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Sozialversicherung

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Statusfeststellungsverfahren

Sind sich Auftraggeber und Auftragnehmer nicht sicher, ob eine vereinbarte Tätigkeit als selbstständig oder als abhängig beschäftigt anzusehen ist, kann eine Klärung im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden. In diesem Top-Thema erfahren Arbeitgeber alles Wichtige zum Statusfeststellungsverfahren.