Fachbeiträge & Kommentare zu ESRS

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Gesetzesradar / 4.5 Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Gesetzestitel: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD - Richtlinie (EU) 2022/2464) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar / 4.1 Entbürokratisierung & Verschiebung von Berichtspflichten

Gesetzestitel: Omnibus-Paket I [1] Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Aktuelle Empfehlungen der R... / Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung, zielt die Bundesregierung darauf ab, die EU Richtlinie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), vom 14. Dezember 2022 umzusetzen. Die CSRD sieht eine standardisierte und erwe...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Exkurs: ESG-Ratings

Tz. 91 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 ESG-Ratings haben parallel zur Nachhaltigkeitsberichterstattung an Bedeutung gewonnen, weil sie Investoren und Stakeholdern eine standardisierte und vergleichbare Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen bieten. Während Berichte oft komplex sind, ermöglichen ESG-Ratings eine schnelle und übersichtliche Einschätzung der ESG-Perfor...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Wichtige Entwicklungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Tz. 8 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Mit den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI) besteht seit der Jahrtausendwende ein zunehmend anerkannter Standard für die (freiwillige) Berichterstattung über die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von Unternehmen (vgl. Rieth, 2009, Kapitel 7). Die Entwicklung der GRI-Vorgaben konkretisierte d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / A. Vorbemerkung

Tz. 1 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 In der Vergangenheit wurde das Nebeneinander zahlreicher Standardsetzer für die nichtfinanzielle Berichterstattung sowie der zT sehr umfangreichen Fragebögen von ESG-Rating- und Datenbankanbietern von Erstellern und Adressaten als problematisch, insbesondere wegen des hohen Bearbeitungsaufwands aber auch wegen der umfassenden qualitativen und ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Ausblick

Tz. 100 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Die in der Vergangenheit vor allem von Erstellern beklagte "Kakophonie des Standardsetting" sowie die vor allem von Adressaten beklagte mangelnde Vergleichbarkeit im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung hat sich weitgehend aufgelöst. Tz. 101 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Für deutsche bzw. europäische Unternehmen sind vor allem die ggf. ve...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundsätze für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach IFRS SDS

Tz. 61 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 IFRS S1 enthält übergeordnete Grundsätze für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den IFRS SDS sowie allgemeine Angaben zur Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten in Governance, Strategie, Risikomanagement und Zielen des berichtenden Unternehmens. Er ist insofern grundsätzlich vergleichbar mit ESRS 1 und ESRS 2. IFRS S1 orientiert sich ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Global Reporting Initiative (GRI)

Tz. 83 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Die Global Reporting Initiative (GRI) wurde 1997 in Boston gegründet, nachdem sich die Öffentlichkeit über die Umweltschäden im Rahmen der Havarie der Exxon Valdez und der anschließenden Ölpest empört hatte. Die Wurzeln liegen in den gemeinnützigen Organisationen CERES (früher: Coalition of Environmentally Responsible Economies) und Tellus In...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. ISSB: Überblick und Zielsetzung

Tz. 57 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Im November 2021 wurde der International Sustainability Standards Board (ISSB) durch die Treuhänder der IFRS-Stiftung gegründet. Das ISSB erarbeitet investorenorientierte Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die als sog. global baseline Mindeststandards für die weltweite Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellen sollen. Das Inter...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. SASB-Standards

Tz. 39 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Der Sustainability Accounting Standards Board (SASB) (eine US-Organisation) wurde im Jahr 2011 gegründet und seine ursprüngliche Zielsetzung war, dass US-börsennotierte Unternehmen zu einer integrierten Nachhaltigkeitsberichterstattung nach SASB-Standards verpflichtet werden sollen. Seine Ausrichtung war also vor allem auf den US-Kapitalmarkt...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. IFRS S2 Climate-related Disclosures

Tz. 76 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 IFRS S2 für klimabezogene Angaben ist der erste und bislang einzige thematische ISSB-Standard. Er orientiert sich an den Bausteinen Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Zielgrößen. Tz. 77 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Der Standard umfasst Berichtspflichten für klimabezogene physische bzw. transitorische Risiken sowie Chance...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Vorbemerkung

Tz. 29 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung können grundsätzlich die folgenden zentralen Perspektiven unterschieden werden: Berichterstattung über die Auswirkungen (impacts) der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-out); eine solche Berichterstattung richtet sich idR an einen sehr breiten Adressatenkreis, inkl....mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)

