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ESRS – die European Sustainability Reporting Standards

ESRS – die European Sustainability Reporting Standards

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) legen die Inhalte fest, über die Unternehmen künftig in ihren Nachhaltigkeitsberichten gemäß CSRD informieren müssen. Dabei werden alle ESG-Bereiche abgedeckt. Durch die übergreifenden und fachspezifischen Berichtsanforderungen stellen die ESRS eine einheitliche und vergleichbare Berichterstattung sicher.

Die European Sustainability Reporting Standards

Am 31. Juli 2023 hat die Europäische Kommission nach einer öffentlichen Rückmeldungsphase den delegierten Rechtsakt Set 1 der ESRS verabschiedet. Die Standards definieren genau, wie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD verpflichtete Unternehmen ihre nichtfinanzielle Berichterstattung gestalten müssen.

Set 1 enthält zwei themenübergreifende Standards oder auch Querschnittsstandards – ESRS 1 und ESRS 2 – sowie 10 themenspezifische Standards. Die Veröffentlichung von Set 2 der ESRS mit sektorspezifischen Standards wird für Juni 2026 erwartet.

ESRS 1 und 2

ESRS 1 enthält allgemeine Anforderungen an die Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsberichten und sieht vor, dass die einzelnen themenspezifischen Standards einer Wesentlichkeitsanalyse unterzogen werden.

ESRS 2 definiert allgemeine Angaben, die unabhängig von einer Wesentlichkeitsanalyse von allen Unternehmen zu berichten sind und gibt darüber hinaus die Struktur und Inhalte für die themenspezifischen Standards vor. Diese sind in vier Offenlegungsbereiche gegliedert:

  • Unternehmensführung (Governance)
  • Strategie (Strategy)
  • Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impact, Risk & Opportunity Management)
  • Kennzahlen und Ziele (Metrics & Targets)

Berichtsbereiche der ESRS

Die zu berichtenden Daten lassen sich den folgenden 12 Bereichen zuordnen:

Themenübergreifend

Umwelt

Soziales

Unternehmensführung

ESRS 1
Allgemeine Grundsätze

ESRS E1
Klimawandel

ESRS S1
Eigene Belegschaft

ESRS G1 Geschäftsverhalten

ESRS 2
Allgemeine Angaben
 

ESRS E2 Umweltverschmutzung

ESRS S2 Beschäftigte in der Wertschöpfungskette

ESRS E3
Wasser- und Meeresressourcen

ESRS S3
Betroffene Gemeinschaften

ESRS E4
Biodiversität und Ökosysteme

ESRS S4
Verbraucher und Endnutzer

ESRS E5
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

EFRAG – Wer ist das?

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ist ein nicht-gewinnorientierter Verein belgischen Rechts mit Sitz in Brüssel. Hauptziel der Vereinigung ist es, die Europäische Kommission bei dem Prozess der Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu unterstützen. Alle kapitalmarktorientierten Unternehmen in der Europäischen Union sind verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach diesem Regelwerk aufzustellen. Im Zuge der Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der Europäischen Union wurde die EFRAG von der Europäischen Kommission beauftragt, Entwürfe für die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu erarbeiten. Diese Standards, die nun in ihrer finalen Form vorliegen, bilden einen internationalen Rahmen für die nachhaltigkeitsorientierte Berichterstattung.














Dr. Jens Freiberg, BDO

„Fokussierte Berichterstattung als Chance für Unternehmen“

Im Gespräch erläutert Dr. Jens Freiberg, Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO, die Chancen und Herausforderungen der Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Er spricht über den Spagat zwischen Vereinfachung und Transparenz sowie die Rolle von Wirtschaftsprüfern in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ein Appell an Unternehmen, Nachhaltigkeit nicht nur als regulatorische Pflicht zu sehen.





ESRS E1

Der ESRS E1 Klimawandel (kurz E1) ist einer von zehn Themenstandards der Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Der E1 gehört zur Kategorie „Umwelt“ und ergänzt dort die Standards E2 bis E5. Der Standard bildet eine wichtige Grundlage, um Unternehmen bei der Berichterstattung über Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und Energieeffizienz zu unterstützen. Dieses Top-Thema stellt den Klimastandard, seine Hintergründe und seine erfolgreiche Umsetzung vor.




In eigener Sache

Haufe ESRS Summit: Gebündeltes Fachwissen zu Nachhaltigkeitsreporting und -strategie

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist in Bewegung. Der Adressatenkreis der CSRD wird möglicherweise reduziert und es steht eine neue Kategorie von „Small Mid-Cap Enterprises“ im Raum. Der Haufe ESRS Summit bietet am 7. und 8. Oktober 2025 ein Update zum aktuellen Stand und zeigt auf, wie Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch abseits regulatorischer Anforderungen nutzen können, um sich zukunftssicher aufzustellen.



