DNK wird unter Berücksichtigung der ESRS weiterentwickelt
Ab dem Berichtsjahr 2024 werden Unternehmen in Europa im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) schrittweise verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten. Allein in Deutschland betrifft dies mehr als 15.000 Unternehmen. Für die Berichterstattung gelten die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die nach mehrjähriger Entwicklungszeit am 31.07.2023 veröffentlicht wurden.
Die Berichterstattung bezieht sich auf Umwelt- und Sozialaspekte entlang der Wertschöpfungskette. Damit sind indirekt auch kleinere Unternehmen, da sie von berichtspflichtigen Unternehmen zur Datenlieferung aufgefordert werden. Gerade für diese Unternehmen stellt die Nachhaltigkeitsberichterstattung eine neue Herausforderung dar, die zusätzliche Ressourcen erfordert, darunter Schulungen, Einstellungen von Mitarbeitenden und den Aufbau interner Prozesse und Systeme.
DNK soll CSRD-konforme Berichterstattung unterstützen
Die Umsetzung der ESRS in die Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Um diese Unternehmen zu unterstützen, plant der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) laut einer aktuellen Meldung, die ESRS in den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zu integrieren. Der DNK wird bereits von mehr als 1.000 Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung genutzt. Er bietet durch die DNK-Geschäftsstelle, Webinare und unterstützende Dokumente wie Branchenleitfäden zusätzliche Hilfestellung bei der Umsetzung der Berichtsanforderungen.
Die Anschlussfähigkeit des DNK an bestehende Berichtspflichten wie das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) oder die EU-Taxonomie wird häufig betont. Dank der Finanzierung durch die Bundesregierung steht die Infrastruktur des DNK allen Unternehmen kostenlos zur Verfügung.
Unterstützung für kleinere und mittelgroße Unternehmen
Um Unternehmen im Rahmen der neuen Berichtspflichten zu unterstützen, wird der RNE den DNK weiterentwickeln. Ziel ist es, sowohl berichtspflichtige als auch nicht berichtspflichtige Unternehmen inhaltlich zu begleiten. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) soll die Rrfüllung der Anforderungen erleichtert werden. Dabei sollen auch die Unterstützungsstrukturen des DNK ausgebaut werden, um dem steigenden Bedarf an Hilfestellung bei der Umsetzung der neuen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gerecht zu werden.
Bei der Weiterentwicklung des DNK sollen relevante Stakeholder einbezogen werden. Der RNE befindet sich gerade in Gesprächen mit der Bundesregierung, um weitere finanzielle Unterstützung für den DNK zu erhalten. Bereits Ende 2022 wurde der DNK im Aktionsplan „Mittelstand, Klimaschutz und Transformation“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz als wichtiges Unterstützungsinstrument für den Mittelstand benannt.
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