Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.5.4 Vollversicherung

Bei der Krankheitsvollversicherung handelt es sich um eine private Krankenversicherung, die ein Versicherter anstelle einer gesetzlichen Krankenversicherung auswählt.[1] Merkmal dieser Versicherung ist, dass sie nicht nur als Ergänzungsversicherung abgeschlossen wird. Bei der Vollversicherung wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Diese kann dazu führen, das...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.5.2 Gruppenversicherung

Bei einer Gruppenversicherung wird eine bestimmte Personengruppe in einem Vertrag zusammengefasst und gegen ein Risiko versichert. Diese Versicherung ist in der Regel für Unternehmen interessant, die häufig Arbeitnehmer ins Ausland entsenden. Es gibt sowohl Gruppenversicherungen, die individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens ausgestaltet werden, als auch Gruppenversic...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 3.2.2 Rentenversicherung auf Antrag

Liegt bei einer Beschäftigung im vertragslosen Ausland keine Ausstrahlung vor, kann neben einer freiwilligen Rentenversicherung eine Versicherung auf Antrag abgeschlossen werden. Die Beiträge für die Rentenversicherung auf Antrag sind einkommensabhängig und werden als Pflichtbeiträge gewertet. Dies bedeutet, dass diese Zeiten bei der Prüfung der Voraussetzungen für Erwerbsmi...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.1 Ausstrahlung und Anwendung deutscher Rechtsvorschriften

Die nachfolgenden Ausführungen gelten immer in den Sachverhalten, in denen eine Ausstrahlung gegeben ist bzw. die deutschen Rechtsvorschriften weiter angewendet werden können. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Beschäftigungsstaat um einen Staat handelt, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 gilt, mit dem ein Abkommen über Soziale Sicher...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.2.1 Entsendung in einen anderen Mitgliedsstaat

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in einem anderen Mitgliedsstaat eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden, sofern es sich um eine Entsendung handelt. Hierbei sind sowohl eine Pflichtversicherung, eine freiwillige Versicherung[1] und eine Fam...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 3.2 Vertragsloses Ausland

Im Bereich der Rentenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Kann ein Arbeitnehmer aufgrund eines Krieges nicht bzw. später als geplant zurückkehren und arbeitet er in Absprache mit seinem Arbeitgeber vorübergehend mobil aus dem Ausland, dann gilt das Beschäftigungsverhältnis als fortbestehend. Entsprechend bleibt auch das Versicherungsverhältnis unv...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 4.1 Staaten, mit denen ein Abkommen besteht

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Staat, mit dem ein Abkommen besteht, entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls bzw. der Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates. Dies kann dazu führen, dass eine Person Einschränkunge...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.1.2 Kostenerstattung des Arbeitgebers

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Besonderheiten bei der Kostenerstattung für den Arbeitgeber gibt es im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit und im Rahmen der Abkommen über Soziale Sicherheit.mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.2.3 Leistungen bei Krankheit

Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist im Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit die Europäische Krankenversicherungskarte, die sich in der Regel auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte befindet. Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur die Sachleistungen in Anspruch nehmen können, ...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 5 Arbeitsförderung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeitsförderung weiter. Kann ein Arbeitnehmer aufgrund eines Krieges nicht zurückkehren bzw. verspätet zurückkehren und arbeitet er in Absprache mit seinem Arbeitgeber vorübergehend mobil aus dem Ausland, dann gilt das Beschäftigungsverhältnis als fortbestehend...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.2.5 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arbeitsunfähigkeit gebunden. Sollten Zwei...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.1 Leistungen in einem Abkommensstaat

Im Bereich der Abkommensstaaten gelten die jeweiligen Abkommen über Soziale Sicherheit. Der Bereich der Krankenversicherung wird in den Abkommen über Soziale Sicherheit für Bosnien-Herzegowina, Israel, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, Tunesien und dem Vereinigten Königreich erfasst.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.5 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wär...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.3 Anwartschaftsversicherung