Überblick über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die ESRS konkretisieren die Inhalte, über die Unternehmen gemäß der sich in Überarbeitung befindlichen CSRD in ihren Nachhaltigkeitsberichten informieren müssen. Sie sind für verpflichtete Unternehmen verbindlich. Die EU-Kommission hat jedoch die EFRAG beauftragt, die ESRS aus Set 1 nochmals zu vereinfachen.




Nachhaltigkeitsberichterstattung

ESRS als mögliches Rahmenwerk nach § 289d HGB für die nichtfinanzielle Erklärung

Da die CSRD bislang noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde, bleibt es bei der bisherigen Regelung, nach der Unternehmen ihre Rechnungslegung nach der jeweils zum Stichtag geforderten Rechtslage aufzustellen haben. Die bisher betroffenen Unternehmen müssen also weiterhin eine nichtfinanzielle Berichterstattung in Form einer nichtfinanziellen Erklärung oder eines nichtfinanziellen Berichts nach den derzeit geltenden Regelungen des HGB erstellen.  



Umweltmanagement

Optimierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Synergien zwischen EMAS und ESRS

Die Europäische Kommission und EFRAG haben gemeinsam ein Dokument veröffentlicht, das Synergien zwischen den europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) und dem freiwilligen Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) aufzeigt. Ziel der Veröffentlichung ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinfachen, indem die Übereinstimmungen zwischen EMAS und den ESRS aufgezeigt werden.





Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Branchenwesentlichkeitsanalyse – wie Verbände ihre Mitglieder nach vorn bringen können

Tausende Unternehmen fertigten in den vergangenen Monaten erstmals eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse an. Nicht wenige von ihnen bemerkten bei Branchendialogen oder in Kreisen von Nachhaltigkeitsberatenden: Die Ergebnisse ähneln sich. Immer mehr Unternehmen und Verbände nutzen diese strukturellen Ähnlichkeiten und fertigen Wesentlichkeitsanalysen auf Branchenebene an. Dieser Artikel bietet einen Überblick.


CSRD – Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU erweitert das Verständnis des Begriffs CSR auf die neue Bedeutung Corporate Sustainability Reporting erweitert. Welche Änderungen durch die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Unternehmen zukommen, lesen Sie in unserem Top-Thema.


Nachhaltigkeitsberichterstattung

Unterstützung bei Formulierung und Beschreibung von Übergangsplänen (Transitionsplänen)

Ein zentraler Aspekt der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS ist die Einbindung der strategischen Perspektive in die Berichterstattung. Es wird nicht nur das vergangene Geschäftsjahr betrachtet und auch nicht wie im Lagebericht eine Prognose der weiteren Entwicklung mit 12-monatigem Betrachtungszeitraum verlangt, sondern auch längerfristige Übergangspläne bzw. Transitionspläne gefordert.






Nachhaltigkeitsberichterstattung

CSRD-Umsetzung in Deutschland – Verzögerungen, Herausforderungen und Chancen

In Deutschland und vielen anderen EU-Ländern stockt die nationale Umsetzung der CSRD. Welche Gründe gibt es für die Verzögerung? Welche Fristen gelten nun für Unternehmen, und was bedeutet das für ihre Planung? Alexander Hellwig beleuchtet die Entwicklungen und gibt Handlungsempfehlungen, wie Unternehmen Stolpersteine auf dem Weg zur Umsetzung der neuen Anforderungen meistern können.


Wesentlichkeitsanalyse

Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein wichtiges Element des Nachhaltigkeitsberichts, der ab 2024 für viele Unternehmen verpflichtend wird. Um gemäß der Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu agieren, empfiehlt es sich, jährlich eine Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen. Wie das geht, erfahren Sie hier.






Reporting und Green Claims

Vom ESRS-Datenpunkt zum Instagram-Post: Chancen für die faktenbasierte Nachhaltigkeitskommunikation

Die CSRD verändert die Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend. Für die betroffenen Unternehmen hat dies weitreichende Folgen für die Kommunikation ihrer nachhaltigkeitsrelevanten Themen mit ihren Stakeholdern. Gleichzeitig wird Nachhaltigkeitskommunikation in Zukunft stärker reguliert. Diese veränderte Ausgangslage bringt nicht nur Herausforderungen, sondern auch Chancen für eine authentische Marktpositionierung.





Nachhaltigkeitsberichterstattung

CSRD Stakeholderanalyse: So gelingt die Einbeziehung von Interessengruppen

Die Einbeziehung verschiedener Stakeholder ist ein wichtiger Bestandteil der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der CSRD. Konkret wird die Einbeziehung der Interessenträger und die Wichtigkeit ihrer Standpunkte und Interessen in den ESRS dargestellt. Eine Stakeholderanalyse und der dazugehörige -dialog können Nachhaltigkeitsverantwortliche auf dem Weg zur regelkonformen Einbindung unterstützen.