CBAM: Seit Oktober 2023 Meldepflichten für Unternehmen

Der CO2-Grenzausgleichmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist ein klimapolitisches Instrument der Europäischen Union (EU). CBAM  soll einer potenziellen Verlagerung von CO2-Emissionen in Länder mit geringeren Umweltstandards entgegenwirken. Der CBAM wird circa 20.000* deutsche Unternehmen in Industrie und Handel betreffen, die bestimmte Produkte aus Drittländern importieren. Schon seit dem 01. Oktober 2023 gelten bestimmte Meldepflichten für Unternehmen.

Der CO2-Grenzausgleichmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist Teil des „Fit for 55”- Pakets der Europäischen Union und bezieht sich auf den Plan der EU, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. CBAM ist hierbei ein unterstützender Mechanismus, der sicherstellen soll, dass die Wirksamkeit der EU-Maßnahmen zur Emissionsreduzierung nicht gefährdet wird.

CBAM wird neben anderen politischen Instrumenten eingesetzt, um das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen (Carbon Leakage) zu bekämpfen, welches sich insbesondere aus dem Emissionshandelssystem (EU-ETS) ergibt. Carbon Leakage ist eine hypothetische Situation, in der europäische Produzenten, die auf internationalen Märkten konkurrieren, ihre Kosten, die mit Einhaltung der Vorschriften verbunden sind, umgehen, indem sie ihre Produktion und Verschmutzung in Länder mit weniger strengen oder gar keinen klimapolitischen Maßnahmen verlagern.

Wer ist von CBAM betroffen?

CBAM betrifft große Teile der europäischen Industrie. Alle Unternehmen in der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Strom, Düngemittel, Wasserstoff, bestimmte Vorprodukte sowie einige vor- und nachgelagerte Produkte (insbesondere Eisen und Stahl) - in reiner oder verarbeiteter Form - aus Nicht-EU-Ländern importieren, fallen unter die CBAM-Vorschriften. Der primäre Schritt für diese Unternehmen besteht darin, eine erste Betroffenheitsanalyse durchzuführen und so zu prüfen, ob die von ihnen importierten Waren unter die CBAM-Verordnung fallen.

Wann tritt CBAM in Kraft und welche Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu?

CBAM ist zum 01. Oktober 2023 mit der Übergangsphase in Kraft getreten und wird nun schrittweise vollständig implementiert. Während dieser Zeit wird CBAM ohne finanzielle Auswirkungen eingeführt. Die Unternehmen sind nicht verpflichtet, Zertifikate zu erwerben. Sie müssen aber:

  • alle direkten und einige indirekte Emissionen, die bei der Produktion von importierten Waren entstehen, ermitteln und dokumentieren, sowie
  • einen vierteljährlichen CBAM-Bericht einreichen, der Informationen über das Volumen der importierten Waren, ihre eingebetteten Emissionen und den im Drittland gezahlten Kohlenstoffpreis enthält.

Die vollständige Einführung von CBAM ist ab Januar 2026 geplant. Mit Beginn der Implementierungsphase müssen CBAM-Zertifikate entsprechend des Emissionsausstoßes erworben werden. Auf die Unternehmen kommen dann weiterreichende Verpflichtungen zu, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

  • Beantragung den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders bei der zuständigen lokalen Behörde
  • Berechnung der eingebetteten direkten und indirekten Emissionen der in die EU importierten Waren
  • Überprüfung der Angaben zu den direkten und indirekten Emissionen durch einen akkreditierten Prüfer
  • Kauf und Abgabe der entsprechenden Anzahl von CBAM-Zertifikaten, um die eingebetteten direkten und indirekten Emissionen abzudecken
  • Erstellung und Übermittlung bis zum 31. Mai eines jeden Kalenderjahres einer jährlichen CBAM-Erklärung für die Emissionen, die mit den im vorangegangenen Kalenderjahr eingeführten Waren verbunden sind. Zu diesem Stichtag muss auch die entsprechende Anzahl von CBAM-Zertifikaten abgegeben werden.

Welche Emissionen müssen gemeldet werden?

Drei Treibhausgase fallen unter die CBAM-Berichterstattung: Kohlendioxid (CO2), Distickstoffoxid (N2O) und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (KFWs). Sowohl direkte als auch indirekte Emissionen dieser Treibhausgase müssen für Düngemittel, Zement und Elektrizität gemeldet werden, während für die meisten Eisen-, Stahl- und Aluminiumprodukte sowie für Wasserstoff nur direkte Emissionen dokumentiert werden müssen. Letztere sind die Emissionen, die als unmittelbare Folge einer Reihe von Produktionstätigkeiten in die Atmosphäre gelangen, wie zum Beispiel durch den Brennstoffverbrauch. Indirekte Emissionen hingegen sind solche, die durch zugekaufte Energieträger wie Strom, Dampf und Wärme, die bei der Produktion verwendet werden, in die Atmosphäre gelangen.

Wie wird der Preis für CBAM-Zertifikate berechnet und wie hoch sind die finanziellen Auswirkungen?

Der Preis der CBAM-Zertifikate wird an den wöchentlichen Durchschnittspreis der EU-Emissionszertifikate gekoppelt sein. Die finanziellen Auswirkungen auf die einzelnen Unternehmen hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, unter anderem von der Kohlenstoffintensität des Produktionsprozesses, der Verfügbarkeit kohlenstoffarmer Alternativen und dem Marktpreis für Kohlenstoff zu diesem Zeitpunkt. Wurde allerdings im Herkunftsland bereits eine Art von CO2-Preis für das importierte Produkt gezahlt, so kann dies auf die Anzahl der abzugebenden CBAM-Zertifikate angerechnet werden.

Wie können Unternehmen sich vorbereiten?

Mit Beginn der Übergangsphase sollten sich Unternehmen hinsichtlich der Berichterstattungspflichten vorbereiten. Vor dem Hintergrund, dass der erste vierteljährliche CBAM-Bericht bereits bis spätestens zum 31. Januar 2024 eingereicht werden muss, bedarf es der Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen, um den CBAM Compliance-Anforderungen gerecht zu werden.

Die vollständige Implementierung und die entsprechenden finanziellen Auswirkungen werden ab 2026 schrittweise umgesetzt. Aufgrund der langen Projektinvestitionszyklen in den betroffenen Branchen besteht allerdings sofortiger Handlungsbedarf. Um hohe Geldstrafen, Rufschädigung und Unterbrechungen der Lieferkette zu vermeiden, muss eine Folgenabschätzung der Auswirkungen von CBAM auf Ihre Importaktivitäten und die Ihrer Lieferanten durchgeführt werden. Diese Bewertung dient als Sprungbrett für die Entwicklung oder Anpassung Ihrer Strategie zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, die Neubewertung Ihrer strategischen Investitionsentscheidungen und die Entwicklung oder Kalibrierung Ihres Produktangebots. Sie ermöglicht es Ihnen auch, die Herausforderung von CBAM in einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil zu verwandeln, indem Sie das Umsatzwachstum durch höhere Gewinne und die Senkung vermeidbarer Kosten fördern.


*Die Unternehmensberatung Deloitte GmbH hat eine europäische Betroffenheitsanalyse zu CBAM durchgeführt, um die finanziellen Auswirkungen von CBAM zu erfassen. Die Studie und die Ergebnisse können Sie sich auf der Webseite herunterladen.

Bitte beachten Sie, dass sich die hier dargestellten Informationen und Daten auf die finale Durchführungsverordnung vom 17. August 2023 beziehen.

Schlagworte zum Thema:  Emission, Klimaschutz, Zoll