Die in einem anderen Abkommensstaat zurückgelegten Versicherungszeiten werden angerechnet. Eine Anwartschaftsversicherung ist nur in den vom Abkommen nicht erfassten Versicherungszweigen möglich. Sollte das Einkommen des Arbeitnehmers über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen und dieser während der Auslandstätigkeit privat krankenversichert sein, dann kann in diesem Fall ein...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.3 Anwartschaftsversicherung

Sollte die Voraussetzung für eine Entsendung gegeben sein und das Einkommen des Arbeitnehmers über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, dann kann in diesem Fall eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden, sofern der Arbeitnehmer während der Auslandstätigkeit privat krankenversichert ist. Diese ist zu empfehlen, da sich der Arbeitnehmer hierdurch nach der Auslandst...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 4.2 Vertragsloses Ausland

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung im vertragslosen Ausland kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass bei einem Arbeitsunfall bzw. bei einer Berufskrankheit der Arbeitnehmer sich mit der Unterstützung seines Arbeitgebers...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.18 § 10 EStG (Sonderausgaben)

• 2021 Verzicht auf die Krankheitskostenerstattung zugunsten der Beitragsrückerstattung/§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG Beiträge zur privaten Krankenversicherung stellen Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG dar. Beitragsrückerstattungen führen zur Verminderung des Sonderausgabenabzugs. Demgegenüber sind selbstgetragene Krankheitskosten nicht abzugsfähig. Vor ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 164 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt als beitragspflichtige Einnahmen (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1997 durch Art. 3 des Gesetzes zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt v. 12.12.1996 (BGBl. I S. 1859) außer Kraft getreten. Die Regelungen zu einmalig gezahltem Arbeitsentgelt finden sich nunmehr für alle Zweige der Sozialversicherung einheitlich in § 23a SGB IV.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.1.1.1 Verpflichtungen anderer Sozialleistungsträger

Rz. 5 Die Verpflichtungen anderer Sozialleistungsträger werden in Abs. 1 Satz 1 beispielhaft genannt. Gemeint sind Ansprüche auf andere Sozialleistungen mit Ausnahme der in Abs. 2 aufgeführten Leistungen nach SGB II und SGB XII, die gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe nachrangig sind. Die jeweilige Sozialleistung muss dem gleichen Zweck dienen wie die zu gewährende Leistun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Werkvertragsarbeitnehmer au... / 8 Sozialversicherung

Sozialversicherungsrechtlich sind die Werkvertragsarbeitnehmer als entsandte Arbeitnehmer[1] anzusehen. Das bedeutet, dass sie den sozialversicherungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Entsendestaats zugeordnet sind, mithin im Sozialversicherungssystem des Herkunftslandes verbleiben.[2] Ein Versicherungsnummernachweis, wie für inländische Beschäftigungsverhältnisse für jeden ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Melde- und Beitragsnachweis... / Zusammenfassung

Begriff Arbeitgeber müssen ihre Meldungen und Beitragsnachweise sicher und verschlüsselt über ein systemgeprüftes Programm oder eine elektronische Ausfüllhilfe übermitteln. Dabei sind die geltenden gemeinsamen Grundsätze zur Prüfung dieser Programme sowie zur Datenübertragung nach § 22 DEÜV zu beachten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Nach § 28f S...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Melde- und Beitragsnachweis... / 2 Systemuntersuchung

Die Systemuntersuchung erfolgt gem. den Gemeinsamen Grundsätzen für die Systemprüfung nach § 22 der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). In diesen Grundsätzen sind die Voraussetzungen und Abläufe für die Systemprüfung festgelegt. Die Systemuntersuchung umfasst drei zentrale Elemente: die Systemprüfung, die Pilotprüfungen sowie die permanente Qualitätssicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Melde- und Beitragsnachweis... / 4 Ausfüllhilfen

