 2.1 Beitragszahlung/Meldungen

Die Beiträge für die sozialversicherungsrechtliche Absicherung in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden von der Bundesagentur für Arbeit bzw. vom jeweiligen Job-Center gezahlt. Diese haben auch die erforderliche Anmeldung gegenüber der zuständigen Krankenkasse vorzunehmen.mehr

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Scheinselbstständigkeit / 1 Notwendige Abgrenzungen

1.1 Zu Arbeitnehmern Ob ein Auftragnehmer selbstständig tätig oder beim Auftraggeber abhängig beschäftigt ist, hat für beide Beteiligten weitreichende Folgen. Bei Beschäftigungsbeginn muss jeder Arbeitgeber prüfen, ob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.[1] Dies gilt insbesondere dann, wenn ein selbstständiger Unternehmer eingesetzt wird, der v...mehr

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Sozialversicherungstage / 4 Ausfallzeiten im Zusammenhang mit quarantänepflichtigen Infektionen

4.1 Arbeitsunfähigkeit wegen quarantänepflichtiger Infektion Erkranken Arbeitnehmer an einer quarantänepflichtigen Infektion und sind deshalb arbeitsunfähig, leisten die Arbeitgeber, wie bei jeder anderen Erkrankung auch, Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen. Insofern handelt es sich bei dieser Zeit um Sozialversicherungstage. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung haben die Arbeitn...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 2.1 Sozialversicherungspflicht

Für die Dauer einer vereinbarten Freistellung im Rahmen einer flexiblen Arbeitszeitregelung oder bei Altersteilzeit besteht grundsätzlich Sozialversicherungspflicht.[1]mehr