EFRAG veröffentlicht Unterstützungsmaterialien für die VSME

Situation um die Nachhaltigkeitsberichterstattung bleibt regulatorisch verworren
Die 1. Welle der CSRD-Unternehmen, die bereits jetzt § 289b oder § 315b HGB beachten müssen, sollte eigentlich schon ab dem Geschäftsjahr 2024 verpflichtet sein, einen Nachhaltigkeitsbericht nach der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) unter Beachtung von Set 1 der ESRS zu erstellen. Sie wartet jedoch auf die Umsetzung ins HGB und berichtet in der Zwischenzeit überwiegend bereits freiwillig nach den ESRS. Für die 2. und 3. Welle der Anwender gibt es zumindest schon die Gewissheit, dass die Erstanwendung um zwei Jahre auf die Geschäftsjahre 2027 und 2028 verschoben werden soll. Letztere, die kleinen und mittelgroßen kapitalmarktorientierten Unternehmen könnten aber auch ganz entfallen, da die Anhebung der Schwelle für die Berichtspflicht auf im Jahresdurchschnitt mindestens 1.000 Beschäftigten noch diskutiert wird.
Zudem plant die EU die nicht in dem Umfang geplante Belastung für indirekt betroffene Unternehmen zu begrenzen, indem eine Begrenzung von Informationsabfragen in der Wertschöpfungskette von verpflichteten Unternehmen eingeführt werden soll. Demnach soll künftig grundsätzlich nur das von anderen Unternehmen abgefragt werden dürfen, was nach einem noch auf Basis des am 8.12.2024 veröffentlichten VSME ESRS zu erstellenden EU-Standards für eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung zu berichten wäre. Ggf. gibt es Ergänzungen um branchenübliche Informationen, die ohnehin bereits ausgetauscht werden.
In eigener Sache: Online-Seminar-Tipp |
Interaktive Online-Seminare zum VSME In diesen vertiefenden Online-Seminaren erhalten Sie von Ihren Referentinnen des Teams Sustainability Services der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konkrete, praxistaugliche Handlungsempfehlungen für die Organisation und Umsetzung des VSME. Die Veranstaltungen sind durch Break-Out Sessions und eine begrenzte Teilnehmerzahl interaktiv gestaltet und legen den Fokus auf die praktische Anwendung der VSME-Regelungen. Fit für den VSME – Praxisblick auf die Umweltaspekte 18.07.2025 | 10:00 Uhr | 90 Min. | 198 € (netto) Fit für den VSME – Praxisblick auf die Sozial- und Governanceaspekte 25.07.2025 | 10:00 Uhr | 90 Min. | 198 € (netto) |
EFRAG veröffentlicht VSME-Unterstützungsmaterialien
Als ob dieses Durcheinander nicht bestehen würde, hat die EFRAG nun umfangreiche und im Ergebnis sehr hilfreiche Unterstützungsmaterialien veröffentlicht, die bis hin zu einem Excel-Template reichen, in dem die nötigen Informationen für die Beachtung des VSME ESRS von Unternehmen eingetragen werden können. Sogar eine automatisierte Schnittstelle zur weiteren digitalen Aufbereitung (Konverter digitaler Vorlagen zu XBRL) wird kostenfrei angeboten. Die digitale VSME-Vorlage (Excel) ermöglicht eine benutzerfreundliche Dateneingabe, einschließlich:
- Interaktiver Kontrollkästchen und Validierungen, um basierend auf den erfüllten Bedingungen zu bestimmen, welche Angaben erforderlich sind;
- Automatischer Berechnung der Gesamtsummen;
- Validierungen und Konsistenzprüfungen mittels Formeln und Datenvalidierung;
- Dropdown-Menüs und Kontrollkästchen für halbnarrative Offenlegungen;
- Hyperlinks zum VSME-Text (auf Absatzebene) für jede Zelle/Spalte;
- Farbcodierung und Tooltips für verschiedene Kategorien von Datenpunkten (z. B. Basis-/Umfassendes Modul, falls zutreffend);
- Eines Kraftstoff-zu-MWh-Konverter.
