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ESRS – die European Sustainability Reporting Standards



Nachhaltigkeitsberichterstattung

Wirtschaftsprüfung und ESG-Reporting: Fragen der Abschlussprüfer

Die Corporate Sustainability Reporting Directive erweitert den Kreis der Unternehmen, die über Nachhaltigkeitsthemen berichten müssen. Diese Nachhaltigkeitsinformationen sollen im Einklang mit den ESRS erstellt werden. Der Nachhaltigkeitsbericht wird verpflichtender Teil des (Konzern-) Lageberichts und unterliegt einer inhaltlichen Prüfung. Diese soll eine Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer werden. Wie die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern gelingt, zeigt dieser Beitrag.



Schmalenbach Tagung 2024

Neue Nachhaltigkeitsberichterstattung: Erste Erfahrungen mit den ESRS

Fünf Jahre nachdem die Schmalenbachgesellschaft für Betriebswirtschaftslehre e.V. bereits die Diskussion um die nötigen Anpassungen von Gesellschaft und Wirtschaft zur Abmilderung des Klimawandels, regulatorisch angegangen im Aktionsplan der EU-Kommission zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum vom Frühjahr 2018, aufgegriffen hatte, standen dieses Jahr bereits die ersten Erfahrungen in der Umsetzung der verpflichtend zu beachtenden European Sustainable Reporting Standards (ESRS) auf der Agenda der Schmalenbach-Tagung.







Green Crypto Assets

Die MiCA-VO und ökologische Angaben laut den technischen Regulierungsstandards der ESMA

Das zweite Diskussionspapier zur Markets in Crypto Assets-Verordnung (MiCA-VO) legt u.a. Inhalt, Methoden und Darstellung von Informationen über Nachhaltigkeitsindikatoren fest. Diese Angaben könnten für die Berichterstattung von Unternehmen, die mit Crypto Assets agieren, künftig eine große Rolle spielen. Diese News bietet einen Überblick und vergleicht mit den Angaben gemäß der European Sustainability Reporting Standards (ESRS).




Nachhaltigkeitsberichterstattung

ESRS Set 1 – Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Am 22.12.2023 wurde der delegierte Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese Fassung ist somit verbindlich für alle in der EU ab 2024 von der der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verpflichteten Unternehmen zu beachten.









Nachhaltigkeitsberichterstattung

ESRS Set 1 – versteckte Erleichterungen im veröffentlichten Entwurf des delegierten Rechtsakts

Der Entwurf des Delegierten Rechtsakts zu dem Set 1 der ESRS der EU-Kommission ist durch Erleichterungen, vor allem mit der Einführung einer Übergangsphase und der breiten Anwendung des Wesentlichkeitsvorbehalts, gekennzeichnet. Der Entwurf enthält aber noch weitere kleinere Erleichterungen – die dem eigentlichen Ziel der CSRD zuwiderlaufen könnten.