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10.09.2025
Heizkostenverordnung
Heizkosten in Mehrfamilienhäusern, die überwiegend mit Wärmepumpe versorgt werden, müssen seit Oktober 2024 verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Eine Übergangsfrist, die in vielen Fällen ein Jahr Aufschub gibt, endet am 30.9.2025.
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