Der serielle Sanierungsbonus ermöglicht Zuschüsse von bis zu 45 Prozent und der Bonus greift bereits dann, wenn nur die Fassade seriell umgesetzt wird – angerechnet wird er aber auf das gesamte Gebäude. Das heißt: Die Bedingung für die Förderung ist, dass die Fassade saniert wird.
Fördermöglichkeiten der seriellen Gebäudesanierung
Wer mehr an seiner Immobilie verbessert, kann sich die Zuschüsse aber auf die Gesamtsumme der Sanierung anrechnen lassen. "Aktuell ist das serielle Sanieren besonders interessant, weil es attraktive Förderungen gibt", sagt Nils Bormann, Senior Experte bei der Dena. Seit dem Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Jahr 2023 gibt es einen kleinen Boom. Die Förderung gilt aktuell nur für Wohngebäude.
Nur in Hamburg vergibt die Stadt aktuell eine Förderung an Immobilieneigentümer, für eine Machbarkeitsstudie, um herauszufinden, ob sich die serielle Sanierung des Nichtwohngebäudes lohnt.
KfW-Zuschuss in Kombination mit BEG-Förderung
Die staatliche Förderbank KfW vergibt den "Wohngebäude – Kredit" (KfW-Programm 261), der für Eigentümer von Wohngebäuden bei einer seriellen Sanierung relevant ist. Je Wohneinheit gewährt das Institut einen vergünstigten Kredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro. Die KfW setzt die Zinsen also etwa 15 Prozent niedriger als der Markt an. Die genauen Zinssätze werden tagesaktuell berechnet.
BEG-Anforderungen erfüllen mit serieller Effizienz
Der KfW-Kredit ist eingebettet in die BEG und setzt deshalb dieselben Anforderungen für die Förderung des Sanierungsvorhabens voraus. Wer seriell sanieren will, muss folgende Punkte erfüllen:
- Die neuen Dach- oder Fassadenelemente müssen mindestens aus einer im Werk vorgefertigten Konstruktion bestehen, die auf einem 3D-Aufmaß beruhen.
- Mindestens 80 Prozent der Außenflächen müssen mit seriell im Werk vorgefertigten Fassadenelementen saniert werden.
- Die Module werden in Größe und Form unverändert vor Ort montiert.
- Die Fassadenelemente müssen mindestens raumhoch sein – ausgenommen sind Elemente direkt unterhalb des Daches.
- Bei vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen mit Fenstern oder Fensterrahmen müssen diese bereits im Werk verbaut worden sein.
Erreicht das Gebäude nach der Sanierung den Energieeffizienzstandard 55 (EH55), sind Tilgungszuschüsse in Höhe von bis zu 40 Prozent zur Gesamtsanierungssumme möglich. Bei Energiestandard 40 sind es sogar 45 Prozent. Die Förderungsbedingungen sind zwar an die Fassade oder das Dach geknüpft, gefördert wird aber die komplette serielle Sanierung. Insgesamt sind Tilgungszuschüsse von fünf bis 45 Prozent möglich.
Das Maximum der Förderung können Immobilieneigentümer dann erreichen, wenn das Gebäude noch weitere Bedingungen erfüllt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es sich bei der Immobilie vor der Sanierung um ein Worst Performing Building (WPB) handelt. Dann gibt es zehn Prozent als Zuschuss – bis zu den maximal 45 Prozent. Als solche qualifizieren sich Gebäude, die zu den schlechtesten 25 Prozent der Gebäude in Deutschland gehören. Festgemacht wird das zum Beispiel am Energieausweis. Weist der die Klasse H aus, zählt das Gebäude als WPB. Alternativ kann das Gebäude aus dem Jahr 1957 oder früher stammen, muss dann aber eine Fassade haben, die zu mindestens 75 Prozent nicht energetisch saniert ist.
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