Trotz Omnibus – Nachhaltigkeit im Unternehmen weiter vorantreiben
Aktuelle Nachhaltigkeits-Entwicklung durch den Omnibus
Am 26.02.2025 hat die Europäische Kommission den Omnibus I veröffentlicht, wobei es insbesondere um Änderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), der EU-Taxonomie und des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) geht. Im folgenden Gastbeitrag soll es hauptsächlich um die CSRD gehen, allerdings lassen sich die Schlussfolgerung auch auf die anderen Themen angepasst übertragen. Ursprünglich waren Unternehmen nach der CSRD verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu erstellen, wenn sie zwei der folgenden drei Kennzahlen überschritten hatten:
- 250 Mitarbeitende
- 25 Millionen Euro Bilanzsumme
- Nettoumsatz von 50 Millionen Euro
Durch den Omnibus wurde die Kennzahl der Mitarbeitenden auf 1000 hochgesetzt. Wenn diese Kennzahl erreicht ist, muss zusätzlich noch die Bilanz- oder Umsatzkennzahl erreicht werden, allerdings wurden diese ursprünglich nicht verändert. Am 27.03.2025 wurde dann die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) von der Europäischen Kommission damit beauftragt, die ESRS zu vereinfachen und die Anzahl an zu berichtenden Datenpunkten zu reduzieren. Bereits am 16.04.2025 wiederum wurde die Stop the Clock Directive im Amtsblatt der EU veröffentlicht und damit die Verschiebung der CSRD-Berichtspflichten um zwei Jahre offiziell.
Nachhaltigkeit sollte als strategische Chance verstanden werden. Unternehmen, die frühzeitig und systematisch handeln, verschaffen sich langfristig klare Wettbewerbsvorteile.
Bis zu diesem Zeitpunkt scheint der Weg klar zu sein: Vereinfachung für Unternehmen und für viele weitere Unternehmen ein kompletter Wegfall der Berichtspflichten. Allerdings könnte es auch noch ganz anders kommen. Denn acht zivilgesellschaftliche Organisationen haben eine Beschwerde gegen das Omnibus-Verfahren eingereicht. Daraufhin hat die Ombudsfrau der EU, Teresa Anjinho, ein formelles Untersuchungsverfahren gegen die EU eingereicht. In dem Verfahren muss nun untersucht werden, ob wichtige Schritte im europäischen Gesetzgebungsprozess eingehalten wurden. Dazu gehören insbesondere die öffentliche Konsultation, Auswirkungsanalysen und eine Klimakompatibilitätsprüfung, die nicht durchgeführt wurde bzw. fehlen. Anzeichen für Verfahrensfehler hat Frau Anjinho bereits bestätigt. Je nachdem, was bei diesem Verfahren herauskommt, kann es zu Verzögerungen im gesamten Prozess kommen. Sollten die Bedenken nicht beachtet werden, besteht wiederum die Gefahr von Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof. Das wiederum würde finale Entscheidungen weiter verzögern.
Ein weiteres Problem bei der aktuellen Vereinfachung der ESRS ist die Umsatzkennzahl. Im Omnibus-I-Paket wird der relevante Umsatz auf 50 Millionen Euro gesetzt und das war auch die Grundlage für den Auftrag zur Vereinfachung der ESRS durch die EFRAG. Am 23.06.2025 hat der Europäische Rat allerdings vorgeschlagen, die Umsatzschwelle auf 450 Millionen Euro anzuheben. Dadurch würde das ursprüngliche Ziel der Vereinfachung für viele Unternehmen nicht mehr erreicht werden können und dadurch die gesamte Akzeptanz und Glaubwürdigkeit der ESRS gefährden.
ESRS: Echte Vereinfachung oder nur „Verschiebung“?
Es bestehen also noch erhebliche Unsicherheiten bezüglich der Vereinfachung der ESRS. Auf der anderen Seite werden Unternehmen unabhängig von der CSRD mittelfristig Nachhaltigkeitsinformationen sammeln müssen. Zum einen werden die großen Unternehmen innerhalb der Lieferkette nach entsprechenden Daten fragen. Zum anderen gewinnt das Thema bei Ausschreibungen immer mehr an Relevanz. Zudem fordert die „Leitlinie zur Identifizierung, Messung, Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken“ der European Banking Authority (EBA), dass Banken Daten für Ihre eigene Risikobewertung einholen. Dabei geht es beispielsweise um Treibhausgasemissionen oder Klima- und Transitionsrisiken. Für Unternehmen stellt sich nun die Frage, wie sie auf der einen Seite mit den Unsicherheiten der Berichtspflicht und auf der anderen Seite mit den anderen „Verpflichtungen“ umgehen.