Tz. 45 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Mark Carney, seinerzeit Governor der Bank of England und Chairman des G20 Financial Stability Board (FSB) und mittlerweile kanadischer Premierminister, warnte bereits im Herbst 2014 vor einer "Carbon Bubble", die den Finanzmärkten drohe und potenziell gravierendere Auswirkungen als die Finanz- und Wirtschaftskrise haben werde. Wenn die Staate...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Wesentlicher Inhalt

Tz. 74 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Sofern nicht ein anderer IFRS SDS etwas anderes zulässt oder vorschreibt, sind gemäß IFRS S1.25–53 Informationen offenzulegen, die sich auf Aspekte konzentrieren, die für die Art und Weise der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens entscheidend sind: Governance: Die Governance-Prozesse, Kontrollen und Verfahren, die das berichtende Unternehmen ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

ADS, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Kommentar, Stuttgart 2012; Anzinger/Oser/Schlotter (AOS), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen. Kommentar zum HGB mit Bezügen zum Steuerbilanzrecht, AktG, GmbHG, PublG und rechtsvergleichenden Bezügen zu Österreich, 7. Aufl., Stuttgart 2025, § 246 HGB, § 301 HGB, § 312 HGB; Althoff/Ehsen-Rühl, Bilanzierung von Forschu...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Accountancy Europe, Call for Action: Enhancing the Coordination of non-financial information initiatives and frameworks, September 2017, https://accountancyeurope.eu/wp-content/uploads/2022/12/170918-Call-for-action-letter.pdf?v1 (Abrufdatum 08.01.2026); Arbeitskreis "Integrated Reporting (AKIR)" der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft, Erstanwendung des CSR-Rich...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.2 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Rz. 18 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Mit "Konzepte" wird in der aktuellen Übersetzung "policies" übersetzt, was zunächst "Strategie" hieß. Nach dem Glossar bezeichnet ein Konzept eine "Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Management...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.1 ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen

Rz. 15 Nach ESRS G1.6 sind die Verfahren zur Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung zu beschreiben. Unternehmen haben ferner alle relevanten Kriterien offenzulegen, die bei der Wesentlichkeitsanalyse verwendet werden, einschl. des Standorts, der Tätigkeit, des Sektors und der Struktur der Transaktion. ESRS G1...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.3 ESRS G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Rz. 26 Nach ESRS G1.12 hat ein Unternehmen Informationen über das Management seiner Beziehungen zu seinen Lieferanten und die Auswirkungen auf seine Lieferkette vorzulegen, sofern diese Informationen zuvor bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft wurden. Diese Informationen sollen nach ESRS G1.12 externen Berichtsadressaten helfen, ein Verständnis hinsichtlic...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 9 Bei Erstellung der ESRS wurde darauf geachtet, dass die ESRS möglichst kohärent zu anderen unionsrechtlichen Vorschriften sowie einschlägigen Berichtsrahmenwerken und Leitlinien sind. Speziell für die Offenlegungspflichten des ESRS G1 erfolgte im Erstellungsprozess der ESRS insbes. eine Einbeziehung der einschlägigen Regelungen der CSRD, der NFRD (Non-Financial Reporti...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.2 Governance: ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 14 In ESRS G1.5 werden zunächst Offenlegungspflichten statuiert, die die Vorgaben des ESRS 2 GOV-1 hinsichtlich der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane weiterführen. Unternehmen sollen auch darüber berichten, welche Rolle die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Unternehmensführung – treffender wäre auf die Unterne...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 6 ESRS 1.AR16 enthält die Aufstellung der Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3). Die für ESRS G1 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen enthält Tab. 1:[1]mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 10 Aufgrund des engen Zeitplans und der damit einhergehend geringen Zeit für die Unternehmen, sich auf die Berichtspflichten vorzubereiten und die entsprechenden Strukturen und Systeme zu implementieren, wurden zumindest für die Übergangsphase temporäre Erleichterungen für bestimmte Unternehmen respektive Konzerne geschaffen. Diese wurden anders als für viele andere ESRS...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Mit der Umsetzung der CSRD [1] erweitert sich auch das Begriffsverständnis der Nachhaltigkeitsterminologie. Angelehnt an das Akronym ESG (Environmental – Social – Governance) werden neben Umwelt- und Sozialaspekten auch Modalitäten der Corporate Governance als Teil der Nachhaltigkeit angesehen, die entsprechend im Nachhaltigkeitsbericht abgebildet werden müssen. Neben ...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 3 Fazit

Rz. 79 Die Bereiche Umwelt und Soziales betrachten teilw. sehr kleinteilig die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit und verlangen detaillierte Offenlegungspflichten. Allerdings unterliegen diese der sehr ermessensbehafteten Einschätzung der Wesentlichkeit. Daher ist als zusammenhaltende Klammer die Berichterstattung über die Berücksichtigung der Aspekte auch in der Corpo...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / Literaturtipps

