Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane, die im Sinne von Rahmenbestimmungen auch schon in der vorhergehenden Regelung des § 43 berührt worden ist. Sie regelt die Frage, welches bei den Sozialversicherungsinstitutionen die Träger der politischen Selbstverwaltung sind. In Abs. 1 Nr. 1 wird dabei der Grundsatz festgelegt, dass diese Träger...mehr

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Jansen, SGB IV § 65 Getrenn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift wird für die Abstimmungen in den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau dem Umstand Rechnung getragen, dass nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 keine Parität zwischen den Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber besteht. Die Majorisierung der unterparitätisch vertretenen Gruppen soll verhindert werden. Es ...mehr

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Jansen, SGB IV § 51 Wählbar... / 2.3 Ausschlussgründe

Rz. 7 Die Ausschlussgründe für die Wahl zur Vertreterversammlung/zum Verwaltungsrat sind in den Abs. 6 bis 8 festgelegt. Identisch mit den Ausschlussgründen für das aktive Wahlrecht sind dabei die Gründe des Abs. 6 Nr. 1 (Ausschluss aus Gründen nach § 13 Bundeswahlgesetz – vgl. die Komm. in § 50 Rz. 10 zur Rechtsprechung des BVerfG) und des Abs. 7 (satzungsmäßiger Ausschluss...mehr

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Jansen, SGB IV § 48 Vorschl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 48 regelt die Fragen, welche Personen oder Personenvereinigungen das Recht zur Einreichung der Vorschlagslisten haben und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Dem Charakter der Listenwahl – nicht einer Persönlichkeitswahl – entsprechend haben die Wähler selbst nicht mehr die Möglichkeit unter den vorgeschlagenen Personen eine Auswahl zu treffen. Für die Wähl...mehr

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Jansen, SGB IV § 92 Versich... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift geht von einem 3-stufigen Verwaltungsaufbau aus. Untere Verwaltungsbehörden sind i. d. R. die Landkreise und die kreisfreien Städte (teilweise auch generell die Gemeinden). Im Allgemeinen sind die Versicherungsämter dort der Verwaltung als unselbständige Einheiten angegliedert. Versicherungsämter sind allerdings auch als selbständige Behörden denkbar. Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 119 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen, B+P 2018, 425. Beyme, Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer RA-GmbH – Sozialversicherungsrecht sticht Berufsrecht – Anm. zu: BSG, Urteil v. 28.6.2022, B 12 R 4/20 R, AnwBl BE 2023, 93. Cranshaw, Sozialversicherungspflicht von Mitgliedern der Vertretungsorgane ...mehr

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Jansen, SGB IV § 52 Wahl de... / 2.1 Verfahren der Wahl (Abs. 1)

Rz. 2 Die Wahl ist im Gegensatz zur Wahl der Vertreterversammlung keine Urwahl: Nicht die Angehörigen der Gruppen nach § 47, die Träger der Selbstverwaltung sind, wählen den Vorstand, sondern die ihrerseits von diesen Gruppen in Urwahl in die Vertreterversammlung gewählten Mitglieder der Vertreterversammlung. Rz. 3 Die Wahl ist ferner keine Persönlichkeitswahl, sondern eine L...mehr

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Jansen, SGB VI § 144 Landes... / 2.1 Landesunmittelbare Rentenversicherungsträger

Rz. 4 Zu den landesunmittelbaren Rentenversicherungsträgern zählen grundsätzlich die Regionalträger, deren Zuständigkeitsbereich sich nicht über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus erstreckt (Umkehrschluss aus Art. 87 Abs. 2 Satz 1 GG, § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Darüber hinaus könnten Regionalträger, deren Zuständigkeitsbereich sich zwar über ein Bundesland, nicht aber übe...mehr

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Jansen, SGB IV § 53 Wahlorgane / 1 Allgemeines

