Klimaschutzgesetze der Bundesländer im Überblick
Die meisten Bundesländer haben eigene Klimaschutzgesetze oder Programme für den Klimaschutz. Sie ergänzen oder präzisieren die bundesweiten Ziele – das betrifft auch Maßnahmen für den Gebäudesektor.
Baden-Württemberg gehört zu den Vorreitern. Jetzt wurden die Regeln dort erneut aktualisiert und sind im August 2025 in Kraft getreten. Der Fokus liegt auf kommunaler Wärmeplanung. Auch in Schleswig-Holstein hat vor Kurzem eine Novelle den Landtag passiert.
Klimaschutz: Programme in den Bundesländern
Baden-Württemberg
Das novellierte Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) ist am 6.8.2025 in Kraft getreten. Insbesondere bei der kommunalen Wärmeplanung gibt es Änderungen. Künftig müssen alle Kommunen, unabhängig von der Einwohnerzahl, eine Wärmeplanung vorlegen. Stadtkreise, große Kreisstädte und Landkreise sind zudem verpflichtet, Klimaanpassungskonzepte zu erstellen. Das Land zahlt einen finanziellen Ausgleich an die Kommunen (Konnexitätszahlung).
Am 1.2.2023 hatte der Landtag bereits ein fortentwickeltes Klimaschutzgesetz verabschiedet. Zudem gilt das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) von 2014, das konkrete Strategien und Maßnahmen enthält. Klimaneutralität soll schon bis 2040 erreicht werden. Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hat alle Regelungen zusammengefasst.
Bayern
Im Jahr 2014 wurde das Bayerische Klimaschutzprogramm 2050 verabschiedet. Die Staatsregierung hat mit Beschluss vom 28.6.2022 das Programm mit elf Maßnahmen fortgeschrieben: Neu ist die energetische Sanierung staatlicher Liegenschaften und der Aufbau natürlicher CO2-Speicher. Die Minderungsziele sind im Klimaschutzgesetz geregelt, das 2020 verabschiedet wurde: Das CO2-Äquivalent der Treibhausgasemissionen pro Einwohner soll bis 2030 um mindestens 65 Prozent gesenkt werden, bis 2045 will das Land klimaneutral sein.
Berlin
Berlin soll bis 2045 klimaneutral werden. Als Zwischenziele zur Reduktion der CO2-Emissionen gelten: Minus 70 Prozent bis 2030 und minus 90 Prozent bis 2040. Zentrales Instrument ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Senat die Fortschreibung des BEK 2030 für die Umsetzungsphase 2022 bis 2026 beschlossen.
Brandenburg
In Brandenburg wird derzeit noch ein Klimaplan erarbeitet, der "Net Zero" bis 2045 anvisiert. Das Ziel wird damit an die veränderten Rahmenbedingungen im Bund und in der Europäischen Union (EU) angepasst. Zudem wird ein Instrumentarium für einen Klimacheck entwickelt, der alle relevanten Gesetzesvorhaben auf ihre Klimaverträglichkeit hin überprüfen soll.
Bremen
Die Städte Bremen und Bremerhaven sollen bis 2038 klimaneutral werden. Das hat die Bremische Bürgerschaft im März 2023 mit der Novelle des Klimaschutz- und Energiegesetzes von 2025 beschlossen. Dafür hatte eine Enquete-Kommission im Dezember 2021 ihren Abschlussbericht vorgelegt: Die THG-Emissionen sollen bis 2030 um 60 Prozent sinken, bis 2038 um 95 Prozent. Der größte Hebel ist der Umbau des Bremer Stahlwerks, das die Hälfte der CO2-Emission des Landes verursacht, zu klimaneutraler Produktion. Ab 2035 soll kein Erdgas mehr verbraucht werden.
Hamburg
Hamburgs rot-grüner Senat hat am 29.8.2023 die Novellierung des Klimaschutzgesetzes und die zweite Fortschreibung des Klimaplans beschlossen. Darin ist geregelt, wie der CO2-Ausstoß bis 2030 im Vergleich zum Referenzjahr 1990 um 70 Prozent gesenkt und das Land bis 2045 CO2-neutral werden soll. Am 1.1.2024 ist das Gesetz in Kraft getreten.
Eine Photovoltaik-Pflicht besteht seitdem auch auf bestehenden Gebäuden. Wer das Dach grundlegend saniert, muss mindestens 30 Prozent der Fläche mit Solarpaneelen bestücken – neue oder erweiterte Parkplätze mit mindestens 35 Stellplätzen müssen ebenfalls mit Solaranlagen ausgestattet werden. Ab 2027 soll im Neubau und im Bestand eine Solargründachpflicht kommen. Die Abstandsregelungen für Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen wurden gelockert.
Der Hamburger Klimabeirat – ein unabhängiges Expertengremium – wurde im Jahr 2021 eingesetzt und legt dem Senat regelmäßig Empfehlungen zur Umsetzung des Klimaschutzgesetzes und des Klimaplans vor.
