EFRAG veröffentlicht Auswertung von europäischen Nachhaltigkeitsberichten nach den ESRS
Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist anders als in Deutschland in der weit überwiegenden Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten bereits 2024 erfolgt. Die EFRAG hat nun in einer breit angelegt Studie mit über 650 in den ersten Monaten des Jahres 2025 veröffentlichten Berichten und ergänzenden Interviews untersucht und dazu einen Abschlussbericht mit dem Titel „ State of Play 2025 - Implementation of the European Sustainability Reporting Standards (ESRS): Observed Practices based on statements issued as of 20 April 2025 “ veröffentlicht.
Struktur und Umfang der Berichte
Zentrale Ergebnisse der Untersuchung sind hinsichtlich Struktur und Umfang:
- Hohe Variabilität in Berichtslänge und -stil: Der durchschnittliche Umfang von Nachhaltigkeitserklärungen beträgt 115 Seiten, der Median liegt bei 100 Seiten, die längste Erklärung umfasst ca. 440 Seiten und die kürzeste ca. 25 Seiten. Nur ca. 25 % der Erklärungen der Ersteller umfassen weniger als 70 Seiten. Auch der Schreibstil variiert. Einige Berichte sind länger und narrativer, andere kürzer und schematischer.
- Die Struktur auf hoher Ebene ist relativ einheitlich: Alle Erklärungen sind nach den allgemeinen Angaben des ESRS und den Kategorien Umwelt, Soziales und Unternehmensführung der thematischen Standards strukturiert, mit leichten Unterschieden bei der Wahl der Kapitelnamen.
- Doppelte Wesentlichkeitsanalysen unterstützen die Vergleichbarkeit auf hoher Ebene: Die meisten Ersteller nutzten die Liste der thematischen Standards, Unterthemen und Unterunterthemen aus der ESRS-Anwendungsanforderung 16 (AR16). Dies führte zu einer guten Vergleichbarkeit der Ergebnisse auf hoher Ebene.
- Die Angaben auf Datenpunktebene variieren stark: Die Ersteller legten verschiedene Angaben auf granularer Ebene vor. Das Format dieser Angaben (z. B. die Verwendung von Tabellen und die klare Kennzeichnung von Datenpunkten) und der Inhalt der Angaben (z. B. Übergangsplan zur Eindämmung des Klimawandels) variierten stark.
Große Unterschiede bei der Wesentlichkeit der Themenstandards
Große Unterschiede gibt es erwartungsgemäß auch bei der Wesentlichkeit der Themenstandards:
- Nur etwa 10 % der Ersteller identifizierten alle zehn aktuellen Standards als wesentlich.
- Etwa 25 % der Ersteller wählten vier oder weniger aktuelle Standards als wesentlich aus.
- Mindestens 60 % der Ersteller erachten als wesentlich folgende 6 ESRS:
- 99 % Arbeitskräfte des Unternehmens (S1),
- 98 % Klimawandel (E1),
- 93 % Unternehmensführung (G1),
- 68 % Verbraucher und Endnutzer (S4),
- 65 % Kreislaufwirtschaft (E5),
- 63 % Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette (S2).
- Keiner der Themenstandards wurde von weniger als 30 % der Ersteller als wesentlich erachtet.
- Weniger als 5 % berichten über die folgenden Themen:
- „Verschmutzung von Lebewesen und Nahrungsressourcen“ (E2),
- „Mikroplastik“ (E2),
- „Bürgerliche und politische Rechte der Gemeinschaften“ (S3), „Rechte indigener Völker“ (S3),
- „Tierschutz“ (G1),
- „Rechte indigener Völker“ (S4).
Analyse des Stakeholder-Dialogs, der Wertschöpfungskettensegmente und der unternehmensspezifischen Angaben
Spannend ist auch die vorgefundene Beschreibung der konkreten Durchführung des Stakeholder-Dialog. 97 % der Ersteller konsultieren ihre internen Stakeholder (hauptsächlich Mitarbeitende), ca. 70 % konsultieren Kunden, ca. 65 % Lieferanten und ca. 60 % Investoren. Dagegen werden NGOs (33 %), Gemeinschaften (30 %), Industriegewerkschaften (ca. 20 %), Hochschulen (ca. 15 %) und Gewerkschaften (ca. 10 %) seltener konsultiert.
Zudem identifizierten die Ersteller Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) in verschiedenen Wertschöpfungskettensegmenten (VC) basierend auf ihrer jeweiligen Branche. Finanzinstitute konzentrierten sich auf nachgelagerte (d. h. finanzierte Unternehmen), während Nicht-Finanzunternehmen ihre eigenen Geschäftstätigkeiten und vorgelagerte Bereiche priorisierten.
Es wurde festgestellt, das unternehmensspezifische Angaben (hauptsächlich Datenpunkte) nicht eindeutig gekennzeichnet sind: Viele Ersteller berichteten Sachverhalte anstelle von Datenpunkten, die für ihren eigenen Unternehmenskontext spezifisch sind und nicht in der ESRS-Anwendungsanforderung aus AR16 enthalten sind. Allerdings kennzeichnen nur etwa 30 % sie explizit als solche.
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