Rz. 1a Wie die früheren Vorschriften betrifft § 53 die Wahlorgane (Abs. 1), deren Bestellung (Abs. 2) durch die jeweils zuständigen obersten Bund- und Landesbehörden, mögliche Richtlinien für einzelne Zweige der Versicherung (Abs. 3) sowie die Funktionen der Wahlbeauftragten und deren Stellvertreter (Abs. 4). Ergänzt wird die Vorschrift durch §§ 1 bis 9 der Wahlordnung für d...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.1 Prüfpflicht

Rz. 23 Die Prüfungen sind durchzuführen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Handlungsermessen ist den Trägern der Rentenversicherung nicht eingeräumt. Im Rahmen der Prüfung erlassen die Rentenversicherungsträger Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und zur Höhe der Beiträge in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Weiterhin erlassen die Trä...mehr

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Jansen, SGB IV § 46 Wahl de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie hat die bis dahin geltenden § 3 Abs. 5, § 7 Abs. 1, 2 und 7, § 9 Abs. 5 und 6 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) ersetzt. Das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) hat mit Wirkung zum 1.10.2005 den Abs. 2 im Hinblick auf die durch dieses Gesetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis

Rz. 12 § 1 Satz 1 Nr. 1 knüpft an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses an. Die Vorschrift schafft dabei keinen nur auf die Rentenversicherung begrenzten Begriff der Beschäftigung, sondern verwendet den im gesamten Sozialversicherungsrecht gültigen und in § 7 SGB IV bestimmten Begriff der Beschäftigung. Dabei handelt es sich zwar nicht um einen tatbestandlich scharf...mehr

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Jansen, SGB IV § 48 Vorschl... / 2.6 Weibliche und männliche Bewerber/innen (Abs. 9 und 10)

Rz. 16 Die ebenfalls zum 18.2.2021 angefügten Abs. 9 und 10 bestimmen für die Vorschlagslisten der Krankenkassen nach § 35a (Abs. 9) und der anderen Versicherungsträgern (Abs. 10), dass jede Liste mindestens 40 % weibliche und 40 % männliche Bewerber enthalten muss. Für die Sozialversicherung der Landwirtschaft, Gartenbau und Forsten sowie die DRV Knappschaft-Bahn-See, die au...mehr

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Jansen, SGB IV § 62 Vorsitz... / 2.2 Weitere Regelungen (Abs. 2 bis 6)

Rz. 4 Das Wahlverfahren ist in Abs. 2 geregelt. Die Wahl hat in der ersten Sitzung vor anderen Tagesordnungspunkten zu erfolgen. Kommt in 2 Wahlgängen keine absolute Mehrheit für einen Kandidaten zustande, so genügt im 3. Wahlgang die einfache Mehrheit (Satz 1). Erreicht kein Kandidat wegen der paritätischen Besetzung des Organs eine Mehrheit, so ist ein jährlich wechselnder...mehr

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Jansen, SGB IV § 46 Wahl de... / 2.2 Friedenswahl (Abs. 2)

Rz. 7 Von einer Wahlhandlung abzusehen erlaubt die Regelung nach Abs. 3 dann, wenn entweder nur eine Liste eingereicht worden ist oder im Falle mehrerer Listen insgesamt nur so viele Bewerber genannt worden sind, wie Mitglieder zu wählen sind. In beiden Fällen gelten die vorgeschlagenen Bewerber als gewählt (Abs. 3; § 28 Abs. 3 Wahlordnung für die Sozialversicherung – SVWO). Di...mehr

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Jansen, SGB IV § 47 Gruppen... / 2.3 Selbständige ohne fremde Arbeitskräfte (Abs. 3)

Rz. 11 Die Regelung nach Abs. 3 trägt den Besonderheiten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Rechnung, in denen es vornehmlich die Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte gibt. Zu dieser Gruppe gehören auch die versicherten Ehegatten/Lebenspartner. Sowohl die Selbständigen als auch ihre Ehegatten/Lebenspartner scheiden aus der Gruppe a...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.2 Besonderheit: Nicht anzurechnender "Zuschuss" des Arbeitgebers (§ 23c SGB IV)