Hessen
Im Integrierten Klimaschutzplan 2025 (IKSP) ist festgeschrieben, dass Hessen bis 2045 klimaneutral sein soll. Der Klimaschutzplan umfasst 140 Maßnahmen für alle Handlungsfelder.
Mecklenburg-Vorpommern
Die Regierung in Mecklenburg-Vorpommern hat vereinbart, dass das Land bis 2040 klimaneutral werden soll. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist das Ziel gesetzt, ein Klimaschutzgesetz zu erarbeiten. Eine Anhörung der Bürger gab es im April 2023.
Niedersachsen
Auch die niedersächsische Landesregierung will das Land schon bis 2040 (bisher galt 2045) klimaneutral machen, die Landesverwaltung bis 2035. Ein Entwurf für die dritte Novelle des Klimagesetzes wurde im Juni 2023 vorgelegt und trat im Dezember in Kraft. Die Treibhausgas-Emissionen sollen bis 2030 um 75 Prozent und bis 2035 um 90 Prozent verringert werden. Auch die Klimastrategie soll überarbeitet werden.
Nordrhein-Westfalen
Das Klimaschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen von 2013 wurde zuletzt 2021 novelliert und deutlich verschärft. In der ersten Fassung sollten die THG-Emissionen bis 2050 nur um 80 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken. In der aktuellen Version soll der Ausstoß um 65 Prozent bis 2030 und um 88 Prozent bis 2040 gesenkt werden. Die Landesregierung hat am 13.6.2023 ein Klimaschutzpaket mit Eckpunkten für eine Novelle des Klimaschutzgesetzes beschlossen.
Rheinland-Pfalz
Als eines der ersten Bundesländer hat Rheinland-Pfalz 2014 ein Klimaschutzgesetz verabschiedet. Die seit 2021 amtierende Regierung hat sich auf neue Klimaschutzziele verständigt: Bereits zwischen 2035 und 2040 soll das Land klimaneutral werden.
Saarland
Das Saarland hinkt hinterher: Es gibt bisher kein Klimaschutzgesetz. Ein Gesetzentwurf wurde am 12.7.2023 vom Landtag an den Umweltausschuss weitergeleitet. In der Begründung des Gesetzes heißt es, bisher fehlten im Saarland rechtsverbindlich festgelegte Klimaschutzziele und verbindliche Vorgaben für die nötigen Maßnahmen.
Sachsen
Im Juni 2021 hat Sachsen das Energie- und Klimaprogramm (KEP) beschlossen. Darin berücksichtigt ist das verschärfte Klimaschutzziel des Bundes für 2030 (minus 65 Prozent). Langfristig orientiert es sich noch am alten Ziel: THG-Neutralität bis 2050.
Sachsen-Anhalt
Im Februar 2019 hat Sachsen-Anhalt ein Klima- und Energiekonzept beschlossen. Das Land leitet darin aus den bundesweiten Klimaschutzzielen (basierend auf der alten Zielsetzung minus 55 Prozent bis 2030) ein Einsparziel von zirka 4,5 Millionen Tonnen CO2 zwischen 2020 und 2030 ab. Die Grünen-Fraktion will die Landesregierung auffordern, ein Klimaschutzgesetz zu erarbeiten. In einem Antrag für die kommende Landtagssitzung im September 2023 heißt es, dass das Gesetz spätestens im ersten Quartal 2024 vorgelegt werden soll.
Schleswig-Holstein
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat die zweite Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) im Oktober 2024 beschlossen. Am 29.3.2025 ist das Gesetz in Kraft getreten. Ziel ist es, bereits bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu sein. So soll bis 2030 die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen an Land auf mindestens 45 Terawattstunden (TWh) jährlich steigen. Besonderes Augenmerk wird auf den Ausbau der Solarenergie gelegt. Neue Wohngebäude und Parkplätze mit mindestens 70 Stellplätzen müssen mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet werden.
Wärmenetze müssen laut der Novelle spätestens ab 2040 klimaneutral betrieben werden. Für Fernwärmekunden soll es mehr Transparenz geben. Unternehmen, die Wärmenetze ineffizient betreiben und überdurchschnittlich hohe Betriebskosten haben, müssen einen Sanierungsplan vorlegen.
FAQ zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG)
Thüringen
Das Thüringer Klimagesetz (ThüKliG) gilt seit Dezember 2018. Es legt das Ziel fest, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2050 schrittweise um bis zu 95 Prozent zu senken. Kommunale Wärmeversorger müssen eine nahezu klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 mit einzelnen Zwischenschritten erreichen.
Das Klimaschutzgesetz des Bundes
Die Bundesregierung hatte erstmals 2021 das Klimaschutzgesetz nachgeschärft: Die Klimaziele wurden von Klimaneutralität bis 2050 auf 2045 angehoben und der Ausbau der Erneuerbaren Stromversorgung auf 80 Prozent bis 2030 beschlossen.
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