ESRS E1 im Einkauf: Klimaschutz als Strategie
Der ESRS E1 verpflichtet Unternehmen, ihre klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen systematisch offenzulegen – einschließlich ihrer Strategien, Ziele und Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel. Im Fokus steht dabei die Erhebung und Reduktion von Emissionen entlang der drei Scopes gemäß dem Greenhouse Gas Protocol.
Für den Einkauf bedeutet dies einen tiefgreifenden Wandel. Die meisten Scope-3-Emissionen – etwa aus Materialien, Vorprodukten, Dienstleistungen und Transporten – entstehen in vorgelagerten Wertschöpfungsstufen, die vom Einkauf gesteuert werden. Damit wird die Beschaffung zur Schlüsselinstanz der unternehmerischen Klimabilanz.
Der Beitrag zeigt, wie der Einkauf zur strategischen und operativen Schnittstelle für Dekarbonisierung, Risikomanagement und CO₂-Transparenz wird und welche konkreten Handlungsfelder sich aus dem ESRS E1 für eine zukunftsgerichtete Beschaffung ableiten lassen.
Neue Klimapflichten entlang der Lieferkette: Der Einkauf wird zur Steuerungsinstanz
Der ESRS E1 verpflichtet Unternehmen dazu, ihre klimabezogenen Auswirkungen, Risiken, Chancen sowie die daraus abgeleiteten Ziele und Maßnahmen umfassend offenzulegen. Im Mittelpunkt steht dabei die vollständige Erfassung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen – differenziert nach Scope 1 (direkte Emissionen), Scope 2 (indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie) und Scope 3 (alle weiteren indirekten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette).
Besonders die Scope-3-Emissionen, etwa aus eingekauften Rohstoffen, Vorprodukten, Dienstleistungen oder Transportleistungen, stehen dabei im Fokus. Diese machen in vielen Branchen den größten Teil der gesamten CO₂-Bilanz aus und fallen überwiegend im Verantwortungsbereich der Beschaffung an. Der Einkauf ist damit nicht nur mittelbar betroffen, sondern unmittelbar verantwortlich für die Erhebung, Bewertung und strategische Steuerung dieser Emissionen.
Für Einkaufsabteilungen bedeutet dies eine grundlegende Erweiterung ihres Aufgabenprofils. CO₂-Daten müssen systematisch und belastbar erhoben werden – idealerweise auf Produkt- oder Lieferantenebene. Diese Informationen sind nicht nur Basis der Berichtspflicht, sondern zugleich Grundlage für fundierte Beschaffungsentscheidungen.
Von der Auswahl emissionsarmer Materialien über klimarelevante Ausschreibungskriterien und vertragliche Zielvereinbarungen mit Lieferanten bis hin zur Implementierung interner CO₂-Bepreisung – der Einkauf beeinflusst die Klimabilanz eines Unternehmens in erheblichem Maße. Die Dekarbonisierung der Lieferkette wird damit zu einer operativen Kernaufgabe und zu einem strategischen Steuerungsfeld des Einkaufs.
Ziel ist es nicht nur, regulatorische Berichtspflichten zu erfüllen, sondern aktiv zur Erreichung unternehmerischer Klimaziele beizutragen – etwa zur Einhaltung des 1,5°C-Ziels, zur Emissionsreduktion gemäß Science Based Targets oder zur Taxonomie-Konformität klimabezogener Investitionen. Der Einkauf wird damit zur Schnittstelle zwischen Nachhaltigkeitsstrategie, operativer Umsetzung und regulatorischer Rechenschaftspflicht.
Verzahnung mit CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie und dem Omnibus-Paket
Der ESRS E1 entfaltet seine Wirkung nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel mit weiteren zentralen Regulierungswerken der EU-Nachhaltigkeitsagenda. Die CSRD bildet den übergeordneten Rechtsrahmen und verpflichtet Unternehmen zur Erstellung umfassender, standardisierter Klimaberichte entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die CSDDD konkretisiert ergänzend die unternehmerischen Sorgfaltspflichten und verlangt unter anderem die Entwicklung verbindlicher Emissionsminderungspläne – insbesondere mit Blick auf Scope-3-Emissionen, also die indirekten Treibhausgasemissionen aus Einkauf, Logistik und Dienstleistungsbezug.
