ESRS-Umsetzung: Aktieninstitut veröffentlicht Positionspapier
Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) hat ein Positionspapier zur Umsetzung der EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) veröffentlicht. Darin teilt das DAI die Erfahrungen seiner Mitgliedsunternehmen zu den Themen doppelte Wesentlichkeit, Konsolidierungskreis, Begriffsdefinitionen und interne Kontrollsysteme in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Darüber hinaus soll der Bericht das Engagement der Unternehmen für eine nachhaltige Transformation unterstreichen.
Praxisempfehlungen zur Umsetzung der ESRS
Im ESRS-Wegweiser des Deutschen Aktieninstituts berichten Mitgliedsunternehmen über ihre Erfahrungen und Herausforderungen bei der Umsetzung der ESRS. Sie bieten Lösungsansätze, die anderen Unternehmen als Leitfaden dienen können - unabhängig davon, ob sie bereits mit der Umsetzung der ESRS begonnen haben oder noch am Anfang stehen. Der DAI-Bericht geht folgenden Fragen nach:
- Wie setzen Unternehmen das Konzept der Doppelten Wesentlichkeit um?
- Wie wird der Berichtskreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung abgegrenzt?
- Wie definieren Unternehmen zentrale Begriffe aus den europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung?
- Wie kann ein internes Kontrollsystem gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) aufgebaut werden?
Henriette Peucker, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts, betont: „Für deutsche Unternehmen steht die Transformation zu einer nachhaltigen Wertschöpfung ganz oben auf der Agenda. Ein Baustein für das Gelingen der Transformation ist eine europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Komplexität und Granularität der Nachhaltigkeitsstandards, aber auch die Unsicherheit bezüglich ihrer Auslegung lassen bei der Umsetzung allerdings noch viele Fragen offen. Mit unserem ESRS-Wegweiser wollen wir dazu beitragen, Antworten auf diese Fragen zu finden“.
Bekenntnis zur Transformation, aber Forderung nach Verschlankung der Berichtspflichten
Der ESRS-Wegweiser zeige das Bekenntnis der DAI-Mitgliedsunternehmen zur Transformation und ihren Willen, ihren Beitrag zu leisten, so Peucker. „Allerdings sehen wir auch den deutschen und europäischen Gesetzgeber in der Pflicht, die Nachhaltigkeitsstandards im Rahmen einer Evaluierung zu entschlacken.“ Entscheidend ist nach Ansicht des DAI zudem, dass das Gesetz zur Umsetzung der CSR-Richtlinie zügig das parlamentarische Verfahren durchläuft und spätestens zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, um den Unternehmen Rechtssicherheit zu geben.
Die europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung trat im Januar des letzten Jahres in Kraft, mit einer Umsetzungsfrist von 18 Monaten für die EU-Mitgliedstaaten, die am 5. Juli endete. In Deutschland hat sich die Umsetzung jedoch verzögert, vor allem wegen der Frage, wer die CSRD-Berichte prüfen darf. Nach dem jüngsten Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 24. Juli sollen ausschließlich Wirtschaftsprüfer diese Berichte testieren dürfen. Eine Abstimmung über diesen Entwurf wird nach der Sommerpause im Bundestag erwartet.
Das „Positionspapier aus der Praxis“ des DAI finden Sie hier zum Download.
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