Die VSME XBRL-Taxonomie ermöglicht die Digitalisierung von VSME-Offenlegungen durch:
- Bereitstellung eines tool- und anbieterunabhängigen Datenmodells für VSME-Offenlegungen, das die Berichterstattung in verschiedenen technischen Formaten (Inline XBRL, XBRL-JSON, XBRL-CSV) ermöglicht;
- Erleichterung des Datenaustauschs und Datenbankimports mithilfe eines strukturierten, lizenzfreien und offenen Formats;
- Dient als vorstrukturierte Vorlage, im Gegensatz zu ESRS Set 1, das typischerweise die Kennzeichnung menschenlesbarer Angaben erfordert, wodurch eine digitale Kennzeichnung unnötig wird. Es dient als unsichtbare Definition von Datenpunkten, die von EFRAG gepflegt wird.
Schließlich wurde eine Explanatory Note veröffentlicht und ein Video mit weiteren Erklärungen soll folgen.
Veröffentlichung der offiziellen VSME soll demnächst im EU-Amtsblatt erfolgen
Es wird allerdings erwartet, dass die EU-Kommission den offiziellen europäischen VSME Standard demnächst als Empfehlung im EU-Amtsblatt veröffentlichen wird. Dieser ist nur an den VSME ESRS angelehnt. Wie weitgehend die Abweichungen sein werden, insbesondere da die EFRAG ihren Standard nur für die ursprüngliche Zielgruppe der kleinen und mittelgroßen Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten entwickelt hat und nicht für Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigen, ist noch nicht abzusehen. Abweichungen würden Änderungen an dem Unterstützungsmaterial notwendig machen.
Dennoch unterstützen die nun veröffentlichten Materialien die Auseinandersetzung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die trotz der Omnibus-Entwicklungen weiterhin etwa im Rahmen der Kreditfinanzierung oder des Verbraucherrechts notwendig ist.
Zu den Materialien: EFRAG VSME Digital Template and XBRL-Taxonomy
In eigener Sache: Wie treibe ich Nachhaltigkeit im Unternehmen voran?
In der News-Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" fasst Herr Prof. Dr. Müller monatlich die neusten und relevantesten Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung prägnant für Sie zusammen. Weitere Ausgaben:
EFRAG veröffentlicht Fortschrittsbericht zur Vereinfachung von ESRS Set 1
Verschärfungen im Verbraucherrecht – Nachhaltigkeitsberichte durch die Hintertür?
Erste Erkenntnisse zur Anwendung der ESRS in Deutschland
Umfrage zeigt differenziertes Bild zu Diskussionen um Erleichterungen der CSRD
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
2.2131
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
2.162
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
2.146
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
1.937
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
1.851
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.577
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.5612
-
Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
1.189
-
Urlaubsrückstellung berechnen
1.117
-
Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
1.047
-
Welche Gesetzesänderungen für das Rechnungswesen auf den Weg gebracht wurden
15.07.2025
-
Omnibus-Initiative: Entwurf mit weitreichenden Änderungen in der Diskussion
11.07.2025
-
Neuer Anlauf für ein CSRD-Umsetzungsgesetz: BMJV veröffentlicht Referentenentwurf
11.07.2025
-
Regeln für den Risiko- und Chancenbericht
07.07.2025
-
Anforderungen an den Prognosebericht
07.07.2025
-
Zentrale Inhalte des Lageberichts (II)
07.07.2025
-
Ausgangslage beim Lagebericht
07.07.2025
-
Zentrale Inhalte des Lageberichts (I)
07.07.2025
-
IDW befasst sich mit dem „wahren“ Wert von Aktien
01.07.2025
-
Was ein GmbH-Gesellschafter bei der Privatnutzung zu beachten hat
25.06.2025