Die EU-Kommission plant, den Geltungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf alle großen Unternehmen auszuweiten. Nachhaltigkeitsinformationen sollen dann verpflichtender Bestandteil des Lageberichts werden. Was kommt auf die Wohnungsunternehmen zu?
Bisher sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungen seit 2017 zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet. Die Berichterstattung kann entweder im Lagebericht oder auch alternativ außerhalb des Lageberichts in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht abgegeben werden. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung ist lediglich zu prüfen, ob die nichtfinanzielle Erklärung beziehungsweise der gesonderte nichtfinanzielle Bericht vorgelegt wurden. In der Praxis bestehen seit Umsetzung der CSR-Richtlinie Unsicherheiten bezüglich der Auswahl von relevanten Informationen und der inhaltlichen Ausgestaltung der nichtfinanziellen Erklärung.
Die Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (vormals nichtfinanzielle Berichterstattung) soll diese Lücken nun schließen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit dem Europäischen Green Deal in Einklang bringen.
Folgende Punkte sind im Entwurf der CSR-Richtlinie geplant:
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