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Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) / 3.6 Leistungen zur Bildung/Teilhabe

Björn Kazda
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Kern dieser Leistungen ist das sog. "Bildungs- und Teilhabepaket", mit dem junge Menschen aus einkommensschwachen Familien unterstützt werden. Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Weitere Voraussetzung ist, dass sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.[1] Die Leistungen umfassen die Übernahme von Aufwendungen bzw. Kosten für

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten,
  • persönlichen Schulbedarf (195 EUR jährlich),
  • die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Bildungsstätte,
  • eine ergänzende angemessene Lernförderung (Nachhilfe), wenn die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote zur Verfügung stehen,
  • die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung und
  • die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben i. H. v. 15 EUR monatlich (Vereinsbeiträge, Unterricht in künstlerischen Fächern, Teilnahme an Freizeiten).

Für Leistungen zur Bildung und Teilhabe ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Allerdings müssen die Aufwendungen geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt für die Leistungen zur Lernförderung. Diese müssen separat beantragt werden.

[1] § 28 SGB II.

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