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS G1 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Neben der Ergänzung und Aktualisierung von Literaturmeinungen und Verlinkungen wurden insbes. die regulatorischen Entwicklungen bzgl. des Sorgfaltspflichtenberichts nach § 10 Abs. 2 LkSG berücksichtigt (Rz 30 f.). Die Entwurfsfassungen fü...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

2.3.1 ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen Rz. 15 Nach ESRS G1.6 sind die Verfahren zur Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung zu beschreiben. Unternehmen haben ferner alle relevanten Kriterien offenzulegen, die bei der Wesentlich...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1 Grundlagen

1.1 Zielsetzung und Inhalt Rz. 1 Mit der Umsetzung der CSRD [1] erweitert sich auch das Begriffsverständnis der Nachhaltigkeitsterminologie. Angelehnt an das Akronym ESG (Environmental – Social – Governance) werden neben Umwelt- und Sozialaspekten auch Modalitäten der Corporate Governance als Teil der Nachhaltigkeit angesehen, die entsprechend im Nachhaltigkeitsbericht abgebi...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2 Angabepflichten

2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben Rz. 12 ESRS G1.4 betont, dass die Offenlegungsanforderungen des ESRS G1 i. V. m. den in ESRS 2 geforderten Angaben zu Governance (GOV), Strategie (SBM) und Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO) gelesen und berichtet werden sollen. Insbes. bei der Wesentlichkeitsbetrachtung ist zu beachten, dass die Angaben nach ESRS 2 weder den...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4 Kennzahlen und Ziele

2.4.1 ESRS G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle Rz. 47 Die Angabepflicht ESRS G1-4 umfasst – sofern wesentlich – Informationen hinsichtlich Fällen von Korruption oder Bestechung während des Berichtszeitraums (ESRS G1.22). ESRS G1-4 stellt somit u. a. ein quantitatives Ergänzungsstück zu den in ESRS G1-3 dargelegten Informationen zu Verfahren der Verhinderung und Aufdecku...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmensführung

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS G1 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Neben der Ergänzung und Aktualisierung von Literaturmeinungen und Verlinkungen wurden insbes. die regulatorischen Entwicklungen bzgl. des Sorgfaltspflichtenberichts nach § 10 Abs. 2 LkSG berücksichtigt (Rz 30 f.). Die Entwurfs...mehr

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Entgelttransparenzrichtlini... / 2 Aktueller Stand der Umsetzung (April 2026)

Die Richtlinie ist bis zum 7.6.2026 in nationales Recht umzusetzen.[1] Eine fristgerechte Umsetzung ist in Deutschland jedoch nicht zu erwarten. In Deutschland ist bislang nur das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Kraft, das einen individuellen Auskunftsanspruch und verfahrensrechtliche Differenzierungen nach Tarifbindung/Tarifanwendung enthält. Deutschland ist hier – ...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 4.3 Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Gesetzestitel: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD - Richtlinie (EU) 2022/2464) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 4.1 Entbürokratisierung & Verschiebung von Berichtspflichten

Gesetzestitel: Omnibus-Paket I [1] Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.1 Berichtsinhalte und Entwicklung

Rz. 18 Die Bestandteile des Lageberichts ergeben sich grundsätzlich durch die Zusammenfassung einzelner Lageberichtsinhalte zu übergeordneten Berichtseinheiten. Innerhalb der letzten Jahre kam es immer wieder zu Änderungen der Inhalte bzw. zu Verlagerungen der Informationen zwischen Anhang und Lagebericht. Diese Änderungen waren primäreuroparechtlich induziert (insbesondere ...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 5 Aktuelle Änderungen und Ausblick: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Rz. 61d Am 14.12.2022 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verabschiedet (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD). Die Richtlinie wurde am 16.12.2022 im Amt...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / Zusammenfassung

Überblick Der Lagebericht ist ein eigenständiges Instrument der externen Rechnungslegung, das nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB neben dem Jahresabschluss besteht, jedoch formal keinen Bestandteil desselben darstellt. Er dient insbesondere der Informationsvermittlung über den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft und soll ein...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.2.1 Wirtschaftsbericht i. e. S. (§§ 289 Abs. 1 Sätze 1, 2 sowie 289 Abs. 3 HGB)

Rz. 19 Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis und der Lage der Gesellschaft (§ 289 Abs. 1 Satz 1 HGB) Durch die Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses soll den Adressaten des Lageberichts die Unternehmensentwicklung bis zum Abschlussstichtag sowie das Geschäftsergebnis überblicksartig geschildert werden. Die hier au...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.4 Vereinfachung der ESRS