Rz. 14 Das Krankengeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt gezahlt. Es wird aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet. Aus diesem Grund kann auch nur beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, das für die Zeit des Bezuges von Krankengeld gewährt wird, zum Ruhen des Krankengeldes führen. Zu § 49 Abs. 1 Nr. 1 kommt zusätzlich § 23c Abs. 1 Satz 1 SGB IV ins Spiel,...mehr

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Jansen, SGB IV § 62 Vorsitz... / 2.1 Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende (Abs. 1)

Rz. 3 Der Vorsitzende und seine Stellvertreter müssen selbst Mitglieder der betreffenden Organe sein, da die Mitglieder diese Personen "aus ihrer Mitte wählen" müssen (Satz 1). Während die Selbstverwaltungsorgane generell einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter haben, sind für die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau 2 Stellvertreter vorgesehen. D...mehr

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Jansen, SGB IV § 56 Wahlord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt gemäß Art. 80 GG das zuständige Ministerium (also nach der aktuellen Gesetzeslage das Ministerium für Arbeit und Soziales), durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Wahlordnung zur Durchführung der Sozialversicherungswahlen zu erlassen. Im gegenwärtigen Zeitpunkt gilt die Wahlordnung für die Sozialversicherung (SV...mehr

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Jansen, SGB IV § 91 Arten / 1 Allgemeines

Rz. 1a Das Gesetz bestimmt in § 91 Abs. 1 Satz 1, dass die Versicherungsämter und das Bundesamt für Soziale Sicherung Versicherungsbehörden sind. Satz 2 enthält die Ermächtigung für den Landesgesetzgeber, weitere Versicherungsbehörden zu schaffen. Die Versicherungsbehörden sind gemäß § 1 Abs. 1 nur für die Sozialversicherungsträger zuständig, somit nicht für die Arbeitsförde...mehr

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Jansen, SGB IV § 65 Getrenn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) hat mit Wirkung zum 1.10.2005 im Hinblick auf die durch dieses Gesetz durchgeführten organisatorischen Änderungen in der Rentenversicherung die Vorschrift angepasst. Das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten...mehr

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Jansen, SGB IV § 48a Vorsch... / 2.1 Begriffliche Voraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 2 Sollte die Regelung ursprünglich nur das Nähere zum Begriff der Arbeitnehmervereinigung regeln, nichts aber zum Begriff der in § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 vorrangig genannten Gewerkschaft, so ergab sich im Verlauf der Ausschussberatungen, beides miteinander zu verknüpfen (Ausschussempfehlung zum Entwurf des Wahlverbesserungsgesetzes 1984, BT-Drs. 10/1658 S. 321). Die in §...mehr

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Jansen, SGB IV § 91 Arten / 2.1 Versicherungsämter

Rz. 2 Die Errichtung der Versicherungsämter ist in § 92 geregelt. Ihre Aufgabenstellung ergibt sich aus § 93 (vgl. auch die dortigen Anm.). Die Versicherungsämter sind zugleich Aufsichtsbehörden, wenn sie die obersten Verwaltungsbehörden gemäß § 90 Abs. 2 hierzu bestimmt haben. So liegt die Rechtsaufsicht über die landesunmittelbaren Krankenkassen (§ 4 SGB V i. V. m. § 90 Abs...mehr

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Jansen, SGB IV § 65 Getrenn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung fordert, dass bei bestimmten wichtigen Beratungsthemen im Bereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in jeder der 3 beteiligten Gruppen – also bei den Versicherten, den Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte und den Arbeitgebern – die Beschlüsse mit Mehrheit getroffen werden. Die getrennte Abstimmung hat aber in einer gemeins...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie hat die Funktion des bis dahin geltenden § 2 Abs. 1 bis 3 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) sowie § 52 Abs. 1 Satz 2 KVLG und § 19 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte übernommen. Die Erstfassung der Vorschrift wurde mehrfach geändert. Das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwi...mehr

