Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

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Umlageverfahren bei Krankheit / 5 Fälligkeit/Verrechnung des Erstattungsanspruchs

Das Datenaustauschverfahren ist für die Arbeitgeber verpflichtend. Dieses baut auf der betrieblichen Entgeltabrechnung auf bzw. wird daraus generiert. Der Regelung über die Fälligkeit des Erstattungsanspruchs[1] kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Die Erstattung wird auf Antrag gewährt. Der maschinelle Erstattungsantrag wird in aller Regel im Nachgang zur Entgeltabrech...mehr

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Menschen mit Behinderung / 4.1.1 Berechnung

Die Beiträge der in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen tätigen Personen werden aus dem tatsächlich erzieltem Arbeitsentgelt, mindestens aber von einem Mindestarbeitsentgelt i. H. v. 20 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV berechnet (2026: 791 EUR; 2025: 749 EUR).[1] In der Krankenversicherung ist der allgemeine Beitragssatz anzuwenden.[2] Da der Beit...mehr

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Durchschnittlicher Zusatzbe... / Zusammenfassung

Begriff Für bestimmte Personenkreise wird der Zusatzbeitrag anstatt des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes obligatorisch in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes erhoben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird jährlich zum 1. November mit Wirkung für das gesamte folgende Kalenderjahr vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt. Gesetze, Vorschrift...mehr

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Rentner / 4.2.3 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung bewirkt der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (einschließlich einer Erwerbsunfähigkeitsrente) Versicherungsfreiheit in der Beschäftigung. Bei Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (einschließlich einer Berufsunfähigkeitsrente) besteht weiterhin Versicherungspflicht in der Beschäftigung.mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf die kleine Witwen-/Witwerrente besteht für Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat. Der Anspruch auf die kleine Witwen-/Witwerrente besteht längstens für 2 Jahre. Besteht auch Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente[1], wird ausschließlich diese Rente geleistet.mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Bürgergeld haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Das sind Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben[1], erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.[2] Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsber...mehr

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Zuschuss zu Sozialleistunge... / 1 Beitragspflicht der Zuschüsse

Arbeitgeberseitige Leistungen, die während des Bezugs von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld, Krankentagegeld oder Eltern- oder Erziehungsgeld erzielt werden, gelten nicht als Arbeitsentgelt. Zu diesen arbeitgeberseitigen Leistungen gehören auch Sachbezüge. Voraussetzung hierfür ist, dass sie zusammen mit der Sozialleistung das Nettoarbeitsentgelt...mehr

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Berufsständische Versorgung / 1.3 Frist zur Befreiung

Der Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht muss fristwahrend und unter Einhaltung der Frist von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht gestellt werden. Wird die Befreiung später beantragt, kann sie nur noch ab dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam werden. [1]mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.2.2 Altersgrenze

Für Todesfälle bis zum 31.12.2011 gilt für die große Witwen-/Witwerrente weiterhin die Vollendung des 45. Lebensjahres als maßgebende Altersgrenze. Für Todesfälle ab 1.1.2012 wird diese Altersgrenze in Abhängigkeit vom Jahr des Todes des Versicherten nach Maßgabe des § 242 Abs. 5 SGB VI auf das 47. Lebensjahr angehoben. Für Todesfälle ab dem Jahr 2029 gilt die Vollendung des...mehr

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Altersteilzeit / 4.1 Arbeits-/Freistellungsphase

Für die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist das für die Altersteilzeit jeweils fällige Arbeitsentgelt maßgebend. Für die Krankenversicherung ist in der Arbeitsphase der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz i. H. v. 14,6 % und in der Freistellungsphase (im Blockmodell) grundsätzlich der bundeseinheitliche ermäßigte Bei...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.8 Antrag/Beginn/Wegfall

Die Witwen-/Witwerrente wird grundsätzlich nur auf Antrag gezahlt. Bezog der verstorbene Ehegatte/Lebenspartner bereits zu Lebzeiten eine Rente, so beginnt die Witwen-/Witwerrente mit dem 1. des auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonats, wenn die Rente innerhalb von 12 Kalendermonaten nach dem Tod des Versicherten beantragt wird. Für den Sterbemonat wird noch die volle Ve...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.16 Zusammentreffen mit Witwen-/Witwerrente aus der Unfallversicherung

Besteht im selben Zeitraum Anspruch auf Witwen-/Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und auf Witwen-/Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wird die Rente der Rentenversicherung ggf. gemindert. Eine Minderung setzt in dem Umfang ein, in dem beide Renten in Summe den sog. Grenzbetrag nach § 93 Abs. 3 SGB VI überschreiten. Dieser Grenzbetrag beträg...mehr