Unternehmen werden unabhängig von der CSRD mittelfristig Nachhaltigkeitsinformationen sammeln müssen. Zum einen werden die großen Unternehmen innerhalb der Lieferkette nach entsprechenden Daten fragen. Zum anderen gewinnt das Thema bei Ausschreibungen immer mehr an Relevanz.
Was sollten Unternehmen machen, die nun rausfallen?
Die klare Empfehlung lautet: anfangen oder weitermachen. Die Frage nach Nachhaltigkeitsthemen wird kommen. Es ist besser, proaktiv darauf vorbereitet zu sein, als kurzfristig Daten ermitteln zu müssen, was teilweise je nach Unternehmen auch gar nicht möglich ist. Folgendes Vorgehen hat sich dabei als sinnvoll herausgestellt:
- Durchführen einer Wesentlichkeitsanalyse: Durch eine Wesentlichkeitsanalyse werden die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen mit dem größten Impact auf Umwelt und Mensch, aber auch mit den größten Chancen und Risken identifiziert. Dadurch kann das Unternehmen seine Ressourcen zielgerichtet steuern und eine Nachhaltigkeitsstrategie mit richtigem Fundament aufbauen.
- Durchführen einer Klimarisikenanalyse: Klima- und Transitionsrisiken werden von vielen Unternehmen noch nicht bewertet, obwohl die Risken immens sein können. Nach der Analyse können auch hier die größten Risiken angegangen werden und die Geschäftstätigkeit dadurch resilienter aufgestellt werden.
- Start der Datensammlung: Viele Sozialdaten zu den eigenen Mitarbeitenden sind in den meisten Unternehmen bereits vorhanden. Bei Umweltdaten wie den Treibhausgasemissionen sieht es allerdings anders aus.
- Wahlweise freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht: Wenn die ersten drei Schritte durchgeführt wurden, ist die Erstellung eines freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtes in der Regel gar nicht mehr so schwierig. Der Bericht kann direkt zur transparenten Darstellung der eigenen Bemühungen für die eigenen Stakeholder genutzt werden. Dabei lohnt sich insbesondere ein Blick auf den Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs (VSME).
Der nächste Schritt ist dann das Operationalisieren der Prozesse beispielsweise durch ein internes Kontrollsystem (IKS), das um Nachhaltigkeitsthemen erweitert wird.
Warum ist ein internes Kontrollsystem im Bereich Nachhaltigkeit sinnvoll?
Ein internes Kontrollsystem, ursprünglich bekannt aus dem Finanz- und Rechnungswesen, stellt sicher, dass Unternehmensinformationen valide, fehlerfrei und nachvollziehbar erhoben und verarbeitet werden. Diese Anforderungen gelten gleichermaßen für Nachhaltigkeitsdaten, denn gerade bei der ESG-Berichterstattung kommt es auf eine hohe Glaubwürdigkeit und Prüfungssicherheit an. Besonders vor dem Hintergrund, dass Nachhaltigkeitsinformationen künftig stärker in Investitionsentscheidungen und Risikobewertungen eingehen, ist eine belastbare Datenqualität unverzichtbar.
Die Einführung eines IKS im Nachhaltigkeitsbereich bietet Unternehmen folgende wesentliche Vorteile:
- Reduzierung von Fehlerquellen: Ein systematisches Vorgehen stellt sicher, dass Daten konsistent, valide und vollständig erhoben werden.
- Steigerung der Glaubwürdigkeit: Valide und belastbare Daten erhöhen das Vertrauen von Banken, Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern.
- Erhöhung der Prüfungssicherheit: Ein gut dokumentiertes und nachvollziehbares Kontrollsystem erleichtert externe Prüfungen und reduziert den Aufwand bei Prüfverfahren.
- Langfristige Zeit- und Kostenersparnis: Durch strukturierte Prozesse werden Fehlerkorrekturen vermieden und Ressourcen effizient eingesetzt.
Kernbestandteile eines internen Kontrollsystems für Nachhaltigkeit
Damit ein internes Kontrollsystem im Nachhaltigkeitsbereich wirksam ist, sollte es auf mehreren Säulen basieren:
- Klare Verantwortlichkeiten und Rollen: Es ist essenziell, Verantwortlichkeiten eindeutig festzulegen und transparente Rollenbeschreibungen zu entwickeln. Hierdurch wird sichergestellt, dass jede Person im Unternehmen genau weiß, welche Aufgaben in der Datenerhebung und -kontrolle anfallen und wer für die Validierung zuständig ist.