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Jansen, SGB IV § 50 Wahlrecht / 2.2 Ausschluss nach § 13 Bundeswahlgesetz (Abs. 2)

Rz. 9 Nach Abs. 2 ist derjenige nicht wahlberechtigt, der aus den in § 13 des Bundeswahlgesetzes genannten Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Diese ab 1.1.1992 geltende Formulierung stellt klar, dass lediglich die Ausschlussgründe in dieser Vorschrift des Bundeswahlgesetzes für die Wahlberechtigung in der Sozialversicherung von Bedeutung sind. Anders als bei den polit...mehr

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Jansen, SGB IV § 48 Vorschl... / 2.1.1 Gewerkschaften und andere Arbeitnehmervereinigungen (Nr. 1)

Rz. 4 Neben Gewerkschaften sind auch andere selbständige Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung (sonstige Arbeitnehmervereinigungen) sowie deren Verbände berechtigt, Vorschlagslisten einzureichen. Die Regelung, die den Begriff der Gewerkschaft offen lässt, ist im Zusammenhang mit der Vorschrift des § 48a (Vorschlagsrecht der Arbeitnehmerver...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 3.3 Ort der Prüfung

Rz. 118 Der Arbeitgeber oder der Auftragnehmer (§ 28p Abs. 6) hat einen zur Durchführung der Prüfung geeigneten Raum oder Arbeitsplatz (§ 11 Abs. 2 Satz 1 BVV) einschließlich der erforderlichen Hilfsmittel (z. B. PC mit geeigneter Software) zur Verfügung zu stellen (hierzu auch § 28p Abs. 5 Satz 1). Im Übrigen hat er ein Wahlrecht, wo die Prüfung stattfinden soll, in seinen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – v. 20.12.1988 (BGBl. I S....mehr

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Jansen, SGB IV § 94 Bundesa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 Satz 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.2008 durch Art. 1 Nr. 22 des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007 (BGBl. I S. 3024) geändert. Abs. 3 ist durch das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz – LSV-NOG) v. 12.4.2012 (BGBl I S. 579) mit Wirkung zum...mehr

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Jansen, SGB IV § 48 Vorschl... / 2.1.3 Berufsständische Vereinigungen der Landwirtschaft und Landesfeuerwehrverbände (Nr. 3)

Rz. 7 Das Recht, Vorschlagslisten einzureichen, haben gemäß Nr. 3 für die Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte für die Sozialversicherung der Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau die berufsständischen Vereinigungen der Landwirtschaft und deren Verbände (z. B. die Bauernverbände) und für die bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Angehör...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 des GRG v. 20.12.1998 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft. Danach wurde die Vorschrift wie folgt geändert: Zum 1.1.1990 Durch Art. 4 Nr. 5 des Rentenreformgesetzes (RRG) 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) wurde mit Wirkung zum 1.1.1990 Abs. 1 Nr. 3 wie folgt gefasst: "soweit und solange Versicherte Mutterschaftsgeld, V...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 9 § 7 SGB IV definiert den Begriff Beschäftigung, § 14 SGB IV den Begriff Arbeitsentgelt. § 3 Satz 5 SGB VI regelt den Vorrang einer Versicherungspflicht. Die möglichen Statusfeststellungsverfahren finden sich in § 7a, 28h und 28p SGB IV. Die Beitragsbemessungsgrundlagen finden sich in §§ 161 ff; beitragspflichtige Einnahmen in §§ 162 ff., Beitragslast/Beitragstragung in...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.1 Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane (Abs. 1)

