EU-Staaten beschließen abgeschwächtes Klimaziel
In der EU gilt in Kürze ein neues Klimaschutzziel. Bis 2040 müssen die Treibhausgasemissionen der Staatengemeinschaft um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden. Dafür gaben die EU-Länder in Brüssel das finale grüne Licht. Allerdings kann die 90-Prozent-Marke ab 2036 bis zu einer Obergrenze von 5 Prozent auch durch das Zukaufen von Klimazertifikaten aus dem Ausland erreicht werden. Im Gegensatz zum bisher geltenden Klimaschutzziel müssen die Emissionsminderungen somit nicht mehr nur auf eigenem Boden erreicht werden.
Bundesumweltminister Carsten Schneider bezeichnete die Annahme als „wegweisenden Beschluss“. Die aktuelle Weltlage zeige: „Wer es schafft, weniger Öl und Gas zu verbrauchen, ist klar im Vorteil“, so der SPD-Politiker. Das Klimaziel der EU für das Jahr 2040 gebe der Wirtschaft langfristig Wettbewerbsgleichheit und Rückenwind.
Neues Ziel ist Zwischenetappe
In der EU gibt es bereits festgeschriebene Klimaziele für die Jahre 2030 und 2050. Das neue Ziel stellt eine Zwischenetappe dar. Bis Ende dieses Jahrzehnts müssen die Emissionen um 55 Prozent gegenüber 1990 sinken. Bis 2050 will die EU klimaneutral sein, also nicht mehr Treibhausgase ausstoßen als wieder gebunden werden können.
Gleichzeitig Klimaschutzmaßnahme verschoben
Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten hatten sich Ende vergangenen Jahres auf das Ziel bis 2040 verständigt, Grundlage war ein Vorschlag der EU-Kommission. Bei den Verhandlungen wurde sich auch darauf verständigt, eine umstrittene Maßnahme für mehr Klimaschutz um ein Jahr zu verschieben: Brennstoffe wie Benzin und Erdgas werden nun erst ab 2028 und damit ein Jahr später als geplant in das Handelssystem mit Treibhausgas-Zertifikaten (Emissions Trading System, ETS) einbezogen. Damit sollen große Preissprünge für Verbraucher beim Tanken und Heizen vorerst vermieden werden. Beim Emissionshandel müssen Unternehmen Rechte zum Ausstoß von Treibhausgasen nachweisen.
Nachdem das Ziel mit der Annahme durch die EU-Staaten nun die letzte Hürde genommen hat, muss es nun noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. 20 Tage nach der Veröffentlichung tritt es in Kraft und gilt dann unmittelbar in allen EU-Ländern. Die Europäische Kommission wird künftig Vorschläge zur Umsetzung des Ziels vorlegen. Berücksichtigt werden sollen etwa Verfahren, bei denen Kohlendioxid aus der Atmosphäre entnommen und dauerhaft gespeichert wird.
Das könnte Sie auch interessieren:
- Klimabericht: Deutschland droht Ziele ab 2040 zu verfehlen
- Noch on-track mit dem Klimaziel oder korrigiert ihr schon?
- 1 x 1 des Klimawandels und warum eigentlich das 1,5- bis 2-Grad-Klimaziel? (€)
-
Marginal Abatement Cost Curve (MACC): Vorteile und Anwendung
29
-
Neue ADR-Vorschrift für Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien
27
-
Kreislaufwirtschaft - die "7 R"
22
-
EU-Entwaldungsverordnung - wo steht die EUDR 2026?
20
-
Auswirkungen der PPWR auf die Industrie
18
-
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf stärkt Verbraucher und belastet Handel
14
-
PPWR in der Praxis – Handlungsempfehlungen für Verpackungshersteller und Produktverkäufer
14
-
In vier Schritten zur Klimarisikoanalyse
11
-
Transitionsrisiken managen: Der Nutzen eines internen CO2-Preises
8
-
Strengere Regeln für Green Claims: Gesetzentwurf vorgestellt
7
-
EU-Staaten beschließen abgeschwächtes Klimaziel
06.03.2026
-
Neue Spielzeugverordnung: Strengere Regeln, mehr Pflichten – auch für Online-Händler
05.03.2026
-
Die strategische Bedeutung und Umsetzung von Transitionsplänen
02.03.2026
-
Steuerung, Effizienz, Transparenz – darum erstellen KMU eine freiwillige Klimabilanz
25.02.2026
-
EU-Entwaldungsverordnung - wo steht die EUDR 2026?
20.02.2026
-
Der Adaptation Sweet Spot – wie Klimaanpassung wirksam wird
18.02.2026
-
Reality Check Kreislaufwirtschaft: Eine runde Sache?
16.02.2026
-
Wie Landwirtschaft mit High-Tech nachhaltiger wird
13.02.2026
-
EU verbietet Firmen Vernichtung unverkaufter Kleidung
10.02.2026
-
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf stärkt Verbraucher und belastet Handel
10.02.2026