- Kontrollmechanismen und Prüfschritte: Ein effizientes IKS umfasst standardisierte Kontroll- und Prüfschritte. Das bedeutet, dass für jede Datenart und jeden Prozess eindeutige Kontrollpunkte definiert werden, an denen die Datenqualität regelmäßig überprüft wird. Dies können interne Abstimmungen, Plausibilitätsprüfungen und Stichprobenkontrollen sein.
- Regelmäßige Überprüfungen und interne Audits: Regelmäßige Prüfungen und interne Audits sind entscheidend für die kontinuierliche Optimierung des Kontrollsystems. Durch systematische Reviews werden Schwachstellen rechtzeitig erkannt und die Wirksamkeit des Systems kontinuierlich verbessert.
- IT-Integration und Automatisierung: Die Integration des Nachhaltigkeits-IKS in bestehende IT-Lösungen ermöglicht eine effiziente Datenerhebung und verringert das Risiko von Übertragungsfehlern. Digitalisierung und Automatisierung der Kontrollschritte sichern zudem langfristig eine hohe Prozessqualität und Effizienz.
Nachhaltigkeit als strategische Chance nutzen
Trotz der regulatorischen Unsicherheiten und der aktuellen Vereinfachungen durch den Omnibus I sollten Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsbemühungen keinesfalls zurückfahren oder aufschieben. Die gegenwärtigen Entwicklungen zeigen deutlich, dass Nachhaltigkeitsthemen, unabhängig von gesetzlichen Pflichten, zunehmend relevanter werden, sei es durch Anforderungen innerhalb von Lieferketten, von Banken oder bei öffentlichen Ausschreibungen.
Ein internes Kontrollsystem, ursprünglich bekannt aus dem Finanz- und Rechnungswesen, stellt sicher, dass Unternehmensinformationen valide, fehlerfrei und nachvollziehbar erhoben und verarbeitet werden.
Die klare Empfehlung lautet daher zu handeln. Die Durchführung einer Wesentlichkeits- und Klimarisikoanalyse sowie der Start einer strukturierten Datenerhebung sind essenzielle Schritte, die Unternehmen in jedem Fall angehen sollten. Die Erstellung eines freiwilligen Nachhaltigkeitsberichts auf Basis dieser Schritte bietet zusätzlich Chancen, die eigenen Bemühungen transparent darzustellen und das Vertrauen bei Stakeholdern zu stärken.
Zudem gewinnt die Implementierung eines internen Kontrollsystems (IKS) speziell für Nachhaltigkeitsdaten enorm an Bedeutung. Ein solches System stellt valide, glaubwürdige und prüfungssichere Nachhaltigkeitsinformationen sicher und stärkt langfristig die Resilienz und Glaubwürdigkeit des Unternehmens.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Nachhaltigkeit sollte als strategische Chance verstanden werden. Unternehmen, die frühzeitig und systematisch handeln, verschaffen sich langfristig klare Wettbewerbsvorteile.
Das könnte Sie auch interessieren:
Nachhaltige Transformation: Unternehmen sind weiter als die Politik
-
EmpCo-Richtlinie: Ein scharfes Schwert gegen Greenwashing
560
-
ESG – Definition und Bedeutung für Unternehmen und Investoren
159
-
Österreich setzt CSRD um und beschließt NaBeG – Deutschland weiter im Rückstand
51
-
Reform des EU-Emissionshandels: Reaktionen auf den Merz-Vorstoß
47
-
EU-Taxonomie-Änderungen in Kraft getreten
44
-
Omnibus-I-Paket im Europäischen Parlament angenommen
23
-
CSRD-Praxisguide: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
22
-
CSRD: Ein praxisorientierter Blick auf die ersten Berichte
18
-
Green Hushing: Wenn die Nachhaltigkeitskommunikation verstummt
18
-
Die wichtigsten ISO-Normen für Nachhaltigkeit in Unternehmen
17
-
Vom Sustainability Manager zum Sustainable Transformation Manager
26.02.2026
-
Ratisbona: Raus aus dem Beton, rein in den Kreislauf
24.02.2026
-
Reform des EU-Emissionshandels: Reaktionen auf den Merz-Vorstoß
19.02.2026
-
Wenn Unternehmenskultur Transformation verhindert
17.02.2026
-
VSME Plus: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Wirkung
12.02.2026
-
Der gefürchtete ESG-Fragenkatalog im Bankgespräch
09.02.2026
-
Geschäftsreisen als Emissionstreiber - so gelingt die Zusammenarbeit mit dem Travel Management
06.02.2026
-
Risikoländer in der Lieferkette: Spielräume nutzen statt alles prüfen
05.02.2026
-
Digitale Souveränität – das vergessene Puzzlestück im Nachhaltigkeitsmanagement
04.02.2026
-
Nachhaltigkeitsorganigramm: Fahrplan für klare Verantwortlichkeiten
02.02.2026