Nachhaltigkeitsberichte unter Druck: Das legt der UBA-Bericht offen
Kein politisches Grundsatzpapier, sondern eine Bestandsaufnahme
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist Nachhaltigkeit aus der freiwilligen Kommunikation herausgeholt worden. Sie wird Teil der regulären Unternehmenssteuerung und soll prüfbar, vergleichbar und haftungsrelevant sein. Viele Unternehmen reagieren darauf noch mit Unsicherheit: Welche Daten sind wirklich erforderlich? Was existiert bereits? Und wo beginnt der kostspielige Mehraufwand?
Antworten liefert der neue Abschlussbericht zum Forschungsprojekt „Weiterentwicklung europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandards für Unternehmen“ des Umweltbundesamts. Er liest sich weniger als ein politisches Grundsatzpapier, sondern ist eine Bestandsaufnahme. Welche Umweltinformationen liegen schon heute vor, wo greifen neue Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und welche Prozesse müssen Unternehmen neu aufsetzen, um CSRD-konform berichten zu können?
Wer den Abschlussbericht verfasst hat – und mit welchem Ziel
Der Bericht wurde im Auftrag des Umweltbundesamts erstellt. Ziel war es, die Umweltstandards der ESRS systematisch mit bestehenden Umweltpflichten, Umweltberichten und Sorgfaltspflichten abzugleichen.
Unter anderem wurde untersucht, welche Daten bereits heute erfasst werden, wie gut diese Daten zu den ESRS passen und welche zusätzlichen Anforderungen durch die ESRS entstehen.
Der Anspruch ist klar praxisorientiert: Der Bericht will zeigen, wo Unternehmen ansetzen können und wo sie sich nicht in falscher Sicherheit wiegen sollen.
Das sind die zentralen Erkenntnisse aus dem Bericht:
Viele Umweltdaten existieren bereits, aber fragmentiert
Der Bericht zeigt anhand von mehreren Fallanalysen, dass große wie mittelständische Unternehmen bereits umfangreiche Umweltinformationen erheben. Dazu zählen Energieverbrauch, direkte Emissionen, Wasserentnahme oder Abfallmengen. Diese Daten entstehen häufig aus Genehmigungsauflagen, Umweltmanagementsystemen oder Berichtspflichten im Zusammenhang mit dem Schadstoffregister E-PRTR.
Das Problem: Die Daten sind nicht konsistent, nicht vollständig und nicht strategisch eingebettet. Für die ESRS reichen Einzelzahlen nicht aus, es werden Zusammenhänge, Zielpfade und Steuerungsmechanismen gefordert.
Ein konkretes Beispiel: Emissionen ja – Scope 3 nein
In einer Fallstudie zu einem international tätigen Industrieunternehmen zeigt sich: Direkte Emissionen (Scope 1) und eingekaufter Strom (Scope 2) sind gut dokumentiert. Kaum belastbare Daten liegen jedoch zu indirekten Emissionen entlang der Lieferkette (Scope 3) vor. Genau diese sind unter ESRS E1 jedoch zentral.
Produktbezogene Umweltwirkungen fehlen häufig
Ein weiteres Beispiel betrifft produktbezogene Angaben. Unternehmen erfassen zwar Materialeinsätze und Abfall, können aber oft nicht darlegen, welche Umweltwirkungen einzelne Produkte über ihren Lebenszyklus verursachen. Für ESRS E5 (Ressourcen und Kreislaufwirtschaft) ist das allerdings entscheidend.
Überschneidungen mit Sorgfaltspflichten – aber keine Abkürzung
Der Bericht zeigt auf: Daten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder aus Risikobewertungen sind hilfreich, ersetzen aber keine ESRS-Berichterstattung. Beschwerdemechanismen, Risikoanalysen oder Maßnahmenpläne müssen für CSRD anders aufbereitet und stärker quantifiziert werden.
Was bedeutet das konkret für Unternehmen?
Nachhaltigkeitsberichterstattung wird zur Steuerungsfrage
ESRS verlangen nicht nur Zahlen, sondern Aussagen zu Governance, Strategie und Risiko. Damit wird Nachhaltigkeit zur Aufgabe von Geschäftsführung, Controlling und Risikomanagement – nicht mehr nur der Nachhaltigkeitsabteilung.
Bestehende Daten sind Startpunkt, aber kein Freifahrtschein
Unternehmen können auf vorhandene Umweltinformationen aufbauen. Sie müssen diese jedoch konsolidieren, erweitern und in eine nachvollziehbare Logik überführen. Besonders Scope-3-Emissionen, Biodiversität und produktbezogene Kennzahlen erfordern neue Prozesse.
Zeit ist ein entscheidender Faktor
Das Umweltbundesamt betont: Wer zu spät beginnt, riskiert operative Hektik, hohe Beratungskosten und mangelhafte Datenqualität. Frühzeitige Analysen und Bewertungen senken den Aufwand und eventuelle Risiken.
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