Die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte wurde bei jedem Standard um mind. die Hälfte gekürzt, teilweise auch bis über 75 %. Die Reduzierung zielt darauf ab, die Berichterstattung zu vereinfachen und sich auf wesentliche Informationen zu konzentrieren. Mit dem Streichen der Wahlangaben wird auch das Dilemma umgangen, dass die Stakeholder diese Informationen ggf. doch einfo...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Vereinfachte ESRS

2.1 Grundsachverhalte Nach einem Jahr voller Diskussionen ausgehend von der Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission am 26.2.2025[1] und Überbietungen mit Vorschlägen zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands bei der Nachhaltigkeits-, Taxonomie- und Sorgfaltspflichtenregulierung fielen im Dezember 2025 zumindest viele vorläufige Entscheidungen, die Anwendern und Nutze...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die ESRS in der überarbeiteten Fassung (auch "simplified ESRS", "neue ESRS" oder "ESRS 2.0" genannt). Die EU-Kommission hat am 6.5.2026 den Konsultationsentwurf der vereinfachten ESRS ("Simplified ESRS") veröffentlicht. Die Konsultation läuft vom 6.5.2026 bis zum 3.6.2026. Die überarbeiteten ESRS sollen – was sehr optimistis...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.2 Prozess der Überarbeitung

Im Zuge der angekündigten Bürokratieentlastung wurde eine deutliche Vereinfachung der ESRS von der Europäischen Kommission beauftragt.[1] Ziel war es, zukünftig die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte erheblich zu reduzieren, indem die für die allgemeine Nachhaltigkeitsberichterstattung als am wenigsten wichtig erachteten Datenpunkte entfernt werden, die quantitativen Daten...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.4 Beseitigung von Dopplungen

Die Reduzierung der Angabepflichten wird auch dadurch erreicht, dass konsequenter zwischen den allgemeinen Angaben nach ESRS 2 und den unter Wesentlichkeitsvorbehalt stehenden Themenstandards unterschieden wird. So wird eine Informationsfragmentierung verhindert, indem in ESRS 2 (5/2026) verankert wird, dass Informationen zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen (Policies, Actions...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.1 Grundsachverhalte

Nach einem Jahr voller Diskussionen ausgehend von der Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission am 26.2.2025[1] und Überbietungen mit Vorschlägen zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands bei der Nachhaltigkeits-, Taxonomie- und Sorgfaltspflichtenregulierung fielen im Dezember 2025 zumindest viele vorläufige Entscheidungen, die Anwendern und Nutzern eine klarere Persp...mehr

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Nachhaltigkeitsberichterstattung nach simplified ESRS (draft) für die "2. Welle"

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die ESRS in der überarbeiteten Fassung (auch "simplified ESRS", "neue ESRS" oder "ESRS 2.0" genannt). Die EU-Kommission hat am 6.5.2026 den Konsultationsentwurf der vereinfachten ESRS ("Simplified ESRS") veröffentlicht. Die Konsultation läuft vom 6.5.2026 bis zum 3.6.2026. Die überarbeiteten ESRS sollen – was ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.2 Kosten-Nutzen-Abwägung

Neu eingeführt wird in den simplified ESRS das Prinzip des "unverhältnismäßig hohen Kosten- und Arbeitsaufwands". Nach ESRS 1 (5/2026).94 hängt die Kosten-Nutzen-Abwägung von den spezifischen Gegebenheiten ab und erfordert eine ausgewogene Abwägung der Kosten für die Berichterstattung und des Nutzens der daraus resultierenden Informationen für die Adressaten.mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.5 Ausblick

Die Änderungen zum bestehenden Set 1 an ESRS sind enorm, wobei die zentralen Inhalte gar nicht verändert werden konnten, da diese in der CSRD vorgegeben sind. Erstaunlich viele Änderungen betreffen nach Ansicht der EFRAG auch nur Klarstellungen oder Erläuterungen – die EU-Kommission nimmt diese Einschätzung aber nicht explizit auf, sodass die konkrete Bedeutung unklar bleibt...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.1 Konzept der Fair Presentation

Es wird das aus der Finanzberichterstattung bekannte Konzept der Fair Presentation in den simplified ESRS deutlich stärker in ESRS 1 (5/2026).22 ff. als auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingearbeitet. Auch wenn die inhaltlich kaum veränderten Absätze in den Dokumenten der EFRAG als "new" bezeichnet werden, will die EFRAG das lediglich als Klarstellung verstanden...mehr