Rz. 5 Nach dem Grundsatz der Parität des Abs. 1 Nr. 1 setzen sich die Selbstverwaltungsorgane je zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen. Andere Personen – so z. B. der jeweilige Geschäftsführer des Versicherungsträgers (§ 31 Abs. 1 Satz 2) – können allenfalls mit beratender Stimme an den Sitzungen des Gremiums teilnehmen. Rz. 6 Eine der in Abs...mehr

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Sommer, SGB V § 95d Pflicht... / 2.1 Fortbildungspflicht

Rz. 8 Die Einführung der gesetzlichen Fortbildungspflicht für die an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung teilnehmenden Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Vertragspsychotherapeuten sowie die angestellten Ärzte der medizinischen Versorgungszentren, der Vertragsärzte und der Einrichtungen nach § 119b konnte der Bundesgesetzgeber nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG kompetent reg...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 21 L... / 2.3 Zuständige Krankenkasse

Rz. 15 Abs. 2 nennt in abschließender Aufzählung die Leistungsträger, die für die Durchführung der gesetzlichen Krankenversicherung sachlich zuständig sind (Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Krankenkasse – SVFLG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – Knappschaft ...mehr

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Jansen, SGB IV § 47 Gruppen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie hat die bis dahin geltenden §§ 18 bis 22 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) ersetzt. Sie wurde nach mehrfachen Anpassungen zuletzt durch das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung v. 12.4.2012 (BGBl. I S. 579) Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2013 und das Gesetz zur Bereinigung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.2 Lehrer und Erzieher an nicht öffentlichen Schulen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wird ein Befreiungsgrund für Beschäftigungsverhältnisse von Lehrern und Erziehern (vgl. § 2 Nr. 1 und die dortige Kommentierung) geschaffen, bei denen eine Versorgung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung gewährleistet ist. Die Regelung bestand schon in vergleichbarer Form vor Geltung des SGB VI (§ 8 Abs. 1 Satz 1 AVG). Nicht öffentlich...mehr

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Jansen, SGB IV § 46 Wahl de... / 2.1 Wahl durch Versicherte und Arbeitgeber (Abs. 1)

Rz. 3 Die in Abs. 1 geregelte sog. Urwahl betrifft folgende 3 Gruppen Beteiligter, die jeweils getrennt aufgrund von Vorschlagslisten die Vertreter ihrer Gruppe in die Vertreterversammlung wählen: die Versicherten, die Arbeitgeber und (in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte. Die bei der Wahl der Vertreterv...mehr

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Jansen, SGB IV § 47 Gruppen... / 2.2 Gruppe der Arbeitgeber (Abs. 2)

Rz. 7 In der Sozialversicherung ist Arbeitgeber i. S. v. Abs. 2 Nr. 1, wer mindestens einen bei dem betreffenden Versicherungsträger versicherten Arbeitnehmer beschäftigt. Dabei muss dieses Beschäftigungsverhältnis, um Zufallsergebnisse auszuschließen, als "regelmäßig" anzusehen sein. Ebenfalls zum Ausschluss von Zufallsergebnissen muss auch umgekehrt gelten, dass die zufäll...mehr

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Jansen, SGB IV § 93 Aufgabe... / 2.6 Pflichten bei der Sachverhaltsaufklärung

Rz. 7 Auf Verlangen eines Versicherungsträgers hat das Versicherungsamt die in Abs. 2 Satz 2 normierten Pflichten zur Sachverhaltsaufklärung und Beifügung von Beweismitteln. Eine bestimmte Form ist für das Verlangen nicht vorgeschrieben. Es kann deshalb schriftlich, mündlich oder auch telefonisch erfolgen. Da Abs. 2 Satz 2 eine gegenüber Satz 1 eigenständige Regelung beinhal...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.2 Anzurechnende Rentenarten