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Vorruhestand / Zusammenfassung

Begriff Vorruhestand ist eine Überbrückungszeit bis zum frühesten möglichen Beginn der individuellen Alterssicherung. Es handelt sich dabei um ein Instrument zum Personalabbau. Ältere Arbeitnehmer werden vor Erreichen der Regelaltersgrenze für einen Rentenanspruch zur Auflösung des Dienstverhältnisses veranlasst. Dem Arbeitnehmer wird im Rahmen eines Sozialplans oder durch E...mehr

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Japan / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Kanada / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden kanadischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

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Unbezahlter Urlaub / 1.2.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet jedoch die Fortdauer der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt bereits vor Ablauf der Monatsfrist. Praxis-Beispiel Beschäftigungsende während der Monatsfrist Ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer kündigt sein Beschäftigungsverhältnis zum 30.6. Vom 19.6. vereinbart er mit seinem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub bis zum Beschäftigungs...mehr

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Japan / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

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Albanien / 2.1.2 Zeitliche Begrenzung

Für die Entsendung gibt es eine zeitliche Begrenzung von 24 Monaten. Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Start der Entsendung. Sollte von Beginn an feststehen, dass die Entsendung über die zeitliche Begrenzung hinausgeht, gelten die deutschen Rechtsvorschriften in jedem Fall für die Dauer der im deutsch-albanischen Abkommen vereinbarten Zeitgrenze von 24 Monaten fort. Al...mehr

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Übungsleiter / 3 Übungsleitertätigkeit neben Minijob

Der Freibetrag von 3.300 EUR[1] hat auch Auswirkungen in der Sozialversicherung. Er führt zu einer erweiterten Freistellung von der Sozialversicherungspflicht. Für Minijobs, die unter den Übungsleiterfreibetrag fallen, ergibt sich hieraus, dass eine monatliche Entlohnung bis zu 878 EUR [2] einer geringfügigen Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und damit der 2 %ige...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 6.2 Unterschreiten durch Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Krankenversicherungspflicht tritt zum 1.1. auch ein, wenn das Jahresarbeitsentgelt des bisher krankenversicherungsfreien Arbeitnehmers die vom 1.1. an geltende neue Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr überschreitet.mehr

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Abfindung / 1.1 Arbeitsgerichtliche Festlegung: Beschäftigungsende

Wird eine Beschäftigung z. B. während der Probezeit arbeitergeberseitig gekündigt und werden im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens eine Abfindung und ein rechtliches Ende der Beschäftigung festgelegt, sind die Grundsätze zur Beurteilung von Abfindungen gemäß §§ 9 und 10 KSchG nicht anwendbar. Denn diese Abfindung wird für den Zeitraum zwischen tatsächlicher Beschäf...mehr

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Krankengeld / 2.2 Freiwillig Krankenversicherte

Das Versicherungsverhältnis freiwillig versicherter Krankengeldbezieher wird durch die Arbeitsunfähigkeit nicht berührt. Die Versicherung wird mit einem Anspruch auf Krankengeld geführt, solange die Arbeitsunfähigkeit fristgerecht ärztlich festgestellt wird.[1] Das gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis während des Krankengeldbezugs endet.[2] Nach beendeter Arbeitsunfähigkeit...mehr

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Montenegro / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Montenegro aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Montenegro wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Montenegro ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: ...mehr

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Haushaltsscheck / 5 Übergangsregelungen zum 1.1.2013

Bis 31.12.2012 versicherungsfreie Beschäftigungen Beschäftige, die vor dem 1.1.2013 bereits ein Arbeitsverhältnis hatten und in diesem sozialversicherungsfrei waren, behalten diesen Status in allen Versicherungszweigen weiterhin bei, solange die alte Entgeltgrenze von 400 EUR nicht überschritten wird. Sie können jederzeit den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit erklä...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.2 Keine Abgabepflicht für Arbeitgeber eines Künstlers

Wer Arbeitgeber eines (nichtselbstständigen) Künstlers/Publizisten ist, muss für dessen Leistungen keine KSA zahlen, sondern Gesamtsozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle abführen.mehr

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Beitragsfreiheit / 6 Beitragsfreiheit in der Pflegeversicherung auf Antrag

Pflegeversicherte, die sich auf nicht absehbare Dauer in stationärer Pflege befinden, sind beitragsfrei, wenn sie Leistungen zur Pflege aus der Unfallversicherung oder nach dem BVG beziehen. Allerdings tritt diese Beitragsfreiheit nicht kraft Gesetzes ein, sondern auf Antrag des Versicherten. Die Pflegekassen sind aufgrund ihrer Beratungspflicht gehalten, die Versicherten au...mehr

