Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU veröffentlicht
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 22. Januar Konsultationsentwürfe für zwei neue Nachhaltigkeitsstandards veröffentlicht. Beide Entwürfe können nun bis zum 21. Mai in zwei getrennten Online-Befragungen von der Öffentlichkeit kommentiert werden. Die Konsultation soll Fragen zur Relevanz der vorgeschlagenen Nachhaltigkeitsinformationen aus Sicht der Adressaten und zur Akzeptanz der Standardentwürfe bei Anwendern und Marktteilnehmern beantworten. Darüber hinaus enthalten die Fragebögen Fragen zur konzeptionellen Ausrichtung, zu den erreichten Vereinfachungen sowie zur Berücksichtigung der Anforderungen der Bilanzrichtlinie (nach CSRD).
Während der Konsultationsphase führt die EFRAG zudem eine testweise Anwendung – sogenannte Field Tests – durch. Damit soll die Eignung der Vorschläge für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von (kapitalmarktorientierten) KMU kritisch überprüft werden. Eine Interessensbekundung für die Teilnahme an den Field Tests ist bis zum 31. Januar 2024 möglich.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der EFRAG .
Berichtspflichten für börsennotierte KMU ab 2028
Die Berichtspflicht für börsennotierte KMU betrifft nach Angaben der EFRAG ca. 140 Unternehmen. Diese sind gemäß Art. 19a Abs. 7 BilanzRL (nach CSRD) verpflichtet, spätestens für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2028 beginnen, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Die im LSME-Entwurf vorgeschlagenen Erleichterungen gegenüber den Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen für große Unternehmen gelten gemäß Art. 19a Abs. 6 BilanzRL zudem auch für ca. 1000 sogenannte „kleine und nicht komplexe Institute“, firmeneigene Versicherungsunternehmen und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen.
Freiwillige Berichterstattung gegen „Flut von Fragebögen“
Für nicht kapitalmarktorientierte KMU bleibt die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts freiwillig. Da diese Unternehmen aber bereits heute mit zahlreichen Anfragen etwa im Rahmen der Kredit- oder Auftragsvergabe konfrontiert werden, kann die Schaffung eines europaweit gültigen Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung Erleichterung bringen. So sollen die VSME ESRS die Nachhaltigkeitsberichterstattung von einigen tausend KMU harmonisieren. Das könnte eine „Flut von Fragebögen“ von Kreditgebern oder großen Kunden überflüssig machen.
Mehr über Nachhaltigkeitsberichterstattung und -Strategie erfahren Sie in unserem Podcast: |
Diskussion der Standardentwürfe
Ein Vertreter des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) kommentierte auf LinkedIn , die zentrale Frage sei, ob die Standards für KMU in der Praxis so umsetzbar seien.
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) bietet gemeinsam mit der EFRAG am 10. April 2024 eine öffentliche Diskussionsveranstaltung zu den Standardentwürfen und zu den ersten Erkenntnissen aus den Field Tests an.
Georg Lanfermann, Präsident des DRSC, kommentiert die Veröffentlichung der Standardentwürfe: „EFRAG hat mit dem LSME und dem VSME für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU wichtige Standardentwürfe erarbeitet. Insbesondere der VSME hat das Potenzial, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU zu harmonisieren und Erleichterungen für KMU zu schaffen. Dies ist jedoch abhängig einerseits von der Anwendbarkeit durch KMU und andererseits insbesondere von der Eignung und Akzeptanz dieser KMU-Nachhaltigkeitsinformationen durch die Nutzer. Daher sind alle Beteiligten aufgefordert, sich mit den Entwürfen zu befassen und ihre Einschätzungen zu teilen.“
Patrick de Cambourg, Vorsitzender des EFRAG SRB, erklärte: „KMU sind ein wichtiger Bestandteil der europäischen Wirtschaft. Nach der Fertigstellung der ESRS für Großunternehmen veröffentlicht EFRAG heute diese beiden vorgeschlagenen Standards, um KMU dabei zu unterstützen, Teil des Übergangs zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu sein, einen angemessenen Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten und die Belastung durch unkoordinierte Datenanforderungen zu verringern, während gleichzeitig entscheidungsnützliche Informationen für alle erstellt werden.“
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