Ausfüllhilfen dienen ausschließlich der maschinellen Übermittlung von Meldungen und Beitragsnachweisen, die zuvor manuell erfasst wurden. Sie unterstützen somit den Übertragungsprozess, indem sie eine Schnittstelle zwischen manuellen Eingaben und maschineller Verarbeitung bieten. Die inhaltlichen Anforderungen an eine Ausfüllhilfe werden in einem Pflichtenheft festgelegt, das...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Werkvertragsarbeitnehmer au... / Zusammenfassung

Begriff Das Werkvertragsverfahren findet Anwendung, wenn ein Betrieb aus einem Drittstaat seine Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden will zwecks Erfüllung eines Werkvertrags. Gegenstand dieses Verfahrens sind Vereinbarungen über Werkvertragsarbeitnehmer auf der Grundlage von Regierungsvereinbarungen, die es Unternehmen mit Sitz im Ausland ermöglichen, im Rahmen festgesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Scheinarbeit / Sozialversicherung

1 Versicherungspflicht entfällt bei fingierter Beschäftigung Die Krankenversicherungspflicht von Arbeitnehmern beginnt mit der Aufnahme der Beschäftigung. Tritt bei einem Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit nach Aufnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung Arbeitsunfähigkeit ein, ergibt sich ein Verdachtsmoment für Scheinarbeit. Ein Scheinarbeitsverhältnis führt dazu, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn / Sozialversicherung

1 Bezahlung unter Mindestlohn Sofern dem Arbeitnehmer trotz des nach dem Mindestlohngesetz vorgesehenen Mindestlohns (ab 1.1.2026 13,90 EUR je Arbeitsstunde; 2025: 12,82 EUR; 2024: 12,41 EUR)[1] von seinem Arbeitgeber tatsächlich nur ein geringeres Bruttoarbeitsentgelt ausgezahlt wird, gilt Folgendes: Der Entgeltbestandteil, der nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, aber...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn / 1 Bezahlung unter Mindestlohn

Sofern dem Arbeitnehmer trotz des nach dem Mindestlohngesetz vorgesehenen Mindestlohns (ab 1.1.2026 13,90 EUR je Arbeitsstunde; 2025: 12,82 EUR; 2024: 12,41 EUR)[1] von seinem Arbeitgeber tatsächlich nur ein geringeres Bruttoarbeitsentgelt ausgezahlt wird, gilt Folgendes: Der Entgeltbestandteil, der nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, aber arbeitsrechtlich beansprucht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.2.2.1 Verpflichtende Praktika

Unter einem Fachhochschul- bzw. Hochschulpraktikum ist allgemein ein Praktikum zu verstehen, welches in Verbindung mit einem Studium an einer Fachhochschule (FH) oder einer Universität absolviert wird. Die Bestimmungen und Regelungen ergeben sich aus der jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnung und aus den einschlägigen landes- bzw. bundesrechtlichen Vorschriften. Soweit das...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Scheinarbeit / 4 Statusklärungsverfahren

Wenn Zweifel darüber bestehen, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt, sieht § 7a SGB IV ein sog. "Statusklärungsverfahren"[1] vor. Dieses Statusklärungsverfahren umfasst ein fakultatives Antragsverfahren zur Feststellung, ob eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt sowie andererseits ein obligatorisches Anfrageverfahren bei der zust...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Scheinarbeit / 3 Prüfung der Versicherungspflicht bei Verdacht von Scheinarbeit

Das Erschleichen von Sozialleistungen soll vermieden werden. Daher werden an den Nachweis der die Versicherungspflicht begründenden Voraussetzungen strenge Anforderungen gestellt. Vor diesem Hintergrund ist bei Verdachtsmomenten insbesondere kritisch zu prüfen, ob die Versicherungspflicht aufgrund eines Scheinarbeitsverhältnisses ausgeschlossen ist. Eine Versicherungspflicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Mindestlohn bezeichnet die durch (allgemeinverbindliche) Tarifverträge oder gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze. Das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns" (Mindestlohngesetz – MiLoG) begründet einen umfassenden gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer auf Zahlung eines Mindestlohns. Seit dem 1.1.2026 gilt ein Mindestlohn in Höhe von ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.2.3.2 Werkstudententätigkeit