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Transferleistungen / 2.2 Zuschuss und Arbeitgeberbeteiligung

Bei Vorliegen der o. a. Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. Dieser beträgt 50 % der erforderlichen und angemessenen Maßnahmekosten, höchstens jedoch 2.500 EUR je Teilnehmer.[1] Die Zuschüsse zu den Maßnahmen bemessen sich teilnehmerbezogen nach den jeweiligen Maßnahmeinhalten. Praxis-Beispiel Berechnung des Zuschusses zu Transfermaßnahmen in einem B...mehr

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Beitragssätze / 4.3.2 Sachsen

Für Mitglieder im Bundesland Sachsen gelten folgende Beitragssätze:mehr

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Transferleistungen / 4 Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Transferkurzarbeitergeld

Für Arbeitnehmer, die Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld haben, gelten besondere Regelungen für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung.[1] Ziel ist es durch eine möglichst früh einsetzende Qualifizierung den Wechsel in eine neue Beschäftigung zu erleichtern. Wichtig Erweiterte Fördermöglichkeiten ab Mai 2020 entlasten Arbeitgeber Mit dem "Gesetz zur Förderung der ber...mehr

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Familienversicherung / 4.2 Versicherungspflicht/freiwillige Versicherung

Familienangehörige sind nach § 10 SGB V versichert, wenn sie nicht aufgrund eines Versicherungspflichttatbestands nach § 5 Abs. 1 Nrn. 1 bis 8, 11 bis 12 SGB V oder nicht freiwillig nach § 9 SGB V bzw. § 6 KVLG 1989 versichert sind.[1]mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 1 Beschäftigung in Deutschland

Jeder in Deutschland beschäftigte ausländische Arbeitnehmer unterliegt grundsätzlich dem deutschen Sozialversicherungsrecht.[1] Übt ein ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland eine abhängige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt aus, ist er in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflichtig sowie im Bereich der Arbeitsförderung. Ausnahmen von dieser Regelu...mehr

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Arbeitslohnspende / Zusammenfassung

Begriff Verzichten Arbeitnehmer anlässlich von Katastrophen (wie Natur- und Umweltkatastrophen, aber auch Krieg) auf die Auszahlung von Teilen ihres Arbeitslohns, die der Arbeitgeber dann zweckgebunden spendet, gelten häufig steuerliche Sonderregelungen. Diese Lohnteile bleiben bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Arbeitslohns außer Ansatz, wenn der Arbeitgeber bestimmte...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 3.2 Unbezahlter Urlaub länger als ein Monat

Kommt es zu einem Ende der entgeltlichen Beschäftigung, weil der unbezahlte Urlaub den Zeitraum von einem Monat überschreitet, sind auch die SV-Tage entsprechend zu reduzieren. Praxis-Beispiel Unbezahlter Urlaub länger als einen Monat Beschäftigung mit Versicherungspflicht in allen Versicherungszweigen seit Jahren. Unbezahlter Urlaub vom 12.9. bis zum 11.11. Ergebnis: Der unbez...mehr

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Beitragszuschuss / 2 Berechnung

Die Bemessung des Beitragszuschusses wird sowohl für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch für PKV-Mitglieder nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Grundlage für die Zuschussberechnung ist das erzielte Arbeitsentgelt[1] bis maximal zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 EUR; 2025: 5.512,50 EUR). Als Zuschuss ist für g...mehr

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Familienversicherung / 4.6 Schutzfrist/Elternzeit

Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 MuSchG sowie der Elternzeit nicht nach § 10 SGB V familienversichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.[1] In erster Linie sind von dieser Regelung Beamtinnen betroffen, die privat krankenversichert sind.mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.1.3 Versicherungsfreie Hauptbeschäftigung mit Minijob

Sofern ein in der Hauptbeschäftigung wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung bereits versicherungsfreier Arbeitnehmer eine geringfügig entlohnte Nebentätigkeit aufnimmt, bleibt diese Nebenbeschäftigung in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei, weil eine Zusammenrechnung mit der versicherungsfreien Hauptbeschäftigung nich...mehr

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Rentner / 4.4 Aktivrente

Seit dem 1.1.2026 erhalten Arbeitnehmer, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze noch in nicht selbstständiger Beschäftigung arbeiten, bis zu 2.000 EUR ihres Arbeitsentgelts monatlich steuerfrei (Aktivrente). Die Einnahmen bleiben allerdings trotz der Steuerfreiheit sozialversicherungspflichtig. Auch einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse so...mehr