Rz. 34 Bei den in § 50 Abs. 2 aufgeführten Renten/Leistungen handelt es sich um spezielle Renten aus der Alterssicherung der Landwirte (Nr. 1) Die Alterssicherung der Landwirte wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt und zielt seit ihrer Einführung im Jahr 1957 auf eine Teilsicherung des Lebensunterhaltes ab. Diese Teilsic...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.2.1 Werkstätten, Blindenwerkstätten und andere Einrichtungen (Satz 1 Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 81 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a normiert die Rentenversicherungspflicht von behinderten Menschen, die in anerkannten Werkstätten i. S. d. § 219 SGB IX (vormals § 136 SGB IX) für Behinderte oder in Blindenwerkstätten i. S. d. § 226 SGB IX oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 1 SGB VI, Stand: 28.11.2023, Abschn. 3). Zum 28.11.2...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.3 Arbeitsentgelt

Rz. 57 Eine weitere notwendige Voraussetzung für die Versicherungspflicht einer Beschäftigung ist die Gewährung (Zahlung) eines Arbeitsentgeltes ( § 14 SGB IV ; auf die Bedeutung als eigenständige zweite Tatbestandsvoraussetzung verweist auch die DRV; vgl. GRA der DRV zu § 1 SGB VI, Stand 28.11.2023, Abschn. 2.1); also der freie wirtschaftliche Austausch (grundlegend BSG, Urte...mehr

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Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 1.1 Länderprinzip

Rz. 2 Einrichtungen der Selbstverwaltung der Vertragsärzte, der Vertragspsychotherapeuten, der medizinischen Versorgungszentren und/oder der Vertragszahnärzte sind für die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung auf der Lan­desbene die Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV/KZV). Damit setzt die Vorschrift das Länderprinzip auf einfachgesetzliche Regelung um...mehr

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Sauer, SGB IX § 139 Begriff... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Begriff des Vermögens und des geschützten Vermögens wird für die Leistungen der Eingliederungshilfe zum 1.1.2020 aus dem SGB XII übertragen. Zum Vermögen gehört grundsätzlich das gesamte verwertbare Vermögen. Verwertbar ist ein Vermögensgegenstand nur, wenn er durch Veräußerung, Beleihung oder auf andere Weise in Geld umgewandelt werden kann und weder rechtliche no...mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) wurde die Vorschrift zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt. Zwischenzeitlich ist sie mehrfach geändert worden, so z. B. mit dem 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) und dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621). Die Abs. 1, 3 und 5 wurden ...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt. Der durch das Gesetz zur Änderung wehrpflichtrechtlicher, soldatenrechtlicher, beamtenrechtlicher und anderer Vorschriften v. 24.7.1995 (BGBl. I S. 962) mit Wirkung zum 29.7.1995 eingefügte Satz 3 wurde bereits durch das Wehrrechtsänderungsgesetz v. 15.12.1995 (...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.1 Ruhen nur in Höhe des weitergezahlten Nettoarbeitsentgelts

Rz. 11 Ist das "fortgezahlte" Arbeitsentgelt beitragspflichtig, ruht der Anspruch auf Krankengeld in Höhe des Arbeitsentgelts. Da aber das Krankengeld bei Arbeitnehmern u. a. auf 90 % des im Bemessungszeitraums erzielten Nettoarbeitsentgelts beschränkt ist, wäre es ungerecht, wenn für das Ruhen des Krankengeldes der Bruttowert des anzurechnenden Arbeitsentgelts anzusetzen wä...mehr

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Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 2.5 Auftragsvergabe und Bildung von Arbeitsgemeinschaften

Rz. 26 Abs. 6 überträgt die Auftragsvergabe nach § 88 SGB X sowie die Bildung von Arbeitsgemeinschaften nach den §§ 94 Abs. 1a bis 4 und 97 Abs. 1 Satz 1 bis 4 SGB X auf die KVen/KZVen sowie auf die KBV/KZBV. Damit können diese Vereinigungen, wie auch die Träger und Verbände der Sozialversicherung, im Rahmen der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben untereinander Aufträge n...mehr