EUDR

EU-Kommission bringt Waldschutzverordnung auf die Zielgerade

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) soll die Biodiversität schützen und sicherstellen, dass Produkte wie Kaffee, Kakao oder Rindfleisch nicht zur globalen Entwaldung beitragen. Nach jahrelangen Verzögerungen, politischem Gegenwind und intensivem Lobbying nimmt die EU-Entwaldungsverordnung endlich konkrete Formen an.

Nebelwald

Zwei Jahre Verzögerung, jetzt der finale Rahmen

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sollte ursprünglich bereits Ende 2024 in Kraft treten. Zweimal wurde der Start um je zwölf Monate verschoben – begründet mit der technischen Unreife des Informationssystems, mangelnder Vorbereitung von Unternehmen und Drittländern sowie der besonderen Belastung kleiner Betriebe. Nun hat die Europäische Kommission am 13. Juli 2026 zwei Maßnahmen verabschiedet, die den Weg zur Anwendung endgültig freimachen sollen.

Konkret handelt es sich um einen delegierten Rechtsakt, der die Liste der erfassten Produkte aktualisiert, sowie einen Durchführungsrechtsakt, der die technischen Regeln für das digitale Informationssystem festlegt, über das Sorgfaltspflichtenerklärungen eingereicht werden. Beide Maßnahmen sind Teil eines im Mai 2026 vorgestellten Vereinfachungspakets und bauen auf der im Dezember 2025 beschlossenen Gesetzgebungsänderung auf.

Was die EUDR fordert – und wen sie betrifft

Die Verordnung verpflichtet Unternehmen nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht von entwaldeten Flächen stammen und im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Erzeugerlands produziert wurden. Erfasst sind sieben Rohstoffe: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz – sowie eine Reihe daraus abgeleiteter Erzeugnisse. Ziel ist es, Wälder nicht nur in Europa, sondern weltweit – etwa im Amazonasgebiet – vor Abholzung und Degradierung zu schützen.

Ab dem 30. Dezember 2026 gilt die Verordnung für große und mittlere Unternehmen sowie für Kleinst- und Kleinunternehmen, die bereits unter die EU-Holzverordnung fallen. Für andere kleine Unternehmen beginnt die Anwendung am 30. Juni 2027.

Produktliste: Leder raus, löslicher Kaffee rein

Der delegierte Rechtsakt bringt gezielte Änderungen am Produktumfang. Aus dem Anwendungsbereich gestrichen werden unter anderem Rinderhäute, -felle und -leder, runderneuerte Reifen, Soja-Saatgut sowie Kraftfahrzeug- und Flugzeugsitze. Gleichzeitig werden löslicher Kaffee, bestimmte Palmölderivate und gefrorene Rinderzungen neu in den Geltungsbereich aufgenommen. Für neu hinzugefügte Produkte gilt eine Übergangsfrist: Sie werden erst ab dem 30. Dezember 2027 erfasst, um Unternehmen ausreichend Vorbereitungszeit zu geben.

Umweltkommissarin Jessika Roswall betonte zur Verabschiedung des Pakets: „Mit diesem Paket schaffen wir die Klarheit und Planungssicherheit, die Unternehmen, Mitgliedstaaten und unsere internationalen Partner benötigen, um sich auf die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung Ende 2026 vorzubereiten.“

Informationssystem: Technische Grundlage steht

Parallel zum Produktumfang regelt der Durchführungsrechtsakt die technische Architektur des EUDR-Informationssystems. Es enthält vereinfachte Meldewege für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie aktualisierte Schnittstellen für die automatisierte Datenübermittlung. Das System wurde Ende Juni 2026 nach notwendigen technischen Updates wieder geöffnet. Weitere Funktionen sollen im Laufe des Sommers folgen; Schulungen für Unternehmen sind ab Ende Juli geplant.

Kritik: Leder-Ausnahme wissenschaftlich nicht haltbar

Umweltorganisationen reagieren auf die Anpassungen mit gemischten Gefühlen. WWF und Deutsche Umwelthilfe hatten die Streichung von Rindsleder bereits nach der Ankündigung im Mai scharf kritisiert. Der WWF bezeichnete die Ausnahme als „wissenschaftlich nicht begründbar“. Béatrice Wedeux, Senior Policy Officer for Forests beim WWF European Policy Office, warnte vor weitreichenden Folgen: „Obwohl Produktausnahmen kurzfristig finanziell bequem erscheinen mögen, werden sie die Transparenz für Verbraucher verringern, den Wettbewerb zwischen Sektoren verzerren und den ökologischen Anspruch der Verordnung untergraben.“

Dennoch sieht der WWF in der Verabschiedung des finalen Akts einen wichtigen Schritt: „Diese Entscheidung sollte das Ende der rechtlichen und politischen Unsicherheit rund um die EUDR markieren. Mit Klarheit über den Produktumfang und dem eingerichteten IT-System gibt es keine verbleibenden Ausreden für Verzögerungen“, so der WWF in einem Presse-Statement. Zur Untermauerung der Dringlichkeit verweist der WWF auf eigene Berechnungen: Jedes Jahr Verzögerung bei der EUDR habe den Verlust von fast 50 Millionen Bäumen und den Ausstoß von 16,8 Millionen Tonnen CO₂ bedeutet.

Ausblick: Implementierung als nächste Hürde

Die Kommission selbst betont, dass die Verordnung bereits vor ihrem formellen Inkrafttreten positive Wirkung entfaltet habe, indem sie Lieferketten transparenter gemacht und neue Marktchancen für entwaldungsfreie Produkte eröffnet habe. Die Implementierung will die Kommission mit einem aktualisierten Leitfaden zur EUDR unterstützen.

Der delegierte Rechtsakt wird zunächst noch Europäischem Parlament und Rat zur Prüfung vorgelegt, bevor er in Kraft tritt.

 

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Schlagworte zum Thema:  Umweltschutz , Umweltmanagement
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