Anwendungshinweise zur erstmaligen Erstellung und späteren Überwachung von Nachhaltigkeitsberichten

ESMA veröffentlicht Leitlinien zum Enforcement in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (GLESI)
Konkrete Aufgabe aus der CSRD für die ESMA ist es zunächst, die spätere Überwachung der geprüften Nachhaltigkeitsberichte in das bestehende Überwachungssystem („Enforcement“) für Finanzberichterstattung zu integrieren bzw. parallel aufzubauen. Dazu wurde ein Bericht über die Finalisierung von Leitlinien zum Enforcement in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Final Report on Guidelines on Enforcement of Sustainability Information) veröffentlicht. Diese enthalten Vorgaben für die Überwachung der Einhaltung der ESRS-Anforderungen, um damit zu einer europaweit einheitlichen Anwendung der ESRS beizutragen. Anhang VI des Berichts enthält die insgesamt 22 Leitlinien zu Enforcement-Prüfungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die nationalen Enforcementorganisationen (sog. National Competent Authorities, NCA) In Deutschland hat die BaFin die Aufgabe der „Bilanzkontrolle“ alleine, nachdem die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung im Rahmen des Wirecard-Skandals aufgelöst wurde.
Aus Sicht der berichtspflichtigen Unternehmen ist interessant, dass es Voranfragen (sog. pre-clearance) bei den Überwachungsstellen geben soll, um strittige Fragen zu klären. Dies doppelt sich dann allerdings mit den FAQs der EFRAG – hier wäre ein verbindliches, einheitliches Instrument sicher sinnvoller. Wie bei der bisherigen Enforcementpraxis soll es Veröffentlichung von Ergebnissen geben, so dass etwa besonders herausfordernde Passagen der ESRS identifiziert werden können. Zudem sollen auch jährlich Prüfungsschwerpunkte (sog. European Common Enforcement Priorities, ECEP) festgelegt werden, an die sich Anwender und deren Prüfer besonders orientieren können. Nach der Übersetzung der GLESI in alle Amtssprachen der EU informieren die NCA die ESMA darüber, ob sie im Einklang mit den GLESI arbeiten werden.
ESMA veröffentlicht Hinweise zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit den ESRS
Zudem wurde eine Stellungnahme mit Hinweisen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit den ESRS veröffentlicht, die die erstmalige Anwendung dieser Standards unterstützen soll (Public Statement – Off to a good start: first application of ESRS by large issuers). Die ESMA hebt dabei fünf Aspekte als besonders relevant für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten (primär der großen kapitalmarktorientierten Unternehmen) hervor:
- Einrichtung von Governance-Strukturen und internen Kontrollen, die eine qualitativ hochwertige Nachhaltigkeitsberichterstattung fördern können,
- ordnungsgemäße Konzeption, Durchführung und transparente Darstellung der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse unter Berücksichtigung des Grundsatzes der doppelten Wesentlichkeit,
- Transparenz in Bezug auf die Inanspruchnahme von Übergangserleichterungen,
- Erstellung einer klar strukturierten und digitalisierungsfähigen Nachhaltigkeitsberichterstattung und
- Aufzeigen der Konnektivität zwischen Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen.
Auch hier kommt es teilweise zu Dopplungen mit den Implementierungshinweisen der EFRAG. Dabei ist zu beachten, dass die ESMA eine offizielle EU-Behörde ist, die somit verbindliche Vorgaben machen kann, die EFRAG dagegen grundsätzlich unabhängige Auftragnehmerin zur Vorbereitung von EU-Verlautbarungen. Da in dem Papier der ESMA teilweise auf die EFRAG-Implementierungshinweise verwiesen wird, erhalten diese somit eine höhere Verbindlichkeit.
Zu den Dokumenten:
ESMA: Guidelines on Enforcement of Sustainability Information
ESMA: Off to a good start: first application of ESRS by large issuers
In eigener Sache: Wie treibe ich Nachhaltigkeit im Unternehmen voran?
In der News-Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" fasst Herr Prof. Dr. Müller monatlich die neusten und relevantesten Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung prägnant für Sie zusammen. Weitere Ausgaben:
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EU-Kommission erlässt Übersetzungskorrekturen an ESRS Set 1
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