Bei sogenannten Werkstudenten handelt es sich um Studierende, die neben ihrem Studium eine entgeltliche Beschäftigung ausüben, um sich durch ihre Arbeit die zur Durchführung des Studiums und zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts erforderlichen Mittel zu verdienen.[1] Grund der Beschäftigung ist der Erwerb und nicht – wie beim Praktikanten – die Ausbildung. Es handelt sich da...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Scheinarbeit / Zusammenfassung

Begriff Scheinarbeit bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, das nur zum Schein begründet wurde. Ziel eines Scheinarbeitsverhältnisses ist, durch Manipulation einen gesetzlichen Sozialversicherungsschutz zu erlangen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Ein gesetzeskonformes entgeltliches Beschäftigungsverhältnis ist in § 7 SGB IV definiert. Die Anwendung de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.3.2 Sozialversicherungspflicht

Praktikanten, die weder Schüler noch Fachhochschüler oder Studenten sind, unterliegen der Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn eine Unterhaltsbeihilfe/Vergütung gezahlt wird. Grundsätzliche Hinweise zur versicherungs- und beitragsrechtlichen Behandlung von Praktikanten in Bezug auf das Praktikumsverhältnis enthält das Gemeinsame Run...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Scheinarbeit / 2 Hinweise auf eine Manipulation

Scheinarbeit kann vorliegen, wenn bereits bei Aufnahme der Beschäftigung oder kurz danach bestimmte Indizien zu einem Verdachtsfall führen. Eine Einzelfallprüfung sollte insbesondere dann erfolgen, wenn bei Beginn der Arbeitsaufnahme bereits Arbeitsunfähigkeit besteht, diese Arbeitsunfähigkeit bekannt ist und die Tätigkeit kurzfristig wieder aufgegeben wird. Der Arbeitnehmer war...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückkehrer in die GKV aus d... / Zusammenfassung

Begriff Personen, die aus dem EU-Ausland zurückkehren und nicht zuletzt in Deutschland gesetzlich krankenversichert waren, werden in Deutschland wieder krankenversichert. Insbesondere bei der Prüfung der obligatorischen Anschlussversicherung, der freiwilligen Versicherung und der Versicherungspflicht der Nichtversicherten müssen verschiedene Voraussetzungen beachtet werden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Scheinarbeit / 1 Versicherungspflicht entfällt bei fingierter Beschäftigung

Die Krankenversicherungspflicht von Arbeitnehmern beginnt mit der Aufnahme der Beschäftigung. Tritt bei einem Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit nach Aufnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung Arbeitsunfähigkeit ein, ergibt sich ein Verdachtsmoment für Scheinarbeit. Ein Scheinarbeitsverhältnis führt dazu, dass die ursprünglich angenommene Sozialversicherungspflicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Scheinarbeit / 5 Verhinderung von Scheinarbeit durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sind den Behörden der Zollverwaltung weitreichende Aufgabenstellungen und Befugnisse zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung übertragen worden.[1] Hierin eingeschlossen sind auch Maßnahmen zur Verhinderung von Scheinarbeit und Sozialleistungsmissbrauch. Mit dem "Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn / 2 Entstehen der Beitragsansprüche

Der Beitragsanspruch entsteht mit Bestehen bzw. Entstehen des Anspruchs auf das volle Arbeitsentgelt.[1] Es spielt deshalb keine Rolle, wann es gezahlt wird bzw. ob es evtl. nur zum Teil tatsächlich an den Arbeitnehmer zur Auszahlung gelangt. Ausschließlich bei Einmalzahlungen (Sonderzahlungen) gilt im SV-Recht das "Zuflussprinzip". Das heißt, der Anspruch auf die zu zahlende...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.2.2.2 Freiwillige Praktika mit Hochschulbezug

