EU-Entwaldungsverordnung: Neue Verzögerung sorgt für Diskussionen
Mit der EUDR will die Europäische Union den weltweiten Verlust von Wäldern eindämmen. Ziel ist es, Produkte nur dann auf dem europäischen Markt zuzulassen, wenn nachweisbar ist, dass seit 2020 keine Wälder für deren Produktion gerodet wurden. Große Unternehmen wären zunächst in der Pflicht, diesen „entwaldungsfreien Ursprung“ zu garantieren.
EUDR: Neuer Entwurf mit Änderungen liegt vor Die EU-Kommission hat am 21. Oktober Vorschläge zur Überarbeitung der EUDR veröffentlicht. Ziel sei "to make sure that the IT system is fully operational to address the EU's contribution to the global challenge of deforestation". Gleichzeitig solle der Vorschlag die Berichtspflichten vereinfachen, insbesondere für Mikro- und Kleinunternehmen aus Ländern "mit geringem Risiko". Die Kommission betont aber auch: "The EUDR is a key initiative to fight deforestation. The Commission is committed to pursuing its objectives." Den gesamten Vorschlag der EU-Kommission finden Sie hier. |
Ein Brief von Umweltkommissarin Jessika Roswall an den Vorsitzenden des Umweltausschusses des Europaparlaments bestätigt jedoch Pläne für eine erneute Verschiebung. Der Deutschen Presse-Agentur zufolge sieht die Kommission Schwierigkeiten bei der Umsetzung eines zentralen IT-Systems voraus. Dieses sei notwendig, um die Einhaltung der Verordnung effizient zu überwachen – doch aktuell entspreche es nicht den Anforderungen und könnte Handelsströme beeinträchtigen.
Politische Reaktionen: Zwischen Zustimmung und scharfer Kritik
Die geplante Verzögerung polarisiert: Bundesagrarminister Alois Rainer nennt sie „absolut richtig“. Er betont, dass zusätzliche Zeit genutzt werden müsse, um Unternehmen vor unnötigen Auflagen zu bewahren. Auch der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese begrüßt den Vorschlag und fordert weitergehende Anpassungen. Die Regeln sollen so geändert werden, dass in Ländern wie Deutschland, in denen es keine nennenswerte Entwaldung gebe, „Waldbauern und Landwirte von jeglichen Auflagen befreit werden“.
Kritik kommt hingegen aus Reihen der SPD. Europaabgeordnete Delara Burkhardt wirft Ursula von der Leyen vor, die Verordnung „unter fadenscheinigen Gründen auf Eis“ zu legen. Sie verweist darauf, dass Tausende Unternehmen längst bereit seien und spricht zudem von einem möglichen Einknicken gegenüber US-amerikanischem Druck – Washington habe sich wiederholt kritisch zur EUDR geäußert.
Wirtschaft begrüßt Aufschub, NGOs schlagen Alarm
Aus der Wirtschaft kommt Zuspruch für den Aufschub, etwa von Felix Pakleppa vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbe. Es dürfe jetzt jedoch nicht nur um Software-Probleme gehen: „Ohne eine konkrete inhaltliche Überarbeitung würden die Probleme nur erneut vertagt und die Unternehmen stünden in einem Jahr vor den gleichen Fragen“, so Pakleppa.
Umweltorganisationen wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der WWF kritisieren die Verzögerung scharf. DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner sieht darin einen „Rückschlag für den internationalen Waldschutz“, während der WWF von einem „Gesichtsverlust“ der EU-Kommission spricht und vor weiteren Verwässerungen des Gesetzes warnt.
Dringlichkeit angesichts alarmierender Zahlen
Der Handlungsbedarf bleibt unbestritten: Zwischen 1990 und 2020 gingen laut Schätzungen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) weltweit rund 420 Millionen Hektar Wald verloren – eine Fläche größer als die gesamte EU. Besonders betroffen sind tropische Regionen wie das Amazonasgebiet in Südamerika.
Das Europäische Parlament hatte im April 2023 deshalb grünes Licht für die EUDR gegeben. Neben dem Schutz biologischer Vielfalt soll sie auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten – denn Wälder gelten als zentrale CO₂-Speicher unseres Planeten.
Unterstützung für Unternehmen in Vorbereitung auf die EUDR
Unternehmen, die sich auf die EUDR vorbereiten möchten, finden umfassende Unterstützung. Der Praxisleitfaden und die FAQs der EU-Kommission zur EUDR bieten Antworten auf drängende Fragen. Diese Dokumente sind auch in deutscher Sprache auf der Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung abrufbar.
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