Parallel dazu fordert die EU-Taxonomie-Verordnung transparente Nachweise für klimafreundliche wirtschaftliche Aktivitäten und Investitionen. Klimabezogene CapEx- und OpEx-Ausgaben, etwa für nachhaltige Beschaffung, Materialsubstitution oder Lieferantenentwicklung, müssen dabei inhaltlich und methodisch mit den Anforderungen aus ESRS E1 verknüpft werden.
Mit dem EU-Omnibus-Paket verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, die Anwendung der Berichtsstandards zu präzisieren, methodisch zu vereinfachen und für bestimmte Unternehmensgruppen – insbesondere KMU – zeitlich zu entlasten. Für den ESRS E1 bedeutet dies unter anderem: Klarere Definitionen zentraler Begriffe (z.B. Scope 3, Transition-Plan), eine stärkere methodische Anbindung an das Greenhouse Gas Protocol sowie neue Regelungen zur risikobasierten Erhebung von Lieferkettendaten im Rahmen des sogenannten „Value Chain Cap“.
Für den Einkauf ergeben sich daraus weitreichende Aufgaben. Auch wenn einzelne Berichtspflichten temporär gestreckt oder formal entschärft wurden, bleibt der Handlungsdruck hoch. Einkaufsorganisationen müssen in der Lage sein, belastbare Klimadaten aus der Lieferkette zu erfassen, risikoorientierte Hotspot-Analysen durchzuführen und wirksame Maßnahmen zur Emissionsminderung, Anpassung und Kompensation zu entwickeln. Die regulatorischen Vorgaben mögen technisch differenziert sein – ihre operative Umsetzung beginnt fast immer im Einkauf.
Handlungsfelder für den Einkauf: Zehn prioritäre Maßnahmen zur Umsetzung des ESRS E1
Die Umsetzung des ESRS E1 erfordert eine tiefgreifende Transformation der Einkaufsorganisation. Folgende zehn Handlungsfelder gelten als zentrale Stellschrauben für eine klimakompatible Beschaffung:
- Scope-3-Emissionen systematisch messen und steuern: CO₂-Hotspots identifizieren, Daten erheben (z. B. PCFs), Warengruppen strategisch dekarbonisieren.
- Klimaziele in Lieferantenauswahl und Verträge integrieren: Ausschreibungen, Verträge und Lieferantenbewertungen mit CO₂-Zielvorgaben und Klimakriterien verknüpfen.
- Lieferanten aktiv bei der Dekarbonisierung unterstützen: Strategische Partner durch Audits, Schulungen, Projekte oder Anreizsysteme bei Klimamaßnahmen unterstützen.
- Klimarisiken entlang der Lieferkette bewerten und steuern: Physische und transitorische Risiken analysieren, Frühwarnsysteme nutzen und resiliente Lieferstrategien aufbauen.
- Interne CO₂-Bepreisung als Steuerungsmechanismus einführen: Klimakosten in Wirtschaftlichkeitsrechnungen integrieren, CO₂-Preise in Investitionsentscheidungen nutzen.
- Energie- und Emissionsdaten systematisch erfassen: Digitale Tools für CO₂- und Energiedaten auf Lieferanten- und Materialebene einführen und nutzen.
- Glaubwürdige Kompensationsmaßnahmen beschaffen und verankern: Verifizierte Anbieter auswählen, Standards (z.B. Gold Standard) berücksichtigen, Wirkung dokumentieren.
- Klimabezogene Anforderungen in Ausschreibungen verankern: PCFs, Emissionsgrenzwerte, Nachweispflichten und KPIs als verbindliche Ausschreibungskriterien definieren.
- Einkaufsteams gezielt qualifizieren und befähigen: Schulungen zu Klimaberichtspflichten, CO₂-Methoden, Scope-3-Erhebung und regulatorischen Vorgaben anbieten.
- Branchennetzwerke und Initiativen aktiv nutzen: Teilnahme an Science Based Targets Initiative, Carbon Disclosure Project oder klimabezogenen Einkaufskonsortien zur Standardisierung und Wissensbündelung.
Fazit: Neue Klima-Verantwortung – neue Chancen
ESRS E1 verankert Klimaschutz als zentrale Aufgabe des Einkaufs. Der Standard fordert nicht nur Berichtspflichten, sondern verlangt eine strategisch verankerte Dekarbonisierung entlang der gesamten Lieferkette. Der Einkauf wird damit zur Schlüsselinstanz für eine klimabezogene Steuerung, Umsetzung und Transparenz mit hoher regulatorischer Relevanz und großem unternehmerischen Gestaltungsspielraum. Die Zeit, Klimaschutz „einzukaufen“, ist jetzt.
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