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Fahrtätigkeit / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Berufskraftfahrer, die eine Fahrtätigkeit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausüben, sind als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Davon abweichend ist der Berufskraftfahrer in seiner Beschäftigung krankenversicherungsfrei, wenn sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentge...mehr

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Albanien / 10 Unfallversicherung

Gelten nicht aufgrund des deutsch-albanischen Abkommens die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung, muss geprüft werden, ob es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung handelt. Ist dies der Fall, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Albanien kann eine Sachleistungsaushilfe ...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.1 Volle Erwerbsminderung

Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mind. 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Da bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des Gesundheitszustands regelmäßig keine nennenswerte Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt w...mehr

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Bundesfreiwilligendienst / 5 Umlageverfahren U1/U2

Für Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst sind Beiträge zur Umlage U1 nicht zu zahlen. Die Dienstleistenden werden auch bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Beschäftigten nicht berücksichtigt. Sie zählen nicht zu den Arbeitnehmern im Sinne des Aufwendungsausgleichsgesetzes. Die Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst werden in das U2-Verfahren einbezogen. Die Aufwendungen au...mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 2.1 Arbeitnehmeranzahl teilnehmender Betriebe

Betriebe nehmen am Umlageverfahren teil, wenn sie in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.[1] Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich festgelegte Grenze. Als Arbeitgeber im Sinne des AAG gilt auch, wer in seinem Privathaushalt Arbeitnehmer[2] beschäftigt. Hat ein Arbeitgeber mehrere Betriebe oder Betriebsteile, ist die Zahl der in den verschiedenen Betrieb...mehr

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Krankenkassenwahl / 8 12-monatige Bindungswirkung

Die 12-monatige Bindungsfrist ist ein Zeitraum von 12 zusammenhängenden Monaten. Nur ein tatsächlicher Wechsel der zuständigen Krankenkasse durch eine gegenüber der gewählten Krankenkasse kommunizierten Wahlentscheidung des Arbeitnehmers löst eine neue 12-monatige Bindungsfrist aus. Sie beginnt in diesen Fällen mit dem Beginn der Mitgliedschaft bei der gewählten Krankenkasse...mehr

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Kurzarbeit / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn ein erheblicher Arbeits- und Entgeltausfall vorliegt, d. h. im jeweiligen Kalendermonat mindestens 1/3 der im Betrieb Beschäftigten von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sind.[1] betriebliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitsausfall der Agent...mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 4.1 Übereinstimmende Erklärung der Eltern

Kindererziehungszeiten, die nach dem 1.1.1992 anzurechnen sind, können die Eltern durch eine übereinstimmende Erklärung für volle Kalendermonate unter sich aufteilen. Diese gemeinsame Erklärung kann für die Zukunft, aber auch rückwirkend für 2 volle Kalendermonate vor dem Tag der Abgabe der Erklärung geliefert werden. Für die Abgabe der übereinstimmenden Erklärung gelten die ...mehr

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Student / 1 Studentische Kranken- und Pflegeversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung besteht für Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universitäten oder Fachhochschulen) immatrikuliert sind, Versicherungspflicht.[1] Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Studierende in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichern. Dazu müssen...mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 3.1.1 Arbeitnehmer

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehört das nach § 3 Abs. 1 und 2 und § 9 Abs. 1 EFZG an Arbeitnehmer fortgezahlte Arbeitsentgelt.[1]mehr

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Hinzuverdienst / 3.1 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 3/8 der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Dies ergibt im Kalenderjahr 2026 eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 20.763,75 EUR (3/8 x 14 x 3.955 EUR [Bezugsgröße im Jahr 2026]). Im Jahr 2025 betrug die Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 19.661,25 ...mehr

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Haushaltsscheck / 4.5 Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung – Aufstockung durch Arbeitnehmer

Ist der im Privathaushalt Beschäftigte rentenversicherungspflichtig, muss der volle Rentenversicherungsbeitrag gezahlt werden. Dies gilt gleichermaßen für Beschäftigte, die kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sind, als auch bei Rentenversicherungspflicht durch Ausübung des Wahlrechts in bestandsgeschützten Fällen. Die Rentenversicherungsbeiträge sind mindestens von 1...mehr

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Hinzuverdienst / 3.3 Sozialleistungen als Hinzuverdienst

Bei Renten wegen Erwerbsminderung werden nach § 96a Abs. 3 SGB VI auch bestimmte Sozialleistungen, gerade wenn sie ein Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen ersetzen, als Hinzuverdienst berücksichtigt. Dabei ist zwischen der teilweisen und der vollen Erwerbsminderungsrente zu unterscheiden. So ist z. B. bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ein Arbeitslosengeld als Hinz...mehr