Freiwillige Praktika, die nicht aufgrund einer Verpflichtung in den Studien- und Prüfungsordnungen absolviert werden, die aber aufgrund der Immatrikulation der/des Studierenden bereits oder noch einen Hochschulbezug aufweisen, können ein sog. "anderes Vertragsverhältnis" i. S. d. § 26 BBiG darstellen. Hinweis Sofern ein Praktikant den Ausbildungsbetrieb selbst bestimmt und ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.23 Buchführung

Eggert, Bilanzierung bei Abfindung ausscheidender Gesellschafter – Handelsbilanz – IDW RS FAB 7, WP-Praxis 12/2025, S. 419; Arendt/Siegel, Aufzeichnungspflicht von Trinkgeldern an Arbeitnehmer – Ein Überblick mit Fokus auf die Gastronomie, DStR 28/2025, S. 1565; Bramburger/Schwirkslies, Buchführung – Richtig abgrenzen und steuerlich ansetzen – Aus- und Fortbildungskosten, b+...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.2 Vergleich

Rz. 34 Die Erwägungen zum Erlassvertrag/Schuldanerkenntnis (vgl. Rz. 32 f.) gelten entsprechend für die Frage, ob unabdingbare Ansprüche im Wege eines (außer-)gerichtlichen Vergleichs "erledigt" werden können.[1] Zu beachten ist auch hier: Ist der Urlaubsanspruch tariflich geregelt und kommt ihm kraft beiderseitiger Tarifbindung zwingende Wirkung zu (§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVG), ...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / Sozialversicherung

1 Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten Für eine Person, die in mehreren Mitgliedsstaaten gleichzeitig bzw. abwechselnd erwerbstätig bzw. selbstständig tätig ist, werden die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit angewandt.[1] Hierbei ist zu beachten, dass es bei der Anwendung der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen und ...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich umfasst aus deutscher Sicht alle Versicherungszweige der Sozialversicherung.mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 2 Abgrenzungen zu anderen Fallkonstellationen

Insbesondere die Abgrenzung zwischen einer Mehrfachbeschäftigung und einer Entsendung sowie die Abgrenzung einer Mehrfachbeschäftigung und der Telearbeit kann schwierig sein. 2.1 Abgrenzung Mehrfachbeschäftigung/ Entsendung Die Kontinuität ist das wichtigste Abgrenzungskriterium zwischen einer Entsendung und einer Mehrfachbeschäftigung (gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 6.2 Anwendbare Rechtsvorschriften

Eine Person, die in einem Staat als Beamter beschäftigt ist und in einem oder mehreren anderen Staaten beschäftigt und/oder selbstständig tätig ist, unterliegt den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, dem die Verwaltungseinheit, die den Beamten beschäftigt, angehört. Von dieser Zuordnung gibt es keine Ausnahmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.9 Anzuwendende Rechtsvorschriften

3.9.1 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 durch zum Teil neu bestimmte Stellen. Es gilt folgende Zuordnung: Wohnt ein in mehreren Staaten beschäftigter Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat, stellt der zuständige Trä...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 7.1.2 Wiederaufnahme der Tätigkeit

Bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit nach dem 31.12.2020 nach einer Unterbrechung handelt es sich in der Regel um einen Neu-Sachverhalt. Dieser muss nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit beurteilt werden.mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 6.1 Beamte im Sinne der Verordnung

Nach der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 gelten für Beamte die Rechtsvorschriften des Staates, dem die ihn beschäftigte Verwaltungseinheit angehört.mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 7 Vereinigtes Königreich

Bei der Bewertung einer gewöhnlich in mehreren Staaten erwerbstätigen Person muss zwischen Sachverhalten nach dem Austrittsabkommen und nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit unterschieden werden. 7.1 Vom Austrittsabkommen erfasste Sachverhalte Vom Austrittsabkommen sind Sachverhalte erfasst, die ohne Unterbrechung über den 31.12.2020 hinaus gehen. Dies ist der Fall,...mehr