Vermietungsverbot bei Ferienwohnungen auf Sylt
In der Debatte um illegale Ferienwohnungen prüft die Bauaufsicht des Kreises Nordfriesland, ob und welche Ferienwohnungen auf Sylt, den Nachbarinseln und in Tourismusorten auf dem Festland genehmigt sind. Verlässliche Zahlen lägen nicht vor. Nach Schätzungen der Behörde gibt es allein auf Sylt insgesamt mehr als 11.000 Ferienwohnungen.
"Aus der Gemeinde Sylt und der Gemeinde Wenningstedt-Braderup haben wir gehört, dass eigene überschlägige Ermittlungen von einer Quote von zirka 80 Prozent an so nicht genehmigten Nutzungen ausgehen", sagte Kreissprecher Hans-Martin Slopianka der Deutschen Presse-Agentur mit. Zur Gemeinde Sylt gehören die sieben Ortsteile Westerland, Tinnum, Archsum, Keitum, Morsum, Munkmarsch und Rantum.
Im Oktober 2024 (aktuellere Zahlen liegen laut Kreis nicht vor) liefen 85 Verfahren wegen illegaler Ferienwohnungen auf Sylt. Auf Föhr waren es 16, auf Amrum 20 und in St. Peter-Ording 40. In 29 Fällen auf Sylt wurde die Nutzung untersagt. Damals hatten sich Bürgermeister und Vertreter des Kreises Nordfriesland auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Die fünf Inselgemeinden – Sylt, Wenningstedt-Braderup, Kampen, Hörnum und List – hatten zugesagt, ihre Bebauungspläne im Hinblick auf Ferienvermietung zu überprüfen.
Die verstärkten Kontrollen gegen illegale Ferienwohnungen haben auf Sylt vor rund zwei Jahren begonnen. Ziel ist es, mehr Dauerwohnraum für Einheimische zu schaffen und Verstöße gegen das Baurecht zu ahnden.
Gemeinde Sylt: Verbot für Bau neuer Ferienwohnungen
Die Sylter Gemeindevertretung hatte im März 2023 einstimmig für ein Beherbergungskonzept gestimmt, das den Bau neuer Ferienwohnungen verbietet. Mehr als 120 Bebauungspläne mussten angepasst werden, um Dauerwohnraum zu sichern.
Zur Gemeinde Sylt gehören Westerland, Rantum, Archsum, Keitum, Morsum, Munkmarsch und Tinnum.
In einem Gutachten war festgestellt worden, dass die Menge der Wohnungen, die in der Gemeinde Sylt durch Ferienwohnungen und Nebenwohnsitze dem Markt entzogen wurde, immens hoch ist. In einigen Lagen gefährde das bereits das Ortsteilleben, da immer weniger Wohnungen auf der Insel für Bewohner, Ehrenamt, soziale Einrichtungen oder Arbeitskräftezur Verfügung stünden.
Raumordnerischer Vertrag: Kein Eilrechtsschutz auf Sylt
Einen von der Gemeinde Sylt gegen den raumordnerischen Vertrag zwischen vier anderen Inselgemeinden und dem Land Schleswig-Holstein begehrten Eilrechtsschutz hatte das Verwaltungsgericht Schleswig im Jahr 2021 zurückgewiesen.
Der Vertrag regelt Ausnahmen von der Vorgabe der Landesplanung, den Neubau von Dauerwohnungen bis zum Jahr 2030 auf zehn Prozent des Bestandes zu begrenzen. Unterzeichnet hatten im Dezember 2020 die Gemeinden Hörnum, Kampen, List und Wennigstedt-Braderup. Die Gemeinde Sylt wollte die Umsetzung des Vertrags verhindern. Es stehe ausreichender Rechtsschutz durch eine nachträgliche gerichtliche Kontrolle der Bebauungspläne zur Verfügung, entschied das Gericht.
Den raumordnerischen Vertrag habe man deshalb mit den betroffenen Inselgemeinden geschlossen, weil sich Einheimische auf Sylt Wohnungen häufig nicht mehr leisten könnten, erklärte Schleswigs-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) bei Vertragsschluss. Über die konkrete Bebauung entscheiden die Gemeinden in eigener Zuständigkeit. Nach dem Wunsch der Landesregierung sollen neue Wohnungen möglichst auf bereits versiegelten Flächen entstehen.
(VG Schleswig, Beschluss v. 22.1.2021; Az.: 8 B 28/20)
Wohnungsunternehmen: Obergrenze für Ferienwohnungen
Der Vertrag ermögliche eine Trendwende, lobte Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), den Vorstoß. Nun stünden die Gemeinden in der Pflicht, auch den sozialen Wohnungsunternehmen Grundstücke zur Verfügung zu stellen, damit die dort bezahlbaren Wohnraum schaffen köntnen. "Voraussetzung ist ein Kataster, damit alle wissen, wo was gebaut werden kann", so Breitner.
Der VNW-Chef kritisierte auch den Tourismus in den Nord- und Ostseebädern Schleswig-Holsteins. Es sei verständlich, dass die Gemeinden nicht auf Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer verzichten könnten, der raumorderische Vertrag dürfe die Kommunen aber nicht von der Pflicht entheben, Obergrenzen für die Zahl von Ferienwohnungen festzulegen. Es gehöre zur kommunalen Daseinsvorsorge, dass Einheimische vor Ort und nah am Arbeitsort wohnen können.
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