Energiewende

Bundestag novelliert Energiewirtschaftsgesetz: Großbatteriespeicher werden privilegiert


Novelle Energiewirtschaftsrecht: Push für Stromspeicher

Der Bundestag hat am 13. November die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Wichtige Änderungen betreffen Erleichterungen bei der Einführung zum sogenannten Energy Sharing und die Privilegierung von Großbatteriespeichern im Außenbereich.

Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes sieht vor, dass Wärmespeicher und untertägige Wasserstoffspeicher schneller baurechtlich genehmigt werden sollen. Außerdem werden Großbatteriespeicher eigenständig im Außenbereich privilegiert und bauplanungsrechtlich erleichtert zugelassen. 

Die Novelle sieht zudem Regelungen zum sogenannten Energy Sharing vor – zur gemeinschaftlichen Erzeugung, zu Verbrauch und Austausch von selbst erzeugtem Strom innerhalb einer lokalen Gemeinschaft, zum Beispiel einer Nachbarschaft oder einer Region. Das soll Verbraucher:innen eine aktivere Teilnahme am Energiemarkt ermöglichen. 

Stromspeicher für die Energiewende

Darüber hinaus wird die zwischenzeitliche Speicherung von Strom in E-Autos, der ins Netz zurückgespeist wird (bidirektionales Laden) erleichtert. Auch Autos können somit zu Stromspeichern werden.


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